Das ist furchtbar kompliziert.
Im Gegensatz zum amerikanischen Profisport (NFL, NBA, MLB) sind die Spieler nicht bei der Liga, sondern bei ihren Vereinen angestellt. Namen und Bildnisse der Bundesligaspieler dürfen als Teil ihrer Persönlichkeitsrechte nicht unautorisiert verwendet werden. In den Arbeitsverträgen gibt es meistens eine Vereinbarung zwischen Verein und Spieler, dass dieser sich für Werbungs- und Vermarktungszwecke für den Verein bereit erklärt. Dazu gibt es (viele) Verträge zwischen DFL und den Vereinen, die in einer DFL-Liga spielen (also 1. und 2. Liga, wenn ich mich nicht täusche), die der DFL exklusive Rechte für Gruppenvermartkungsmaßnahmen (ich liebe die deutsche Sprache) seitens der Vereine einräumt. Club- und Verbandsnamen sind so marken- und wettbewerbsrechtlich geschützt. Damit ist die Lizenzkette zu den Spielern aber noch nicht fertig.
Die Namen und Bildnisse der Spieler lassen sich so nicht schützen, da diese arbeitsrechtlich nicht abgetreten werden können. Kurzum: die Rechte am eigenen Bild und am eigenen Namen bleiben in jedem Fall bei dem Spieler selbst, egal, was die DFL für Verträge mit den Vereinen abschließt. Theoretisch könnte also jeder Spieler gegen die Nutzung seines Namens und seines Bildes in Produkten klagen, obwohl die Hersteller der Produkte die Lizenzen für die Verwendung der Namensrechte bei der DFL gekauft hat. Oliver Kahn hat das mal gemacht, er hat gegen ein EA FIFA Spiel (FIFA Weltmeisterschaft 2002) geklagt, weil die, ohne ihn zu fragen, seinen Namen und ihn als steuerbare Figur ins Spiel integriert haben.
Das LG Hamburg hat damals 2 Verstöße festgestellt:
1.) Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz, weil Kahn als Spielfigur klar erkennbar war und sein Bild für kommerzielles Interesse (daher keine Einschränkung nach Person der Zeitgeschichte) nicht hätte verwendet werden dürfen, ohne seine Erlaubnis.
2.) Potenzieller Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht von Kahn, da dieser als steuerbare Spielfigur der Lächerlichkeit preisgegeben werden könnte. Also Schädigung des guten Rufes von Kahn zur Förderung materieller Interessen des Herstellers des Produktes.
Auch das OLG hat diese Argumentation bestätigt.
Nach deutschem Recht kann ein Spieler also durchaus gegen die Verwendung seines Namens und seines Bildes in einem Spiel vorgehen. Macht nur so gut wie niemand (mir ist nur Kahn als Fall bekannt). In den USA ist das "einfacher", da erfolgt die Lizenzierung (sieht hässlich aus, ist aber tatsächlich die richtige Schreibweise) über ein CBA (Collective Bargain Agreement).