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Autor Thema: Eula und co.  (Gelesen 2117 mal)

Vidukano10

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Eula und co.
« am: 30.Oktober 2007, 10:53:02 »

Keine Ahnung wie ich den Thread nennen soll, wenn ein guter Vorschlag kommt nenn ich ihn einfach um^^

Das sehe ich anders und das nicht nur weil es mein Recht Prof. behauptet und so gut wie jedes (gut recherchierte) Magazin im Fernsehen, sondern auch aufgrund aktueller Rechtssprechung.
Finde zwar aktuell den Link nicht, aber für interessierte sollte das reichen:
http://www.hardwarejournal.de/tip-urheberrecht-was-bleibt-erlaubt.htm

Um noch kurz was zu sagen: Dass die Eula in Deutschland gelten soll ist absoluter Unfug(sorry checka). Diese ist allgemein in Europa nicht rechtsgültig, in Amerika kann dies jedoch anders aussehen. Das geltende nationale bzw. europäische Gesetz liegt immer über den Lizensvereinbarungen. Weitergehende Bedingungen die z.B. auch öfter AGB´s einsetzen sind Gesetzeswidrig und damit belanglos, damit wird dann übrigens der gesamte Lizensvertrag hinfällig und nur das nationale/ europäische Gesetz im engsten Sinne zählt.


Ich möchte keineswegs das Recht auf Korrektheit meiner Aussagen zu 100% für mich beanspruchen, aber
da würden mich aktuelle Rechtssprechungen brennend interessieren. Ich habe nämlich meine Informnationen NICHT von RTL2 und der ComputerBild, sondern primär aus IT-Fachzeitschriften und Internetseiten (CT, Golem), sowie von einem Rechtsanwalt, der uns in der Ausbildung zum Thema IT-Recht voll gesülzt hat.

Ehrlich gesagt, finde ich die Seite "www.hardwarejournal.de" auf den ersten Blick nicht sonderlich vertrauenserweckend, was aber auch daran liegen könnte, dass diese Seite - für mich - keinen Ruf hat. Was lässt dich vermuten, dass diese Seite gut recherchiert hat?

Thema "Eula" ist heikel, dass weiß ich, aber solange es kein Urteil gibt, über die Unrechtmäßigkeit der "Eula", wird das von Microsoft so angewendet werden! Das Microsoft sich vortrefflich mit der EU streiten kann, haben wir ja vor kurzem erst in den Medien gesehen (Bundling Windows mit Media-Player). Soweit ich das weiß, und meinen Fachmedien glauben darf, gibt es hierzu kein Urteil in Europa. Das die "Eula" also ungültig ist, mag laut einigen Rechtswissenschaftlern stimmen, ist aber, soweit ich weiß, von keinem Europäischen Gericht bisher bestätigt worden.

Gerne würde ich mich hierüber auch in einem eigenen Thread unterhalten... wer will einen anlegen?!?

Ciao
Checka
Ich gehe erstmal auf den zweiten Teil ein -> wieso sollte es dazu ein Gerichtsurteil geben? Es gibt sie in anderer Fassung, jeglicher Prozess auf Basis der Eula wird ein reiner Kostenpunkt ohne Aussicht auf Erfolg.
Die Eula ist ein Lizensvertrag und gehört damit in die Kategorie der AGB und müsste auch unter diesem Punkt verhandelt werden.
In den AGBs darf ja nur drinstehen was auch gesetzlich geregelt wird. So kann auch in deiner Hausordnung drinstehen dass du keine Kleintiere halten darfst, allerdings hat dies überhaupt keine Rechtsfähigkeit da dies gesetzlich erlaubt ist.
AGBs und damit Lizenzverträge bewegen sich also nur im Rahmen des deutschen Gesetzes(welches sich wiederum am europäischem orientiert) und können natürlich keine neuen gesetzlichen Regelungen aufstellen.

Naja damit wäre die Eula eigentlich schon geklärt, ich meine jetzt mal ganz ehrlichß Denkt ihr wirklich man kann alles in so einem Lizensvertrag reinschreiben ohne auch nur irgendwelche institutionellen Beschränkungen zu haben? Dann würden wir wirklich in einem armen Land leben.

