Strafen werden ja individuel vergeben, nicht jeder der ein Auto klaut geht für z.B. 2 Monate in den Knast, die einen für 2 Jahre, die einen 1 Woche auf Bewährung.
Das ist schon klar aber dieser Spielraum bezieht sich ja nicht auf die Tat selbst. Wenn du jemanden auf frischer Tat dabei ertappst wenn er jemanden auffrisst musst du ihm die gleiche Strafe aufbrummen wie jemanden den du nur aufgrund von Indizien für die selbe Tat verurteilst (die Geschworenen müssen ja auch wenn es sich nur um ein Urteil aufgrund von Indizien handelt aus ihrer subjektiven Sicht 100% sicher sein.Wenn sie sich nicht 100% sicher sind gilt der alte Satz: in dubio pro reo---> Freispruch). So ein Urteil aufgrund von Indizien ist im Prinzip genau dasselbe als wenn du den Täter auf frischer Tat ertappst. Eine unterschiedliche Behandlung würde ja schon eine Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatzes bedeuten.
Den Spielraum hat der Richter nur insoweit als es sich um die Vorgeschichte (harte Kindheit, Vorstrafen, geistiger Zustand) geht.