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Autor Thema: Verträge  (Gelesen 1342 mal)

Grasshopper

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Verträge
« am: 03.Dezember 2003, 09:11:43 »

Die UEFA (oder FIFA) hat doch so ca. im Jahre 2002 die Regelung eingeführt, dass der Spieler, selbst wenn er einen längeren Vertrag unterzeichnet, nur 3 Jahre an einen Club gebunden ist, danach besitzt er Kündigungsrecht. Wie steht es dabei bei Spielern, welche vor dieser Neuregelung (beispielsweise im Jahre 2000) einen 4- oder 5-Jahresvertrag unterzeichnet haben. Gilt diese Neuregelung für deren alte Verträge ebenfalls, oder noch nicht?

MFG
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Henningway

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Re: Verträge
« Antwort #1 am: 03.Dezember 2003, 09:31:19 »

Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, da ein Vertragspartner (der Club) dann argumentiert, daß sich die Verhandlungsgrundlage nachhaltig verändern würde und unter den neuen Bedingungen vielleicht dieser Vertrag nicht zustande gekommen wäre.
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Ordre des chevaliers de quatre-vingt-dix prises.

AlanShearer

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Re: Verträge
« Antwort #2 am: 03.Dezember 2003, 10:01:05 »

War doch im CM genauso, wer vor Änderung des Vertragrechts unterschrieben hat ist von diesem bis zum Ende seines laufenden Vertrages nicht betroffen.
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"Are you trying to tell me there's a bigger club than Everton? " - Bill Kenwright when asked if Wayne Rooney might eventually join a 'bigger club'.

illuminaut

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Re: Verträge
« Antwort #3 am: 03.Dezember 2003, 16:12:31 »

Ganz genau, und wer sich noch erinnert, im Jahr bevor die Regel in Kraft trat sind alle Vereine ganz wild gewesen die Verträge mit ihren Leistungsträgern noch schnell langfristig zu verlängern und haben dafür dicke Handgelder gezahlt.
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Wir sind nur ein Karnevalsverein!

TMfkasShrek

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Re: Verträge
« Antwort #4 am: 03.Dezember 2003, 16:24:29 »

Ich spiel noch mit CM 01/02 und da tritt ja dieses Vertragsrecht immer im Lauf der ersten Saison in kraft, deswegen verlängere ich die Verträge mit allen jüngeren Leistungsträgern so schnell es geht auf Maximaldauer
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