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Autor Thema: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?  (Gelesen 24065 mal)

gekoo_10

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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #60 am: 26.April 2010, 22:39:54 »

Da eine abgeschlossene eBay-Auktion rechtlich einen bindenden Kaufvertrag darstellt, kannst Du ihn nötigstenfalls auf Zusendung der Ware verklagen. Damit würde ich drohen. Setze ihm gleichzeitig eine Frist, bis zu der der Artikel bei Dir sein muss, sagen wir eine Woche. Und auf jeden Fall bei eBay melden als unseriösen Verkäufer!

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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #61 am: 26.April 2010, 23:05:51 »

Da eine abgeschlossene eBay-Auktion rechtlich einen bindenden Kaufvertrag darstellt, kannst Du ihn nötigstenfalls auf Zusendung der Ware verklagen. Damit würde ich drohen. Setze ihm gleichzeitig eine Frist, bis zu der der Artikel bei Dir sein muss, sagen wir eine Woche. Und auf jeden Fall bei eBay melden als unseriösen Verkäufer!

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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #62 am: 27.April 2010, 01:56:10 »

Vorallem ist es wichtig, dass du eine Frist setzt. Ich wuerde allerdings zwei Wochen Frist geben, da es lt. Gesetz eine "angemessene Frist" sein soll. Ist letzendlich aber nicht entscheident, da du ja sowieso nicht klagen wirst.
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Henningway

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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #63 am: 27.April 2010, 07:00:04 »

Ich halte eine Woche durchaus für angemessen, aber mann kann ja auch sagen "bis Ende nächster Woche", also Freitag. Da würde auch dem freien Samstag Rechnung getragen.
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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #64 am: 27.April 2010, 10:46:56 »

Was du fuer angemessen haelst, ist im Zweifelsfall nicht wichtig.  ;)
Die 2 Wochen (Minimum) sind eine Richtlinie im internationalen Wirtschaftsrecht, mag sein, dass in diesem Fall 1 Woche voellig ausreichend waere. Ich gebe aber lieber eine Woche mehr als eine zu wenig.

Sollte hier aber egal sein, es sei denn gekoo moechte wegen eines Staubsaugers vor Gericht ziehen.
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Henningway

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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #65 am: 27.April 2010, 16:58:42 »

Was du fuer angemessen haelst, ist im Zweifelsfall nicht wichtig.  ;)
Die 2 Wochen (Minimum) sind eine Richtlinie im internationalen Wirtschaftsrecht, mag sein, dass in diesem Fall 1 Woche voellig ausreichend waere. Ich gebe aber lieber eine Woche mehr als eine zu wenig.

Sollte hier aber egal sein, es sei denn gekoo moechte wegen eines Staubsaugers vor Gericht ziehen.

Ok, das mit den zwei Wochen wusste ich nicht. :) Wieder was gelernt.

Gericht wird's nicht werden, aber ich bin der meinung, daß man für solche unseriösen Verkäufer eine möglichst realistische Drohkulisse aufbauen sollte,
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gekoo_10

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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #66 am: 27.April 2010, 17:00:02 »

So, hab nun ne Anwort bekommen:

Antwort: Hallo, Wir machen das nicht wegen dem niedrgiem Preis sondern unser Lieferant hat das gerät nocht mehr und wir haben uns im Lager verguckt.Ich kann ihnen einen Centrino XL anbietenfarbe Blau.Die sind auch relativ teuer und die saugleistung ist auch besser als von dem gerät das sie gekauft haben und das gerät ist sofort lieferbar.Sie kriegen dazu dann auch ncoh einen ersatz filter zugeschickt. mfg ghazaryan

 ;D Hab natürlich dankend angenommen  ;)
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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #67 am: 27.April 2010, 17:59:54 »

So, hab nun ne Anwort bekommen:

