MeisterTrainerForum

Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Autor Thema: Kündigungsfrist einer Teilzeitkraft  (Gelesen 6603 mal)

Bodylove

  • Co-Admin
  • Fussballgott
  • ******
  • Offline Offline
Kündigungsfrist einer Teilzeitkraft
« am: 19.November 2004, 15:28:01 »

Ich habe eine Teilzeitkraft und mich würde mal interessieren wie lange seine Kündgungsfrist gilt. Hat er überhaupt eine ??
Wir haben nur einen mündlichen Vertrag und er möchte gern einen Vollzeitjob den ich ihm nicht bieten kann.
Kann er von heute auf morgen einfach gehen ?? (würde er sowieso nicht machen weil wir uns privat aus Saustark verstehen :))
Gespeichert

pudel

  • Profi
  • ****
  • Offline Offline
Re: Kündigungsfrist einer Teilzeitkraft
« Antwort #1 am: 19.November 2004, 19:44:50 »

klar hat er eine kündigungsfrist. ob mündlicher oder schriftlicher vertrag spielt keine rolle. auch nicht ob teilzeit oder vollzeit. die kündigunsfrist beträgt minimum 1 Monat(bis zu 2 jahre angestellt) und nimmt mit jeweiliger beschäftigungszeit zu(7 monate ab 20 jahre betriebsangehörigkeit).
Gespeichert
"Bei einem Fußballspiel verkompliziert sich allerdings alles durch die Anwesenheit der gegnerischen Mannschaft."

J.P. Sartre

bonnieundclyde8273

  • Halbprofi
  • ****
  • Offline Offline
Re: Kündigungsfrist einer Teilzeitkraft
« Antwort #2 am: 23.November 2004, 10:44:40 »

Soweit ich das in Erinnerung habe aus meiner Zeit als Personalsachbearbeiter gibt es seit einem bestimmten Zeitpunkt (01.01.2003 oder so) die Vorschrift, das ein Arbeitsverhältnis immer ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegen muss. Die Kündigungsfristen richten sich wei bei einem Ganztagesmitarbeiter nach dem Kündigungsschutzgesetz.
Gespeichert

Texas_Rattlesnake

  • Nationalspieler
  • *****
  • Offline Offline
Re: Kündigungsfrist einer Teilzeitkraft
« Antwort #3 am: 23.November 2004, 11:03:05 »

Sorry Michael, aber ich muß Dich korrigieren:

Die Schriftform ist für einen Dienstvertrag (Arbeitsvertrag nicht vorgeschrieben) - mündliche Arbeitsverträge sind auch bestandskräftig, jedoch für den Arbeitnehmer im Zweifelsfall sicher schwer nachweisbar!

Die Kündigungsfristen sind im BGB und nicht im Kündigungsschutzgesetz geregelt! Es wird nicht zwischen Vollzeit- und Teilzeitarbeitskräften unterschieden!

Die Regelung zu den Kündigungsfristen fidet man im § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

Im Regelfall beträgt die Frist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende!

Bei längerer Betriebszugehörigkeit gelten folgende Fristen:

Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

 1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
 2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
 3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
 4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
 5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
 6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
 7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
Gespeichert
Ich möchte schlafend sterben wie mein Opa, nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer.  ;)

bonnieundclyde8273

  • Halbprofi
  • ****
  • Offline Offline
Re: Kündigungsfrist einer Teilzeitkraft
« Antwort #4 am: 23.November 2004, 12:40:47 »

@Texas
Habe auch nochmal recherchiert und festgestellt, dass du in allen Belangen recht hast. Schriftform ist nur bei befristeten Arbeitsverhältnissen notwendig.
Gespeichert

Texas_Rattlesnake

  • Nationalspieler
  • *****
  • Offline Offline
Re: Kündigungsfrist einer Teilzeitkraft
« Antwort #5 am: 23.November 2004, 12:46:34 »

Zitat
@Texas
Habe auch nochmal recherchiert und festgestellt, dass du in allen Belangen recht hast. Schriftform ist nur bei befristeten Arbeitsverhältnissen notwendig.

Mach Dir nix draus - ich hab ja auch ziemlich oft mit dem BGB zu tun, deshalb weiß ich das so genau  ;)
Gespeichert
Ich möchte schlafend sterben wie mein Opa, nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer.  ;)

bonnieundclyde8273

  • Halbprofi
  • ****
  • Offline Offline
Re: Kündigungsfrist einer Teilzeitkraft
« Antwort #6 am: 23.November 2004, 13:15:37 »

Die von Texas genannten Kündigungsfristen gelten allerdings nur bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer hat damit nichts zu tun. Diese beträgt immer 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, außer es wurde eine andere vereinbart. Dies ist aber ohne Vertrag kaum nachzuweisen.
« Letzte Änderung: 23.November 2004, 13:16:31 von michael »
Gespeichert

Bodylove

  • Co-Admin
  • Fussballgott
  • ******
  • Offline Offline
Re: Kündigungsfrist einer Teilzeitkraft
« Antwort #7 am: 11.Dezember 2009, 19:55:06 »

*Push*

Meine Freundin steht in einem mündlichen Arbeitsverhältnis und würde gerne schnellstmöglich kündigen. Wie lange ist die Kündigungsfrist? 4 Wochen? Immer zum 15ten oder zum ende des Monats?
Gespeichert

Henningway

  • Co-Admin
  • Lebende Legende
  • ******
  • Offline Offline
    • HR Lingerie League
Re: Kündigungsfrist einer Teilzeitkraft
« Antwort #8 am: 11.Dezember 2009, 21:19:59 »

Das hängt von der Art der Arbeitsstelle ab. Wenn sie einen 400-Euro-Job hat, dann sind es vier Wochen.
Gespeichert
Ordre des chevaliers de quatre-vingt-dix prises.