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Autor Thema: Arbeitsrecht  (Gelesen 3107 mal)

Zuzu

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Arbeitsrecht
« am: 29.Juni 2012, 08:44:40 »

Hier kennt sich doch bestimmt jemand mit Arbeitsrecht ein bißchen aus; ich hätte da mal eben 2 Fragen:

1. Inwieweit hat mein Chef die Möglichkeit, mich zur Benutzung meines Privatwagens für dienstliche Zwecke zu "zwingen"; gibt es so eine Art "Gewohnheitsrecht", frei nach dem Motto "Du hast Dein Auto die letzten Jahre dienstlich genutzt, nur weil Du jetzt ein neues hast, heisst das nicht, dass Du das nicht mehr tun musst".
Im Arbeitsvertrag ist diesbezüglich nichts geregelt.

2. Folgende Situation: Nach 16 Jahren hat ein Mitarbeiter, mit dem ich gut befreundet bin, gekündigt und sich selbstständig gemacht. Somit ist er für unsere Firma Mitbewerber und Konkurrent. Ich bin aber natürlich nach wie vor mit ihm befreundet, und wir haben uns vor Kurzem zum Grillen getroffen, wovon mein Chef Wind bekommen hat. Nun hat er mir - für den Wiederholungsfall - mit einer Abmahnung gedroht, weil er befürchtet, ich könne auch in einem zwanglosen Gespräch firmeninterne Informationen ausplaudern.
Kann mein Chef mir wirklich vorschreiben, mit wem ich mich in meiner Freizeit treffe?

Rein gefühlsmässig kann ich beide Fragen beantworten, aber die rechtliche Seite sieht ja manchmal ganz anders aus. Schonmal vielen Dank vorab.
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Konni

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Re: Arbeitsrecht
« Antwort #1 am: 29.Juni 2012, 10:05:42 »

1. Kann er, sofern es im Arbeitsvertrag nicht festgehalten ist (vorstellbar bei Maklern, Vertretern, Pizza-Auslieferern etc), nicht tun. Du könntest dich auch einfach entscheiden, dein Auto zu verkaufen, was macht dein Arbeitgeber dann? Es ist möglich, einen Privatwagen für dienstliche Zwecke einzusetzen, einen Zwang hierfür gibt es nicht, es sei denn der Privatwagen ist wie gesagt im Arbeitsvertrag ausdrücklich erwähnt (selbst in diesem Fall gilt der Privatwagen in der Zeit der dienstlichen Nutzung [NICHT Fahrt von Wohnung zur Arbeit, aber beispielsweise Fahrt von Arbeit zur Baustelle oder Transport von Waren für die Arbeit etc] rechtlich als Dienstwagen. Wie läuft das, erstattet dir dein Arbeitgeber die gesetzliche Kilometerpauschale (glaube das waren 30Cent pro Kilometer)?

2. Eine Abmahnung auf Grund eines privaten Treffens außerhalb der Dienst- und Arbeitszeit ist völliger Blödsinn. Solange es wirklich ein privates Treffen war und auch nicht im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Tätigkeit des Konkurrenten stattgefunden hat, ist eine Abmahnung natürlich albern. Der Arbeitgeber darf natürlich nicht vorschreiben, mit wem du deine Freizeit verbringst, jedwede angedrohte Abmahnung in die Richtung könnte den Straftatbestand einer Nötigung erfüllen.
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Zuzu

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Re: Arbeitsrecht
« Antwort #2 am: 29.Juni 2012, 10:26:17 »

Vielen Dank für die Antworten. Ja, die 30 Cent bezahlt er, weigert sich aber, für Schäden aufzukommen, die ich mir (unverschuldet) im Diensteinsatz am Wagen zuziehe, wie sie beim Einsatz auf Baustellen zwangsläufig entstehen (mal ein kaputter reifen, kleinere Kratzer und Dellen), und da ich mir inzwischen ein neues Auto zugelegt habe, bin ich natürlich nicht bereit, es für die Firma zu "opfern".
Außerdem ärgert es mich, dass ich 30Cent pro Kilometer erhalte, während mein Chef beim Auftraggeber mindestens 50 Cent abrechnet, meist sogar noch mehr.
« Letzte Änderung: 29.Juni 2012, 10:27:55 von Zuzu »
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Konni

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Re: Arbeitsrecht
« Antwort #3 am: 29.Juni 2012, 10:44:59 »

