Damit, dass eine Handlung eine Körperverletzung darstellt, ist aber noch nicht abschließend über eine daraus resultierende Strafbarkeit entschieden. In der deutschen Strafrechtswissenschaft werden diverse verschiedene Ansätze zur Behandlung von Körperverletzungen im Rahmen des (Profi-)Sportsvertreten, wobei (m.E. zu Recht) weitegehend Konsens dahingehend besteht, dass eine Pönalisierung hier dem Grunde nach ausgeschlossen sein sollte. Zwar ist anzuerkennen, dass die dogmatische Herleitung dieses Ergebnises Schwierigkeiten. Gleichwohl besteht ein nicht zu verkennender Bedarf, entsprechende Ereignisse weitgehend der ordentlichen Gerichtbarkeit zu entziehen und sich insoweit auf die Be- und Aburteilung durch Schiedsrichter und Sportgerichte zu beschränken.
Auch das Foul in Holland, dass die Diskussion sowohl in der breiten Öffentlichkeit als auch in der Rechtswissenschaft neu entfacht hat, mag zwar unschön anzusehen sein. Dennoch gehören solche Szenen zum Berufsrisiko eines Profifußballers. Die Problematik könnte übrigens auch den deutschen Profifußball erreichen, da der Bundesgerichtshof jüngst zumindest für den semiprofessionellen Bereich die Verurteilung eines Spielers wegen Körperverletzung getragen hat. M.E. öffnet man hierdurch Pandoras Büchse und schadet dem Sport letztlich. Nicht zuletzt die allwöchentlichen Disukssionen, ob eine Szene nun Foul war oder nicht, sind kaum abschließend zu klären. Die Vorstellung, dass über solche Situationen nunmehr auch Straf- und Zivilprozesse (letztere wären denktnotwendinge Konsequenz) geführt werden ist als bedenklich einzustufen.