Ist denn bekannt, ob Hoeneß nicht vielleicht eine abgestufe SA eingereicht hat? Da würde es mWn ausreichen, einen Betrag anzugeben, der auf keinen Fall überschritten wurde. Alles weitere kann dann - das genaue Vorgehen kenne ich nicht - nachgereicht werden.
Darauf bin ich im letzten Post auch eingegangen. Im Falle Hoeneß wird es wohl eine solche Anzeige gegeben haben, allerdings gibt es auch hierfür strenge Auflagen.
1. Alle in Frage kommenden Unterlagen bezüglich der genauen Höhe müssen in sehr knappen Fristen ans Finanzamt weitergeleitet werden. Nun handelt es sich bei Hoeneß objektiv um viele Kontobewegungen, größere Firmen dürften in Wahrheit aber noch mehr Bewegungen haben, da dort meistens auch noch hunderte Konten in Betracht kommen. Hoeneß soll verschiedene Fristen überschritten haben.
2. Außerdem besteht das Finanzamt in den meisten Fällen auf einer Vorauszahlung der Steuern in etwa der Schätzhöhe. Hoeneß hat meines Wissens nach nur 10mio€ überwiesen, wodurch die Selbstanzeige unwirksam werden könnte.
Ich bin kein Steuerexperte, aber ich kann mir beim besten Willen die Wirksamkeit der Selbstanzeige nicht vorstellen. Eine solche Selbstanzeige ist eigentlich ein Ausdruck tätiger Reue, der Täter bezeugt also durch seine Handlungen einen möglichst raschen und umfassenden Aufklärungswillen. Diesen kann ich bei Hoeneß auf keinen Fall erkennen. Eine Bank auf den Cayman-Inseln braucht vllt 1 Jahr, um Dokumente über ein Kontengeflecht heranzuschaffen, aber eine Bank aus der Schweiz, bei der Hoeneß offenbar Premium-Kunde war, soll über ein Jahr brauchen, um, ich sage jetzt einfach mal flapsig "Kontoauszüge" zu einem Konto heranzuschaffen? Auch wenn es 70.000 Seiten sind, das ist unvorstellbar. Dazu kommt die Aussage vom reinen Tisch und den 18,5mio€, die am nächsten Tag nochmal einen Aufschlag von 10mio€ bekommen hat, woraufhin die Verteidigung gar nicht überrascht war. Ehrlicher, reuiger, wäre es da gewesen zu sagen, dass das genaue Ausmaß noch nicht überblickt werden kann, da die Papiere aus der Schweiz erst vor 2 Wochen eingetroffen sind, woraufhin sie umgehend ans Finanzamt geleitet wurden, aber es kann gut sein, dass das Ausmaß xmio€ (x=Wert der Selbstanzeige) beträgt. Diese Aussage hätte auch das Bild vom zockenden Hoeneß unterstrichen, der komplett die Kontrolle verloren hat und wie ein Junkie nicht mehr genau weiß, wieviel Geld er sich da jeden Tag in den Arm gespritzt hat.
Zu welcher Uhrzeit (circa) wird denn mit der Urteilsverkündung zu rechnen sein? Und sind während dieser TV-Kameras zugelassen?
Zum ersten kann mensch nichts sagen. Behandlungbeginn ist wohl 9Uhr, dann kommen Plädoyers und die Urteilsverkündung erfolgt ungefähr in demselben Stile wie Patches für den FM erscheinen: as soon as it's done! Da die Zahlen ja heute von allen akzeptiert wurden, geht es nur noch um die Wirksamkeit der SA. Kann vllt ein paar Stunden dauernd, vllt auch bis zum Freitag. Meistens teilt der Vorsitzende nach den Plädoyers mit, wie lange er sich mit den Schöffen und Beisitzern zurückzieht, um ein Urteil zu finden.
TV-Kameras werden bei der Urteilsverkündung wohl nicht zugelassen sein. Generell sind Bildaufnahmen in den meisten Gerichten ja verboten, durch die sogenannte Pool-Lösung können die Zuschauer aber ca 5-10Minuten vor dem Prozess Bilder machen.