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Autor Thema: ablöse trotz auslaufendem vertrag  (Gelesen 4765 mal)

Colin

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Re: ablöse trotz auslaufendem vertrag
« Antwort #20 am: 08.Februar 2004, 19:41:35 »

Ich finde schon, dass Madferit nicht unrecht hat: Während die anderen Vereine erst innerhalb der 6-Monatsfrist verhandeln dürfen, können wir es nämlich auf diesem Umweg schon vorher. Und das, indem wir eine Ablösesumme zahlen. Nichts anderes hat er ja gemacht. Er hat einen Spieler für die neue Saison verpflichtet noch vor der 6-Monatsfrist, wieso soll das kein Bug sein? (es sei denn die CPU dürfte es auch).
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Herr_Rossi

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Re: ablöse trotz auslaufendem vertrag
« Antwort #21 am: 08.Februar 2004, 19:48:10 »

Natürlich kann die CPU das auch tun. Nur dann zahlt sie auch diese "Ablösesumme".

Könnte ja sein dass SI es mit Absicht so implementiert hat.
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MadFerIt

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Re: ablöse trotz auslaufendem vertrag
« Antwort #22 am: 09.Februar 2004, 00:30:17 »

also für mich ist das trotz all eurer wohl überlegten argumente  ;D immer noch nicht nachvollziehbar. zu dem zeitpunkt, wo ich den spieler unter vertrag nehme, ist er vertragslos, sein alter vertrag is ausgelaufen, er is frei, er hat keine anstellung, er ist arbeitslos... warum soll ich denn dafür ablöse zahlen???

aber ich schätze wirklich mal, dass die programmierer nicht daran gedacht haben, was wäre wenn man vor den sechs monaten einen spieler ablösefrei verpflichten will. und da du @raven ja selbst sagst, man könnte sich drüber aufregen, dass es nicht geht, ist es somit unrealistisch, denn in echts gehts ja.

und ich bin immer noch der meinung, die hätten mir nix berechnen dürfen... :P
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AROD

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Re: ablöse trotz auslaufendem vertrag
« Antwort #23 am: 09.Februar 2004, 01:10:16 »

ich hab mir jetzt nicht alles durchgelesen...

Aber denk mal nach, wie willst Du sowas in einem Spiel umsetzen?
Dann haben wir bei unserem schönen Spiel A3 Verhältnisse.
Dort konnte man schon am Anfang der Saison Spieler, von denen die Verträge ausliefen, Ablösefrei für die nächste Saison verpflichten.

In echt war es bis vor kurzer Zeit noch so, dass man OFFIZIELL erst 6 Monate vor Ablauf des Vertrags mit dem Spieler verhandeln darf. So ist es auch im Spiel geregelt.
Und ich finde das auch gut so, denn sonst musst Du schon am Start entscheiden, ob Du den ein oder anderen Spieler auch weiterverplichten willst...lässt Du Dir mal 4 Wochen Zeit, oder auch die ersten Spieltage, um zusehen ob er es noch drauf hat oder noch in Dein System passt ist er wohl schon weg.

In echt sagen Spieler auch von sich selbst, dass er jetzt noch nicht verhandeln will, oder die Verhandlungen ziehen sich über Monate hin...

Aber soetwas kann man nicht simulieren, darum ist diese Regel sinnvoll!

Der Fehler liegt bei Dir, überleg mal...mit den 5 Mio. erkaufst Du Dir das recht an dem Spieler, der zu diesem Zeitpunkt noch an sein altes Team gebunden ist.
Gleichzeitig schiebst Du anderen Vereinen einen Riegel vor.

Beispiel:

Spieler A, Weltklassemann, steht nur noch für eine Spielzeit bei Team B unter Vertrag.
Er hätte jett noch über 6 Monate Zeit sich mit seinem aktuellen Club zu einigen, macht er das nicht, hat er weitere 6 Monate Zeit mit ALLEN Team die ihn wollen zu verhandeln.

Da Du aber dies ebeiden Möglichkeiten mit einem Angebot unterbunden hast, hast Du auch das zuzahlen, was Du geboten hast.

