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Autor Thema: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?  (Gelesen 24056 mal)

Omegatherion

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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #80 am: 05.Januar 2011, 14:25:34 »

Wenn du das eindeutig als Privatverkauf gekennzeichnet hast, z.B. durch den kleinen Zusatz 'Privatverkauf. Gewährleistung ausgeschlossen', bist du zu gar nix verpflichtet.
Ja, diesen Zusatz habe ich bei allen meinen Auktionen eingefügt:
"Da es sich hier um einen Privatverkauf handelt, muss ich nach neuem EU-Recht darauf hinweisen, dass ich keinerlei Garantie o.ä. gewähre."

Dann bist du ein freier Mann. ;)
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apmak

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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #81 am: 05.Januar 2011, 16:31:37 »

Hatte solch einen Fall noch nicht, aber ich würde Beschädigung auf dem Postweg nicht ausschließen wollen. Gerade bei der Kälte sind elektronische Sachen relativ heikel zu versenden. Vielleicht greift da ja dann die Versicherung.
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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #82 am: 06.Januar 2011, 17:18:36 »

Ich würde, falls es Probleme geben sollte, eBay einschalten.
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Konni

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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #83 am: 06.Januar 2011, 18:28:00 »

Nach dem Gesetz besteht das Recht auf Umtausch und Rückgabe nur, wenn eine Sache bei der Lieferung nachweislich mangelhaft war. Die Beweispflicht liegt bei ihr, sie muss beweisen, dass das Gerät bei der Lieferung einen Sachmangel aufwies. Wenn sie das kann, dann kannst du dich davon nicht wirksam ausschließen. Die Mängelansprüche aus §437 BGB gelten auch bei Privatverkauf, du kannst dich nicht einfach davon freisprechen. Deine Gewährleistungspflicht läuft aber nur bis zur Übergabe der Sache (Lieferung des Handys).

Ich möchte bei Gelegenheit auch nochmal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung aufschreiben:

Eine Garantie ist nach §443 BGB ein freiwilliges Versprechen des Verkäufers, dass die Sache eine bestimmte Beschaffenheit aufweist oder eine gewisse Zeit lang nicht defekt gehen wird.
Eine Gewährleistung ist eine Sach- und Rechtsmangelhaftung des Verkäufers. Das heißt, dass er sich verpflichtet, dem Käufer den Verkaufsgegenstand Sach- und Rechtsmangelfrei zu übergeben.
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Takticator

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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #84 am: 30.Mai 2012, 14:18:17 »

Passt hier denke ich am besten rein.

Ich habe einen Fernseher für 439€ bei eBay ersteigert, der laut Artikelbeschreibung (noch immer nachweisbar) einen Triple Tuner integriert hat. Das Gerät habe ich meinem Großvater geschenkt und wir stellten fest es hat keinen Triple Tuner integriert.

Ich poche nun auf die Lieferung des richtigen Geräts, der Versandhändler aber sagt sein Zulieferer hat das Gerät schon falsch geliefert. Das ist doch nicht mein Problem oder? Das Gerät stammt übrigens aus Polen, nicht weiter schlimm oder so, aber halt ein bisschen dubios und wie gesagt nicht mein Problem wenn der Zulieferer schon scheisse baut?!

Der Händler will mir (nur) 25€ Rabatt gewähren bzw. kostenlose Rückabwicklung.
Ich habe ihm nun geschrieben und ihm angeboten, dass wenn es ihm partout nicht möglich ist das Gerät zu liefern, ich es mir woanders kaufe und er mir den Differenzbetrag bezahlt, sowie dass er das "falsche" Gerät kostenfrei abholen lässt.

Ich als Laie sehe es halt so:
Ich habe einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen, das Angebote war auch kein Preis der irgendwie "unlauter" (oder wie man es nennt) war sondern "normal". Ausserdem war es keine Fehlbeschreibung im Text im Grunde, sondern das Problem liegt halt einzig beim Zulieferer.

