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Autor Thema: Jugendspielerverträge  (Gelesen 2848 mal)

Luismu

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Jugendspielerverträge
« am: 22.August 2014, 11:16:48 »

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage bzgl. Verträge von Jugendspielern. Spiele momentan mit Kickers Offenbach in der 2. BL, habe kontinuierlich meine Jugend aufgebaut, auch mit drei Jugendspielern, die ich von anderen Vereinen abgeworben habe. Nun interessiert sich aktuell Schalke für mein größtes Talent. Ich will ihn natürlich behalten. Er hat noch ein Jahr Jugendspielervertrag, d.h. der Vertrag läuft nicht aus. Problem: Ich kann ihm kein neues Vertragsangebot machen. Den Button "Contract" gibt's nicht. Das ist bei anderen Jungs ähnlich. Bei manchen Jugendspielern wiederum könnte ich einen neuen Vertrag abschließen, allerdings ausschließlich Jugendspielerverträge (17 ist ja glaube ich die Altersgrenze für Profivertrag?).
Problem ist, ich habe vor zwei Jahren (ingame ;) ) bereits mein damals größtes Talent verloren. Der war damals 15, ich hatte ihm drei Jahre Vertrag gegeben und dachte, alles sei bestens. Habe mehrere Angebote eines türkischen Vereins ausgeschlagen, weil ich ja dachte, mir kann nix passieren. Dann kam urplötzlich die Meldung: Spieler X wechselt zu jenem türkischen Verein, und zwar in drei Jahren für 90k. Bums. Ohne mein Einverständnis.

Daher meine Fragen

1) Heißt das, wenn ein Jugendspieler einen Jugendvertrag hat, und ein anderer Verein will ihn unbedingt, dann kann er ihn trotz laufenden Vertrags zu einem späteren Zeitpunkt für eine bestimmte Ablöse verpflichten? Kann aber doch eigentlich nicht sein, wenn ich nicht will (s. Beispiel oben)?

2) Wenn ich Schalkes Angebot ausschlage, kann mir das dann nochmal so passieren?

3) Ich habe bei Jugendspielern mittels "Approach to sign" schon viele Verpflichtungen getätigt, aber das ist ja dann immer ablösefrei und es geht auch nicht immer. Was ist da eigentlich das Kriterium? Das Alter?

Besten Dank für Antworten!
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GameCrasher

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Re: Jugendspielerverträge
« Antwort #1 am: 22.August 2014, 11:45:40 »

1) Die "Ablöse" sollte in deinem Fall eine Ausbildungsentschädigung sein.
Wenn deine Jugendspieler keinen Anschlussvertrag zu dem Jugendvertrag haben, können andere Vereine ihnen einen geben.

2) Das Angebot von Schalke wird ein Transfer zum nächstmöglichen Zeitpunkt für Ablöse X sein. Wenn du ausschlägst und Schalke den Spieler auch zu einem späteren Zeitpunkt gebrauchen könnte (also nicht zwingend sofortiger Transfer), dann kann es schon sein, dass sie ihm einen Vorvertrag geben, welcher dann Gültigkeit erlangt, wenn der Jugendvertrag bei dir ausgelaufen ist.

3) Hier kann ich auch nur mutmaßen... Ich gehe davon aus, dass Approach to sign wirklich auf Seniorenverträge bezogen ist. Sofern kannst du sie erst ab einem bestimmten Alter verpflichten, was deine Beobachtung bestätigen würde.


Berichtigt mich bitte, sofern ich irgendwo Stuss erzählt habe...
« Letzte Änderung: 22.August 2014, 11:48:16 von GameCrasher »
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gb2003

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Re: Jugendspielerverträge
« Antwort #2 am: 22.August 2014, 13:02:12 »


3) Ich habe bei Jugendspielern mittels "Approach to sign" schon viele Verpflichtungen getätigt, aber das ist ja dann immer ablösefrei und es geht auch nicht immer. Was ist da eigentlich das Kriterium? Das Alter?

In Deutschland kann man z.B. erst mit 17 einen Profivertrag unterschreiben, in anderen Ländern schon früher bzw später. Daher kann es gut sein, dass der eine "Jugendspieler" schon einen Profi-Vertrag hatte und der andere Jugendspieler halt noch nicht. Egal, ob sie einen Vertrag haben oder nicht. Du zahlst immer eine Entschädigung/Ablöse, ablösefrei sind sie nur, wenn der Jugendvertrag ausgelaufen ist... und diese Talente sind meistens schlecht und lohnen sich nicht für eine Verpflichtung.