Antwort: Hallo, Wir machen das nicht wegen dem niedrgiem Preis sondern unser Lieferant hat das gerät nocht mehr und wir haben uns im Lager verguckt.Ich kann ihnen einen Centrino XL anbietenfarbe Blau.Die sind auch relativ teuer und die saugleistung ist auch besser als von dem gerät das sie gekauft haben und das gerät ist sofort lieferbar.Sie kriegen dazu dann auch ncoh einen ersatz filter zugeschickt. mfg ghazaryan

 ;D Hab natürlich dankend angenommen  ;)

Stimmt das denn, was der werte Händler da schreibt. Kenn mich nicht aus im Saugen  :P
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gekoo_10

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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #68 am: 27.April 2010, 18:02:09 »

So, hab nun ne Anwort bekommen:

Antwort: Hallo, Wir machen das nicht wegen dem niedrgiem Preis sondern unser Lieferant hat das gerät nocht mehr und wir haben uns im Lager verguckt.Ich kann ihnen einen Centrino XL anbietenfarbe Blau.Die sind auch relativ teuer und die saugleistung ist auch besser als von dem gerät das sie gekauft haben und das gerät ist sofort lieferbar.Sie kriegen dazu dann auch ncoh einen ersatz filter zugeschickt. mfg ghazaryan

 ;D Hab natürlich dankend angenommen  ;)

Stimmt das denn, was der werte Händler da schreibt. Kenn mich nicht aus im Saugen  :P

Habe meinen für günstige 22€ erworben welcher normalerweise so um die 45 kostet bei Ebay. Der andere kostet um die 65€ und der Filter glaube ich auch nochmal 19,95 ;D.
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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #69 am: 27.April 2010, 18:11:33 »

So, hab nun ne Anwort bekommen:

Antwort: Hallo, Wir machen das nicht wegen dem niedrgiem Preis sondern unser Lieferant hat das gerät nocht mehr und wir haben uns im Lager verguckt.Ich kann ihnen einen Centrino XL anbietenfarbe Blau.Die sind auch relativ teuer und die saugleistung ist auch besser als von dem gerät das sie gekauft haben und das gerät ist sofort lieferbar.Sie kriegen dazu dann auch ncoh einen ersatz filter zugeschickt. mfg ghazaryan

 ;D Hab natürlich dankend angenommen  ;)

Ok, dann wäre es ja wirklich ein Schnapp. Hoffentlich kommt der denn auch an ;)
Stimmt das denn, was der werte Händler da schreibt. Kenn mich nicht aus im Saugen  :P

Habe meinen für günstige 22€ erworben welcher normalerweise so um die 45 kostet bei Ebay. Der andere kostet um die 65€ und der Filter glaube ich auch nochmal 19,95 ;D.
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gekoo_10

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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #70 am: 12.Juni 2010, 11:09:31 »

So,
ich habe in den letzten Wochen bei Ebay ziemlich lustige Mails bekommen hier sind mal ein paar davon  ;D ;D ;D ;D,

Ich hatte mein Nokia 5800 XpressMusic zum Verkauf angeboten und da fragt tatsächlich jemand:

Zitat
"Hallo ----------,

ist WLAN kostenlos? Danke.
Peter"

Jetzt hat bei mir jemand etwas gekauft, der anscheinend kein Bankkonto hat und mir das Geld per Post senden möchte  ;D ;D ;D!

Letztes war noch eine weibliche Person, die bei mir etwas günstig ersteigert hatte und Sie fragte denn auch noch so frech:

Zitat
Hallo,

Möchtest du das Geld überwiesen haben ??
Wenn ja schicke mir bankverbindung

- anika*24

 ;D
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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #71 am: 20.August 2010, 23:40:39 »

Wieder eine lustige Geschichte von einem Ebayaner:

Ich hatte Speedports zum Verkauf und darunter waren auch Austauschgeräte von der Telekom, die ich als NEUWARE verkaufen darf.