Wie seht ihr es? Habe ich eine Chance das korrekte Gerät noch zu erhalten? Jemand Erfahrungen damit gemacht oder kann die Chancen einschätzen?
Da ich eine Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung habe werde ich es, wenn der Händler sich weiter quer stellt, eh prüfen lassen.
Würde mich halt interessieren was andere dazu sagen bzw wie ihr es seht.
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sulle007

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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #85 am: 30.Mai 2012, 14:38:21 »

Passt hier denke ich am besten rein.

Ich habe einen Fernseher für 439€ bei eBay ersteigert, der laut Artikelbeschreibung (noch immer nachweisbar) einen Triple Tuner integriert hat. Das Gerät habe ich meinem Großvater geschenkt und wir stellten fest es hat keinen Triple Tuner integriert.

Ich poche nun auf die Lieferung des richtigen Geräts, der Versandhändler aber sagt sein Zulieferer hat das Gerät schon falsch geliefert. Das ist doch nicht mein Problem oder? Das Gerät stammt übrigens aus Polen, nicht weiter schlimm oder so, aber halt ein bisschen dubios und wie gesagt nicht mein Problem wenn der Zulieferer schon scheisse baut?!

Der Händler will mir (nur) 25€ Rabatt gewähren bzw. kostenlose Rückabwicklung.
Ich habe ihm nun geschrieben und ihm angeboten, dass wenn es ihm partout nicht möglich ist das Gerät zu liefern, ich es mir woanders kaufe und er mir den Differenzbetrag bezahlt, sowie dass er das "falsche" Gerät kostenfrei abholen lässt.

Ich als Laie sehe es halt so:
Ich habe einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen, das Angebote war auch kein Preis der irgendwie "unlauter" (oder wie man es nennt) war sondern "normal". Ausserdem war es keine Fehlbeschreibung im Text im Grunde, sondern das Problem liegt halt einzig beim Zulieferer.

Wie seht ihr es? Habe ich eine Chance das korrekte Gerät noch zu erhalten? Jemand Erfahrungen damit gemacht oder kann die Chancen einschätzen?
Da ich eine Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung habe werde ich es, wenn der Händler sich weiter quer stellt, eh prüfen lassen.
Würde mich halt interessieren was andere dazu sagen bzw wie ihr es seht.
Dann mach das einfachste: Kostenlose Rückabwicklung. Den Stress würde ich mir nicht antuen; alles andere kostet Zeit, Nerven (und eventuell Anwaltkosten). Ich meine, wenn der Händler eine kostenlose Rückabwicklung anbietet dann mach das.
Und wenn du diese nicht annimmst, ist der Händler wohl aus dem Schneider (er bot dir ja an, das er es Zurücknimmt).
Als Händler muss er eh die Ware innerhalb von 14 Tagen zurücknehmen, wenn da was beanstandet wird.

Edit: Wenn du dir das gerät woanders kaufst, und der Händler die Differenz zahlen soll; das macht Nie und nimmer ein Händler mit! Warum denn so umständlich? (schick es zurück)

gruss sulle007
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Takticator

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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #86 am: 30.Mai 2012, 14:50:36 »

Weil ich das Gerät für den Preis haben will und er immerhin mit MEINEM Geld nun schon 4 Wochen "arbeiten" kann.
Der Differenzbetrag kostet 60€ und ich sehe mich halt im Recht.

Ich will es nicht einfach haben, ich will einfach die Ware erhalten die ich via eBay (gültiger Kaufvertrag) erworben habe.
Wäre es nun ein offensichtlicher Fehler (Preis 100€ oder sowas) würde ich es ja einsehen.
Aber nur weil DER komische Zulieferer hat muss ICH nun zurückstecken? Wäre extrem unfair...

Vorallem ist der Händler nicht in der Pflicht dies zu prüfen? Der kann doch nicht den Artikel einfach so weiterversenden und wirkt somit auf mich, als wenn er einfach hofft dass es niemand merkt. Normal MUSS der Händler doch von sich auf auf die Kunden zukommen, sobald er den Fehler bemerkt?

Merkwürdigerweise bietet er anderen Betroffenen auch unterschiedliche Summen Rabatt an.
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sulle007

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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #87 am: 30.Mai 2012, 15:03:13 »

Weil ich das Gerät für den Preis haben will und er immerhin mit MEINEM Geld nun schon 4 Wochen "arbeiten" kann.
Der Differenzbetrag kostet 60€ und ich sehe mich halt im Recht.