Zusätzlich muss man der eula ja nach dem Kauf zustimmen, in Deutschland erhält man ein Nutzungsrecht(aus dem Sachverhalt des Eigentums) jedoch mit Abschluss des Kaufvertrages und jegliche nachträgliche Beschränkung ist dabei unwirksam. Ich meine damit könnte man tolle Sachen machen, nachdem man einen Pudding kauft:"Um diesen Pudding essen zu dürfen zahlen sie bitte 2 weitere € auf das Konto von Aldi ein"^^
Ist ja hoffentlich jedem klar wieso dies nicht funktioniert.
Dann muss man auch nur einen Acceptbutton drücken um solchen einen "Lizensvertrag" annehmen. Mal davon abgesehen dass der Vertrag hinfällig wird wenn bestimmte Dinge nicht den gesetzlichen Regelungen entsprichen. Hat der Drücken eines Buttons keinerlei Erklärungsinhalt und darf nicht als Willenserklärung gezählt werden.

Sooo das war Teil2... zu Teil1 -> weiß jetzt nicht genau mit welchen der Aussagen du Probleme hast. Das jedoch ein Jurist falsche Aussagen macht möchte ich eigentlich nicht glauben wollen, besonders wenn er sich spezialisiert hat.
Also sag mir einfach was du wissen möchtest, ich gehe einfach davon aus dass du private Kopien meinst:
Zitat
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__53.html
zu meiner Verwunderung bietet dort auch Wikipedia excellente Aufklärung, wobei eigentlich nur oben genannter Paragraph und seine auswirkungen erklärt werden:
Zitat
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie
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checka

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Re: Eula und co.
« Antwort #1 am: 30.Oktober 2007, 11:54:06 »

Man man man krasse Sache mit unseren Gesetzen ;) Das muss man ja alles 3 Mal lesen...

Mir war nicht bekannt, dass ich berechtigt bin, mir eine Kopie von legaler Software, die ich besitze, anzufertigen, wenn ich dabei einen Kopierschutz absichtlich umgehe. Ich kannte da nur die Musik-CD Regelung, die dies untersagt.

Es ist mir in dem Detailgrad auch neu, dass man ein gesetzliches Recht auf eine Privatkopie hat  :o

Von Daher schonmal danke für die Aufklärung  8)

Aber nochmal zum schönsten Thema, bzw. zu den schönsten beiden:

1. Eula
Microsoft setzt die Eula - auch in Europa und damit ebenfalls in Deutschland - eiskalt durch. Ein Bekannter von mir, durfte nach der Formatierung seines PC's weder seine original Version von "Windows Vista", noch die ebenfalls originale Version von "Office 2003" aktivieren. Microsoft verweist auf die akzeptierte Eula (die im übrigen die "Salvatorische Klausel" enthält), die eine häufigere Aktivierung als 3 für Office 2003 und 1x für Windows Vista verbietet. Da die Rechnung von Office 2003 nicht mehr vorliegt, zeigt Microsoft keinerlei Reaktion. Bei Vista liegt die Rechnung vor, jedoch erlaubt die OEM (System-Builder) Variante lediglich eine Installation und Aktivierung. Dies alles wäre dann ja unrechtmäßig, weil es die Rechte des Nutzers gegen das Gesetz einschränkt. Das müsste man also Microsoft mal mitteilen, denn denen ist das anscheinend nicht bekannt. Zumindest wird es von deren Seite strikt ignoriert.

Deshalb vertrete ich die Meinung: Solange es kein Urteil gegen die Eula gibt (Europaweit gibt es ja keines), sollte man davon ausgehen, dass sie durchgesetzt wird. Und zwar so lange, bis irgendjemand gegen Microsoft bis zum EuGH zieht.