Ein netter Herr also kaufte, per Sofortkauf, bei mir ein Speedport den ich umgehend verschickte. Da ich ca. 70 - 80 Stück verkaufte, vergaß ich nur bei ihm eine Rechnung zu schreiben was aber ja kein Problem war da ich sie umgehend per Post nachschickte. Nun hier der E-Mail Verkehr:


Sehr geehrte Damen und Herren,

heute ist von Ihnen ein DSL-Router eingetroffen.

„Versehentlich“ haben Sie mir aber keinen neuen Router, wie per Sofortkauf erworben, sondern ein Gebrauchtgerät übersandt.
Außerdem ist auch keine Rechnung beiliegend gewesen.

Die Verpackung war bereits geöffnet, und mit Tesafilm verklebt worden. Außerdem sind die beiliegenden Kabel laienhaft gebündelt worden, und nicht so, wie sie bei Auslieferung durch die Telekom erfolgen.
Von Neuware, wie angepriesen, kann wohl keine Rede sein.

Damit hier keine Mißverständisse entstehen, schlage ich Ihnen vor, Sie senden mir binnen 8 Tagen ein gleiches Neugerät in ungeöffneter Originalverpackung mit Rechnung.

Der zugesandte Router bleibt bis zum Eintreffen der Neuware als Beweismittel bei mir, und wird nach Eintreffen meiner gekauften neuen Ware unfrei an sie zurück gesandt.

Mit freundlichen Grüßen

XXX


WoW dachte ich mir :o Als Beweißmittel für was? Vor der Staatsanwaltschaft oder Richterin Salesch?  ;)

Meine Antwort:


Sehr geehrter Herr XXX,

Ich biete keinen Austausch von Ware, wie in meinen AGBs nachlesbar an.
Der angeblich ”gebrauchte” Router wurde von der Telekom ausgetauscht und ist so Neuware.
Leider hab ich keine Ware mehr die ich ihnen als Austausch schicken kann.
Daher senden sie mir bitte den Router zurück und ich werde ihnen das Geld auf ihr Konto überweisen.

Mit freundlichen Grüßen


Ich hatte nach der folgenden Mail eigentlich gedacht, er hat sich beruhigt und nimmt das Gerät so an.


Sehr geehrter Herr Catapano,

wenn Sie der Auffassung sind, dass es sich trotzdem um Neuware (die Artikelbeschreibung in E-Bay sagt nichts über „Austauschgerät“ aus, bzw. die Definition von Neuware ist bei E-Bay anders) handelt, dann senden Sie mir die fehlende Rechnung  für den Router per Post zu, worauf die Gewährleistung von 24 Monaten ab meinem Kaufdatum ersichtlich ist.

Mit freundlichen Grüßen


Wie schon beschrieben schickte ich ihm nachträglich die Rechnung zu und eigentlich war der Käse für mich gefrühstückt. Er aber hackte nach:

Sehr geehrter Herr Catapano,

heute ist Ihre Rechnung eingetroffen, die ich aber so nicht akzeptieren kann.

Auf der Rechnung ist weder der Vermerk, dass es sich um „Neuware“ handelt mit 24 Monaten Gewährleistung, bzw. Gebrauchtware mit 12 Monaten Gewährleistung.
Nachdem Sie gewerblicher Verkäufer sind, dürfte Ihnen der Unterschied klar sein, und auch welche Inhalte auf der Rechnung zu erscheinen haben.
In Ihrem E-Bay-Angebot haben Sie sehr eindeutig für Neuware, Rechnung und Garantie geworben.

Ich bitte Sie somit letztmalig, mir eine entsprechende Rechnung zu übersenden, wie sie bereits mit meinem E-Mail vom 14.08.2010 angefordert wurde.
Andernfalls müßte ich leider entsprechende Schritte einleiten.

Mit freundlichen Grüßen


Meine Antwort:

Hallo,

einfach hier mal lesen:

http://www.easyscm.de/Was-muss-auf-einer-rechnung-stehen/Was-muss-auf-einer-rechnung-stehen.htm

Es muss nicht explizit darauf hingewiesen werden das es sich um Neuware handelt. Dazu reicht das Verkaufsformular bei Ebay.
Gewährleistung fängt mit dem Datum auf der Rechnung an.

