"Also bitte- das ist doch nun wirklich nicht realistisch. Der Spieler ist nach Vertragsablauf FREI, welcher Verein erkauft sich denn da für Millionen die Rechte gegenüber dem anderen Verein, als einziger mit dem Spieler zu verhandeln?"
Den Satz hab ich aus einem Beitrag herauskopiert, und das ist für mich die Krux. Wenn vor dem Ablauf des Vertrages kein Transferfenster mehr existiert, warum bietet man dann noch so einen haufen Geld und wartet nicht, bis die 6-Monats-Frist erreicht ist? Ich fände es unrealistisch, wenn das Spiel diesen Fehler glattbügeln würde, nein, derjenige der dieses meiner Meinung nach unsinnige Gebot abgibt gehört dafür auch bestraft und sollte die Ablöse zahlen. Ein ählicher Fall liegt übrigens vor wenn ein Verein mehr für einen Spieler bietet, als dieser eigentlich als festgeschriebene Ablösesumme hat. Ein solches Glück ist mir kürzlich passiert, ein Verein der einen Torhüter von mir wollte hat 575.000 EURO für ihn geboten obwohl es eine festgeschriebene Ablöse von 500.000 EURO gab, auch da konnte ich die vollen 575.000 EURO einstreichen.
Was die Geschichte Werder/Schalke betrifft. Es gibt gute Gründe, warum Werder-Verantwortliche zwar öffentlich herummaulen aber letztlich keine Schritte gegen Schalke einleiten, denn letztlich machen es nämlich ALLE so. Übrigens existieren für solche Fälle sog. "Absichtserklärungen", die Bosman-Verträgen vorgeschaltet werden, denn die dürfen tatsächlich erst 1/2 Jahr vor Vertragsende datiert sein. Diese Absichtserklärungen kommen mehr und mehr in Mode, und wie gesagt, daß was schalke gegenüber Werder praktiziert hat macht Werder selber gegenüber anderen Vereinen, wenn die einen Spieler haben wollen, nach dem Motto "eine Krähe sticht der anderen kein Auge aus". So etwas ins Spiel zu implementieren ist schwer bis unmöglich, also muß man sich da halt strikt an die Regeln halten.
Übrigens, um die Verwirrung noch komplett zu machen, es gibt ja seit einigen Jahren eine Art "erweiterte Bosman-Regel", im Spiel gekennzeichnet als "ungeschützte Verträge". Diese haben zwar noch eine Laufzeit von mehr als 6 Monaten, sobald sie aber ungeschützt sind können Vereine direkt mit dem Spieler verhandeln, ohne mit seinem Verein eine Ablöse vereinbaren zu müssen, allerdings muß in diesen Fällen eine festgelegte Entschädigung an den abgebenden Verein gezahlt werden. Der Wechsel findet dann zum jeweils nächsten Transferfenster statt. Auch diese Regel wird in CM4 korrekt wiedergegeben.