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Autor Thema: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet  (Gelesen 11092 mal)

filament

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #40 am: 18.Dezember 2013, 10:25:56 »

Auch der "Vorschlag" dem Mahnbescheid erstmal ohne Grund zu widersprechen ist hahnebüchen! Das kann ich NUR bei unbegründeten Mahnbescheiden tun, aber wenn Abmahnanwälte Mahnbescheide rausschicken, dann sind sie offenbar gewillt, die Sache durchzuziehen. Wenn ich da grundlos widerspreche, dann wird das Mahnverfahren in ein Klageverfahren umgewandelt und die Kosten explodieren. Was soll da am Ende der eingeschaltete Anwalt noch bringen?
Dazu müsste zunächst seitens der Abmahner der Gerichtskostenvorschuss geleistet werden, daran scheitert es dann oft. Grundsätzlich baut die ganze Abmahn-Maschinere doch auf der Erzeugung von Druck seitens der Abmahnanwälte auf, dass deren Forderungen z.T. bereits an einer Legitimation mangeln, wird natürlich gerne verschwiegen. Ein wirkliches Interesse seitens der Anwälte an einem ordentlichen Gerichtsverfahren besteht zu keiner Zeit. Zudem kann von einer wirklichen Kostenexplosion m.E.n. auch keine Rede sein, i.d.R. wird seitens der Anwälte eben nicht der 5-stellige Schadensersatz eingeklagt (den der einfache Störer eh nicht zahlen muss) sondern die Rechtsanwaltskosten.

Ich glaube du machst gerade den gleichen Fehler wie ich es tat. Er redete doch nicht von Fällen, in denen man "keine Schuld" hat.

Wenn nicht illegal etwas gemacht wurde, hast du natürlich vollkommen Recht, da wird sich ein Anwalt bei einem Widerspruch drei Mal überlegen, ob er etwas macht, weil er vielleicht Gerichtskosten von einigen hundert Euro vorschießen muss. Aber der Mahnbescheid ist schnell geschrieben und leicht verdientes Geld für den Abmahnanwalt. Denn dieser wird vom Sachbearbeiter nicht inhaltlich geprüft, ob eine Forderung besteht. Grundsätzlich könnte ich mir einen Vordruck kaufen und jetzt gegen dich einen MB abschicken. Wenn du nicht widersprichst, geht der so durch und ich bekomme mit dem Vollstreckungsbescheid einen vollstreckbaren Titel, ohne das ich eine Forderung hätte die rechtens wäre.

Auch das Druck machen ist völlig korrekt, in der Regel ist das regelrecht eine Masche. Und wenn auch nur 5 von 100 Leuten darauf reinfallen und bezahlen, haben die sogar Geld damit verdient. Da sind die läppischen 60 Euro Porto auch mit gedeckt.

Mit dem Schadenersatz ist es so eine Sache. Wenn die Anwälte nichts in der Hand haben, werden natürlich nur die RA-Kosten eingeklagt. Bei illegalen Handlungen allerdings - so meine Erfahrung - wird mit Absicht der Streitwert utopisch hoch angegeben. Denn letztendlich kann es dem Anwalt ja egal sein. Mit Einreichen der Klageschrift bekommt er ja schon eine satte Vergütung bei utopischen Streitwerten. Was dabei rum kommt ist ihm doch egal.
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apfelschorle

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #41 am: 18.Dezember 2013, 13:14:54 »

Auch der "Vorschlag" dem Mahnbescheid erstmal ohne Grund zu widersprechen ist hahnebüchen! Das kann ich NUR bei unbegründeten Mahnbescheiden tun, aber wenn Abmahnanwälte Mahnbescheide rausschicken, dann sind sie offenbar gewillt, die Sache durchzuziehen. Wenn ich da grundlos widerspreche, dann wird das Mahnverfahren in ein Klageverfahren umgewandelt und die Kosten explodieren. Was soll da am Ende der eingeschaltete Anwalt noch bringen?
Dazu müsste zunächst seitens der Abmahner der Gerichtskostenvorschuss geleistet werden, daran scheitert es dann oft. Grundsätzlich baut die ganze Abmahn-Maschinere doch auf der Erzeugung von Druck seitens der Abmahnanwälte auf, dass deren Forderungen z.T. bereits an einer Legitimation mangeln, wird natürlich gerne verschwiegen. Ein wirkliches Interesse seitens der Anwälte an einem ordentlichen Gerichtsverfahren besteht zu keiner Zeit. Zudem kann von einer wirklichen Kostenexplosion m.E.n. auch keine Rede sein, i.d.R. wird seitens der Anwälte eben nicht der 5-stellige Schadensersatz eingeklagt (den der einfache Störer eh nicht zahlen muss) sondern die Rechtsanwaltskosten.

Ich glaube du machst gerade den gleichen Fehler wie ich es tat. Er redete doch nicht von Fällen, in denen man "keine Schuld" hat.

