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Autor Thema: Transferrechte  (Gelesen 1631 mal)

Flausi

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Transferrechte
« am: 20.November 2002, 14:28:48 »

Ich bin ein Spieler, der lange in der alten Version 00/01 gespielt hat und mit der neuen noch nicht so klarkommt. Kopfzerbrechen bereiten mir die neuen Transferrechte. Gibt es da irgend etwas besonders zu beachten? So ganz gerafft habe ich das noch nicht, zumal ich erst in der ersten Saison spiele. Hat das große auswirkungen? was ist mit den langzeitverträgen nach altem Recht? Tsigalko bis 2011?
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Angh

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Re: Transferrechte
« Antwort #1 am: 20.November 2002, 14:32:54 »

Da musst du schnell sein. tsigalko bis 2011 geht nur im ersten jahr, nachher treten die neuen reglemente nach eu-norm in kraft, 5-jahre sind nachher das maximum, zudem können die spieler nach (glaub ich) 2 jahren für eine festgelegte ablösesumme wechseln.
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Die Welt war eine Scheibe, bevor sie als Kugel endete.

Mattigool

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Re: Transferrechte
« Antwort #2 am: 20.November 2002, 14:34:32 »

Langzeitverträge bringen es wohl nicht mehr so, da nach drei Jahren (bei älteren Spielern nach 2) jeder Verein dem Spieler ein Vertragsangebot machen kann. Je nachdem, welchen Wert der Spieler hat, kannst du zwar eine Transfersumme einstreichen, aber du hast nicht die Möglichkeit, den Spieler am Weggang zu hindern. Die Verträge sind dann nicht mehr geschützt. Du kannst also auch nicht die Transfersumme hochsetzen (als Abschreckung oder so).
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Was interessiert mich das Potenzial eines Spielers!! Auf dem Platz soll er was bringen, nicht im Bett.

Angh

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Re: Transferrechte
« Antwort #3 am: 20.November 2002, 14:38:21 »

Zitat
Langzeitverträge bringen es wohl nicht mehr so, da nach drei Jahren (bei älteren Spielern nach 2) jeder Verein dem Spieler ein Vertragsangebot machen kann.


wenn der vertrag noch vor inkraft-treten der neuen reglemente unterzeichnet wird, dann gibt das mit der festgesetzten ablöse noch nicht. also im ersten halben jahr spieler binden!!!
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Herr_Rossi

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Re: Transferrechte
« Antwort #4 am: 20.November 2002, 14:40:31 »

die neuen transferregeln:

- maximale vertragsdauer: 5 jahre
- verträge von spielern unter 28 jahren sind 3 jahre lang geschützt, d. h. der spieler kann ohne deine zustimmung den verein nicht verlassen -> ablösesumme frei verhandelbar
- verträge von spielern ab 28 jahren sind 2 jahre lang geschützt
- sind verträge von spielern nicht mehr geschützt, können sie ohne zustimmung des bisherigen vereines zu anderen vereinen wechseln. die transfersumme wird festgelegt und kann nicht ausgehandelt werden.
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Flausi

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Re: Transferrechte
« Antwort #5 am: 20.November 2002, 14:45:38 »

was sind erfahrungswerte für diese Ablösesummen? Gibt es da eine Zahl? %-Satz vom Wert?
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Herr_Rossi

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Re: Transferrechte
« Antwort #6 am: 20.November 2002, 14:47:02 »

so genau weiss ich das auch nicht. hab bis jetzt noch nicht so genau drauf geschaut. ich denke mal, die transferentschädigung wird in etwa dem realen wert des spielers entsprechen.
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Flausi

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Re: Transferrechte
« Antwort #7 am: 20.November 2002, 14:54:19 »

wäre zumindest fair. also muss man alle 2 jahre den Spielern einen neuen Vertrag anbieten, wenn man ihn langfristig behalten will. halbes Jahr vor vertragsende...
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Herr_Rossi

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Re: Transferrechte
« Antwort #8 am: 20.November 2002, 14:56:38 »

anders kann man ja wohl diese regelung nicht umgehen.
« Letzte Änderung: 20.November 2002, 19:13:40 von Herr_Rossi »
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Mattigool

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Re: Transferrechte
« Antwort #9 am: 20.November 2002, 19:12:20 »

Zitat
so genau weiss ich das auch nicht. hab bis jetzt noch nicht so genau drauf geschaut. ich denke mal, die transferentschädigung wird in etwa dem realen wert des spielers entsprechen.


Liegt meistens etwas darunter.
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