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Autor Thema: Steuerprozess Ulrich H.  (Gelesen 35845 mal)

j conway

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Re: Steuerprozess Ulrich H.
« Antwort #100 am: 12.März 2014, 18:42:32 »

Zitat
Demnach wurden in der SA Gewinne in Höhe von 130 Mio.€ deklariert. Bei einem Einkommensteuersatz plus Solidaritätszuschlag von knapp 50 Prozent seien so bis zu 70 Millionen Euro abgedeckt.

Auch hier vorsichtig sein. Zur Einkommenssteuer gehören Lohnsteuer und Kapitalertragssteuer (und Bauabzugssteuer und noch eine, die mir gerade nicht einfällt). Die Lohnsteuer wird in Deutschland mit einem Spitzensteuersatz von 45% beziffert, die Kapitalertragssteuer beträgt aber nur 25%. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Einkünfte aus Termin- und Wertpapiergeschäften unter die Kapitalertragssteuer fallen und somit mit 25% besteuert werden. Fremddevisengeschäfte fallen nicht unter die Kapitalertragssteuer, soweit ich weiß. Wie die genau besteuert werden, weiß ich nicht, da ich damit noch nicht zu tun hatte, aber bestimmt auch nicht mit Lohnsteuerspitzensatz.

Wie geschrieben, ich hatte lediglich die Informationen aus dem verlinkten FAZ-Artikel wiedergegeben. Aber natürlich trotzdem Danke für die genauere Erläuterung.

Zu welcher Uhrzeit (circa) wird denn mit der Urteilsverkündung zu rechnen sein? Und sind während dieser TV-Kameras zugelassen?
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Tony Cottee

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Re: Steuerprozess Ulrich H.
« Antwort #101 am: 12.März 2014, 18:46:16 »

Zitat
Demnach wurden in der SA Gewinne in Höhe von 130 Mio.€ deklariert. Bei einem Einkommensteuersatz plus Solidaritätszuschlag von knapp 50 Prozent seien so bis zu 70 Millionen Euro abgedeckt.

Auch hier vorsichtig sein. Zur Einkommenssteuer gehören Lohnsteuer und Kapitalertragssteuer (und Bauabzugssteuer und noch eine, die mir gerade nicht einfällt). Die Lohnsteuer wird in Deutschland mit einem Spitzensteuersatz von 45% beziffert, die Kapitalertragssteuer beträgt aber nur 25%. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Einkünfte aus Termin- und Wertpapiergeschäften unter die Kapitalertragssteuer fallen und somit mit 25% besteuert werden. Fremddevisengeschäfte fallen nicht unter die Kapitalertragssteuer, soweit ich weiß. Wie die genau besteuert werden, weiß ich nicht, da ich damit noch nicht zu tun hatte, aber bestimmt auch nicht mit Lohnsteuerspitzensatz.


Wie geschrieben, ich hatte lediglich die Informationen aus dem verlinkten FAZ-Artikel wiedergegeben. Aber natürlich trotzdem Danke für die genauere Erläuterung.

Zu welcher Uhrzeit (circa) wird denn mit der Urteilsverkündung zu rechnen sein? Und sind während dieser TV-Kameras zugelassen?


Es ist sogar noch komplizierter, was die Steuersätze betrifft (siehe mein vorheriger Beitrag). Und ja: Die Gewinne aus Devisenspekulationen die Uli Hoeneß nach meiner Kenntnis getätigt hat, unterliegen der Kapitalertragsteuer (bis incl. 2008 entsprechend dem individuellen Steuersatz von Hoeneß, seitdem 25%).
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Re: Steuerprozess Ulrich H.
« Antwort #102 am: 12.März 2014, 18:48:18 »

Ist denn bekannt, ob Hoeneß nicht vielleicht eine abgestufe SA eingereicht hat? Da würde es mWn ausreichen, einen Betrag anzugeben, der auf keinen Fall überschritten wurde. Alles weitere kann dann - das genaue Vorgehen kenne ich nicht - nachgereicht werden.

