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Autor Thema: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet  (Gelesen 11097 mal)

Konni

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Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« am: 16.Dezember 2013, 19:12:50 »

Wundert mich ein wenig, dass dazu noch gar keine Diskussion läuft, wo doch gerade die redtube-Abmahnwelle läuft. Falls jemand so eine Abmahnung erhält (auf dem Postweg, e-Mails dürfen geflissentlich ignoriert werden, denn darin schlummert vermutlich Schadsoftware), würde ich der betreffenden Person raten, sofort einen Rechtsbeistand einzuschalten, am besten jmd, der auf Internetrecht oder Urheberrecht spezialisiert ist. Ich will keine Werbung für eine bestimmte Kanzlei machen, aber es gibt dort eine größere Anlaufstelle, die sich zu einem großen Teil und recht kompetent mit diesen Fällen befasst.

Zu den Abmahnung selber, da muss ich sagen, dass ich einigermaßen sprachlos bin. Es ist wohl tatsächlich so, dass ein Unternehmen (ich möchte hier keine Namen nennen und würde alle bitten, von einer Nennung von Namen der involvierten Parteien abzusehen, da dieses Forum öffentlich ist. In einschlägigen Presseerzeugnissen stehen die Namen, falls sich jemand dafür interessiert) Recht an 4 Porno-Serien oder Filmen erworben hat und gleich darauf einen Anwalt beauftragt hat, das Urheberrecht durchzusetzen. Dieser Anwalt hat wohl Zugang zu einer Software, mit der angeblich auf legale Weise die IP-Adresse von Stream-Nutzern herausgefunden werden kann. Das ganze soll angeblich ohne Wissen der Betreiber von redtube geschehen sein, was unwahrscheinlich klingt, um es mal euphemistisch auszudrücken.

Mit den IP-Adressen wurde das Landgericht Köln ein Auskunftsantrag für die IP-Adressen von Telekomkunden gestellt und das LG hat das bewilligt. Problematisch ist, dass der Auskunftsantrag in seiner Form und seiner Erklärung dem Standardbrief eines Filesharing Falls (wie beispielsweise emule, edonkey oder andere p2p-"Netzwerke") gleicht. Grundsätzlich unterscheiden sich natürlich Urheberrechtsverletzungen beim Filesharing und beim Streamen. Beim Filesharing ist eine Urheberrechtsverletzung völlig unstrittig (Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials) und die IP-Adresse lässt sich sehr leicht herausfinden, da alle Seeder bekannt sind.

Beim Streamen sieht die Sache anders aus. Dort wird von User-Seite kein urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet. Die Verbreitung erfolgt über das Portal, auf dessen Servern die Dateien gehostet sind, also beispielsweise redtube oder auch youtube. Da ergeben sich eine Menge juristischer, ungeklärter Probleme:

1. Niemand kann davon ausgehen, dass ein grundsätzlich legales Portal (youtube) urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet. Theoretisch müsste sich der User, bevor er sich irgendeine Video anschauen möchte, darüber informieren, ob youtube die Verbreitungsrechte hat. Das ist natürlich lächerlich. Genauso bei redtube. Hier sind die Urheberrechte völlig ungeklärt. Niemand weiß, wie bestimmtes Material mit welchen Rechten ausgestattet auf irgendwelchen Servern gelandet ist.

2. Die Bewertung, ob Streaming als solches illegal ist, befindet sich in einer rechtlichen Grauzone. Beim Streamen wird von Userseite ja nichts verbreitet, sondern lediglich im Cache gespeichert. Das sind meistens nichtmal frei zugängliche Stellen des Speichers, häufig erfolgt eine Speicherung nichtmal auf der Festplatte, sondern im Arbeitsspeicher. 

2.1 Kopien von Urheberrechtlich geschütztem Material sind nicht per se illegal. Lediglich, wenn diese in gewerbemäßigem Ausmaß erfolgen oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, handelt es sich gemäß §53 I um eine Verletzung des Urheberrechts. Nun ist das kurzfristige Speichern von Videodateien auf dem Arbeitsspeicher zu Hause mit ziemlicher Sicherheit keine gewerbliche Kopie, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann oder gar zu diesem Zwecke erstellt wurde.

