Nagut, wenn die Angebote der Rückabwicklung etc nicht vom Händler kamen, will ich dahingehend nichts gesagt haben.
Ich will nicht wissen wieviele Leute nun eine Fehllieferung bekommen haben und es nicht einmal wissen. Ist der nicht verpflichtet JEDEN Käufer des Produkts darauf aufmerksam zu machen? Anderseits muss ja auch jeder Käufer das Gerät auf vollzähligkeit usw. prüfen.
Wenn er sagt, dass der Zulieferer die Ware falsch rausgeschickt hat, dann scheint er ja schon erkannt zu haben, dass das Problem kein Einzelfall ist. In diesem Fall wäre er verpflichtet, alle Käufer des Produkts darauf hinzuweisen, dass sie vermutlich ein falsches Gerät erstanden haben. Aber es muss ihm nachzuweisen sein, dass er von diesem Problem weiß, um ihm einen Strick daraus zu drehen.
Kann ja jeder ein Samsung Galaxy III anbieten bei eBay. Schickt dann das Samsung Galaxy II raus und hofft einfach dass es einige nicht merken und die die es merken, denen bietet er einfach ne Rückabwicklung an?
Auch hier zählt die Nachweisbarkeit. Wenn es beweisbar ist, dass der Händler arglistig getäuscht hat, weil er etwa vor dem Verkaufsstart das Handy angeboten und verschickt hat, dann liegt wahrscheinlich eine argliste Täuschung vor. In diesem Fall ist er dazu verpflichtet, Schadensersatz statt der Leistung zu erstatten. Wenn dir tatsächlich ein Schaden entstanden ist, weil du etwa das alte Handy schon verkauft hast und nun das "neue" nicht nutzen willst, da es nicht über die Funktionen verfügt, die du beispielsweise für die Ausübung deiner Arbeit benötigst und du dir stattdessen ein Ersatzgerät beschaffen oder ausleihen musst, dann muss der Händler für die Kosten dafür aufkommen, insofern du nachweisen kannst, dass du mit dem zugeschickten Handy tatsächlich nicht arbeiten kannst, da es über bestimmte
verkehrswesentliche Eigenschaften nicht verfügt. Aber der Nachweis über eine arglistige Täuschung ist in diesem Fall mit dem Fernseher schwierig. Hat der Zulieferer das Gerät erst an den Händler geschickt und dann an dich oder hat der Händler den Zulieferer direkt mit der Lieferung an dich beauftragt?
Jedenfalls sehe ich immernoch nicht, wo dir der Schaden entstanden ist. Bei Verdacht auf bewusste Fehllieferung würde ich jedenfalls e-bay in Kenntnis setzen, aber sowas ist in so kleinem Maßstab schwer beweisbar.