Schönen Tag noch...


Seine Antwort:

Danke Herr Catapano,

Sie haben mir jetzt bestätigt, dass es sich um Neuware handelt, und somit eine Gewährleistung von 24 Monaten ab Kaufdatum (Rechnungsdatum) gilt.

Mit freundlichen Grüßen


XXX

PS: Das wäre auch einfacher gegangen, wenn Sie gleich eine Rechnung mit dem Router mitgesandt hätten, und auf der Rechnung das gleich vermerkt hätten.



 ;D ;D ;D

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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #72 am: 21.August 2010, 11:17:41 »

Und immer diese frechen Nachsätze ;D
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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #73 am: 21.August 2010, 14:23:16 »

Wo hat der das mit der Gewährleistung von 24 Monaten her?  ::)

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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #74 am: 21.August 2010, 19:58:33 »

Aus dem BGB? Auch wenn dort nicht von Gewährleistung die Rede ist.

Wie er aber auf die Idee kommt, dass die "Gewährleistung" auf der Rechnung erwähnt werden muss, ist mir auch schleierhaft. Sollen dann zukünftig alle gesetzlichen Regelungen, die für das Geschäft von Belang sein könnten, auf der Rechnung aufgeführt werden? Könnte ne lange Rechnung werden  ;)
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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #75 am: 22.August 2010, 01:14:49 »

Naja, aber ganz Unrecht hat der Mann nicht. Ich meine auch wenn man es bei E-Bay als Neuware verkaufen darf, sollte doch wenigstens ein Hinweis irgendwo stehen, dass die Original-Verpackung geöffnet wurde. Auch wenn es dazu keine Verpflichtung geben mag, alleine um solche Missverständnisse zu vermeiden ist das vielleicht ein guter Hinweis.
Worum es ihm ja eigentlich ging, ist die genaue Länge der Gewährleistung von deiner Seite. Bei Kauf von Neuware gibt es eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Beim Gebrauchtwarenkauf kann der gewerbliche Verkäufer die Länge der Gewährleistungspflicht auf 1 Jahr reduzieren, das müsste aber tatsächlich Teil des Kaufvertrages (also irgendwo stehen, in seinen Augen müsste das auf der Rechnung auftauchen, da er diese als eine Art Urkundes des Kaufvertrags betrachtet oder so) sein. Er hatte wahrscheinlich einfach nur Angst, dass ihm das Gerät nach über einem Jahr kaputt geht, er Gewährleistungsansprüche anbringen will und du ihm dann sagst, dass die Gewährleistung beim Gebrauchtkauf nur 1 Jahr beträgt. Und auch da muss ich sagen, hat er nichtmal "dumm" reagiert. Laut E-Bay Anzeige war ein neues Gerät vereinbart. Dass es sich um ein Austauschgerät handelt, wusste die Person nicht. Deshalb wird er natürlich stutzig, wenn die Originalverpackung entsiegelt ist und offensichtlich schonmal jemand das Gerät ausgepackt hat. Würde er das nun schweigend in Kauf nehmen, ist es möglich, dass sein Anspruch auf Gewährleistung verfällt

Siehe dazu §434 I BGB mit §442 I BGB:

§ 434
Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

§ 442
Kenntnis des Käufers

(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.


Also wollte er einfach nur sicher gehen, dass er 2 Jahre Gewährleistung gemäß §437 ff BGB hat. Das hätte er natürlich auch einfacher haben können, das stimmt ;)

Übrigens ist es im Prinzip sowieso egal, ob er 1 Jahr oder 2 Jahre Gewährleistung hat. Nach 6 Monaten muss er beweisen, dass das Gerät bei Vertragsabschluss schon defekt war. Das ist quasi unmöglich. Bei Autos oder großen Maschinen geht das vielleicht noch, aber bei so einem Router ist das im Prinzip unmöglich nachzuweisen. Und wenn er dann noch sagt, dass das Gerät geöffnet bei ihm angekommen ist und er es trotzdem genommen hat, dann kann er die Sache gleich ganz vergessen.
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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #76 am: 22.August 2010, 10:11:05 »