3. redtube als Verbreiter wird von der Kanzlei überhaupt nicht verfolgt. Ist kein Problem an sich, nur ist hier fragwürdig, ob die Urheberrechtsverletzung nachhaltig unterbunden werden soll oder ob es sich um eine "Gewinnbeteiligung" oder de facto "Lizenzgebühren" handelt.

4. Es werden nur Telekomkunden belangt bisher. Das könnte mit Kalkulation zu tun haben, insofern, als dass Telekomkunden eventuell als zahlungswilliger eingeschätzt werden. Dazu später mehr.

Jedenfalls ist es meiner bescheidenen Meinung nach ziemlich sicher so, dass die Urheberrechtsverletzung keiner gerichtlichen Prüfung ernsthaft standhalten könnte. Auf gerichtliche Auseinandersetzungen ist aber die Abmahnung nicht ausgelegt. Oben angesprochener Anwalt, der von der Rechteinhaberin der strittigen Pornos eingesetzt wurde hat nämlich seinerseits eine Kanzlei mit der Erstellung von Massenabmahnungen beauftragt. Von vielen Seiten wird hier eine bestimmte Motivation dahinter gesehen: Wenn 10.000 Abmahnungen mit je 250€ "Gebühr" herausgeschickt werden und davon 1000 Menschen so eingeschüchtert und im Schamgefühl getroffen sind (Ehemänner, Ehefrauen, Konservative, Angestellte mit Firmengeräten etc), dass sie das Geld sofort überweisen, dann macht das 250.000€ "Umsatz". Vermutlich werden noch weit mehr als 1000 Menschen bezahlen, ich gehe von mindestens 1/4 aus, ohne das belegen zu können. Bei 2500 Zahlungen würde das schon 625.000€ ergeben. Das hätte sich gelohnt.   

Es wäre gut, wenn es in diesem Zusammenhang zu einem Prozess kommen könnte, denn momentan hat das Gericht durch die (höchst strittige) Bewilligung der Herausgabe der Adressen zu den IPs Streaming mit Filesharing gleichgestellt. Das hat Präzedenzcharakter. Und wäre ein vernichtendes Signal. Spinnen wir den Gedanken der Argumentation mal weiter: Jeder User muss sich vor dem (Zwischen-) Speichern irgendwelcher Daten aus dem Internet erst dahingehend versichern, dass der "Sender" dieser Daten über die Genehmigung zur Vervielfältigung besitzt und es sich nicht um urheberrechtlich geschütztes Material handelt. Dieser Zustand ist erreicht, wenn Streaming mit Filesharing gleichgestellt wird. Wenn das so stimmt, dann setze ich mich sofort zur Ruhe, gebe Octa (oder wer auch immer hier im MTF der Betreiber ist, ich bin ja immernoch für "test") den Hinweis, dass er bitte ein Gedicht von mir oben anstelle des MTF-Banners platzieren soll und mahne dann jeden Menschen mit 100€ ab, der auf diese Seite geht. Schließlich wird diese Seite im Cache auf jedem eurer Computer gespeichert, womit ihr dann mein Gedicht heruntergeladen hättet, an dem ich die Rechte habe. Ich kenne die täglichen Besuchszahlen hier nicht aus dem Kopf, aber wenn es so rund 1000 sind, dann mache ich täglich 100.000€. Das reicht mir fürs Erste.

Aus diesem Gedankenexperiment wird hoffentlich deutlich, wie bescheuert die derzeitige (durchs LG Köln geschaffene) Rechtslage in Bezug auf Streaming ist. Und wie rückständig sowohl Gesetzgebung, als auch Rechtsprechung im Zusammenhang mit digitalen Medien sind. Bitte zahlt bei keiner Abmahnung Geld, ohne vorher mit einem Rechtsbeistand darüber gesprochen zu haben!
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maturin

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #1 am: 16.Dezember 2013, 19:25:01 »

Danke Konni, wenn man das jetzt weiterspinnt dann sind alle Streamnutzer von Bundesligapartien potenziell in Gefahr abgemahnt zu werden, korrekt?