Ähnlich sieht es doch bei diversen Firewalls aus. Dort kann man eine Kopie auch immer nur einmal aktivieren, das heißt: ich kann mir NICHT mit meinem Vater (z.B.) zusammen eine Firewall Lösung kaufen, und diese dann auf seinem und meinem Rechner installieren und aktivieren. Verdammt ich kann die noch nicht mal auf meinem Laptop und meinem PC installieren. (Eigene Erfahrung von Kaspersky: "Sie haben Ihre Lizenz bereits auf einem anderen System aktiviert. Soll diese Lizenz deaktiviert werden?")

Dies ist leider die Praxis, und das das theoretisch so alles nicht gültig und Rechtmäßig ist, interessiert die Softwarefirme doch alle nicht, vorallem nicht die jenigen, die nicht in der EU sitzen, also nicht greifbar sind.

2. Bleibt noch die Frage ob sich wie von Coolsson ins Spiel gebracht, die Lizenz auf drei Leute aufteilen lässt. Im Rahmen einer Online-Aktivierung wie bei Windows oder Firewall und Internetsecurity Programmen lässt sich diese Möglichkeit praktisch zu 100% ausschließen. Beim FM 2008, der meines wissens nach, keine Aktivierung vornimmt, dürfte das zumindest möglich sein. Wie das ganze Rechtlich aussieht kann ich sicherlich nicht abschließend klären. Ein Versuch in den USA bezüglich gemeinsam gekaufter Musik-CD's ging allerdings wohl schief. Dort haben sich in Communities 100 Leute zusammen geschlossen, die gemeinsam eine CD gekauft haben. Dies war unzulässig. Ob man das in dieser Form auf Software in Deutschland übertragen kann ist allerdings extrem fraglich. Viele Spiele lassen beispielsweise ja auch keine Netzwerkverbindung zwischen Spielen mit der gleichen Lizenznummer zu, das würde in dem Fall heißen, dass Coolsson und seine Brüder NICHT via Netzwerk spielen könnten. Ich weiß allerdings nicht, ob der FM eine solche einschränkung hat.

vorläufiges Fazit:
Die Möglichkeiten der Softwareindustrie uns zu schröpfen und einzuschränken sind nahezu unerschöpflich, gerade weil wir doch mittlerweile alle DSL haben und rund um die Uhr online sind. Die Rechtliche Handhabe dagegen ist nahezu gleich NULL, da die meisten User doch das Geld, das Wissen und die Zeit nicht haben, gegen die Softwareindustrie vorzugehen.

Ich freue mich auf eure Reaktionen
Ciao
Checka
« Letzte Änderung: 30.Oktober 2007, 11:56:14 von checka »
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Vidukano10

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Re: Eula und co.
« Antwort #2 am: 30.Oktober 2007, 12:12:12 »

Erstmal danke für deine Antwort, in meiner Kurzversion muss ich sagen dass du Recht hast. Eigentlich machen die Unternehmen eh was sie wollen. Wieso sollte es bei Software anders sein als z.B. bei der Telekom.

Übrigens kann man sich höchstens mit 8 Leuten eine CD teilen, das Urteil müsste ich jetzt aber ergoogeln^^
Und der FM hat keinerlei Netzwerkrestriktionen, ist also von allen 3en im Netzwerk spielbar.

Sorry dass es gerade zu mehr nicht reicht aber ich habe soeben meine Stromrechnung bekommen und muss meinen Anbieter wechseln^^
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superstar-

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Re: Eula und co.
« Antwort #3 am: 30.Oktober 2007, 12:26:25 »

Unter Privatkopie (bei Software) versteht der Gesetzgeber aber nicht, das diese Sicherungskopie an Dritte weitergegeben werden darf und gleichzeitig an mehreren Computern benützt werden darf, weiters verletzt ein nocd-crack oä das alleinige Bearbeitungsrecht des Rechteinhabers (Veränderung des Programmes mit Hilfe dieser veränderten .exe) > steht eigentlich alles im Urheberrechtsgesetz auch genau so drin
« Letzte Änderung: 30.Oktober 2007, 12:29:06 von superstar- »
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Vidukano10

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Re: Eula und co.
« Antwort #4 am: 30.Oktober 2007, 12:31:37 »