Für Probleme 1 und 2 könntest Du auch einen Head of Youth Development einstellen, der dann die wichtigsten Jugendspieler mit Vorverträgen ausstattet. Sollten die trotzdem abgeworben werden, zahlen die anderen Vereine eine hohe Ausbildungsentschädigung. Das kann man leider nicht verhindern, aber meistens sind es Summen, wo es sich für die anderen Vereine kaum lohnt diese abzuwerben und wenn, sprechen wir von 3-5 Mio Minimum.
Diese Verträge gehen halt nicht länger als bis zum 18. Lebensjahr bzw bis zu der Saison in dem er 18 wird. Sobald die 18 sind, kannst Du die Verträge um 3-5 Jahre verlängern.

Mfg

gb2003
« Letzte Änderung: 22.August 2014, 13:05:14 von gb2003 »
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Luismu

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Re: Jugendspielerverträge
« Antwort #3 am: 22.August 2014, 13:13:06 »

Du zahlst immer eine Entschädigung/Ablöse, ablösefrei sind sie nur, wenn der Jugendvertrag ausgelaufen ist... und diese Talente sind meistens schlecht und lohnen sich nicht für eine Verpflichtung.

Dass eine Ausbildungsentschädigung fließt, ist richtig. Ich meinte, dass der andere Verein dann keine Chance hat, eine Ablöse zu verhandeln oder sich gegen den Transfer zu wehren, wenn der Spieler weg will.


Für Probleme 1 und 2 könntest Du auch einen Head of Youth Development einstellen, der dann die wichtigsten Jugendspieler mit Vorverträgen ausstattet. Sollten die trotzdem abgeworben werden, zahlen die anderen Vereine eine hohe Ausbildungsentschädigung. Das kann man leider nicht verhindern, aber meistens sind es Summen, wo es sich für die anderen Vereine kaum lohnt diese abzuwerben und wenn, sprechen wir von 3-5 Mio Minimum.


Gut, aber ein HoYD bringt mir natürlich auch nur dann was, wenn ich die Verlängerung selbst "verpennen" würde. Aber wenn ich dich richtig verstanden habe, hat man also bei Abwerbeversuchen bei Jugendspielerverträgen wirklich schlechte Karten. Unangenehm, aber in Zukunft halt zu berücksichtigen.

Btw.: Ich habe Schalke einen Korb gegeben, bislang ist der Junge noch da, und in drei Monaten gibt's dann einen Profivertrag mit 5 Jahren Laufzeit :)

Danke so weit fürs Feedback!
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Casho

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Re: Jugendspielerverträge
« Antwort #4 am: 22.August 2014, 13:42:58 »

ich habe jetzt schon mehrfach von einem bug gelesen bei dem Spieler trotz Ablehnung den Verein gewechselt haben sollen.
Selbst ist mir das bis jetzt noch nicht passiert.

Wenn Dein Jugenspieler einen Vorvertrag bei Dir abgeschlossen hat (unter Vertrag einzusehen) wird dieser an seinem 17. Geburtstag gültig. Hat der Spieler einen solchen Vertrag kann kein Verein den Spieler ohne Dein Einverständnis verpflichten. Falls doch ist das mMn. ein bug. Ausnahme wäre hier natürlich eine festgeschriebene Ablösesumme. Hab ich in einem Vorvertrag in Deutschland aber noch nie gesehen.

Hat der Spieler noch keinen Vorvertrag abgeschlossen kann das jeder andere Verein dem Spieler anbieten.
Kommt so ein Wechsel (an seinem 17. Geburtstag bzw. in der folgenden Transferperiode) zustande ist eine festgelegte (aber mWn. nicht vorher einsehbare) Ausbildungsentschädigung fällig.
Wenn man so selbst Spieler von anderen Vereine "abwirbt" sieht man beim Vertragsangebot diesen Betrag unten stehen.

Und weil ich nun zur Spätschicht muss kann ich meine eigenen Angaben nicht überprüfen. Hoffe also dass ich mich mit den Altersangaben nicht irre.
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