Darauf bin ich im letzten Post auch eingegangen. Im Falle Hoeneß wird es wohl eine solche Anzeige gegeben haben, allerdings gibt es auch hierfür strenge Auflagen.
1. Alle in Frage kommenden Unterlagen bezüglich der genauen Höhe müssen in sehr knappen Fristen ans Finanzamt weitergeleitet werden. Nun handelt es sich bei Hoeneß objektiv um viele Kontobewegungen, größere Firmen dürften in Wahrheit aber noch mehr Bewegungen haben, da dort meistens auch noch hunderte Konten in Betracht kommen. Hoeneß soll verschiedene Fristen überschritten haben.
2. Außerdem besteht das Finanzamt in den meisten Fällen auf einer Vorauszahlung der Steuern in etwa der Schätzhöhe. Hoeneß hat meines Wissens nach nur 10mio€ überwiesen, wodurch die Selbstanzeige unwirksam werden könnte.

Ich bin kein Steuerexperte, aber ich kann mir beim besten Willen die Wirksamkeit der Selbstanzeige nicht vorstellen. Eine solche Selbstanzeige ist eigentlich ein Ausdruck tätiger Reue, der Täter bezeugt also durch seine Handlungen einen möglichst raschen und umfassenden Aufklärungswillen. Diesen kann ich bei Hoeneß auf keinen Fall erkennen. Eine Bank auf den Cayman-Inseln braucht vllt 1 Jahr, um Dokumente über ein Kontengeflecht heranzuschaffen, aber eine Bank aus der Schweiz, bei der Hoeneß offenbar Premium-Kunde war, soll über ein Jahr brauchen, um, ich sage jetzt einfach mal flapsig "Kontoauszüge" zu einem Konto heranzuschaffen? Auch wenn es 70.000 Seiten sind, das ist unvorstellbar. Dazu kommt die Aussage vom reinen Tisch und den 18,5mio€, die am nächsten Tag nochmal einen Aufschlag von 10mio€ bekommen hat, woraufhin die Verteidigung gar nicht überrascht war. Ehrlicher, reuiger, wäre es da gewesen zu sagen, dass das genaue Ausmaß noch nicht überblickt werden kann, da die Papiere aus der Schweiz erst vor 2 Wochen eingetroffen sind, woraufhin sie umgehend ans Finanzamt geleitet wurden, aber es kann gut sein, dass das Ausmaß xmio€ (x=Wert der Selbstanzeige) beträgt. Diese Aussage hätte auch das Bild vom zockenden Hoeneß unterstrichen, der komplett die Kontrolle verloren hat und wie ein Junkie nicht mehr genau weiß, wieviel Geld er sich da jeden Tag in den Arm gespritzt hat.

Zitat
Zu welcher Uhrzeit (circa) wird denn mit der Urteilsverkündung zu rechnen sein? Und sind während dieser TV-Kameras zugelassen?

Zum ersten kann mensch nichts sagen. Behandlungbeginn ist wohl 9Uhr, dann kommen Plädoyers und die Urteilsverkündung erfolgt ungefähr in demselben Stile wie Patches für den FM erscheinen: as soon as it's done! Da die Zahlen ja heute von allen akzeptiert wurden, geht es nur noch um die Wirksamkeit der SA. Kann vllt ein paar Stunden dauernd, vllt auch bis zum Freitag. Meistens teilt der Vorsitzende nach den Plädoyers mit, wie lange er sich mit den Schöffen und Beisitzern zurückzieht, um ein Urteil zu finden.

TV-Kameras werden bei der Urteilsverkündung wohl nicht zugelassen sein. Generell sind Bildaufnahmen in den meisten Gerichten ja verboten, durch die sogenannte Pool-Lösung können die Zuschauer aber ca 5-10Minuten vor dem Prozess Bilder machen.
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Tony Cottee

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Re: Steuerprozess Ulrich H.
« Antwort #103 am: 12.März 2014, 18:58:55 »

@Konni: Was die Wirksamkeit der Selbstanzeige betrifft, bin ich bei Dir.

Allerdings glaube ich wirklich, dass es relativ aussichtslos unfassbar aufwendig ist ca. 50.000 Transaktionen aus einem anderen Land über mehrere Jahre unter verschiedenen Steuerregimen in Deutschland (ohne und mit Abgeltungsteuer) so aufzubereiten und mit den "legalen Inlandseinnahmen" zu verrechnen, dass man am Ende auf die korrekte Summe kommt.

Zu meinem Hintergrund: Ich arbeite bei einer deutschen Großbank und bin für die korrekte Abwicklung der Abgeltungsteuer für unsere Kunden operativ zuständig.