Hm, also für Schäden am Dienstwagen müsste bei leichter Fahrlässigkeit der Arbeitgeber im Regelfall aufkommen. Nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sind die Kosten auf den Verursacher abwälzbar, bei mittlerer Fahrlässigkeit werden die Kosten m.E. nach geteilt. Nachteilig ist aber, dass Privatwagen ja auch privat versichert werden und auf den erhöhten Kosten durch die Aufstufung bleibt der Versicherte sitzen. Mir fällt jedenfalls absolut keine Grundlage ein, wonach ein Arbeitnehmer zur Nutzung des privaten Wagens zu beruflichen Zwecken gezwungen werden kann. Wenn in dem Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich ein Privatwagen Voraussetzung ist, dann gibt es dafür keine Legitimation. Es hat ja auch nicht jeder Arbeitnehmer ein Auto.

Ich würde generell auf den Einsatz eines Privatwagens für berufliche Zwecke verzichten. Erstens ist da die Sache mit der Versicherung, zweitens würde ich es nicht einsehen, dass ich als normaler Angestellter mein Privatkapital in die Firma mit einbringe und drittens decken die 30 Cent Pauschale jedenfalls nur Brennstoff und Verschleiß ab, Schäden und den beschleunigten Wertverlust des Wagens (bei Verkauf) durch erhöhte Laufleistung jedoch nicht. Dann soll der Arbeitgeber einen Dienstwagen bereitstellen, wenn es ohne Auto nicht geht.

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Deschyan

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Re: Arbeitsrecht
« Antwort #4 am: 29.Juni 2012, 15:14:02 »

Mal ne Frage am Rande:

Wie gut gefällt es Dir in der Firma bzw. verhält sich Dein Chef schon immer so den Angestellten gegenüber?

Punkt 2 finde ich ganz schlechten Stil - mit Abmahnung gedroht, weil Du die falsche Person triffst?
Und wenn Du seinen Erzfeind privat treffen würdest - solange Du betriebliche Interna für Dich behältst, geht das Deinen Chef einen feuchten Kehricht an...

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veni_vidi_vici

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Re: Arbeitsrecht
« Antwort #5 am: 29.Juni 2012, 16:11:16 »

Also der zweite Punkt ist völlig sinnfrei und ist wohl eher auf Antipatie gegenüber dem ehemaligen Angestellten begründet. Du kannst treffen wen du willst, solange du keine Interna ausplauderst.

Das Auto müsste wohl im Arbeitsvertrag erwähnt werden, damit er es verlangen kann. Wie lange hast du es vorher schon gemacht? Gibt es hier so etwas wie Gewohnheitsrecht? Verändert ein neues Auto diese Sachlage? Das Problem ist natürlich, dass der Chef hier oftmals am längeren Hebel sitzt. Sicherlich kann er dich nicht zwingen, aber du verlierst sein Ansehen. Kannst du dich nicht an die selbstständigkeit deines Kumpel anhängen?  :P

LG Veni_vidi_vici

Konni

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Re: Arbeitsrecht
« Antwort #6 am: 29.Juni 2012, 16:46:58 »

Zitat
Gibt es hier so etwas wie Gewohnheitsrecht?

Nein.

Zitat
Verändert ein neues Auto diese Sachlage?

Nein.
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KI-Guardiola

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Re: Arbeitsrecht
« Antwort #7 am: 17.April 2014, 23:13:01 »

Ich greife den Thread mal auf, da meine neue Stelle mein Privatleben derzeit massiv beeinflusst -- ich arbeitete vorher allerdings im öffentlichen Dienst, wo auf Regeln und Gesetze natürlich im Vergleich zur Privatwirtschaft hohen Wert gelegt wird. Überstunden gerade bei Veranstaltungen, Projektwochen etc. durchaus, aber: auf Gesetze und Vorschriften wurde penibel geachtet. Zudem kamen gleitende Arbeitszeiten. Im Vergleich natürlich paradiesische Zustände, die ich so nicht mehr erleben werde, das ist mir auch klar. Allerdings hatte ich vorher auch den Vergleich durch diverse Praktika oder während der Studienzeit Aushilfs-, Vertretungs- und Ferienarbeitsstellen in der freien Wirtschaft, und hatte nirgends ähnliche Arbeitszeiten erlebt, die mich derart einschränkten.