Es ist ein neues Gerät! Die Telekom tauscht nur das Gerät um und legt sämtliches Zubehör einfach von der alten Packung rein. Die Gewährleistung ist doch gesetzlich festgelegt und muss daher nicht explizit auf der Rechnung vermerkt werden ausser es handelt sich um Gebrauchtware. Dazu kommt das meine AGB´s jederzeit Online einsehbar sind!
Das Siegel, wie du es nennst, war schlichtweg ein runder Tesaaufkleber den ich auch ohne weiteres hätte entfernen können. Im MM sind z.B. alle Siegel und Sicherungen einer Handypackung geöffnet da wir immer bei Lieferung die Handys auf Zubehör und und Inhalt prüfen.
Auf der Rechnung muss nur folgendes stehen:
http://www.easyscm.de/Was-muss-auf-einer-rechnung-stehen/Was-muss-auf-einer-rechnung-stehen.htm

Zeig mir wo bei MM, Saturn, Euronics auf der Rechnung die Gewährleistung gesondert dargestellt ist.  ;)
Das der Kunde so ein vorsichtiger Mensch ist, kann ich nichts für, dann sollte er aber lieber in einem Kaufladen einkaufen gehen und nicht bei EBAY Online da sich viele Betrüger dort tummeln. Er könnte sich aber auch vorab einfach mal über den Verkäufer informieren.  ;) Ich z.B. habe 585 Berwertungen und davon sage und schreibe eine Negative...  :D also denke ich geht bei mir es doch fair zu...  ;)
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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #77 am: 23.August 2010, 19:29:36 »

Nur, um das nochmal klarzumachen: du hast absolut nichts falsch gemacht. Der Kunde, mit dem du zu tun hattest, war einfach nur vorsichtig. Das würde ich ihm jetzt auf keinen Fall vorwerfen, ich sehe lieber Menschen, die sich absichern, als im Internet rumzukaufen, ohne ihre Rechte zu kennen (Stichwort 14-tägiges Rückgaberecht ohne jeden Grund, weil Kauf über Telemedium / Einschränkung beim Privatverkauf).

Er hat das natürlich nur sehr umständlich gemacht. Anstatt dir zu schreiben, was seine Befürchtung ist und dich zu bitten das völlig klarzustellen, kommt er mit Beweismittelsicherung (dabei wollte er den Router ja plötzlich doch nicht mehr umtauschen), neue Rechnung und diesem ganzen Quark. Er hätte auch einfach eine verbindliche Zusage von dir verlangen können, indem du ihm bestätigst, dass das Gerät Neuware ist und er 2 Jahre Gewährleistung hat.
Wie gesagt, du hast da nix falsch gemacht (ich persönlich würde vielleicht darüber nachdenken, einen Satz zur Austauschware in der Artikelbeschreibung zu verlieren, aber das musst du nicht, es ist ja Neuware), aber vom Prinzip her, ist es schon gut von ihm, dass er auf Nummer sicher geht.
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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #78 am: 05.Januar 2011, 14:21:46 »

Wenn du das eindeutig als Privatverkauf gekennzeichnet hast, z.B. durch den kleinen Zusatz 'Privatverkauf. Gewährleistung ausgeschlossen', bist du zu gar nix verpflichtet.
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Until this day our hearts have yearned
Her fate unknown the Arkenstone
What was stolen must be returned

We must awake and make the day
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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #79 am: 05.Januar 2011, 14:22:50 »

Wenn du das eindeutig als Privatverkauf gekennzeichnet hast, z.B. durch den kleinen Zusatz 'Privatverkauf. Gewährleistung ausgeschlossen', bist du zu gar nix verpflichtet.

Genau! Aus solchen Gründen schreibe ich auch immer in die Beschreibung: "Privatverkauf, daher keine Rücknahme oder Garantie!"
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