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Konni

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Re: Steuerprozess Ulrich H.
« Antwort #104 am: 12.März 2014, 19:07:07 »

Sehr informativer und guter Beitrag, Mr Cottee!

Eine Sache möchte ich interessehalber aufgreifen:

Zitat
2.) Die Erstellung von Daten im Zeitalter der Digitalisierung (für den Zeitraum 2003-2011)

Aus eigener Erfahrung (auch mit Schweizer Banken) weiß ich, dass es keineswegs einfach und schnell machbar ist, Transaktionsdaten (inkl. den dazugehörigen steuerrelevanten Daten) für einen Zeitraum, der so lange zurück liegt, aufzubereiten. Die Abrechnungen sind in der Regel bei vielen Banken erst seit einigen Jahren auch auf Dokumentenservern abgelegt. Einige Banken haben diese bis heute nicht. Ich gehe davon aus, dass eine schweizer Bank kein gesteigertes Interesse an einer lückenlosen rückwirkenden Dokumentation der einzelnen Kundentransaktionen für länger zurück liegende Jahre hat und sich Investitionen in diesem Bereich eher gespart hat. In keinem Fall wird eine schweizer Bank diese Daten nach deutschem Steuerrecht (also z.B. Berücksichtigung der FiFo-Methode, Berücksichtigung von Spekulationsfristen oder z.B. Berücksichtigungen von steuerrechtlichen Spezialitäten bei Dividenden, Kapitalmaßnahmen etc.) aufbereitet vorliegen haben - nicht einmal die Daten aus dem laufenden Jahr.

Deutsche Banken unterliegen auch hier stärkeren (bzw. häufigeren) regulatorischen Anforderungen, die es nötig machen, solche Daten (auch von vor Einführung Abgeltungsteuer 01.01.2009) vorzulegen. Deutsche Banken werden daher eher in die entsprechende Infrastruktur investiert haben, da es irgendwann einen Business Case ergibt, wenn die Alternative ist, dass ein oder mehrere Mitarbeiter wochenlang in Archiven und Mikrofilmen abtauchen und (halb-)manuell Zweitschriften erstellen.

Das heißt: Die Schweizer Bank wird mit recht hohem (Zeit-)Aufwand maximal Zweitschriften der einzelnen Transaktionsabrechnungen und Kontoauszüge zur Verfügung stellen können. Anhand derer ist der Steuerschuldner aber kein Stück schlauer, was die tatsächliche Steuerschuld betrifft.

Ich halte es daher für plausibel, dass es a) lange gedauert hat, bis die Daten aus der Schweiz vorlagen und b) dass es danach nochmal sehr lange dauert (und möglicherweise auch noch gar nicht abgeschlossen ist), bis man daraus die echte Steuerschuld errechnen kann. Gerade wenn viele Jahre und enorm viele Transaktionen betroffen sind und alle Abrechnungen in einem System erfolgten, dem das deutsche Steuerrecht ja gerade total egal war.

Der von dir geschilderte Zeitaufwand ist interessant. Dass die "Formatierungen" der Unterlagen in der Schweiz nicht mit den Verarbeitungsmethoden der deutschen Steuerfahndung kompatibel sind, ist mir bekannt. Deshalb werden diese 70.000Seiten ja auch größtenteils per Hand ausgewertet werden müssen und deshalb konnte die Steuerprüferin auch nur Überschlagsrechnungen vorlegen. Was mir aber neu wäre ist, dass schweizer Banken derart lange brauchen, um Dokumente zu einem Nummernkonto herauszurücken. Die Anfrage erfolgte ja nicht von deutschen Steuerbehörden, sondern von Hoeneß selbst, der ja eigentlich großes Interesse an einer schnellen Aufklärung hätte haben müssen, um tätige Reue zu zeigen. Ich selbst habe weder Depot noch Konto in der Schweiz, aber es gibt ja auch eidgenössische Steuerprüfer, die für ihre Staatsbürger ebenso Finanzen überprüfen können müssen. Deshalb bin ich schockiert, dass die Banken dort über ein derart schwaches Archivierungssystem verfügen. Immerhin können diese Daten ja auch in vielen Fällen von Vorteil für den Kunden sein. Bist du dir sicher, dass es über ein Jahr dauert, die relevanten Verbindungen von 8 Jahren zu einem Konto auf Verfügung eines Kunden zusammenzukratzen und rüberzuschicken?