Denn sonst wäre es ein BUG.          
« Letzte Änderung: 09.Februar 2004, 01:11:00 von LoCCoO »
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Raven

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Re: ablöse trotz auslaufendem vertrag
« Antwort #24 am: 09.Februar 2004, 10:21:17 »

@madferit:

Unrealistisch ist vielleicht der falsche Ausdruck, es ist eher eine bis vor kurzem auch noch real existierende Einschränkung, die in meinen Augen Sinn macht.

Trotzdem ist es nur normal, dass du die Ablöse zahlen musstest, weil du ja mit dem Verein verhandelt hast.Du hast die praktisch das Exklusivrecht erkauft, dass der Spieler nach Ablauf seines Vertrags zu dir wechselt und nicht noch mit anderen verhandelt.

Das ist weder Bug, noch unrealistisch, das wäre dir in jedem X-beliebigen Fussballmanager passiert.Du musst es dir so vorstellen: wenn es nicht die Transferfenster gäbe, wäre der Spieler sofort zu dir gewechselt.

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Mef

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Re: ablöse trotz auslaufendem vertrag
« Antwort #25 am: 09.Februar 2004, 12:51:21 »

Zitat
zu dem zeitpunkt, wo ich den spieler unter vertrag nehme, ist er vertragslos, sein alter vertrag is ausgelaufen, er is frei, er hat keine anstellung, er ist arbeitslos... warum soll ich denn dafür ablöse zahlen???



Frag dich das doch selber , DU hast doch Ablöse geboten und gezahlt!!!
Automatisch kostenlos kommt der Spieler nicht , das Gebot bleibt die ganze Zeit so wie es war.

Im FM könnte ich mir so eine automatische veränderung vorstellen , im CM aber sicher nicht. Da ist man selber dafür verantwortlich, ob man geld zahlt oder den spieler kostenlos holt
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Colin

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Re: ablöse trotz auslaufendem vertrag
« Antwort #26 am: 09.Februar 2004, 12:58:08 »

Ich muss madferit auch nach mehrmaligem Lesen dieses Threads weiterhin weitgehend Recht geben.
Zitat
Du hast die praktisch das Exklusivrecht erkauft, dass der Spieler nach Ablauf seines Vertrags zu dir wechselt und nicht noch mit anderen verhandelt.

Also bitte- das ist doch nun wirklich nicht realistisch. Der Spieler ist nach Vertragsablauf FREI, welcher Verein erkauft sich denn da für Millionen die Rechte gegenüber dem anderen Verein, als einziger mit dem Spieler zu verhandeln? Damit hat der Noch-Arbeitgeber gar nichts am Hut, daher existieren ja die Transferregeln.
Ich kann auch nicht diese Argumente verstehen, die darauf abzielen, der Spieler WÄRE ja sonst schon vorab gewechselt- de facto ist es aber nunmal ein Wechsel nach dem Vertragsablauf und da müsste das Programm an sich erkennen, dass keine Ablöse gezahlt werden darf. Noch dazu genommen die real ja offensichtlich nicht existierende 6-Monatsfrist ist es für mich sogar ein Doppelbug. ;). Da wir alle im Normalfall ja nie etwas derartiges im Spiel probieren werden (war ja bei madferit auch mehr ein Versehen) spielt es aber eigentlich nicht so eine große Rolle und wird den Spielspaß glücklicherweise nicht berühren.
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Herr_Rossi

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Re: ablöse trotz auslaufendem vertrag
« Antwort #27 am: 09.Februar 2004, 13:08:20 »

Real existiert diese Regel immer noch. Nur hält sich nicht jeder dran.