Ich bin da fast froh, dass ich diesbezüglich in einem rechtsfreien Raum unterwegs bin. Zwar gibt es hier dann in der Theorie keinen Schutz, aber so können wenigstens nicht diese völlig überzogenen Abmahnwellen entsehen. Eine unglaublich dreiste Abzocke und ich finde es traurig, dass dies vom Gesetzgeber nicht im Sinne aller Beteiligten geklärt wird.

Danke für den Hinweis, ich habe persönlich nichts davon mitbekommen, aber es ist schon interessant.
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Folge meiner irrsinnigen Reise als deutscher Gründer, Fotograf und Dokumentarfilmer, wenn ich im Van mit Freundin und Hund Brasilien abseits der bekannten Wege erkunde. Wahrend unserer Expedition suchen wir die besten lokalen Guides für Peabiru, stürzen uns in Abenteuer in unangetasteter Natur und erzählen die Geschichten des ursprünglichen Brasiliens.

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Konni

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #2 am: 16.Dezember 2013, 20:03:47 »

Zitat
Danke Konni, wenn man das jetzt weiterspinnt dann sind alle Streamnutzer von Bundesligapartien potenziell in Gefahr abgemahnt zu werden, korrekt?

Ja. (Die Chance ist aber gering). Wobei hier natürlich noch eine andere Sache eine Rolle spielt: würde ich einen Stream von einer Bundesligapartie in meiner Wohnung zeigen, 2€ Eintritt von den 10 Besuchern dafür verlangen, dann hätte die kurzzeitige Speicherung (Kopie) des urheberrechtlich geschützten Materials in der Tat eine gewerbliche Motivation. :D
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Signor Rossi

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #3 am: 16.Dezember 2013, 20:10:49 »

Ich gehe bislang davon aus, dass die Abmahnung rechtswidrig ist, zumal man auch dem Gericht einen so schwammig formulierten antrag vorgelegt hat, dass es von einer tauschbörse ausgegangen ist. Ich habe das jetzt nicht mehr verfolgt, aber ist denn mittlerweile klar, wie die ips erkannt wurden? Die ip alleine reicht imho noch nicht, um nachweisen zu können, dass auch tasächlich gestreamt wurde. Das größte Hemmnis ist allerdings, dass für den Verbaucher nicht erkennbar war, dass die "Werke" auf der Plattform illegal angeboten wurden. Hier soll imho einfach nur mit Scham schnelle Kasse gemacht werden.
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Don-Muchacho

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #4 am: 16.Dezember 2013, 20:11:54 »

Ich habs jetzt nicht gelesen, daher ein paar Anmerkungen von mir:

Die sogenannte Software die die IP's ermittelt haben will ist im Zweifel einfach nur Bullshit. Insbesondere ist ein abgreifen der IP wie es eben dem LG Köln geschildert wurde schlicht und einfach technisch unmöglich.
Daher besteht prinzipiell eine sehr gute Chance, dass das ganze nicht durchkommt, das hängt leider auch mit der Kompetenz der Richter zusammen, und grade die landgerichte haben sich da in der Vergangenheit doch größtenteils inkompetent gezeigt wenn es ums Internet geht. Davon ab müsste man wohl eher den Hoster denn die Konsumenten abmahnen, das bringt aber nicht ansatzweise so viel Kohle.

Hier wird das ganze ausführlich behandelt und aus meiner Laien Sicht (was recht an geht) und mit meinem technischen Verständnis klimngt das ganze schlüssig: http://blog.kowabit.de/porno-sein/
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Ensimismado

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #5 am: 16.Dezember 2013, 20:27:59 »

Die rechtliche Seite hat Konni schon gut abgedeckt (da kennt er sich eh besser aus als ich), zu dem aktuellen Vorfall ist vor allem tatsächlich nicht uninteressant, was Don-Muchacho zudem schreibt: Die ganze Sache kann vorne und hinten nicht stimmen. Die Software, die angeblich die IP-Adressen auslesen will, genaustens darüber protokolliert, welches Video wie angesehen wurde, kann es eigentlich nicht geben. Die IP-Adressen wurden also wohl auf anderem Wege beschaffen, besagter Blog, heise.de und auch sueddeutsche.de haben da die Tage aufschlussreiche Artikel zu geschrieben (ich suche sie bei Bedarf gerne raus).