Zitat
In diesem Zusammenhang ist es zumindest für mich nachvollziehbar, warum man zwischen 18,5 Mio und 27,2 Mio EUR schwanken kann (bei überschlägigen Rechnungen). Wie die Staatsanwaltschaft zunächst auf 3,5 Mio EUR kam ist für mich allerdings weiter rätselhaft (bzw. die Summen der einzelnen Jahre, die die Staatsanwaltschaft ja explizit in der Anklageschrift genannt hat).

Im Zusammenhang mit deinen Einlassungen klingt das jedenfalls schlüssig. Juristisch ist dazu aber zu sagen, dass Hoeneß die 18,5mio€ dann nicht als die definitive Summe hätte darstellen sollen, wie er es offenkundig vor Gericht getan hat. Außerdem hat die Steuerprüferin ja schon die "Best-case-Methode" in der Berechnung für Hoeneß zu Grunde gelegt (was auch immer das sein soll), nach welchem Szenario hätten sich dann die 18,5mio€ ergeben, die ja um ein gutes Drittel geringer ausfallen? Es wäre taktisch klüger gewesen, eher den Ahnungslosen zu geben und zu sagen, dass es 18,5mio€ gewesen sein könnten, dass die tatsächliche Zahl aber in Kooperation mit der Steuerfahndung noch genau beziffert werden muss. Ein Angeklagter muss vor Gericht ja eigentlich nicht zu Klärung des Sachverhaltes beitragen, für die beweishaltige Klärung ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Wenn es aber wie bei Hoeneß darum geht das Gericht davon zu überzeugen ein reuiger Täter zu sein, dann muss da schon etwas anders verfahren werden.
« Letzte Änderung: 12.März 2014, 19:10:33 von Konni »
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Tony Cottee

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Re: Steuerprozess Ulrich H.
« Antwort #105 am: 12.März 2014, 19:22:04 »

Zum zweiten Punkt zuerst:

Die Nennung der Summe von 18,5 Mio EUR erscheint mir auch nicht ganz plausibel. In jedem Fall taktsich nicht klug. Soweit ich weiß haben Hoeneß' Anwälte aber auch am ersten Prozesstag schon gesagt: Es könnten auch 12, 15 oder 20 Mio EUR sein. Da muss ich anfangen zu vermuten: Es könnte sein, dass die Anwälte von Hoeneß einfach schon etwas weiter in ihren Berechnungen sind, da sie a) die Unterlagen sicher nicht völlig unverzüglich weitergeben werden (was sie natürlich nicht zugeben können) und b) vermutlich mit mehr Manpower an der Berechnung sitzen.

Möglicherweise sind die 18,5 Mio EUR also näher an der Realität, als die 27,2 Mio EUR. Es ergibt ja aber aus Hoeneß Sicht jetzt auch wenig Sinn zu sagen: "Nein, wir glauben, dass 18,5 Mio EUR richtiger sind." Das würde ja noch seltsamer wirken, als zu sagen: "Ok, 27,2 Mio EUR sollte passen." und damit möglichst schon am Donnerstag ein Urteil zu bekommen.

Zum ersten Punkt:

Ob das ein Jahr dauert, kann ich nicht beurteilen. Ich gehe davon aus, dass auch die Bank Vontobel jetzt nicht alles verfügbare Personal dafür abzieht, die Unterlagen eines EX-Top-Kunden schnellstmöglich herbei zu schaffen. Zumal dieser EX-Kunde (mehr oder weniger freiwillig) dafür gesorgt haben dürfte, dass die Bank Vontobel eine möglicherweise nicht unerhebliche Anzahl von Depots von vermögenden Top-Kunden nach Deutschland verloren haben wird (die wollten eben auch lieber wieder "steuerehrlich" werden).

Wenn ich (als Bank) von einer schweizerischen Bank (ich will hier jetzt explizit nicht die Bank Vontobel nennen) Unterlagen anfordere, die ich nach deutschem Steuerrecht benötige, um z.B. die steuerlichen Anschaffungsdaten eines Übertrages von der Schweiz zu uns regulatorisch korrekt und revisionssicher hinterlegen zu können, dann ist diese Bank nicht immer besonders kooperativ und verlangt dafür auch gerne mal "supergünstige" Gebühren - während innerhalb Deutschlands dieser Austausch reglementiert, standardisiert und natürlich kostenfrei stattfindet.