Unter Privatkopie (bei Software) versteht der Gesetzgeber aber nicht, das diese Sicherungskopie an Dritte weitergegeben werden darf und gleichzeitig an mehreren Computern benützt werden darf, weiters verletzt ein nocd-crack oä das alleinige Bearbeitungsrecht des Rechteinhabers (Veränderung des Programmes mit Hilfe dieses veränderten .exe) > steht eigentlich alles im Urheberrechtsgesetz auch genau so drin
Brüder und Freunde sind keine dritte und diese können die Software frei benutzen(nachzulesen oben im Link)

Ein nocdcrack habe ich ja nie angesprochen, ist jedoch heftig umstritten, bisher hatte einmal Blizzard vor dagegen zu klagen, hatte es dann aber doch nicht gemacht. Ansonsten sind mir keine Fälle bekannt. Das alleine Bearbeitungsrecht liegt auch nicht nur dem Rechteinhaber vor. Hab letztens noch einen Artikel+Gerichtsurteil gelesen indem eine firma gegen User klagte weil diese ein Spiel veränderten. So war das Spiel in der Grundversion mit vielen Bugs belastet und die User änderten einen Großteil der Dateien und der Exe zum ausführen des Programmes, dies war vollkommen ok und die Klage wurde abgewiesen...
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superstar-

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Re: Eula und co.
« Antwort #5 am: 30.Oktober 2007, 12:47:56 »

du verwechselst da immer Musik/Film einerseits und Software auf der anderen Seite - von Musik kannst du einige wenige Kopien anfertigen und an Verwandte... weitergeben, bei Software trifft diese Weitergabe an die Familie nicht zu, es ist maximal eine Sicherungskopie erlaubt und diese darf auf keinen Fall weitergegeben werden
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checka

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Re: Eula und co.
« Antwort #6 am: 30.Oktober 2007, 13:02:48 »

du verwechselst da immer Musik/Film einerseits und Software auf der anderen Seite - von Musik kannst du einige wenige Kopien anfertigen und an Verwandte... weitergeben, bei Software trifft diese Weitergabe an die Familie nicht zu, es ist maximal eine Sicherungskopie erlaubt und diese darf auf keinen Fall weitergegeben werden

Aber dass ist doch jetzt eine Behauptung, die du nachweisen müsstest. Es so stehen zu lassen würden wir hier in dem Thread nicht so gerne sehen, da wir hier eigentlich sachlich über das Thema diskutieren wollen.

No-CD Cracks waren schon häufiger ein Thema. Allerdings gab es dazu meines Wissens nach kein Urteil (bitte Steinigt mich, wenn das falsch ist). Ich erinnere mich an den Ansatz, dass wenn ich MIR eine LEGALE SICHERHEITSKOPIE von einer Software (Spiel) anfertige, diese ja auch einsetzen können muss. Nach dem Ansatz des Anwaltes damals, wurde das Verfahren nicht eingeleitet (Ich meine das war Blizzard damals... *grübel*).

Ich würde jedenfalls alle bitten hier im Thread nur begründete und nachweisbare (LINK) Aussagen zu machen, da wir uns sonst zu schnell von einer sachlichen Betrachtung der Sachlage entfernen.

Ciao
Checka
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Vidukano10

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Re: Eula und co.
« Antwort #7 am: 30.Oktober 2007, 13:11:18 »

du verwechselst da immer Musik/Film einerseits und Software auf der anderen Seite - von Musik kannst du einige wenige Kopien anfertigen und an Verwandte... weitergeben, bei Software trifft diese Weitergabe an die Familie nicht zu, es ist maximal eine Sicherungskopie erlaubt und diese darf auf keinen Fall weitergegeben werden
Das ist ne gute Frage... also ich lese immer "CD´s und DVD´s"... dort eine Abtrennung in Kategorien wie Filme, Musik, PC-Spiele, PC-Anwenderprogramme etc. zu machen habe ich nichtmal bedacht.

Das Urheberschutzgesetz spricht ja auch immer von Werken die man kopieren darf. Klammert dies also grundsätzlich aus.