Wo die Bundesligastreams angesprochen wurden: Auch hier haben wir natürlich aktuell eine rechtliche Grauzone und gerade aus diesem Aspekt heraus ist der Fall bzw. der Entscheid vom LG Köln tatsächlich sehr interessant. Wer auf Nummer sicher gehen will, dass seine Daten nicht so ohne weiteres ausgekundschaftet werden können, muss also tatsächlich über eine VPN Verbindung ins Netz, wenn man dann noch Server und Anbieter wählt, die tatsächlich nicht mitloggen (Schweden hat da z. B. ein ganz nettes Grundgesetz in der Hinsicht ;) ), dann sollte man zumindest vor solchen Abmahnungen wie derzeit halbwegs sicher sein. Und nur damit das auch erwähnt sei: VPN Verbindungen sind absolut legal, bei Verdacht, diese für illegale Dinge zu nutzen, ist aber natürlich jeder Anbieter verpflichtet bzw. hat das Recht, die Verbindung zu kappen. Dass das natürlich in den Fällen, wo nicht mitgeloggt wird, schwer nachzuweisen ist, steht auf einem ganz anderen Blatt...
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Vidukano10

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #6 am: 16.Dezember 2013, 20:31:59 »

Also ich habe zwar nichts bekommen, aber ich würde der Abmahnung einfach nur wiedersprechen und keinen Anwalt einschalten.
Ein Anwalt kostet nur unnötig Geld das die meisten Rechtsschutzversicherungen nicht bezahlen und da es sehr wahrscheinlich eh zu keinem Prozess kommt ist die Sache damit gegessen.

Wenn dann doch ein Verfahren kommt würde ich erst den Anwalt einschalten. Außer jemand möchte die Firma direkt selber verklagen aber ich hätte dafür keine Zeit und keine Lust.
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Signor Rossi

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #7 am: 16.Dezember 2013, 20:35:45 »

http://blog.kowabit.de/porno-sein/

Klasse link, der die Machenschaften schön aufdeckt. Bin mal gespannt, wann die Politiker mal was für's Volk tun und dieser Abzocke endlich einen Riegel vorschieben. Aber da wird man wohl bis zum St. Nimmerleinstag warten müssen, der Bürgerdepp hat eben keine Lobby.
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Konni

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #8 am: 16.Dezember 2013, 20:38:09 »

Also ich habe zwar nichts bekommen, aber ich würde der Abmahnung einfach nur wiedersprechen und keinen Anwalt einschalten.
Ein Anwalt kostet nur unnötig Geld das die meisten Rechtsschutzversicherungen nicht bezahlen und da es sehr wahrscheinlich eh zu keinem Prozess kommt ist die Sache damit gegessen.

Wenn dann doch ein Verfahren kommt würde ich erst den Anwalt einschalten. Außer jemand möchte die Firma direkt selber verklagen aber ich hätte dafür keine Zeit und keine Lust.

Und auf welcher Grundlage willst du widersprechen? Ich meine, wenn du es nicht warst, dann ist das natürlich einfach, aber wenn du gestreamt hast (oder Daten über p2p geteilt hast), dann wird es als Laie doch unmöglich Gründe anzuführen, die für einen rechtmäßigen Widerspruch sprechen.

http://blog.kowabit.de/porno-sein/

Klasse link, der die Machenschaften schön aufdeckt. Bin mal gespannt, wann die Politiker mal was für's Volk tun und dieser Abzocke endlich einen Riegel vorschieben. Aber da wird man wohl bis zum St. Nimmerleinstag warten müssen, der Bürgerdepp hat eben keine Lobby.