Insofern habe ich nicht die Vorstellung, dass ein Bankvorstand in der Schweiz unbedingt einen besonders hohen Puls bekommt, wenn ein hektischer Hoeneß aber mal ganz flott alle Unterlagen - und zwar in jedem Fall komplett vollständig - haben will.


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Re: Steuerprozess Ulrich H.
« Antwort #106 am: 12.März 2014, 19:49:41 »

Ich habe das Gefühl, dass die ganze Sache mehr oder weniger von vornherein schon durchgestylt war, ebenso das morgige Urteil.
U.H. wird einen Kuhhandel eingegangen sein und richtig latzen müssen, dafür allerdings verschont werden von schwedischen Gardinen.

Nach den Neuigkeiten in Bezug auf die Entwicklung der Zahlen in den letzten Tagen, wundert es mich ein wenig, dass nun alles schon abgeschlossen ist und Morgen das Urteil verkündet wird.

U.H. hat den Staat um xMio € betrogen und muss dafür ins Gefängnis.
Alles andere würde mMn den deutschen Rechtsstaat ad absurdum führen.
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Re: Steuerprozess Ulrich H.
« Antwort #107 am: 12.März 2014, 19:56:50 »

U.H. hat den Staat um xMio € betrogen und muss dafür ins Gefängnis.

So siehts aus, allerdings wird man dir das Gegenteil beweisen!
Es geht schliesslich um eine Person die bekannter ist als wir beide zusammen ..
 ;)
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Re: Steuerprozess Ulrich H.
« Antwort #108 am: 12.März 2014, 20:10:38 »

Wartet doch einfach erst einmal das Urteil und die Begründung ab. Vorher ist jede Mutmaßung doch nicht angebracht, inwiefern das Urteil, wie auch immer es ausfallen mag, eine Promi Bonus oder Malus enthält.
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Re: Steuerprozess Ulrich H.
« Antwort #109 am: 12.März 2014, 20:11:20 »

U.H. hat den Staat um xMio € betrogen und muss dafür ins Gefängnis.

So siehts aus, allerdings wird man dir das Gegenteil beweisen!
Es geht schliesslich um eine Person die bekannter ist als wir beide zusammen ..
 ;)

Hast du eine Ahnung ;D

Nee, sag ich ja, ich denke auch, dass das ganze glimpflich für U.H. ausgehen wird.
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Re: Steuerprozess Ulrich H.
« Antwort #110 am: 12.März 2014, 21:03:30 »

Weiß denn jemand, was aus der geplanten Verleumdungsklage von Hoeneß gegen den "Stern" geworden ist?
Im letzten Sommer erschien in der Online-Ausgabe des Sterns ein Bericht, in welchem es hieß, dass noch weitere Konten bei der Credit Suisse, Julius Bär und der Zürcher Kantonalbak in die Affäre involviert sein. (http://www.stern.de/panorama/hinweis-im-fall-hoeness-hunderte-millionen-in-der-schweiz-2047956.html)
Ich konnte bisher lediglich Artikel finden, in denen Hoeneß eine Verleumdungsklage ankündigt. Ob dies schlussendlich tatsächlich geschehen ist, kann ich nirgendswo finden.

Was Hoeneß's "Status" bei der Vontobel angeht:
Das Konto bei der schweizer Privatbank eröffnete Hoeneß bereits 1975. Am Anfang - laut eigener Aussage - mit einer Handelssumme von maximal 50 000 DM. Später - mit zunehmender Handelssume - soll er den Rang eines "semi-professionellen Anlegers" erhalten haben. Er war demnach nicht im "Private Banking" eingeteilt - obwohl dies aufgrund seines Vermögens bei der Bank üblich gewesen wäre, sofern ich dies richtig überblickt habe - sondern in der Sparte "Investment Banking".
Die Bank soll lediglich Hoeneß's Order ausgeführt haben, war dabei aber nicht beratend tätig. Wäre Hoeneß im "Private Banking" deklariert wurden, so wäre er womöglich bereits 2008 angehalten, sein Konto zu regulieren. Im Private Banking von Vontobel erkannte man 2008, dass das Geschäft mit unversteuerten Kundengeldern keine Zukunft hat. US-Kunden wurden in eine steuerkonforme Tochtergesellschaft überführt, deutsche Kunden mit zunehmendem Druck angehalten, ihre Situation zu bereinigen. Den Kundenberatern im Investmentbanking fehlte es dagegen an Sensibilität bezüglich Steuerfragen. Hoeneß wurde von einem Investmentbanker betreut, weil er vor allem Devisengeschäfte tätigte. Einige schweizer Medien berichteten im Zusammenhang mit der erfolgten Selbstanzeige im Januar `13, dass die Vontobel Hoeneß drängte sein Konto zu regulieren.