Ich will es nicht einfach haben, ich will einfach die Ware erhalten die ich via eBay (gültiger Kaufvertrag) erworben habe.
Wäre es nun ein offensichtlicher Fehler (Preis 100€ oder sowas) würde ich es ja einsehen.
Aber nur weil DER komische Zulieferer hat muss ICH nun zurückstecken? Wäre extrem unfair...

Vorallem ist der Händler nicht in der Pflicht dies zu prüfen? Der kann doch nicht den Artikel einfach so weiterversenden und wirkt somit auf mich, als wenn er einfach hofft dass es niemand merkt. Normal MUSS der Händler doch von sich auf auf die Kunden zukommen, sobald er den Fehler bemerkt?

Merkwürdigerweise bietet er anderen Betroffenen auch unterschiedliche Summen Rabatt an.
Normal müsste der Händler ein gleichwertigen Ersatz anbieten. Was er ja nicht macht. Und ob du nun darauf bestehen kannst, (auf diese Gerät) obwohl er das Gerät zurück nehmen will, weis ich nicht ob du mit deinem Pochen auf die Lieferung des erworbenen Gerätes Aussicht auf Erfolg hast. Für solche Fehler wie in deinem Fall gilt ja dies 14 Tage Frist für Händler.
Ok, auch wenn das Gerät sehr günstig war, ICH würde es zurückschicken. Scheinbar ist der Händler nicht in der Lage dir das wie in der Beschreibung angepriesene Gerät zu Liefern.

Wenn der Händler das Gerät bewusst weiter verschickt hat, dann ist das auch eine Arglistige Täuschung. Aber das wird dir eher ein Anwalt oder so sagen können. Vor allem, wenn es mehrere Kunden gibt, denen er nicht das Gerät geschickt hat wie bei ebay eingestellt. Ich würde das ebay melden (edit: Auch das es mehrere Kunden gibt, denen das so erging wie bei dir). Vielleicht lenkt der Händler ein und gibt dir das verkaufte Gerät oder er bietet dir wesentlich mehr Rabatt an. Ein legales Druckmittel ist dies allemal, der Händler riskiert hier ja auch, das er NEGATIVE Bewertungen bekommt.

gruss sulle007
« Letzte Änderung: 30.Mai 2012, 15:04:53 von sulle007 »
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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #88 am: 30.Mai 2012, 15:06:41 »

Ja eben darum geht es ja.

Kann ja jeder ein Samsung Galaxy III anbieten bei eBay. Schickt dann das Samsung Galaxy II raus und hofft einfach dass es einige nicht merken und die die es merken, denen bietet er einfach ne Rückabwicklung an? Geht in meinen Augen gar nicht.
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DVNO

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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #89 am: 30.Mai 2012, 15:20:44 »

Konni muss her! ;D
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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #90 am: 30.Mai 2012, 15:22:02 »

:D

Google schmeisst mir halt auch nicht wirklich solche Fälle raus.
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Konni

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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #91 am: 30.Mai 2012, 17:10:38 »

Zitat
Als Händler muss er eh die Ware innerhalb von 14 Tagen zurücknehmen, wenn da was beanstandet wird.

Auch ohne jegliche Beanstandung muss der Händler die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen zurücknehmen. Beim Kauf übers Internet gelten dieselben Bestimmungen wie beim Kauf über Telefon (§312d BGB/ § 3 I Satz 1 FernAbsG i.V.m. § 361a BGB -> ehemals).