Es betrifft das Arbeitszeitgesetz und, soweit ich das sehe, Verstöße dagegen. Ich bin nicht so naiv, zu glauben, dass es in Deutschland keine Betriebe und Branchen gibt, in denen die Vorschriften eher als unverbindliche Preisempfehlungen verstanden werden. Der Arbeitsmarkt ist klar ein Arbeitgebermarkt. Und alleine schon der Konkurrenzdruck, die Angst um Stellen sowie die Natur mancher Tätigkeiten macht einiges möglich. Regelrechte Horrormeldungen gibt es ja immer wieder insbesondere aus dem Dienstgewerbe und Niedriglohnsektor.

Jedenfalls: 56-Stunden-Wochen von Montag bis Samstag sind hier die Regelarbeitszeit. Das habe ich inzwischen auch in diversen Interviews mit länger Beschäftigen herausgefunden. Zitate: "In den 18 Monaten, die ich hier bin, gab es vielleicht zwei davon, in denen weniger gearbeiter wurde." "Seit ich hier bin, hatte ich vielleicht zwei Wochen, in denen nur etwa 40 Stunden gearbeitet wurden." "Bis Ende August kannst Du Dich darauf einstellen, dass das auch so bleibt." "Wenn Du hier arbeitest, kannst Du Dich von Deinem Privatleben verabschieden." Zudem kennen ich jemanden, der knapp zehn Jahre im Unternehmen arbeitete. Der konnte all das (und mehr) zwar bestätigen. Allerdings nahm er die Überstunden und Mehrarbeit im Gegensatz zu seiner Lebensgefährtin gerne mit, sie wurde ihm ja vergütet.

Weiterhin: Von den vielen Polen im Betrieb, arbeiteten ein halbes Dutzend Ende letzten Jahres 12 Stunden täglich, während der Inventur am Jahresanfang gab es 12-Stunden-Schichten für alle, während denen "die Leute am Ende nur noch Fehler machten". Am Samstag wird als "Ausgleich" für den Karfreitag eine Bereitschaft zu einer 12-Stunden-Schicht erwartet (wobei am heutigen Karfreitag freiwillig gearbeitet werden kann -- die Polen, die hier im Vergleich zur Heimat natürlich paradiesisch verdienen, keine Familie und Freunde vor Ort haben und nur wegen der Arbeit überhaupt in Deutschland sind, interessieren solche Angebote natürlich ganz besonders). Begründet wird all das mit hohem Auftragsaufkommen und zu wenigen Mitarbeitern. In Schichten wird dabei nicht gearbeitet, auch wenn es wirklich oft rund um die Uhr was zu tun gäbe: Alle rücken frühmorgens an und spät am Nachmittag ab. Dazwischen liegt einen halbstündige Mittagspause, plus dreimal fünf Minuten für die Raucher, was laut Gesetzestext wohl ebenfalls etwas grenzwürdig ist. Die Personalfluktuation scheint dementsprechend.

Es geht hier nicht um einen Dienst mit Bereitschaft, sondern in der Logistik -- die Ausnahmen laut Arbeitszeitgesetz greifen hier also wahrscheinlich eher nicht. Auch schwer vorstellbar ist eine vertraglich geregelte Abweichung, das Gesetz sagt schließlich, dass über einen Zeitraum von 6 Monaten die durchschnittliche Arbeitszeit nicht mehr als 48 Stunden pro Woche betragen darf. Und das ist hier nicht der Fall, Hinweise auf dieses Gesetz wurden bereits von diversen Mitarbeitern mit Kommentaren wie: "Wer achtet denn in Deutschland auf dieses Gesetz?" abgewiegelt. Auch auf die "Gefahr" hin, hier von manchem Selbstständigen als wenig belastbarer Jammerlappen durchzugehen: Auch, weil meine aktuelle Tätigkeit trotz anders lautender Stellenbeschreibung bisher eher wenig mit meiner kaufmännischen Laufbahn zu tun hat (einen kaufmännische Ausbildung war sogar klar erwünscht), bin ich derzeit nicht gewillt, das kommentar- und tatenlos so hinzunehmen.
« Letzte Änderung: 17.April 2014, 23:33:49 von Svenc »
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Cooke

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Re: Arbeitsrecht
« Antwort #8 am: 17.April 2014, 23:35:13 »

Ich bin noch mitten im Jura Studium, habe aber in den letzten Semesterferien ein Praktikum bei einer Arbeitsrechtskanzlei gemacht. Habe mich dort zwar nicht mit mutmaßlichen Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz beschäftigt bzw. das Gesetz ist mir mehr oder weniger unbekannt, die erste wichtige Frage kann ich aber auch ohne derartige Kenntnisse stellen - gibt es einen Betriebsrat?
« Letzte Änderung: 18.April 2014, 14:30:50 von Cooke »
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"This one moment when you know you're not a sad story. You are alive, and you stand up and see the lights on the buildings and everything that makes you wonder. And you're listening to that song and that drive with the people you love most in this world. And in this moment I swear, we are infinite."

