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Autor Thema: Vorkaufsrecht  (Gelesen 2728 mal)

Quaresma

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Vorkaufsrecht
« am: 02.Februar 2004, 15:18:05 »

Ich spiele grade ein bisschen mit meinem englischen Lieblingsverein Fulham zur Erholung von Australien. Jetzt bekam ich grade folgende Nachricht:

"Schalke 04 hat für das Vorkaufsrecht für Fulhams Steed Malbranque ein Angebot über 12.000.000 DM abgegeben. Der Deal erlaubt es Schalke 04, den Spieler zu einem späteren Zeitpunkt für 59.000.000 DM zu kaufen."

Wenn ich mir nun das Angebot anschaue, steht dort: Gebühr 12.000.000 DM, zukünftige Gebühr 35.500.000 DM.

1) Wie funktioniert Vorkaufsrecht?
2) Was sind Vor- bzw. Nachteile?
3) Warum sind da jetzt nur 35 statt 59 Millionen?
« Letzte Änderung: 02.Februar 2004, 15:30:01 von Quaresma »
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Geht Rotkäppchen in den Wald und endeckt hinterm Busch den bösen Wolf: "Warum hast du so große Augen?" Darauf der Wolf "Nichtmal in Ruhe scheißen kann man hier"

Herr_Rossi

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Re: Vorkaufsrecht
« Antwort #1 am: 02.Februar 2004, 15:40:17 »

1. Das Vorkaufsrecht ist das Recht, innerhalb eines gewissen Zeitraums (ich glaube zwei Jahre), als erster Verein diesen Spieler verpflichten zu können. Andere Vereine können erst dann diesen Spieler kaufen, sollte man dieses Recht nicht in Anspruch nehmen.

2. Vorteil: Man kann schauen ob sich der Spieler wie erhofft entwickelt. Nachteil: Das ist "nur" eine Form der Spielerbeobachtung und kostet Geld.

3. Ich vermute mal, dass die 35 Mio. die Ablösesumme ist, aber durch gewisse Klauseln auf über 50 Mio. steigen kann.
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Quaresma

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Re: Vorkaufsrecht
« Antwort #2 am: 02.Februar 2004, 15:48:08 »

Also wenn ich das jetzt richtig verstehe:
Die geben mir 12 Mio für dieses Recht. Dieses Recht sagt, dass der Käufer (Schalke) den Verein in diesem Zeitraum für die Ablösesumme (35 Mio) verpflichten kann.
Oder müssen sie ihn sogar verpflichten?
Wenn ein anderer Verein ihn will, dann wird sozusagen erst Schalke gefragt. Oder kann der Spieler nur zu Schalke verkauft werden?
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Herr_Rossi

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Re: Vorkaufsrecht
« Antwort #3 am: 02.Februar 2004, 15:58:04 »

Nein, Du kannst den Spieler verpflichten.

Wenn ein anderer Verein diesen Spieler verpflichten will, wird zuerst Schalke gefragt. Will Schalke nicht, ist das Erstkaufsrecht erloschen.
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Kurkarte

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Re: Vorkaufsrecht
« Antwort #4 am: 02.Februar 2004, 15:59:43 »

Dann fällt mir auch noch ne Frage ein:

Wird das Geld für das Vorverkaufsrecht vom Transferbudget abgezogen ??

Will es geraden icht ausprobieren, habe eh ein minimale Budget.
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Wenn ein Jäger einmal links und einmal rechts vom Hasen vorbeischießt, dann ist der Hase im Durchschnitt tot!

Herr_Rossi

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Re: Vorkaufsrecht
« Antwort #5 am: 02.Februar 2004, 16:16:00 »

Ich glaube schon, es sei denn Du zahlst in kleinen nicht numerierten Scheinen. ;D
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wrathchild

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Re: Vorkaufsrecht
« Antwort #6 am: 02.Februar 2004, 17:50:04 »

wenn du den spieler innerhalb von 2 jahren verkaufen möchtest, dann ist SCHALKE 04 als erster verein dran, falls er das möchte. das heisst, die haben das recht den spiler zu verpflichten, 12 Mio ist die gebühr fir die option, also für das recht, 35 Mio ist dann die ablösesumme, die noch hinzukommt, also insgesamt 57 Mio. möchte SCHALKE 04 den spieler NICHT kaufen, dann kann ihn jeder andere verein haben.

p.s.
Malbranque ist klasse ! er hat unter mir bei AS SAINT-ETIENNE (CM 01/02) als rechtsaußen gespielt, ist allerdings ziemlich verletzungsanfällig.
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Quaresma

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Re: Vorkaufsrecht
« Antwort #7 am: 02.Februar 2004, 18:02:56 »

Ah, vielen Dank! Jetzt versteh ich komplett. Na gut. Ach so: Wenn Schalke ihn dann möchte, dann kriegen sie ihn nur während einer Transferperiode, oder auch dazwischen?