Der Bürgerdepp hätte FPD wählen sollen, die wollten nämlich Erst-Abmahnungen auf 100€ deckeln ;)
« Letzte Änderung: 16.Dezember 2013, 20:39:42 von Konni »
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Don-Muchacho

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #9 am: 16.Dezember 2013, 20:41:00 »

Mein Link nennt da eine Möglichkeit:

Zitat
Wenn ich eine Abmahnung erhalten hätte, würde ich wie immer vorgehen:

———————————-

Mein Adresse

Anwaltsadresse

Sehr geehrte Damen und Herren,

NEIN.

Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung

Ich

———————————-

Zusätzlich ein Auskunftsersuchen nach dem Bundesdatenschutzgesetz, darüber woher meine Daten ursprünglich in Anwalts Hände kommen. Im Gründe wissen wir es ja, aber so eine Anfrage kostet Zeit, kostet ein bisschen Geld und wird betreffende Anwälte nerven, da sie es beantworten müssen. In der Regel passiert dann nichts mehr. Ist mir mehr als einmal so gegangen. Die Abmahner wollen abkassieren. die gehen noch weniger Risiken ein, als der abgemahnte Nutzer. In diesem Pornofall werden die Leute, die freiwillig zahlen, nur aus Schamgefühl zahlen. Aber vergessen wir nicht, dass 30% des gesamten Internettraffics Pornographie ist. Statistisch gesehen sind 30% auch DEINES Traffics Pornographie.
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Konni

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #10 am: 16.Dezember 2013, 20:48:11 »

Sehr geehrter Herr Don-Muchacho,

Ihre formlose Weigerung erkennen wir als Widerspruch bezüglich (Aktenzeichen) nicht an. Bitte schicken Sie uns die beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung formgerecht zu und wir sehen von den veranschlagten Gebühren i.H.v. 250€ ab. Sie werden sicher verstehen, dass Sie die entstandenen Anwaltskosten zu tragen haben. Überwiesen Sie zur Begleichung dieser bitte 34,56€ an: xxxxxxxxxxxx.

Mit freundlichen Grüßen

blabla


Und nun?
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Signor Rossi

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #11 am: 16.Dezember 2013, 20:55:36 »

Und auf welcher Grundlage willst du widersprechen?
Auf gar keiner ;) Oft genug ist nur die schnelle Mark interessant, gibt es Probleme, wird der Fall arbeits- und zeitintensiv, man müsste vor Gericht ziehen und in Vorleistung gehen, ohne zu wissen, ob man alle Kosten zurück bekommt. So funktioniert das Geschäftsmodell nicht ;)

Zitat
Der Bürgerdepp hätte FPD wählen sollen, die wollten nämlich Erst-Abmahnungen auf 100€ deckeln ;)
Oder direkt die Piraten wählen ;)
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Don-Muchacho

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #12 am: 16.Dezember 2013, 22:03:58 »

Sehr geehrter Herr Don-Muchacho,

Ihre formlose Weigerung erkennen wir als Widerspruch bezüglich (Aktenzeichen) nicht an. Bitte schicken Sie uns die beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung formgerecht zu und wir sehen von den veranschlagten Gebühren i.H.v. 250€ ab. Sie werden sicher verstehen, dass Sie die entstandenen Anwaltskosten zu tragen haben. Überwiesen Sie zur Begleichung dieser bitte 34,56€ an: xxxxxxxxxxxx.

Mit freundlichen Grüßen

blabla


Und nun?

Und nu kann ich mich immernoch der Sammelklage per Anwalt anschließen in der der Spaß dann gekippt wird. Der Autor sagt an der Stelle ja auch, das eben in den meisten Fällen der Aufwand nicht lohnt weil es kein schnelles Geld mehr gibt. Und nur darum geht es bei solchen Abmahnwellen. Davon ab nutze ich kein Redtube ;)
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Konni

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #13 am: 16.Dezember 2013, 23:11:57 »

Faszinierend, wie sich durch anglo-amerikanische Medienherrschaft immer wieder juristische Dinge in die Köpfe von Deutschen schleichen. Ist mir schon letztens aufgefallen, als ich in einem Seminar andeutete, beim Kachelmann-Prozess dabei gewesen zu sein und mich daraufhin ein Student fragte, ob ich dort als Geschworener war.
Im deutschen Rechtssystem gibt es die Sammelklage so nicht. Jeder Kläger muss die individuelle Betroffenheit beweisen.

