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Autor Thema: Arbeitsbewilligung  (Gelesen 1623 mal)

Urs

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Arbeitsbewilligung
« am: 06.Juli 2003, 10:02:25 »

Hab im Forum nicht darüber gefunden, deshalb frage ich mal:

Wenn ein Spieler kommt, so muss er entweder ein Star sein oder 70% der letzten 16 Spiele absolviert haben (Nationalspiele oder normale Clubspiele???)

Sind die Spieler mal da, steht weiterhin xx von yy Spiele absolviert. Wann hat diese eine Auswirkung?

MfG Urs
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frq

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Re: Arbeitsbewilligung
« Antwort #1 am: 06.Juli 2003, 10:06:51 »

Hallo,

guckst Du hier: gleiches Thema Arbeitserlaubnis

Die Meldung kommt, weil Der Spieler mindestens 75% der Länderspiele seines Landes absolviert haben muß während er bei dir unter Vertrag steht, damit Du seinen Vertrag verlängern kannst.

Gruß
Frank

P.S. Herzlich Willkommen im Forum!  :D
« Letzte Änderung: 06.Juli 2003, 10:09:39 von frq »
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flo

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Re: Arbeitsbewilligung
« Antwort #2 am: 06.Juli 2003, 10:07:53 »

Zitat
Wenn ein Spieler kommt, so muss er entweder ein Star sein oder 70% der letzten 16 Spiele absolviert haben (Nationalspiele oder normale Clubspiele???)

da gehts um die nationalspiele ;)

Zitat
Sind die Spieler mal da, steht weiterhin xx von yy Spiele absolviert. Wann hat diese eine Auswirkung?


bei vertragsverlängerungen. Ich hatte mal ein Super-Talent. Er war 20, ich wollte den vertrag verlängern - nix da. keine bewilligung bekommen!  >:( der war mittlerweile 15 Mio. ¤ wert - und ging ablösefrei...  :'( >:(

MfG Urs
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Urs

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Re: Arbeitsbewilligung
« Antwort #3 am: 06.Juli 2003, 10:13:06 »

Und bei der Vertragsverlängerung sind auch die Nationalspiele entscheidend?

ODer dann wie oft er bei dir zum einsatz kommt?
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frq

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Re: Arbeitsbewilligung
« Antwort #4 am: 06.Juli 2003, 10:15:29 »

Hab ich mich so undeutlich ausgedrückt?  ;)

Die Länderspiele sind für die Vertragsverlängerung entscheidend.

Siehe Handbuch Seite 49, nur so nebenbei erwähnt.  ;)

Gruß
Frank
« Letzte Änderung: 06.Juli 2003, 10:16:29 von frq »
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Urs

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Re: Arbeitsbewilligung
« Antwort #5 am: 06.Juli 2003, 10:22:28 »

Zitat
Hab ich mich so undeutlich ausgedrückt?  ;)


Du hast geschrieben, die Länderspiele seien für eine Neuverpflichtung entscheidend.

Bei den Vertragsverlängerungen hast du nix über die Art der Spiele geschrieben :-)

Aber jetzt ist es klar, danke.
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frq

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Re: Arbeitsbewilligung
« Antwort #6 am: 06.Juli 2003, 10:30:00 »

Zitat


Du hast geschrieben, die Länderspiele seien für eine Neuverpflichtung entscheidend.

Bei den Vertragsverlängerungen hast du nix über die Art der Spiele geschrieben :-)

Aber jetzt ist es klar, danke.


komisch, ich sehe hier deutlich den Hinweis auf "Vertrag verlängern".  ;)
Zitat
Die Meldung kommt, weil Der Spieler mindestens 75% der Länderspiele seines Landes absolviert haben muß während er bei dir unter Vertrag steht, damit Du seinen Vertrag verlängern kannst.