Falls jemand Interesse an den einzelnen Artikeln haben sollte, hier noch die Quellen:

Dazu noch ein umfangreicher Artikel über "innere Unruhen" bei der Vontobel-Bank: http://www.bilanz.ch/unternehmen/vontobel-risiko-stillstand
Sowie ein Interview mit dem Verwaltungspräsident (ähnlich: Chef in einem Aufsichtsrat) Herbert Scheidt: http://www.zeit.de/2014/09/herbert-scheidt-bank-vontobel
« Letzte Änderung: 12.März 2014, 21:48:29 von j conway »
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Re: Steuerprozess Ulrich H.
« Antwort #111 am: 12.März 2014, 23:10:28 »

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Re: Steuerprozess Ulrich H.
« Antwort #112 am: 13.März 2014, 09:10:32 »

U.H. hat den Staat um xMio € betrogen und muss dafür ins Gefängnis.
Alles andere würde mMn den deutschen Rechtsstaat ad absurdum führen.

Deine Aussage führt den Rechtsstaat schon ad absurdum, denn vor dem Urteil gilt die Unschuldsvermutung und damit gilt die Selbstanzeige noch als wirksam, da die Staatsanwaltschaft dem Richter noch nicht glaubwürdig das Gegenteil bewiesen hat.
Und überall wollen die Leute Uli einsitzen sehen, dabei haben die meisten kein Jura studiert oder eine Ahnung, wovon sie reden. Sollte Uli heute ohne Gefängnisstrafe davon kommen, wird jeder über den Promibonus oder korrupten Staat sprechen. Dabei agieren die Richter im Rahmen der Gesetze, nicht in ihren eigenen Vorstellungen.
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Re: Steuerprozess Ulrich H.
« Antwort #113 am: 13.März 2014, 09:46:26 »

Ich hatte es schon mal geschrieben. Eine Gefängnisstrafe halte ich nicht für optimal. Was hätten wir alle davon? Würden sich wirklich so viele Leute diebisch freuen wenn Uli H. in den Knast muss?

Er hat Steuern hinterzogen und das im großen Ausmaß. Strafe muss sein. Aber er hat niemanden umgebracht, keine Existenzen zerstört und in solchen Fällen sind die Leute oftmals viel zu früh aus dem Gefängnis draußen.

Wenn Hoeneß in den Bau muss, dann kostet er uns Steuerzahlern nur weiteres Geld. Auch scheint das Wissen um eine Gefängnisstrafe viele Hinterzieher überhaupt nicht abzuschrecken. Vielleicht sollten die Gesetze hier wirklich so geändert werden, dass diesen "Verbrechern" richtig tief in die Tasche gegriffen wird. Dem Staat wäre doch viel mehr gehofen, wenn der hinterzogene Betrag doppelt zurückgezahlt werden müsste. Es besteht keine akute Gefahr durch Uli H. und auch ein Rückfall zur Steuerhinterziehung ist nicht gegeben. Eine Gefängnisstrafe scheint mir daher unangebracht.

Allerdings sollten bei Bayern Konsequenzen gezogen werden. Egal was Hoeneß Alles geleistet hat. Als Vorbildfunktion eines großen Vereins, dem sicherlich viele nachgeeifert haben, hat er m.E. Nichts mehr zu suchen. Zumal er sich häufig als Moralapostel aufgespielt hat. Für mich und sicherlich auch für viele andere hat er an Glaubwürdigkeit verloren. Auch die Naivität vor Gericht nehme ich ihm - einem wirklich intelligenten Menschen, der auch beruflich immer mit Geld umgehen musste, irgendwie nicht ab.