Zum dem vorliegenden Fall: etwas anderes als eine kostenlose Rückabwicklung ist für dich nicht drin. Der Händler ist verpflichtet das Gerät auf seine Kosten wieder abzuholen und dir sämtliche Kosten zurückzuerstatten (er muss zuerst zurückerstatten, danach bist du verpflichtet, das Gerät zurückzuschicken, wie gesagt: auf seine Kosten). Er kann dir die eigentliche Sache nicht beschaffen, das ist ärgerlich, aber nunmal ein Hinderungsgrund um die kaufvertraglichen Pflichten zu erfüllen. Er ist nicht verpflichtet, dir irgendwelche Differenzsummen für andere Geräte zu überweisen. Das, was du zivilrechtlich unternehmen könntest, wäre Schadensersatzansprüche statt der Leistung zu prüfen, weil der Händler eventuell Sorgfaltspflichten verletzt hat. Aber das ist ähem "albern". Ich meine was erwartest du? Nehmen wir an, der Fernseher hat 500€ gekostet, du musstest 4 Wochen auf dein Geld verzichten, wo ist da genau der Schaden? Zinsen? Nein, du würdest vielleicht (wenn überhaupt) das Geld für einen Döner zurückbekommen und einen Rechtsstreit vom Zaune brechen, der absolut unnötig ist.

In diesem Fall muss ich auch mal den Händler in Schutz nehmen, der mit dem Angebot des Rabatts, der kostenlosen Rücknahme und Verhandlungsbereitschaft eine gewisse Kulanz demonstriert (auch wenn er zu allem verpflichtet ist, aber macht das mal mit Media Markt/Saturn, die würden in so einem Fall dann irgendwelche Gutscheine völlig rechtswidrig anbieten). Fehler passieren, und solange dir kein beziffernswerter Schaden entstanden ist, gehört das einfach zu den kleinen Problemen des Alltags.
« Letzte Änderung: 30.Mai 2012, 17:20:07 von Konni »
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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #92 am: 30.Mai 2012, 17:21:14 »

Zitat
(er muss zuerst zurückerstatten, danach bist du verpflichtet, das Gerät zurückzuschicken, wie gesagt: auf seine Kosten)

Danke! Für mich auch schon mal wichtig.

Zitat
Zinsen? Nein, du würdest vielleicht (wenn überhaupt) das Geld für einen Döner zurückbekommen
Reicht doch :D

Zitat
In diesem Fall muss ich auch mal den Händler in Schutz nehmen, der mit dem Angebot des Rabatts, der kostenlosen Rücknahme und Verhandlungsbereitschaft eine gewisse Kulanz demonstriert

WENN diese Angebote von ihm gekommen wären, hätte ich es ja auch okay gefunden.
Aber als Kunde musste man ja auf den Händler zu kommen (normal, ich weiss), obwohl dieser schon von der Fehllieferung wusste. Und sowieso schon durch Prüfung des Geräts es hätte vorher schon wissen können/müssen.

Gerade dadurch dass der Händler es nicht von sich aus beanstandet hat werfe ich ihm ja vor.

Ich will nicht wissen wieviele Leute nun eine Fehllieferung bekommen haben und es nicht einmal wissen. Ist der nicht verpflichtet JEDEN Käufer des Produkts darauf aufmerksam zu machen? Anderseits muss ja auch jeder Käufer das Gerät auf vollzähligkeit usw. prüfen.

Aber was ist denn mit meinem Beispiel?

Zitat
Kann ja jeder ein Samsung Galaxy III anbieten bei eBay. Schickt dann das Samsung Galaxy II raus und hofft einfach dass es einige nicht merken und die die es merken, denen bietet er einfach ne Rückabwicklung an?
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Konni

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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #93 am: 30.Mai 2012, 17:33:19 »

Nagut, wenn die Angebote der Rückabwicklung etc nicht vom Händler kamen, will ich dahingehend nichts gesagt haben.

Zitat
Ich will nicht wissen wieviele Leute nun eine Fehllieferung bekommen haben und es nicht einmal wissen. Ist der nicht verpflichtet JEDEN Käufer des Produkts darauf aufmerksam zu machen? Anderseits muss ja auch jeder Käufer das Gerät auf vollzähligkeit usw. prüfen.

Wenn er sagt, dass der Zulieferer die Ware falsch rausgeschickt hat, dann scheint er ja schon erkannt zu haben, dass das Problem kein Einzelfall ist. In diesem Fall wäre er verpflichtet, alle Käufer des Produkts darauf hinzuweisen, dass sie vermutlich ein falsches Gerät erstanden haben. Aber es muss ihm nachzuweisen sein, dass er von diesem Problem weiß, um ihm einen Strick daraus zu drehen.