Zitat
Der Autor sagt an der Stelle ja auch, das eben in den meisten Fällen der Aufwand nicht lohnt weil es kein schnelles Geld mehr gibt.

Ja, aber wer ist der Autor? (zufälligerweise ein ehemaliger niedersächsischer Landtagskandidat für Die Linke). Was qualifiziert ihn, so einen eindeutigen Ratschlag zu erteilen? Auch wenn das so alles schlüssig erscheint, so würde ich mich nicht darauf verlassen. Es ist ja nicht sein Geld, was da womöglich auf dem Spiel steht. Wir reden hier von einer Kanzlei, die Erfahrungen auf dem Gebiet der Massenabmahnungen hat. Es ist logistisch eine gewisse Herausforderung, 10.000 Briefe zu versenden. Was das alleine an Porto kostet, dann die Druckkosten und Kosten für Briefumschläge. Dazu kommt, dass die Briefe zwar schnell verschickt werden können, aber die Bearbeitung der Antworten natürlich eine Weile dauert. Da müssen sich lebende Menschen, sprich Angestellte drum kümmern. Diese Angestellten müssen bezahlt werden. Für alle 10.000 Fälle müssen Verfahren, Ordner und vllt sogar Akten angelegt werden. Die Miete der Kanzlei kostet Geld. Glaubst du allen Ernstes, dass eine Abmahnkanzlei sich mit einem einfachen "NEIN" von Max Mustermann zufrieden gibt, und denjenigen nicht mehr behelligt? Die geben sich zufrieden, wenn dort ein Anwalt zurückschreibt, der den rechtlichen Rahmen, die üblichen Fristen, die gängigen Forderungen und geeignete Gegenmittel kennt. Anwälte sind so ziemlich die gefährlichsten und unmoralischsten Menschen auf dieser Erde (in der Allgemeinheit betrachtet).

Klar geht es bei Abmahnwellen um Geld, aber schnell muss das nicht unbedingt gehen. Ich denke auch, dass die Wahrscheinlichkeit, dass sie bei 10.000 "Opfern" genug finden, die zahlen, hoch genug ist, um mich aus der Sache herauszuhalten, ohne dass ich eine Unterlassungserklärung abgeben muss oder Kosten zu tragen habe die höher sind, als die Anwaltskosten. Aber darauf verlassen würde ich mich nicht, weil es sonst sogar noch teurer werden kann.

Also nochmal: ich rate von Vidukano10s "Tipp" ab, das auf eigene Faust zu regeln.
Das sieht der Blog-Autor übrigens ähnlich, schließlich lässt er unter seine Adresse ja die Adresse seines Anwaltes eintragen.
« Letzte Änderung: 16.Dezember 2013, 23:13:52 von Konni »
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Don-Muchacho

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #14 am: 17.Dezember 2013, 00:01:48 »

Gut: Ich trete dann in einer, von einer größeren Kanzelei geführten Klage neben Dutzenden anderen Menschen als Nebenkläger auf. Sammelklage schrieb sich da irgendwie schneller.

Davon ab bin ich da vielleicht der falsche Ansprechpartner. Ich hab Anwälte im engeren Familienkreis, sodass ich da eben für ein einfaches "Nein" recht schnell wen parat hab. Gut, sollte es was ernstes werden würde ich mir sicher einen Spezialisten suchen (Mit Spezialisierung auf Unternehmensübernahmen komme ich da nicht weit...), aber mit ein bisschen Recherche kommt man ja eben zum Beispiel zu dme Kölner(?) Anwalt/Kanzlei die aktuell schon diverse betroffene vertreten.