Cooke

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Re: Arbeitsrecht
« Antwort #9 am: 18.April 2014, 14:30:57 »

Zitat
Ich bin noch mitten im Jura Studium, habe aber in den letzten Semesterferien ein Praktikum bei einer Arbeitsrechtskanzlei gemacht. Habe mich dort zwar nicht mit mutmaßlichen Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz beschäftigt bzw. das Gesetz ist mir mehr oder weniger unbekannt, die erste wichtige Frage kann ich aber auch ohne derartige Kenntnisse stellen - gibt es einen Betriebsrat?

Gestern war es ein wenig spät, deswegen an dieser Stelle nochmal etwas ausführlicher:

a) Angenommen, es gibt einen Betriebsrat

Wenn es einen Betriebsrat gibt, sollte dieser dein erster Ansprechpartner sein. Dieser hat nämlich unter anderem gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) ein Mitbestimmungsrecht bezüglich Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 ein Mitbestimmungsrecht bezüglich der vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit. Sollte der Arbeitgeber eine Diskussion zu diesem Thema mit dem Betriebsrat verweigern, so verstößt er gegen seine rechtlichen Pflichten, entsprechende Dokumente sollten als Beweis aufgehoben werden. Hat er nämlich deutlich gemacht, dass er überhaupt zu keinem Zeitpunkt verhandlungsbereit ist, könnte der Betriebsrat mMn mit anwaltlicher Hilfe ein Antrag nach § 23 Abs. 3 BetrVG erwägen.

Das Arbeitsgericht würde ihn dann unter Androhung von Zwangsgeld verpflichten, ein bestimme Handlung - in diesem Fall die Beachtung des Mitbestimmungsrechtes - vorzunehmen. Kommt die darauffolgende Diskussion zu keinem Ergebnis oder ist der Arbeitgeber von Anfang an verhandlungsbereit, aber es findet sich kein Ergebnis, kann eine Einigungsstelle nach § 76 BetrVG eingerichtet werden.

Im übrigen könnte der Betriebsrat als Vertretung der gesamten Belegschaft sicherlich auch am ehesten Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz geltend machen, in §§ 22, 23 ArbZG gibt es ja entsprechende Straf- und Bußgeldvorschriften. Bevor man diesen Weg einschlägt, sollte man mMn eher die vorher benannte Lösung anstreben, eventuell mit dem Hinweis auf die Existenz dieser Vorschriften.

b) Angenommen, es gibt keinen Betriebsrat

Individualrechtlich sieht das mMn schlecht für dich aus. Alleine kannst du keinen Druck auf den Arbeitgeber ausüben, wenn du nicht gerade unersetzlich im Betrieb bist und das ist fast niemand. Die einzige Möglichkeit, die ich hier sehe, wäre eventuell über die Gewerkschaft zu gehen, wenn du denn irgendwo Mitglied sein solltest. Eventuell könnte man dann mit dem Rechtsschutz die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz geltend machen, bin aber überfragt, wie das mit der Gewerkschaft im konkreten Fall laufen könnte. 

c) Noch einige wichtige Fragen

- Welche Arbeitszeit ist denn im Arbeitsvertrag vereinbart?
- Gelten irgendwelche Tarifverträge für Teile der Belegschaft?
- Ist dort etwas in der Richtung geregelt?
- Wenn ja, gibt es bei den Arbeitnehmern, die nicht in der Gewerkschaft sind, eine Bezugnahmeklausel auf die Tarifverträge?

Edit:

Zum Abschluss natürlich nochmal der Hinweis, dass ich nur Student bin und deswegen keine Garantie für die Richtigkeit meiner Angaben übernehmen kann :)
« Letzte Änderung: 18.April 2014, 14:41:38 von Cooke »
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"This one moment when you know you're not a sad story. You are alive, and you stand up and see the lights on the buildings and everything that makes you wonder. And you're listening to that song and that drive with the people you love most in this world. And in this moment I swear, we are infinite."