Ausserdem kann der Verband nur dann intervenieren wenn sich ein "betroffener" Verein beschwert. Also: Wo kein Kläger, da auch kein Richter. ;)
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MadFerIt

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Re: ablöse trotz auslaufendem vertrag
« Antwort #28 am: 09.Februar 2004, 13:59:02 »

Zitat
Ich muss madferit auch nach mehrmaligem Lesen dieses Threads weiterhin weitgehend Recht geben.
Also bitte- das ist doch nun wirklich nicht realistisch. Der Spieler ist nach Vertragsablauf FREI, welcher Verein erkauft sich denn da für Millionen die Rechte gegenüber dem anderen Verein, als einziger mit dem Spieler zu verhandeln? Damit hat der Noch-Arbeitgeber gar nichts am Hut, daher existieren ja die Transferregeln.
Ich kann auch nicht diese Argumente verstehen, die darauf abzielen, der Spieler WÄRE ja sonst schon vorab gewechselt- de facto ist es aber nunmal ein Wechsel nach dem Vertragsablauf und da müsste das Programm an sich erkennen, dass keine Ablöse gezahlt werden darf. Noch dazu genommen die real ja offensichtlich nicht existierende 6-Monatsfrist ist es für mich sogar ein Doppelbug. ;). Da wir alle im Normalfall ja nie etwas derartiges im Spiel probieren werden (war ja bei madferit auch mehr ein Versehen) spielt es aber eigentlich nicht so eine große Rolle und wird den Spielspaß glücklicherweise nicht berühren.


wenigstens einer der meine argumentation versteht.! ;D
@rossi
bist du dir da so sicher, dass es diese regel gibt bzw. gab? ich muss als beispiel immer wieder werder und schalke ranziehen. so wie es aussieht, war werder ja nicht grad erfreut über den verlauf. wenn es nun wirklich diese regel geben würde, warum hat werder sich denn nich auf diese berufen? so wie ich die regeln der fifa/uefa kenne, sind diese doch recht bindend, oder? da kann ich mir nicht vorstellen, dass die solche regelverstösse ohne jegliche interventionen durchgehen lassen würden.
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Mef

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Re: ablöse trotz auslaufendem vertrag
« Antwort #29 am: 09.Februar 2004, 14:17:05 »

ich kann euch wirklich nicht verstehen.

Wenn man Geld für einen bald freien Spieler bietet, dann macht man doch selber der Fehler, er liegt doch nicht beim Programm...




In sachen 6-Monats Regel ist das wohl so wie beim Doping : Verboten , manche machen es . Weil es verboten ist , ist es aber nicht im spiel
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Colin

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Re: ablöse trotz auslaufendem vertrag
« Antwort #30 am: 09.Februar 2004, 14:47:22 »

Zitat
ich kann euch wirklich nicht verstehen.

Wenn man Geld für einen bald freien Spieler bietet, dann macht man doch selber der Fehler, er liegt doch nicht beim Programm...

1) Das Vorgehen ist aber unrechtmäßig und das müsste das Programm erkennen.
2) Wir haben doch damit einen klaren Vorteil gegenüber der CPU, denn während diese erst innerhalb der 6-Monatsfrist tätig wird, verhandeln wir schon vorher über einen VERTRAG NACH ABLAUF des jetzigen Vertrages und spannen den anderen Vereinen den Spieler aus. Natürlich zahlen wir auch dafür, aber wir sparen das Gehalt für die laufende Saison und halten uns schlichtweg nicht an die Regeln.

Aber ich glaube wir drehen uns im Kreis, für mich ist das eben genauso logisch wie für dich das Gegenteil. :D
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Andre311

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Re: ablöse trotz auslaufendem vertrag
« Antwort #31 am: 09.Februar 2004, 14:58:09 »

Hallo!

Also ich habe auch so einen Fall, spiele mit Nottingham und habe jetzt Mitte Ferbruar Daniel Sjölund von Liverpool zum 01.07.04 verpflichtet.In den Informationen zum Spieler satnd aber nur das sein Vertrag ausläuft und nichts mit ablösesumme.
Jetzt will Liverpool nachträglich nach dem ich den Transfer bestätigt habe ne Million haben, ist zwar noch erträglich aber geht mit trotzdem auf den Senkel das es so laufen kann.

PS:Ich bin auf Aufstiegskurs, wenns klappt lach ich über die Million.
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Mef

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Re: ablöse trotz auslaufendem vertrag
« Antwort #32 am: 09.Februar 2004, 18:13:14 »

Zitat

1) Das Vorgehen ist aber unrechtmäßig und das müsste das Programm erkennen.



hä?? das versteh ich jetzt überhaupt nicht. Was soll daran unrechtmäßig sein , einen spieler zu verpflichten ??? ???