Wenn nicht illegal etwas gemacht wurde, hast du natürlich vollkommen Recht, da wird sich ein Anwalt bei einem Widerspruch drei Mal überlegen, ob er etwas macht, weil er vielleicht Gerichtskosten von einigen hundert Euro vorschießen muss. Aber der Mahnbescheid ist schnell geschrieben und leicht verdientes Geld für den Abmahnanwalt. Denn dieser wird vom Sachbearbeiter nicht inhaltlich geprüft, ob eine Forderung besteht. Grundsätzlich könnte ich mir einen Vordruck kaufen und jetzt gegen dich einen MB abschicken. Wenn du nicht widersprichst, geht der so durch und ich bekomme mit dem Vollstreckungsbescheid einen vollstreckbaren Titel, ohne das ich eine Forderung hätte die rechtens wäre.

Auch das Druck machen ist völlig korrekt, in der Regel ist das regelrecht eine Masche. Und wenn auch nur 5 von 100 Leuten darauf reinfallen und bezahlen, haben die sogar Geld damit verdient. Da sind die läppischen 60 Euro Porto auch mit gedeckt.

Mit dem Schadenersatz ist es so eine Sache. Wenn die Anwälte nichts in der Hand haben, werden natürlich nur die RA-Kosten eingeklagt. Bei illegalen Handlungen allerdings - so meine Erfahrung - wird mit Absicht der Streitwert utopisch hoch angegeben. Denn letztendlich kann es dem Anwalt ja egal sein. Mit Einreichen der Klageschrift bekommt er ja schon eine satte Vergütung bei utopischen Streitwerten. Was dabei rum kommt ist ihm doch egal.
Ich würde selbst bei Abmahnungen, die zurecht erfolgt sind dabei bleiben, dass ein wirkliches Interesse an einer Klage nicht besteht.
Für den Abmahner ist schließlich nicht ersichtlich, ob die Abmahnung zurecht erfolgt ist oder nicht. Er geht davon aus, dass die IP-Adresse "ordnungsgemäß" vom (schweizer?!) Unternehmen abgefangen wurde und entsprechend zugeordnet worden ist. Auf plausiblität wird das nicht gepürft und kann es auch gar nicht gepürft werden.
Das Geschäftsmodell baut darauf auf, eine riesige Drohkulisse gegenüber den Abgemahnten aufzubauen und diese einzuschüchtern. Anders kann ich mir die ewigen "Erinnerungsschreiben" nicht erklären. Wenn es wirlich darum ginge, den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen, würden die Anwälte es nach einer Abmahnung und ausbleibender Zahlung direkt auf eine Klage ankommen lassen und nicht bis kurz vor Verjährung warten und erst dann einen Mahnbescheid beantragen (der die erste Post vom Gericht darstellt und die Drohkulisse natürlich nochmal deutlich erhöht).
Die Abmahnanwälte haben in nahezu allen Fällen exakt die gleichen Beweise (IP-Adresse, Zuordnung der IP-Adresse durch Provider, etc.), daher sind für die Anwälte per se alle Abgemahnten schuldig.
Ich will auch gar nicht bestreiten, dass es zu einer Klageerhebung kommen kann, jedoch sind die dadurch entstandenen Kosten idR. nicht sonderlich hoch (da nur die Ursprungsforderung, sprich Rechtsanwaltskosten und gerade kein SE iHv tausenden Euro gefordert wird) und vergleichen kann ich mich selbst im Gerichtssaal noch. Wenn an Glück hat, rutscht man in die Verjährung, wenn man Pech hat / wenn man von Waldorf Frommer abgemahnt wurde kommt es zu einem Verfahren und man vergleicht sich.
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filament

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #42 am: 18.Dezember 2013, 13:33:03 »

Wenn du das aber machst, wenn du schuldig bist, hast du nicht nur neben der Hauptforderung die Rechtsanwaltskosten, sondern auch die Gerichtskosten zu tragen. Bei einem Vergleich zumindest zur Hälfte, wobei natürlich dann jede Partei die Anwaltskosten selbst trägt. Ich behaupte jetzt aber mal ganz frei heraus, dass das bei wirklicher Schuldhaftung nicht passieren wird. Und das lässt sich sicher schnell herausstellen. Im Übrigen dürfte es dann bei einem Verstoß auch noch strafrechtliche Konsequenzen geben, die nochmal genauso teuer werden können. Das würde ich so pauschal wie von dir geschrieben nicht unterschreiben.
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Konni

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #43 am: 21.Dezember 2013, 02:09:32 »

Um die ganze Angelegenheit hier mal auf den neueste Stand zu bringen:

Mittlerweile ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Köln, ob in den eidesstattlichen Versicherungen der Antragsteller falsche Angaben gemacht wurden, insbesondere zum technischen Ablauf der angeblichen Streamüberwachung. Dabei geht es um eine Aussage über das ominöse Programm Gladii, das angeblich die IP-Adressen der Streamnutzer für bestimmte Streams feststellen lassen kann (die technische Möglichkeit wurde hier auch schon angezweifelt).
Des Weiteren hat das Landgericht Köln Statements von einzelnen Senaten veröffentlicht, wonach diese mit den Entscheidungen, die Real-Adressen-Zuordnung in einem umstrittenen Verfahren gestattet zu haben, sehr kritisch umgehen. Das ist ein ziemlich ungewöhnlicher Schritt, offenbar herrscht also ein gewisser Druck auf das LG Köln. Dass Richter von vorherigen Entscheidungen ohne tiefgründige (und oft zeitintensive) Prüfung abrücken, geschieht jedenfalls nicht sehr häufig. (http://meedia.de/internet/porno-abmahnungen-lg-koeln-rudert-zurueck/2013/12/20.html)

