Es geht weiter... eben per Mail eingetrudelt.
-----------------------------------
Sehr geehrter Herr XXXXX,
in der vorbezeichneten Angelegenheit hat uns unsere Mandantin über den Eingang der Zahlung auf die zu obigem Aktenzeichen geltend gemachte Forderung informiert, welche wir auf die von Ihnen geschuldete Gesamtforderung verrechnet haben.
Da wir bereits vor dem Ausgleich der Hauptforderung mit der Geltendmachung beauftragt waren, schulden Sie unter dem Gesichtspunkt des Zahlungsverzuges unserer Mandantin den bis zur Zahlung entstandenen Verzugsschaden, d. h. die Kosten unserer Inanspruchnahme, vorgerichtliche Mahnkosten sowie gesetzliche Verzugszinsen. Der Zinssatz beträgt nach § 288 Abs. 1 BGB für das Jahr 5,00%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
Wir haben Sie daher aufzufordern, die aktuell noch offen stehende Restforderung in Höhe von EUR 82,17 bis zum
12.05.2015
zum Ausgleich zu bringen.
----------------------------
Jetzt frag ich mich natürlich, wie ich darauf reagieren soll. Wie gesagt, es ging ursprünglich um 25 Euro, die bereits bezahlt sind.