@wrathchild
Ja, merk schon. Nach dem 3. Spieltag bereits der erste Ausfall. Ich weiß auch aus einer alten Version, dass er wirklich gut ist. Aber ich hab bei einem Spiel mit Gremio festgestellt, dass jeder Spieler ersetzbar ist. Und deshalb entscheide ich mich dafür, das Angebot einzugehen. Allerdings versuche ich noch, ein paar Milliönchen rauszukitzeln.
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Herr_Rossi

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Re: Vorkaufsrecht
« Antwort #8 am: 02.Februar 2004, 18:05:02 »

Nur während des Transferfensters.
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Alex_Denton

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Re: Vorkaufsrecht
« Antwort #9 am: 03.Februar 2004, 07:44:01 »

Zitat
12 Mio ist die gebühr fir die option, also für das recht, 35 Mio ist dann die ablösesumme, die noch hinzukommt, also insgesamt 57 Mio.


Äh... 35 Mio +12 Mio... Hmm, 3 hin, 2 im Sinn... macht 47 Mio.. Was ist mit den restlichen 10 Mio? Okay, kommt bei mir zu Hause auch schon mal vor, da will jemand 57 Mio überweisen, und dann sinds nacher nur 47 Mio... fällt kaum auf... aber trotzdem.

Wo sind die restlichen 10 Mio?
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wrathchild

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Re: Vorkaufsrecht
« Antwort #10 am: 03.Februar 2004, 10:17:30 »

ja, 47 Mio das sit doch egal, das prinzip war ihm wichtig. der hat ja 59 geschrieben, das geht ja sowieso nicht. aber wie gesagt es geht nicht um die genaue summe, sondern er wollte ja nur wissen wie das funktioniert.
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Herr_Rossi

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Re: Vorkaufsrecht
« Antwort #11 am: 03.Februar 2004, 10:22:46 »

Zitat
ja, 47 Mio das sit doch egal, das prinzip war ihm wichtig. der hat ja 59 geschrieben, das geht ja sowieso nicht. aber wie gesagt es geht nicht um die genaue summe, sondern er wollte ja nur wissen wie das funktioniert.


Und was ist dann das?

Zitat
...
3) Warum sind da jetzt nur 35 statt 59 Millionen?
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wrathchild

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Re: Vorkaufsrecht
« Antwort #12 am: 03.Februar 2004, 10:27:47 »

was meinst du ?
die restlichen 12 Mio sind vielleicht zusätzliche gebühren.
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Quaresma

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Re: Vorkaufsrecht
« Antwort #13 am: 03.Februar 2004, 10:35:42 »

Also ich würd sagen, 12 Mio für die Gebühr, und beim Transfer bekomm ich dann zusätzlich 35 Mio. Das mit den 59 muss also ein Fehler sein.
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wrathchild

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Re: Vorkaufsrecht
« Antwort #14 am: 03.Februar 2004, 11:07:32 »

jetzt haben wir es ! :):)
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Alex_Denton

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Re: Vorkaufsrecht
« Antwort #15 am: 03.Februar 2004, 11:18:11 »

Zitat
jetzt haben wir es ! :):)


Oder kriegt man bei Abschluss nochmal 12 Mio Gebühren? Ich wüsste zwar jetzt keinen Grund dafür, aber bei 12 + 12 + 35 wären wir doch endlich bei den 59??
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Quaresma

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Re: Vorkaufsrecht
« Antwort #16 am: 03.Februar 2004, 11:31:19 »

Ich habe mich nicht verrechnet, oder? Erstens habe ich gar nichts gerechnet und zweitens hab ich alles so geschrieben, wie es da stand. Da stand, Schalke bietet 59 Millionen.
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Alex_Denton

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Re: Vorkaufsrecht
« Antwort #17 am: 03.Februar 2004, 11:32:16 »

Zitat
Jetzt bekam ich grade folgende Nachricht:

"Schalke 04 hat für das Vorkaufsrecht für Fulhams Steed Malbranque ein Angebot über 12.000.000 DM abgegeben. Der Deal erlaubt es Schalke 04, den Spieler zu einem späteren Zeitpunkt für 59.000.000 DM zu kaufen."

Wenn ich mir nun das Angebot anschaue, steht dort: Gebühr 12.000.000 DM, zukünftige Gebühr 35.500.000 DM.


Wenn aber doch die Meldungen SO wie im Zitat erscheinen, dann ist es doch egal, ob Quaresma sich verrechnet oder nicht. Die 59 Mio sind doch vom Programm berechnet.

@Quaresma
Oder benutzt Du noch einen Pentium der ersten Generation, der damals diese Rechenfehler produziert hat?

Also, mir isses ja prinzipiell wurscht, aber auf jedenfall alles andere als klar. ???
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Quaresma

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Re: Vorkaufsrecht
« Antwort #18 am: 03.Februar 2004, 11:36:54 »

Zitat

@Quaresma
Oder benutzt Du noch einen Pentium der ersten Generation, der damals diese Rechenfehler produziert hat?


Nun ja, ich habe keine Ahnung. Ich glaube ja. Meiner heißt AMD 1800+. Ist doch das gleiche, oder?   ;D
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Alex_Denton

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Re: Vorkaufsrecht
« Antwort #19 am: 03.Februar 2004, 11:42:20 »

Zitat


Nun ja, ich habe keine Ahnung. Ich glaube ja. Meiner heißt AMD 1800+. Ist doch das gleiche, oder?   ;D


Wenn beim Athlon XP die gleichen Rechenfehler auftreten, würde das zumindest erklären, warum auf meinem Konto am Ende des Monats doch weitaus weniger Geld übrig ist als ich vorher berechnet habe. :o
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