Gruß
Frank

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Urs

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Re: Arbeitsbewilligung
« Antwort #7 am: 06.Juli 2003, 14:16:59 »

Hmm, also zuminst im Spielerprofil wird angezeigt, wieviele Ligaspiele der Spieler diese Saison machte und dann in Prozent umgerechnet:

7 von 10 Spiele (70%)

Und es bezieht sich 100% auf die Liga!
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flo

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Re: Arbeitsbewilligung
« Antwort #8 am: 06.Juli 2003, 15:53:01 »

Zitat
Hmm, also zuminst im Spielerprofil wird angezeigt, wieviele Ligaspiele der Spieler diese Saison machte und dann in Prozent umgerechnet:

7 von 10 Spiele (70%)

Und es bezieht sich 100% auf die Liga!


schwachsinn....
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Re: Arbeitsbewilligung
« Antwort #9 am: 06.Juli 2003, 16:01:58 »

Bei der Verpflichtung eines Spielers in England geht es um seine internationalen Einsätze, so wie es frq bereits erwähnt hat.

Eine Verlängerung der Arbeitserlaubnis hängt hingegen von den Einsätzen in Pflichtspielen des Vereins ab und nicht von Länderspielen, die ein Spieler in dieser Zeit absolviert hat. Der Spieler muss mindestens in 70% der Spiele auf dem Platz gestanden haben in denen er auch einsatzfähig war (also ohne verletzungs- oder strafbedingte (Gelb- bzw. Rotsperren) Ausfälle).
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Für mich als Aufsichtsratsvorsitzender des Bundesligaclubs Werder Bremen ist eine Welt zusammengebrochen. Hier wird der Fußball mit Füssen getreten!

Urs

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Re: Arbeitsbewilligung
« Antwort #10 am: 06.Juli 2003, 16:11:01 »

Zitat
Bei der Verpflichtung eines Spielers in England geht es um seine internationalen Einsätze, so wie es frq bereits erwähnt hat.

Eine Verlängerung der Arbeitserlaubnis hängt hingegen von den Einsätzen in Pflichtspielen des Vereins ab und nicht von Länderspielen, die ein Spieler in dieser Zeit absolviert hat. Der Spieler muss mindestens in 70% der Spiele auf dem Platz gestanden haben in denen er auch einsatzfähig war (also ohne verletzungs- oder strafbedingte (Gelb- bzw. Rotsperren) Ausfälle).


Danke, gibt mir doch noch einer Recht :-) Genau das meinte ich weiter oben!

Nur geht es nicht um Pflichtspiele, sondern "nur" um Ligaspiele!

MfG Urs
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Re: Arbeitsbewilligung
« Antwort #11 am: 06.Juli 2003, 16:21:19 »

Bei cm4 hab ich noch keine Erfahrungen mit der englischen Liga.
Im RL und bei den Vorgängerversionen werden/wurden allerdings alle Pflichtspiele in diese Wertung einbezogen und nicht nur die Ligaspiele.

fgz, Motor
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frq

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Re: Arbeitsbewilligung
« Antwort #12 am: 06.Juli 2003, 16:28:17 »

Zitat
Bei der Verpflichtung eines Spielers in England geht es um seine internationalen Einsätze, so wie es frq bereits erwähnt hat.

Eine Verlängerung der Arbeitserlaubnis hängt hingegen von den Einsätzen in Pflichtspielen des Vereins ab und nicht von Länderspielen, die ein Spieler in dieser Zeit absolviert hat. Der Spieler muss mindestens in 70% der Spiele auf dem Platz gestanden haben in denen er auch einsatzfähig war (also ohne verletzungs- oder strafbedingte (Gelb- bzw. Rotsperren) Ausfälle).


Das widerspricht aber der klaren Aussage im Handbuch, die ich ja oben zitiert habe (deutsche Version Seite 49)  ???

Danach sind es eben doch die Länderspieleinsätze, die zählen. Bei CM 01/02 steht das auch so im Handbuch, hab grad noch mal nachgeschaut.

Gruß
Frank

P.S. Natürlich kann auch das Handbuch insofern einfach falsch sein. Momentan halte ich alles für möglich...
« Letzte Änderung: 06.Juli 2003, 16:31:29 von frq »
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Re: Arbeitsbewilligung
« Antwort #13 am: 06.Juli 2003, 16:32:08 »

Aber nicht bei einer Vertragsverlängerung, auch wenn das im Handbuch anders steht.
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frq

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Re: Arbeitsbewilligung
« Antwort #14 am: 06.Juli 2003, 16:36:59 »

@ Motor

So sei es.  ;)

Gruß
Frank
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