Er wäre freigesprochen worden. Der Vorsatz, den die meisten Straftaten (außer Fahrlässigkeitsdelikte) voraussetzt, bezieht sich auch auf das Alter der Minderjährigen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2008 · Az. 5 StR 589/07). Er muss es zwar nicht sicher wissen, es allerdings billigend in Kauf nehmen. Wenn man sich die "junge Dame" ansieht, liegt der Gedanke, dass sie volljährig ist, sehr nahe und kann wohl auch ohne Zweifel angenommen werden.