Die UEFA (oder FIFA) hat doch so ca. im Jahre 2002 die Regelung eingeführt, dass der Spieler, selbst wenn er einen längeren Vertrag unterzeichnet, nur 3 Jahre an einen Club gebunden ist, danach besitzt er Kündigungsrecht. Wie steht es dabei bei Spielern, welche vor dieser Neuregelung (beispielsweise im Jahre 2000) einen 4- oder 5-Jahresvertrag unterzeichnet haben. Gilt diese Neuregelung für deren alte Verträge ebenfalls, oder noch nicht?
MFG
Grasshopper