Ich vermute, er wird schon drauf hingewiesen haben, ganz davon ab geschah das halt direkt vor den Augen des Schiedsrichters. Die Intensität spielt im Übrigen natürlich eine Rolle. Nämlich für die Frage, ob es eine Tätlichkeit ist oder nicht. So heißt es wörtlich: "Ein Spieler, der ohne Kampf um den Ball einem Gegner oder einer anderen Person absichtlich mit der Hand oder dem Arm an den Kopf oder ins Gesicht schlägt, begeht eine Tätlichkeit, es sei denn, die eingesetzte Kraft war vernachlässigbar."