Zitat
    Kann ja jeder ein Samsung Galaxy III anbieten bei eBay. Schickt dann das Samsung Galaxy II raus und hofft einfach dass es einige nicht merken und die die es merken, denen bietet er einfach ne Rückabwicklung an?

Auch hier zählt die Nachweisbarkeit. Wenn es beweisbar ist, dass der Händler arglistig getäuscht hat, weil er etwa vor dem Verkaufsstart das Handy angeboten und verschickt hat, dann liegt wahrscheinlich eine argliste Täuschung vor. In diesem Fall ist er dazu verpflichtet, Schadensersatz statt der Leistung zu erstatten. Wenn dir tatsächlich ein Schaden entstanden ist, weil du etwa das alte Handy schon verkauft hast und nun das "neue" nicht nutzen willst, da es nicht über die Funktionen verfügt, die du beispielsweise für die Ausübung deiner Arbeit benötigst und du dir stattdessen ein Ersatzgerät beschaffen oder ausleihen musst, dann muss der Händler für die Kosten dafür aufkommen, insofern du nachweisen kannst, dass du mit dem zugeschickten Handy tatsächlich nicht arbeiten kannst, da es über bestimmte verkehrswesentliche Eigenschaften nicht verfügt. Aber der Nachweis über eine arglistige Täuschung ist in diesem Fall mit dem Fernseher schwierig. Hat der Zulieferer das Gerät erst an den Händler geschickt und dann an dich oder hat der Händler den Zulieferer direkt mit der Lieferung an dich beauftragt?

Jedenfalls sehe ich immernoch nicht, wo dir der Schaden entstanden ist. Bei Verdacht auf bewusste Fehllieferung würde ich jedenfalls e-bay in Kenntnis setzen, aber sowas ist in so kleinem Maßstab schwer beweisbar.
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Takticator

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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #94 am: 30.Mai 2012, 17:46:43 »

Zitat
Aber es muss ihm nachzuweisen sein, dass er von diesem Problem weiß, um ihm einen Strick daraus zu drehen.

Defintiv, weil ja bereits vor mir Kunden das Gerät zurückgegeben haben. Und denen 20€ angedreht wurde und mir 25€, auch recht witzig.

Zitat
Hat der Zulieferer das Gerät erst an den Händler geschickt und dann an dich oder hat der Händler den Zulieferer direkt mit der Lieferung an dich beauftragt?

Uh kann ich gar nicht 100pro sagen, ich frag meinen Opa mal nachher was als Absender drauf steht.
Könnte fast direkt geschickt sein, weil es eh Lieferverzögerungen gab. Dann wäre der Händler ja noch mehr aus'm Schneider wohl.

Natürlich entsteht mir kein Schade, bis auf der Döner :D
Finde es halt doof, dass jemand nun so damit durch kommt.

Soll nun auch weiter kein großes Ding draus werden. Muss Freitag eh zum Anwalt und frage dann mal was der machen würde.
Wenn nix geht soll er das Ding halt abholen und ich haue ne negative Bewertung raus. Ärgerlich für Leute die es aber einfach nicht wissen, dass es das falsche Produkt ist.
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gauch0_10

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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #95 am: 15.Januar 2014, 00:34:44 »

Muss den alten Thread mal herauskramen. Es geht um folgende Geschichte:

Ich habe bei Ebay Kleinanzeigen einen Suchanzeige gestartet, in dem Inserat war ich auf der Suche nach einem Iphone. Aufjedenfall haben sich einige gemeldet und ich konnte mich mit einer Dame über den Preis einig werden. Dadurch das Sie einiges an Entfernung von mir wegwohnt, habe ich mich dazu entschlossen das Geld per Banküberweisung rauszuschicken. Nach dem das Geld da ist, wollte Sie das Paket zur Post bringen und mir die Sendungsnummer zu kommen lassen. Naja,das Geld war denn bei ihr drauf, als ich nach der Sendungsnummer fragte, kam einmal, dass der Sendeschein bei ihrem Vater im Auto liegt und später schrieb Sie nur, dass Sie unterwegs sei und mir die Senungsnummer später senden würde. Danach war Funkstille...