Wer sich für die informationstechnische Seite des Falles interessiert, dem/der sei eine kurze Prüfung von heise empfohlen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Abmahnungen-Indizienkette-zur-IP-Adressen-Ermittlung-verdichtet-sich-2065879.html
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Hank

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #44 am: 22.Dezember 2013, 15:43:50 »

Ganz interessanter Artikel von CB:
http://www.computerbase.de/news/2013-12/streaming-abmahnungen-kanzleien-droht-debakel/

Frag mich, ob Redtube die einstweilige Verfügung wirklich durchbekommen hat.
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Don-Muchacho

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #45 am: 22.Dezember 2013, 15:56:22 »

Jap. Beim LG Hamburg. ironischerweise grade das, die sitzen normalerweise auf der anderen Seite des Tisches...
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filament

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #47 am: 23.Dezember 2013, 15:20:44 »

Haha das war wohl ein Griff ins Klo von diesen Rechtsanwälten aus Regensburg.. So schnell kanns gehen im Rechtsstaat, wenn man auf Kosten anderer Kohle machen will.
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Don-Muchacho

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #48 am: 23.Dezember 2013, 15:21:46 »

Das war von vorneherein klar ;)
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Starkstrom_Energie

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #49 am: 27.Januar 2014, 19:33:37 »

http://www.zeit.de/digital/internet/2014-01/redtube-porno-landgericht-beschluss
Das Kölner Landgericht hat seine eigene Erlaubnis für die Abgleichung von IP-Adressen für Redtube-Abmahnungswelle zurückgezogen. Damit sollte dieses Thema vom Tisch sein. Wer schon bezahlt hat, schaut in die Röhre (oder folgt dem ersten Kommentar und verklagt das Land NRW).
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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #50 am: 28.Januar 2014, 10:06:38 »

Pornostream-Abmahner tauchen offenbar unter
Staatsanwaltschaften ermitteln gegen die Urheber der Redtube-Abmahnungen. Die verwischen ihre Spuren: Websites sind abgeschaltet, Adressen falsch, eine Firma umgezogen.
http://www.zeit.de/digital/internet/2014-01/redtube-abmahnungen-archive-untergetaucht

Für mich ist das glatter Betrug in zigtausenden Fällen. Hoffentlich wird der Laden da mal richtig aufgeräumt, inkl. der Abmahngeier.
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Starkstrom_Energie

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #51 am: 08.April 2014, 15:12:22 »

http://blogs.taz.de/hausblog/2014/03/09/liebe-raubkopierer-bei-der-spd/
Ein interessanter Blog zur Handhabung des Urhebergesetztes bei den Gesetzesmachern.
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apfelschorle

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #52 am: 08.April 2014, 16:10:55 »

Arbeitsaufwand fürs knipsen des Fotos: eine Minue (?)
Arbeitsaufwand für den Anwalt: Eine Stunde, vermutlich eher mehr
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Konni

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #53 am: 08.April 2014, 18:36:29 »

Naja, ganz so ist es ja nicht. Die Ausrüstung des Fotografen müsste auch noch hinzugezählt werden, der Zeitaufwand und die Anreise zum "Fototermin" und nicht zu vergessen auch das Talent und die Begabung in diesem Moment ein offenbar so wertvolles Foto geschossen zu haben. Ich glaube auch nicht, dass der Anwalt da eine Stunde Arbeitsaufwand hatte. Aber der Streit lohnt sich nun wirklich nicht. Der Anwalt hat dem Geschädigten zu Recht verholfen und ihm steht damit eine Entlohnung zu. Dass diese geringer ist als die Lizenzgebühren für das Foto liegt ja auch an dem niedrigen Schadenswert.
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apfelschorle

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #54 am: 08.April 2014, 19:23:44 »

Naja, ganz so ist es ja nicht. Die Ausrüstung des Fotografen müsste auch noch hinzugezählt werden, der Zeitaufwand und die Anreise zum "Fototermin" und nicht zu vergessen auch das Talent und die Begabung in diesem Moment ein offenbar so wertvolles Foto geschossen zu haben.
Die veranschlagten 600€ als Lizenzgebühr lassen jetzt aber auf keinen "begnadeten Fotografen" schließen, es handelte sich doch, wenn ich das richtig im Kopf hatte, um einen Journalisten der "eh da war" und bei dem Termin noch nen Foto geschossen hat.
Eine Stunde halte ich für recht knapp bemessen für das "ganze Prozedere", außer es handelte sich um einen IP-Anwalt der den ganzen Tag nix anderes macht.
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