Wenn es unter 5400 Euro im Jahr bleibt mit dem Minijob ist der meines Wissens nach steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Soweit ich weiß kannst du dich sogar von der Rentezahlung des Mionijobs befreien lassen, wenn es ein Zweitjob ist. Wie das genau funktioniert weiß ich aber nicht.
Das alles ohne Gewähr. Ich denke aber es stimmt.
Noch ein Edit: Ich weiß nicht wie es sich bei Kurzarbeit verhält, da du ja in der Kurzarbeitszeit theoretisch zu deinen normalen Arbeitszeiten für deinen Chef verfügbar sein solltest.