-Das Geld habe ich am 05.01.14 überwiesen
-Letzte Nachricht von ihr kam am 06.01.14

Das Telefon wurde Ihrer Aussage nach am 06.01.14 versendet, jedoch kam bei mir noch nichts an! Die Hoffnung diesbezüglich habe ich ehrlich gesagt schon aufgegeben. Was könnte ich nun an eurer Stelle tun, ausser eine Anzeige zu erstatten. Ich habe leider trotz Überweisung nicht ihren ganzen Namen, da sie mir bei den Bankdaten nur geschrieben hat "Frau XXXX".

.....
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filament

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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #96 am: 15.Januar 2014, 01:00:13 »

Schreib eBay direkt an und frag nach irgendwelchen Daten die bekannt sind und ob Sie die heraus geben. Als zweites schreibst du der Person und sagst du willst innerhalb von 7 Tagen die Sendungsnummer oder dein Geld zurück, ansonsten kontaktierst du eBay und leitest gegebenenfalls ein Strafverfahren wegen Betruges ein, in dem Ihr Name und Ihre Adresse durch die gespeicherte IP von eBay herausgefunden wird. Verklicker ihr deutlich, dass Sie damit richtig Ärger am Hacken hat.

Kommt da nichts stellst du Strafantrag bei der für deinen Wohnsitz zuständigen Staatsanwaltschaft. Das würde ich zumindest machen. Vielleicht kommst du aber auch über ebay an irgendwelche Daten. P. S. das ist keine Bagatelle, sondern eine Straftat, auf die nicht unerhebliche Strafe steht. Wenn du also weder Ware noch Geld siehst unbedingt  Strafantrag stellen.

Sollte widererwartend das Gerät durch die Post verschlampt worden sein, auch Geld zurück verlangen. Ist nicht dein Problem sondern Ihres. Dann muss Sie sich mit der Post auseinander setzen.
« Letzte Änderung: 15.Januar 2014, 01:04:27 von filament »
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gauch0_10

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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #97 am: 15.Januar 2014, 01:12:55 »

Es geht um Ebay Kleinanzeigen!

Ich wäre schon ein ganzes Stück weiter, wenn ich durch die Ihre Kontonummer Ihren ganzen Namen herausfinden könnte. Wie gesagt ich konnte ihren Nachnamen googlen und bin in ihrem Wohnort auf ca. 10 verschiedene Familien zugestoßen, die den gleich Namen besitzen. Hätte ich den Vornamen, wäre es kein Problem für mich, diese Person ausfindig zu machen.
« Letzte Änderung: 15.Januar 2014, 01:15:07 von gauch0_10 »
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Uwe

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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #98 am: 15.Januar 2014, 01:19:20 »

Ich wäre schon ein ganzes Stück weiter, wenn ich durch die Ihre Kontonummer Ihren ganzen Namen herausfinden könnte. Wie gesagt ich konnte ihren Nachnamen googlen und bin in ihrem Wohnort auf ca. 10 verschiedene Familien zugestoßen, die den gleich Namen besitzen. Hätte ich den Vornamen, wäre es kein Problem für mich, diese Person ausfindig zu machen.

Den Namen des Kontoinhabers herauszufinden würde ich der Polizei überlassen. Also Anzeige erstatten ...
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gauch0_10

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Re: eBay - Ware nicht erhalten! Was tun?
« Antwort #99 am: 15.Januar 2014, 01:29:20 »

Ich wäre schon ein ganzes Stück weiter, wenn ich durch die Ihre Kontonummer Ihren ganzen Namen herausfinden könnte. Wie gesagt ich konnte ihren Nachnamen googlen und bin in ihrem Wohnort auf ca. 10 verschiedene Familien zugestoßen, die den gleich Namen besitzen. Hätte ich den Vornamen, wäre es kein Problem für mich, diese Person ausfindig zu machen.

Den Namen des Kontoinhabers herauszufinden würde ich der Polizei überlassen. Also Anzeige erstatten ...

An eine Anzeige hatte ich natürlich auch schon gedacht. Meine Frage wäre diesbezüglich aber, ob es irgendwelche festgeschriebenen Fristen gibt? Denn die Zahlung ist ja nun erst 10 Tage her.
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