Auch der "Vorschlag" dem Mahnbescheid erstmal ohne Grund zu widersprechen ist hahnebüchen! Das kann ich NUR bei unbegründeten Mahnbescheiden tun, aber wenn Abmahnanwälte Mahnbescheide rausschicken, dann sind sie offenbar gewillt, die Sache durchzuziehen. Wenn ich da grundlos widerspreche, dann wird das Mahnverfahren in ein Klageverfahren umgewandelt und die Kosten explodieren. Was soll da am Ende der eingeschaltete Anwalt noch bringen?
Dazu müsste zunächst seitens der Abmahner der Gerichtskostenvorschuss geleistet werden, daran scheitert es dann oft. Grundsätzlich baut die ganze Abmahn-Maschinere doch auf der Erzeugung von Druck seitens der Abmahnanwälte auf, dass deren Forderungen z.T. bereits an einer Legitimation mangeln, wird natürlich gerne verschwiegen. Ein wirkliches Interesse seitens der Anwälte an einem ordentlichen Gerichtsverfahren besteht zu keiner Zeit. Zudem kann von einer wirklichen Kostenexplosion m.E.n. auch keine Rede sein, i.d.R. wird seitens der Anwälte eben nicht der 5-stellige Schadensersatz eingeklagt (den der einfache Störer eh nicht zahlen muss) sondern die Rechtsanwaltskosten.
Ich glaube du machst gerade den gleichen Fehler wie ich es tat. Er redete doch nicht von Fällen, in denen man "keine Schuld" hat.
Wenn nicht illegal etwas gemacht wurde, hast du natürlich vollkommen Recht, da wird sich ein Anwalt bei einem Widerspruch drei Mal überlegen, ob er etwas macht, weil er vielleicht Gerichtskosten von einigen hundert Euro vorschießen muss. Aber der Mahnbescheid ist schnell geschrieben und leicht verdientes Geld für den Abmahnanwalt. Denn dieser wird vom Sachbearbeiter nicht inhaltlich geprüft, ob eine Forderung besteht. Grundsätzlich könnte ich mir einen Vordruck kaufen und jetzt gegen dich einen MB abschicken. Wenn du nicht widersprichst, geht der so durch und ich bekomme mit dem Vollstreckungsbescheid einen vollstreckbaren Titel, ohne das ich eine Forderung hätte die rechtens wäre.
Auch das Druck machen ist völlig korrekt, in der Regel ist das regelrecht eine Masche. Und wenn auch nur 5 von 100 Leuten darauf reinfallen und bezahlen, haben die sogar Geld damit verdient. Da sind die läppischen 60 Euro Porto auch mit gedeckt.
Mit dem Schadenersatz ist es so eine Sache. Wenn die Anwälte nichts in der Hand haben, werden natürlich nur die RA-Kosten eingeklagt. Bei illegalen Handlungen allerdings - so meine Erfahrung - wird mit Absicht der Streitwert utopisch hoch angegeben. Denn letztendlich kann es dem Anwalt ja egal sein. Mit Einreichen der Klageschrift bekommt er ja schon eine satte Vergütung bei utopischen Streitwerten. Was dabei rum kommt ist ihm doch egal.
Ich würde selbst bei Abmahnungen, die zurecht erfolgt sind dabei bleiben, dass ein wirkliches Interesse an einer Klage nicht besteht.
Für den Abmahner ist schließlich nicht ersichtlich, ob die Abmahnung zurecht erfolgt ist oder nicht. Er geht davon aus, dass die IP-Adresse "ordnungsgemäß" vom (schweizer?!) Unternehmen abgefangen wurde und entsprechend zugeordnet worden ist. Auf plausiblität wird das nicht gepürft und kann es auch gar nicht gepürft werden.
Das Geschäftsmodell baut darauf auf, eine riesige Drohkulisse gegenüber den Abgemahnten aufzubauen und diese einzuschüchtern. Anders kann ich mir die ewigen "Erinnerungsschreiben" nicht erklären. Wenn es wirlich darum ginge, den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen, würden die Anwälte es nach einer Abmahnung und ausbleibender Zahlung direkt auf eine Klage ankommen lassen und nicht bis kurz vor Verjährung warten und erst dann einen Mahnbescheid beantragen (der die erste Post vom Gericht darstellt und die Drohkulisse natürlich nochmal deutlich erhöht).
Die Abmahnanwälte haben in nahezu allen Fällen exakt die gleichen Beweise (IP-Adresse, Zuordnung der IP-Adresse durch Provider, etc.), daher sind für die Anwälte per se alle Abgemahnten schuldig.
Ich will auch gar nicht bestreiten, dass es zu einer Klageerhebung kommen kann, jedoch sind die dadurch entstandenen Kosten idR. nicht sonderlich hoch (da nur die Ursprungsforderung, sprich Rechtsanwaltskosten und gerade kein SE iHv tausenden Euro gefordert wird) und vergleichen kann ich mich selbst im Gerichtssaal noch. Wenn an Glück hat, rutscht man in die Verjährung, wenn man Pech hat / wenn man von Waldorf Frommer abgemahnt wurde kommt es zu einem Verfahren und man vergleicht sich.