Zitat

2) Wir haben doch damit einen klaren Vorteil gegenüber der CPU, denn während diese erst innerhalb der 6-Monatsfrist tätig wird, verhandeln wir schon vorher über einen VERTRAG NACH ABLAUF des jetzigen Vertrages und spannen den anderen Vereinen den Spieler aus. Natürlich zahlen wir auch dafür, aber wir sparen das Gehalt für die laufende Saison und halten uns schlichtweg nicht an die Regeln.





Du vermischst da zwei sachen

Einmal:

ich zahle an einen Verein Geld , um ihren Spieler aus dem Vertrag zu kaufen. ich kann jederzeit geld bieten , der transfer kann jederzeit innerhalb eines transferfensters stattfinden.

der andere fall:

Der Spieler hat nach maximal 6 monaten keinen Vertrag bei seinem Verein mehr und ich biete ihm einen vertrag für die zeit danach an. das darf ich erst ab 6 monaten vorher und muss wegen des bosman urteils kein geld zahlen.



beides gilt für den spieler wie für den computer.
keiner hat also einen vorteil
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MadFerIt

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Re: ablöse trotz auslaufendem vertrag
« Antwort #33 am: 09.Februar 2004, 18:42:10 »

folgendes szenario (theoretisch): ein verein bieter für einen spieler, dessen vertrag zu saisonende ausläuft, eine ablöse um ihn sofort zu verpflichten. der verein handelt also einen vertrag mit dem spieler aus, entscheidet dann aber doch ihn erst zu kommenden saison unter vertrag nehmen zu wollen. hat der der alte verein jetzt ein recht auf die davor gebotene ablöse? ich denke nicht, da sie den spieler nicht aus dem laufenden vertrag rauskaufen. und der punkt, dass der verein ja schon vor den ominösen 6 monaten mit dem spieler verhandeln durften, rechtfertigt keine ablöse. die ablöse regelt nämlich nur den punkt des rauskaufens, nix weiter. es heisst ja ablösesumme und nicht ichdarfmitihmverhandelnsumme.
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Andre311

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Re: ablöse trotz auslaufendem vertrag
« Antwort #34 am: 09.Februar 2004, 20:01:34 »

Hallo!

Also ich weiß ja nicht wen ihr meint.
Folgendes sein Vertrag läuft aus ich verpflichte ihn für die neue Saison ich habe kein Ablöseangebot gemacht also keine Summe angegeben sondern ein Vertragsangebot.
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Mef

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Re: ablöse trotz auslaufendem vertrag
« Antwort #35 am: 09.Februar 2004, 21:02:34 »

Zitat
folgendes szenario (theoretisch): ein verein bieter für einen spieler, dessen vertrag zu saisonende ausläuft, eine ablöse um ihn sofort zu verpflichten. der verein handelt also einen vertrag mit dem spieler aus, entscheidet dann aber doch ihn erst zu kommenden saison unter vertrag nehmen zu wollen. hat der der alte verein jetzt ein recht auf die davor gebotene ablöse?



ja , da der transfer abgeschlossen wurde, als der vertrag noch existierte. Man kann ja dann nicht mehr zurückziehen und ihn ablösefrei verpflichten. (natürlich kann man genau das machen , aber transfer zurückziehen ist halt ein etwas heikles thema)
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Kurkarte

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Re: ablöse trotz auslaufendem vertrag
« Antwort #36 am: 09.Februar 2004, 21:05:11 »

so wie ich das verstehe kommt zwischen den beiden Vereinen ein Vertrag zustande. Dessen inhalt ist natürlich auch die Ablösesumme.

Und wenn ein Verein unbedingt Geld dafür ausgeben will den Spieler am Ende seines Vertrages zu verpflichten ist er auch daran gebunden.