Davon ab stimme ich dir natürlich Vollumfänglich zu, Konni.
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Signor Rossi

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #15 am: 17.Dezember 2013, 09:22:00 »

Bei einer "normalen" Abmahnung mit UE, z.B. wegen filesharing, sollte man tunlichst zahlen und unterschreiben, da sind die technischen Verfahren klar, der Download und das Verteilen lässt sich eindeutig nachweisen und in einem evtl. Prozeß hat man keine Chance. Bei dieser redtube-Sache bieten sich aber vier Chancen, sollte es jemals zu einem Prozess kommen: 1. die technische Seite ist völlig unklar, d.h. es kann durchaus sein, dass einfach nur geblufft wurde und niemand jemals beweisen kann, dass man den Stream tatsächlich angesehen hat. 2. Musste der Verbraucher nicht davon ausgehen, dass es sich um ein illegales Angebot handelt. Beim neuesten Blockbuster, der noch in den Kinos läuft, dürfte das jedem klar sein, bei Schmuddelfilmchen auf einem unbekannten Videoportal ist das schon viel schwieriger zu beurteilen. 3. Warum wendet man sich nicht zuerst gegen den Betreiber des portals und verunmöglicht so die unberechtigte öffentliche Aufführung des Werkes? 4. Selbst wenn sich technisch einwandfrei nachweisen ließe, dass das Werk angesehen wurde, ist die Rechtslage unklar, ob es illegal ist, sich so einen Stream anzusehen oder nicht. Sollte es dazu irgendwann einmal einen höchstrichterlichen Beschluß geben, dass es illegal ist, können in D alle Videoportale dichtmachen.
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Tony Cottee

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #16 am: 17.Dezember 2013, 11:00:47 »

Der Bürgerdepp hätte FPD wählen sollen, die wollten nämlich Erst-Abmahnungen auf 100€ deckeln ;)

Ja, oder CUD oder SDP oder (in Bayern) die CUS. ;-)
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"West Ham: alright team, top notch firm. Arsenal: great team, sh*t firm. Tottenham: sh*t team, sh*t firm"

Veichen blühen ewig

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #17 am: 17.Dezember 2013, 11:09:04 »

Ich staune. Es gibt wirklich eine Sache welche in Österreich gut gelöst ist. Bei uns ist absolut jeder Download rechtens, nur mit dem Upload nimmt man es genau.
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Konni

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #18 am: 17.Dezember 2013, 12:47:23 »

Das ist in Deutschland ja im Prinzip genauso. Beim Filesharing gibt es eben das "Problem", dass jeder, der downloaded, gleichzeitig auch uploaded. Somit ist das Verbreitung. Aber das Herunterladen von Dateien, die auf den Servern von One-Click-Hostern liegen, ist immernoch nicht illegal, insofern das nicht in gewerblicher Absicht (die nur unterstellt werden muss) geschieht.

Inwiefern Streamen gegen das Urheberrechtsgesetz verstößt, ist ja auch höchst umstritten. Dass, was im Zuge der Redtube-Geschichte passiert, geht natürlich nicht. Angenommen, jemand lädt ein Let's Play Video bei youtube hoch, das sich 2mio Menschen anschauen. Dann entscheidet eine Firma, die die Rechte am Soundtrack für das Spiel hält, dass der User ihr Urheberrecht gebrochen hat, da 1Minute eines Soundtracks zu hören waren. Plötzlich können 2mio Menschen abgemahnt werden. So eine Rechtssprechung würde jeglichem Missbrauch durch die Abmahnindustrie Tür und Tor öffnen.

Zitat
Bei einer "normalen" Abmahnung mit UE, z.B. wegen filesharing, sollte man tunlichst zahlen und unterschreiben, da sind die technischen Verfahren klar, der Download und das Verteilen lässt sich eindeutig nachweisen und in einem evtl. Prozeß hat man keine Chance.

