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Autor Thema: Frage: Ablöseforderung bei einem vertragslosen Spieler  (Gelesen 2231 mal)

Rotenfelser

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Frage: Ablöseforderung bei einem vertragslosen Spieler
« am: 19.Januar 2018, 13:13:17 »

Hallo,
Jetzt habe ich wieder eine Frage.
Ich spiele nunmehr die 2. Saison mit einem Schweizer Verein. Kurz vor Ende der Vorsaison habe ich einen jungen vertragslosen Spieler verpflichtet. Aufgrund des beschränkten Budgets kann ich mir keine Ablösesummen leisten. Jetzt sollte der Vertrag abgeschlossen werden und plötzlich ist hier die Rede von einer Ablöse von 8500 €. Ich habe das Budget nicht. Mein Vorstand erhöhte das Budget nicht.
Wie kann das sein, dass plötzlich eine ablöse vorhanden ist.

Gruß
Rotenfelser
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Thewes

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Re: Frage: Ablöseforderung bei einem vertragslosen Spieler
« Antwort #1 am: 19.Januar 2018, 13:48:13 »

Eventuell eine Ausbildungsentschädigung.
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Dr. Gonzo

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Re: Frage: Ablöseforderung bei einem vertragslosen Spieler
« Antwort #2 am: 19.Januar 2018, 14:01:56 »

Oder das Handgeld für den Berater. Für vereinslose Spieler fällt keine Ausbildungsentschädigung an, für vertragslose evtl. schon.
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I said a few words. Just straight talk, y'know.

Rotenfelser

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Re: Frage: Ablöseforderung bei einem vertragslosen Spieler
« Antwort #3 am: 19.Januar 2018, 14:37:27 »

Oder das Handgeld für den Berater. Für vereinslose Spieler fällt keine Ausbildungsentschädigung an, für vertragslose evtl. schon.

Was ist denn da der Unterschied: Vereinslos - Vertragslos??
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Rotenfelser

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Re: Frage: Ablöseforderung bei einem vertragslosen Spieler
« Antwort #4 am: 19.Januar 2018, 14:39:28 »

Okay.
Und Ausbildungsentschädigung und Beraterkosten fallen unter Ablöse? Das hätte ich bedenken müssen. Ich sah nur, daß keine Ablöse anfällt.
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Thewes

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Re: Frage: Ablöseforderung bei einem vertragslosen Spieler
« Antwort #5 am: 19.Januar 2018, 14:40:44 »

Oder das Handgeld für den Berater. Für vereinslose Spieler fällt keine Ausbildungsentschädigung an, für vertragslose evtl. schon.

Was ist denn da der Unterschied: Vereinslos - Vertragslos??

Vereinslos ist, wie es schon heißt ein Spieler ohne Verein und Vertragslos ist, ebenso wie es heißt ein Spieler ohne Vertrag aber eben in einem Verein (Amateur quasi!) ;)
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Rotenfelser

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Re: Frage: Ablöseforderung bei einem vertragslosen Spieler
« Antwort #6 am: 19.Januar 2018, 14:59:12 »

Oder das Handgeld für den Berater. Für vereinslose Spieler fällt keine Ausbildungsentschädigung an, für vertragslose evtl. schon.

Was ist denn da der Unterschied: Vereinslos - Vertragslos??

Vereinslos ist, wie es schon heißt ein Spieler ohne Verein und Vertragslos ist, ebenso wie es heißt ein Spieler ohne Vertrag aber eben in einem Verein (Amateur quasi!) ;)

Okay. Danke für die Erklärung.
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