Und glaubst Du Werder hätte Nein-wollen-wir nicht gesagt, hätte Schalke (so wie Du es ja scheinbar gemacht hast) gesagt, wir möchten aber unbedingt 5Mio. zahlen ?
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MadFerIt

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Re: ablöse trotz auslaufendem vertrag
« Antwort #37 am: 09.Februar 2004, 21:31:28 »

@mef
der vertrag besteht aber auch sechs monate vor seinem ende noch...
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AROD

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Re: ablöse trotz auslaufendem vertrag
« Antwort #38 am: 09.Februar 2004, 23:42:02 »

Zitat
@mef
der vertrag besteht aber auch sechs monate vor seinem ende noch...


aber dann verhandelst du nicht mit dem Verein sondern mit dem Spieler, davor hast Du den Verein angesprochen ob Du den Spieler schon im Sommer oder in der Winterpause haben kannst.

Sagt der Verein Ja, dann ist der Wechsel perfekt.
Änderst Du aber Deine Meinung nach 4,5,6 Wochen und sagst, ach ne lieber erst im nächsten Sommer, dann ist es Dein Fehler und dann hast du trotzdem die Ablöse zuzahlen, weil Du dann Dein Recht nicht wahrgenommen hast.

Mal abgesehen davon, dass der Spieler da wohl nicht mitspielen würde.  
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Wilhelm

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Re: ablöse trotz auslaufendem vertrag
« Antwort #39 am: 10.Februar 2004, 20:22:59 »

"Also bitte- das ist doch nun wirklich nicht realistisch. Der Spieler ist nach Vertragsablauf FREI, welcher Verein erkauft sich denn da für Millionen die Rechte gegenüber dem anderen Verein, als einziger mit dem Spieler zu verhandeln?"

Den Satz hab ich aus einem Beitrag herauskopiert, und das ist für mich die Krux. Wenn vor dem Ablauf des Vertrages kein Transferfenster mehr existiert, warum bietet man dann noch so einen haufen Geld und wartet nicht, bis die 6-Monats-Frist erreicht ist? Ich fände es unrealistisch, wenn das Spiel diesen Fehler glattbügeln würde, nein, derjenige der dieses meiner Meinung nach unsinnige Gebot abgibt gehört dafür auch bestraft und sollte die Ablöse zahlen. Ein ählicher Fall liegt übrigens vor wenn ein Verein mehr für einen Spieler bietet, als dieser eigentlich als festgeschriebene Ablösesumme hat.  Ein solches Glück ist mir kürzlich passiert, ein Verein der einen Torhüter von mir wollte hat 575.000 EURO für ihn geboten obwohl es eine festgeschriebene Ablöse von 500.000 EURO gab, auch da konnte ich die vollen 575.000 EURO einstreichen.

Was die Geschichte Werder/Schalke betrifft. Es gibt gute Gründe, warum Werder-Verantwortliche zwar öffentlich herummaulen aber letztlich keine Schritte gegen Schalke einleiten, denn letztlich machen es nämlich ALLE so. Übrigens existieren für solche Fälle sog. "Absichtserklärungen", die Bosman-Verträgen vorgeschaltet werden, denn die dürfen tatsächlich erst 1/2 Jahr vor Vertragsende datiert sein. Diese Absichtserklärungen kommen mehr und mehr in Mode, und wie gesagt, daß was schalke gegenüber Werder praktiziert hat macht Werder selber gegenüber anderen Vereinen, wenn die einen Spieler haben wollen, nach dem Motto "eine Krähe sticht der anderen kein Auge aus".  So etwas ins Spiel zu implementieren ist schwer bis unmöglich, also muß man sich da halt strikt an die Regeln halten.

Übrigens, um die Verwirrung noch komplett zu machen, es gibt ja seit einigen Jahren eine Art "erweiterte Bosman-Regel", im Spiel gekennzeichnet als "ungeschützte Verträge". Diese haben zwar noch eine Laufzeit von mehr als 6 Monaten, sobald sie aber ungeschützt sind können Vereine direkt mit dem Spieler verhandeln, ohne mit seinem Verein eine Ablöse vereinbaren zu müssen, allerdings muß in diesen Fällen eine festgelegte Entschädigung an den abgebenden Verein gezahlt werden. Der Wechsel findet dann zum jeweils nächsten Transferfenster statt. Auch diese Regel wird in CM4 korrekt wiedergegeben.
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