Hmm aber interessanter Punkt...
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superstar-

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Re: Eula und co.
« Antwort #8 am: 30.Oktober 2007, 14:41:19 »

@checka

einfach das (deutsche) Urheberrechtsgesetz durchlesen (besonders die §§69a ff., bezieht sich explizit auf Software (Computerprogramme))

es wird zwischen Privatkopie (Musik, die ich in begrenzter Anzahl an Freunde, Verwandte weitergeben darf) und Sicherungskopie (Software, nur für mich - also nichtmal für Verwandte - und nicht gleichzeitig verwendbar) unterschieden (wobei hier eigentlich auch der Kopierschutz nicht umgangen werden darf – bei der letzten Anpassung des Gesetzes wurde das Recht des Rechteinhabers vor das Recht auf eine Sicherungskopie gestellt)

bei Musik akzeptiere ich keinen Lizenzvertrag – bei Software sehr wohl

ich würde mich auch nicht darauf verlassen, das es noch kein Verfahren bzw Urteil bez. EULA oä Nutzungslizenzen gegeben hat – prinzipiell akzeptiere ich einen (Nutzungs)Vertrag (der zZ aber nach Ansicht von Juristen (noch) nicht gültig ist oder zumindest umstritten ist)

zum Thema nocd-crack

 § 69c
Zustimmungsbedürftige Handlungen
Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:
   1.    die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, ganz oder teilweise, eines Computerprogramms mit jedem Mittel und in jeder Form. Soweit das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Computerprogramms eine Vervielfältigung erfordert, bedürfen diese Handlungen der Zustimmung des Rechtsinhabers;
   2.    die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse. Die Rechte derjenigen, die das Programm bearbeiten, bleiben unberührt;
   3.    jede Form der Verbreitung des Originals eines Computerprogramms oder von Vervielfältigungsstücken, einschließlich der Vermietung. Wird ein Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht, so erschöpft sich das Verbreitungsrecht in bezug auf dieses Vervielfältigungsstück mit Ausnahme des Vermietrechts;
   4.    die drahtgebundene oder drahtlose öffentliche Wiedergabe eines Computerprogramms einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung in der Weise, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.

eigentlich kann jeder machen was er will, nur sind meistens diejenigen ohne Original CD die ersten die sich über bugs oder fehlende Patches aufregen (nachzulesen im SI-Forum)

und nochmals @checka

einerseits mit "meines Wissens nach" und "grübel" kommen - andererseits eine sachliche Diskussion mit nachweisbaren Links fordern  ;D
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checka

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Re: Eula und co.
« Antwort #9 am: 30.Oktober 2007, 14:54:32 »

Ich wollte damit deutlich machen, dass ich das halt NICHT belegen kann und zur Diskussion anregen.

Du hattest ja eine Aussage von Vidukano10 wiedersprochen, und das sollte man dann belegen, was du ja jetzt auch gemacht hast. ;)

Ciao
Checka
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pMaldini

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Re: Eula und co.
« Antwort #10 am: 30.Oktober 2007, 15:26:16 »

du verwechselst da immer Musik/Film einerseits und Software auf der anderen Seite - von Musik kannst du einige wenige Kopien anfertigen und an Verwandte... weitergeben, bei Software trifft diese Weitergabe an die Familie nicht zu, es ist maximal eine Sicherungskopie erlaubt und diese darf auf keinen Fall weitergegeben werden

Aber dass ist doch jetzt eine Behauptung, die du nachweisen müsstest. Es so stehen zu lassen würden wir hier in dem Thread nicht so gerne sehen, da wir hier eigentlich sachlich über das Thema diskutieren wollen.

No-CD Cracks waren schon häufiger ein Thema. Allerdings gab es dazu meines Wissens nach kein Urteil (bitte Steinigt mich, wenn das falsch ist). Ich erinnere mich an den Ansatz, dass wenn ich MIR eine LEGALE SICHERHEITSKOPIE von einer Software (Spiel) anfertige, diese ja auch einsetzen können muss. Nach dem Ansatz des Anwaltes damals, wurde das Verfahren nicht eingeleitet (Ich meine das war Blizzard damals... *grübel*).