Kurz zusammengefasst: Geldstrafe wichtiger und richtiger als Gefängnisstrafe; Hoeneß für Bayern nicht mehr tragbar.

LG Veni_vidi_vici

Uwe

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Re: Steuerprozess Ulrich H.
« Antwort #114 am: 13.März 2014, 09:57:53 »

Kann man irgendwo auf Bewährung wetten? (ich hab noch ein paar Geldbündel zu waschen)
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j4y_z

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Re: Steuerprozess Ulrich H.
« Antwort #115 am: 13.März 2014, 10:09:25 »

U.H. hat den Staat um xMio € betrogen und muss dafür ins Gefängnis.
Alles andere würde mMn den deutschen Rechtsstaat ad absurdum führen.

Deine Aussage führt den Rechtsstaat schon ad absurdum, denn vor dem Urteil gilt die Unschuldsvermutung und damit gilt die Selbstanzeige noch als wirksam, da die Staatsanwaltschaft dem Richter noch nicht glaubwürdig das Gegenteil bewiesen hat.
Und überall wollen die Leute Uli einsitzen sehen, dabei haben die meisten kein Jura studiert oder eine Ahnung, wovon sie reden. Sollte Uli heute ohne Gefängnisstrafe davon kommen, wird jeder über den Promibonus oder korrupten Staat sprechen. Dabei agieren die Richter im Rahmen der Gesetze, nicht in ihren eigenen Vorstellungen.

Das denke ich auch. Wenn der Richter ein mit dem deutschen Recht und Gesetz vereinbares Urteil fällt, bin ich damit zufrieden, egal ob es nun Bewährung, 10 Jahre oder Freispruch heißt.
Dass der Richter es nicht jedem recht machen kann, ist klar. Muss er auch gar nicht. Er muss nur ein Urteil finden, das dem Strafmaß laut deutschem Recht angemessen ist. Alles andere würde den Rechtsstaat ad absurdum führen.
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Re: Steuerprozess Ulrich H.
« Antwort #116 am: 13.März 2014, 10:26:10 »

Laut PHOENIX fordert der Staatsanwalt 5 Jahre und 6 Monate Haft. Das wäre eine ziemlich harte Strafe, auch im Rahmen der Vermutungen zuvor.

Aber was mich auf die Palme bringt: Wegen eines Steuerprozesses einer (bekannten) Privatperson schalten die bei dem Sender, wohlgemerkt öffentlich-rechtlich und somit gebührenfinanziert, aus dem Bundestag weg zum Reporter vor dem Münchner Gericht. Ich fasse es nicht. Es geht im höchsten deutschen Plenarsaal um die Ukraine, da reden unsere Volksvertreter und die schalten zu einer verglichen dazu Nichtigkeit.
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Uwe

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Re: Steuerprozess Ulrich H.
« Antwort #117 am: 13.März 2014, 10:37:04 »

Echt? Boah krass, Phoenix wird ja immer mehr zu Bunte-TV. Geht ja gar nicht so was.
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Uwe

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Re: Steuerprozess Ulrich H.
« Antwort #118 am: 13.März 2014, 10:52:26 »

Weil im Thread ja mehrfach die Frage kam, woher Hoeness soviel private Zocker-Kohle haben konnte - in diesem Blog stellt jmd. einen interessanten Rückblick an (Stichpunkt TV-Zentralvermarktung der Liga und der Preis für die Zustimmung der Bayern zu diesem Konzept):

http://derblauweisse.wordpress.com/2014/03/10/hoenes-kirch-adidas-dreyfus-ein-kreis-der-sich-schliest/
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Re: Steuerprozess Ulrich H.
« Antwort #119 am: 13.März 2014, 11:03:32 »

Zitat
10.59 Uhr: Verteidiger Feigen erklärt: "Eine wirksame Selbstanzeige wurde nur knapp verfehlt." Für Hoeneß spreche, dass er sich mustergültig verhalten habe. Hoeneß sei ein erfolgreicher Unternehmer, der viele Steuern bezahlt hat. Vor allem aber habe Hoeneß ein Herz für andere gezeigt. Er habe stets dort geholfen, wo Not am Mann war.

Das klingt aber schon recht verzweifelt, oder?
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