Richtig, bei einem Prozess hat mensch keine Chance, aber NIEMALS die Unterlassungserklärung einfach so unterschreiben und einfach bezahlen. Mich haben hier in letzter Zeit auch einige User angeschrieben wegen Filesharing-Abmahnungen und allen habe ich geraten, sich einen Rechtsbeistand zu holen. Nicht, weil ich Anwälte unterstützen will, nichts liegt mir ferner. Das Problem ist einfach, dass es in solchen Fällen wirklich sinnvoll ist, einen Rechtsbeistand zu haben, der sich um alles kümmert. In den erwähnten Fällen sollten User mindestens 1000€ pro Film/Serienteil zahlen, inklusive Anwaltskosten und die Unterlassungserklärung unterschreiben. Meistens bleibt es ja nicht bei einem Film oder einer Folge einer Serie, sondern es kommen mehrere zusammen. Das sind dann schnell mal 4000€ + strafbewehrte Unterlassungserklärung. Das zu bezahlen wäre völlig Blödsinn.
Was darauf spezialisierte Anwälte tun ist, sie schreiben die Kanzlei an, die den Lizenzinhaber vertritt und handeln eine modifizierte Unterlassungserklärung aus. In den Standard-Erklärungen steht immer eine Klausel, nach der sich der Unterschreiber gegen Zahlung von enormen Summen (20.000€ sind keine Seltenheit als Streitwert) dazu verpflichtet, nie wieder die Rechte des Lizenzinhabers zu verletzen. Das heißt, dass wenn das Urheberrecht eines bestimmten Lizenzinhabers lebenslang noch einmal gebrochen wird, werden 20.000€ fällig. Und das ist ein Forderung, die vor Gericht nicht mehr anfechtbar ist. Deshalb sind diese Unterlassungserklärungen so nicht zu unterschreiben. Anwälte haben standardisierte modifizierte Unterlassungserklärungen, wonach die Wiederholungsgefahr beseitigt wird, heißt also, dass zukünftige Rechtsverletzungen nicht mit festem Streitwert geahndet werden. Die Abmahnanwälte kennen diese modifizierten Unterlassungserklärungen natürlich und stimmen ihnen zu. Das tun sie auch aus Eigeninteresse: bei einem zukünftigen Urheberrechtsbruch müssen sie vom Lizenzinhaber wieder beauftragt werden, sich eine Zahlung zu kümmern. Das bringt ihnen mehr Geld, außerdem sparen sie natürlich eine Menge Zeit und Streitereien, indem sie einfach die modifizierte Erklärunge akzeptieren.
Auch die geforderte Summe sollte nie ganz bezahlt werden. Bei einer Forderung von 1000€ einigen sich die Anwälte irgendwo bei 500-650€. Da sind 250€ Anwaltsgebühren für den Gegenanwalt dabei und 250€ Gebühr für den Rechteinhaber. Der eigene Anwalt kostet so ca 100€, macht im "schlimmsten" Fall 750€ statt 1000€. Einer der User, die mich angeschrieben haben, hat 400€ gespart, indem er einen Anwalt eingeschaltet hat und nicht einfach zahlte.

Theoretisch kann jeder solche Angelegenheiten auch selbst ohne Anwalt regeln, mit modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet und selbsttätigem Schriftverkehr mit dem Abmahnungsanwalt. Davon rate ich aber ab, denn der Laie weiß nicht, was er/sie dort tut. Ein User hat mir eine modifizierte Unterlassungserklärung zugeschickt, die stark fehlerhaft war und das Grundanliegen, die zukünftige Störerhaftung abzuwenden, gar nicht abdeckte. Dazu kommt, dass Anwälte untereinander sich kein Auge aushacken in solchen Fällen. Wenn einem Abmahnungsanwalt ein Schreiben von einem anderen Anwalt hereinflattert, dann liest der sich das gar nicht durch, aktiviert Protokoll 08/15 und nimmt ohne groß nachzudenken das Geld und die modifizierte UE. Wenn dort aber Max Mustermann schreibt, womöglich noch fehlerbehaftet, dann wird erstmal gedroht und Druck gemacht.
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Signor Rossi

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Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
« Antwort #19 am: 17.Dezember 2013, 12:55:46 »

Ok, danke für die Info, ich war noch nie in so etwas verwickelt.
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