Ich würde jedenfalls alle bitten hier im Thread nur begründete und nachweisbare (LINK) Aussagen zu machen, da wir uns sonst zu schnell von einer sachlichen Betrachtung der Sachlage entfernen.

Ciao
Checka

Da ja gerade im anderen Unterforum zu diesem Thema ebenfalls eine Diskussion läuft, möchte ich hier nochmal meine Auffassung posten.

Da bei No-CD-Cracks idR die Exe verändert wird, handelt es sich hierbei um einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz. Also den hier bereits genannten §§69. Dort heißt es sinngemäß, dass eine Veränderung des Programmcodes nur mit Zustimmung des Urhebers erfolgen darf.
Was bei einem No-CD-Crack doch recht unwahrscheinlich ist.
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Splash

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Re: Eula und co.
« Antwort #11 am: 31.Oktober 2007, 14:48:33 »

du verwechselst da immer Musik/Film einerseits und Software auf der anderen Seite - von Musik kannst du einige wenige Kopien anfertigen und an Verwandte... weitergeben, bei Software trifft diese Weitergabe an die Familie nicht zu, es ist maximal eine Sicherungskopie erlaubt und diese darf auf keinen Fall weitergegeben werden

Aber dass ist doch jetzt eine Behauptung, die du nachweisen müsstest. Es so stehen zu lassen würden wir hier in dem Thread nicht so gerne sehen, da wir hier eigentlich sachlich über das Thema diskutieren wollen.

No-CD Cracks waren schon häufiger ein Thema. Allerdings gab es dazu meines Wissens nach kein Urteil (bitte Steinigt mich, wenn das falsch ist). Ich erinnere mich an den Ansatz, dass wenn ich MIR eine LEGALE SICHERHEITSKOPIE von einer Software (Spiel) anfertige, diese ja auch einsetzen können muss. Nach dem Ansatz des Anwaltes damals, wurde das Verfahren nicht eingeleitet (Ich meine das war Blizzard damals... *grübel*).

Ich würde jedenfalls alle bitten hier im Thread nur begründete und nachweisbare (LINK) Aussagen zu machen, da wir uns sonst zu schnell von einer sachlichen Betrachtung der Sachlage entfernen.

Ciao
Checka

Da ja gerade im anderen Unterforum zu diesem Thema ebenfalls eine Diskussion läuft, möchte ich hier nochmal meine Auffassung posten.

Da bei No-CD-Cracks idR die Exe verändert wird, handelt es sich hierbei um einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz. Also den hier bereits genannten §§69. Dort heißt es sinngemäß, dass eine Veränderung des Programmcodes nur mit Zustimmung des Urhebers erfolgen darf.
Was bei einem No-CD-Crack doch recht unwahrscheinlich ist.

Also eigentlich wird die Exe doch nicht verändert sondern nur ersetzt. Und das ist meines Erachtens nicht illegal, zumindest solange ich das Original Spiel besitze. Mal ein blödes Beispiel: wenn mein CD oder DVD-Laufwerk kaputt geht und ich mir aber kein neues leisten kann oder will, dann könnte ich mir doch die No-CD Cracks holen. Weil die Cracks sind eigentlich nicht das illegale, es kommt auf die Benutzung an. Wenn ich nicht das Original Spiel oder Programm besitze ist es natürlich illegal. Das aber allerdings auch alles Grenzwerte und im Endeffekt eine Auslegungssache des Rechtsverdrehers.
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Beliebtheit sollte kein Maßstab für die Wahl von Politikern sein. Wenn es auf die Popularität ankäme, säßen Donald Duck und die Muppets längst im Senat.
- Orson Welles -


Ich ironiere jeden Tag bis ich zum Sarkasmus komme.

pMaldini

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Re: Eula und co.
« Antwort #12 am: 31.Oktober 2007, 16:52:17 »

du verwechselst da immer Musik/Film einerseits und Software auf der anderen Seite - von Musik kannst du einige wenige Kopien anfertigen und an Verwandte... weitergeben, bei Software trifft diese Weitergabe an die Familie nicht zu, es ist maximal eine Sicherungskopie erlaubt und diese darf auf keinen Fall weitergegeben werden

Aber dass ist doch jetzt eine Behauptung, die du nachweisen müsstest. Es so stehen zu lassen würden wir hier in dem Thread nicht so gerne sehen, da wir hier eigentlich sachlich über das Thema diskutieren wollen.

No-CD Cracks waren schon häufiger ein Thema. Allerdings gab es dazu meines Wissens nach kein Urteil (bitte Steinigt mich, wenn das falsch ist). Ich erinnere mich an den Ansatz, dass wenn ich MIR eine LEGALE SICHERHEITSKOPIE von einer Software (Spiel) anfertige, diese ja auch einsetzen können muss. Nach dem Ansatz des Anwaltes damals, wurde das Verfahren nicht eingeleitet (Ich meine das war Blizzard damals... *grübel*).

Ich würde jedenfalls alle bitten hier im Thread nur begründete und nachweisbare (LINK) Aussagen zu machen, da wir uns sonst zu schnell von einer sachlichen Betrachtung der Sachlage entfernen.

Ciao
Checka

Da ja gerade im anderen Unterforum zu diesem Thema ebenfalls eine Diskussion läuft, möchte ich hier nochmal meine Auffassung posten.

Da bei No-CD-Cracks idR die Exe verändert wird, handelt es sich hierbei um einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz. Also den hier bereits genannten §§69. Dort heißt es sinngemäß, dass eine Veränderung des Programmcodes nur mit Zustimmung des Urhebers erfolgen darf.
Was bei einem No-CD-Crack doch recht unwahrscheinlich ist.

Also eigentlich wird die Exe doch nicht verändert sondern nur ersetzt. Und das ist meines Erachtens nicht illegal, zumindest solange ich das Original Spiel besitze. Mal ein blödes Beispiel: wenn mein CD oder DVD-Laufwerk kaputt geht und ich mir aber kein neues leisten kann oder will, dann könnte ich mir doch die No-CD Cracks holen. Weil die Cracks sind eigentlich nicht das illegale, es kommt auf die Benutzung an. Wenn ich nicht das Original Spiel oder Programm besitze ist es natürlich illegal. Das aber allerdings auch alles Grenzwerte und im Endeffekt eine Auslegungssache des Rechtsverdrehers.

Doch, die Exe wird verändert. Du ersetzt ja die Original-Exe mit einer veränderten Exe des Originals (wurde zwar wahrscheinlich nicht von Dir verändert, aber dass macht es nicht weniger illegal)!
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checka

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Re: Eula und co.
« Antwort #13 am: 31.Oktober 2007, 18:15:50 »

sehe ich genauso...

No-CD Cracks sind eine manipulative veränderung der Exe...

Die Frage, die ich mir stelle, was ist mit anderen Mitteln wie z.B. Image, Mini-Image, und  diverse Tools, die den Kopierschutz täuschen?

Wer hat dazu irgend was handfestes?

ciao
Checka
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Octavianus

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Re: Eula und co.
« Antwort #14 am: 31.Oktober 2007, 18:51:59 »

Vielleicht hilft euch diese Seite bei der Fragestellung weiter:
http://www.gulli.com/netzwelt/urheberrecht/neues-urheberrecht/

Man achte auf Punkt 4
Zitat
Es wird dem Privatanwender zukünftig erlaubt bleiben bis zu sieben Kopien von Daten- oder Tonträgern zur privaten Nutzung zu erstellen. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass dabei keine Kopierschutzmechanismen umgangen werden. Legale Privatkopien dürfen unentgeltlich an enge Freunde weitergegeben werden. Wurde eine Software rechtmäßig erworben, besteht das Recht auf eine Sicherungskopie – auch unter Umgehung des Kopierschutzes.
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Ständig im Einsatz für einen besseren FM und für ein tolles Forum :)

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