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Autor Thema: FSK-18-Artikel von Amazon  (Gelesen 14822 mal)

Starkstrom_Energie

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Re: FSK-18-Artikel von Amazon
« Antwort #20 am: 23.Februar 2013, 16:12:12 »

Als ich vor zwei Wochen Dragon Age 2 bestellt habe (dass auch ab 18 ist), wollte die Hermes-Frau meinen Personalausweis sehen, schaute sich den aber kaum an. Ich durfte ihr sogar das Geburtsdatum vorlesen, ohne dass sie den Ausweis sieht. Also bei mir war es alles recht locker, jedoch hängt das wohl auch vom Postboten ab.
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smedhult

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Re: FSK-18-Artikel von Amazon
« Antwort #21 am: 23.Februar 2013, 17:36:37 »

Ein abgelaufener Personalausweis ist auf jeden Fall noch geeignet die Identität (also auch das Geburtsdatum) der betreffenden Person nachzuweisen. Rein rechtlich gesehen, ist es für private Rechtsgeschäfte völlig unbedeutend ob der Personalausweis noch Gültigkeit besitzt. Gemäß PersAuswG ist die Gültigkeit eines PA nur von Bedeutung, wenn er einer ermächtigten Behörde vorgelegt werden muss.

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DVNO

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Re: FSK-18-Artikel von Amazon
« Antwort #22 am: 24.Februar 2013, 16:53:39 »

Die Spiele wurden per Post-Ident verschickt; es wird also in jedem Fall meine Identität anhand des Ausweises kontrolliert. Und hier spielt das Gültigkeitsdatum wohl auch eine Rolle. :(

Ich rechne also damit, dass der Bote die Spiele morgen wieder mitnimmt. Das ist natürlich ärgerlich...
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White

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Re: FSK-18-Artikel von Amazon
« Antwort #23 am: 24.Februar 2013, 16:58:27 »

Ist die Frage, ob die Post eine "ermächtigte Behörde" ist.
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DVNO

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Re: FSK-18-Artikel von Amazon
« Antwort #24 am: 24.Februar 2013, 17:04:36 »

Die Identifikation ist im Rahmen des Jugendschutzes ja notwendig, wenn ich mich nicht täusche. Amazon verschickt im Rahmen des Jugendschutzes eben nur mit dieser Post-Ident.

Außerdem ist die Identifikation nicht für die Post nötig, sondern für Amazon. Wenn es nach der Post geht, würde man mir das Spiel auch einfach in den Briefkasten pfeffern. Aber sie müssen eben die relevanten Daten an Amazon übertragen.
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White

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Re: FSK-18-Artikel von Amazon
« Antwort #25 am: 24.Februar 2013, 17:05:40 »

Und die relevanten Daten stehen auch auf dem abgelaufenen Perso
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DVNO

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Re: FSK-18-Artikel von Amazon
« Antwort #26 am: 24.Februar 2013, 17:08:15 »

Nein. Das Gültigkeitsdatum ist eines der Daten, die die Post sich notieren muss. Amazon macht das ja nicht, um seine Kunden zu schikanieren. Von diesem Verfahren sind so viele Leute genervt, dass sie es sicher auch liebend gerne bleiben lassen würden. Aber der Ausweis muss eben gültig sein.
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Omegatherion

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Re: FSK-18-Artikel von Amazon
« Antwort #27 am: 24.Februar 2013, 17:21:31 »

Hm, ich habe auch schon ohne Probleme mit abgelaufenem Ausweis bei Amazon bestellt. Unser Postbote hat da auch nur kurz geschaut und mir dann das Paket in die Hand gedrückt. Ein paar Monate war ich da schon drüber. Denke kommt auch ein bisschen auf den Boten an. Wenn du nicht gerade aussiehst wie ein milchgesichtiger Jüngling, sollte das eigentlich funktionieren.
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mayday101

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Re: FSK-18-Artikel von Amazon
« Antwort #28 am: 24.Februar 2013, 17:24:10 »

Jetzt natürlich die Frage warum du deinen Ausweis nicht mal so langsam verlängerst?
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DVNO

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Re: FSK-18-Artikel von Amazon
« Antwort #29 am: 24.Februar 2013, 17:26:34 »

Ich habe nun erfahren, dass Amazon eben nicht diesen Eigenhändig-Service hat, sondern per Post-Ident versendet. Im Gegensatz zu Ersterem kommt es hier eben nicht darauf an, dass die Person, die es annimmt auch diejenige ist, die es bestellt hat, sondern es werden die Daten des Ausweises an Amazon übertragen. Hierzu gehört, wie ich gelesen habe, auch das Gültigkeitsdatum. In einem anderen Forum las ich einen Eintrag eines DHL-Boten, der sagte, dass ihm die Gültigkeitsdauer bei Eigenhändig-Lieferungen piepegal sei, bei Post-Ident aber gemäß Vorschrift darauf geachtet werden muss.

Ich hoffe natürlich, dass es womöglich doch anders ist. Ansonsten bekomme ich aber natürlich den Rechnungsbetrag samt Porto erstattet. Sleeping Dogs, von dem ich hier gesprochen habe, habe ich im Übrigen bei der Spielegrotte bestellt. Diese versenden die Artikel lediglich über diesen "Eigenhändig-Service", weswegen ich damals wohl auch keine Probleme hatte.

Naja, mal abwarten.


@mayday

Das ist mir gestern aufgefallen. Bringt wohl nichts, am Sonntag zum Amt zu rennen. In der kommenden Woche mache ich das natürlich. Bis morgen Mittag wird es aber wohl schwer, einen neuen Perso zu haben.  ::)
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smedhult

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Re: FSK-18-Artikel von Amazon
« Antwort #30 am: 24.Februar 2013, 17:33:03 »

Um es nochmal deutlich zu sagen, es ist irrelevant ob dein Ausweis abgelaufen ist, da es sich um ein privatrechtliches Geschäft handelt.

Sollte dir das Paket nicht ausgehändigt werden, sofort Beschwerde einreichen und auf § 1 I PAuswG verweisen.

In meiner Tätigkeit bei der Stadt Köln (Zentrales Einwohnermeldewesen) haben wir uns oft genug mit dieser Frage beschäftigt.

Dennoch, seh zu das Du einen neuen PA beantragst.  ;)
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Re: FSK-18-Artikel von Amazon
« Antwort #31 am: 24.Februar 2013, 17:35:57 »

Wie gesagt: Am Wochenende nicht möglich. Und bis DHL morgen kommt, wird auch noch kein neuer Ausweis vorhanden sein. ;)

Es wundert mich aber, warum DHL dann beauftragt wird, sich das Gültigkeitsdatum zu notieren und dieses u.a. an Amazon übertragen muss. Und warum Amazon selbst ausdrücklich darauf hinweist, dass ein gültiger Ausweis vorliegen muss!? Auch Amazon profitiert ja letztlich davon, wenn man mir das Paket aushändigen kann.


/Edit:

@ smedhult

Ich finde den von dir beschriebenen Passus nicht!?

http://www.buzer.de/gesetz/2114/a29965.htm
« Letzte Änderung: 24.Februar 2013, 17:39:26 von DVNO »
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smedhult

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Re: FSK-18-Artikel von Amazon
« Antwort #32 am: 24.Februar 2013, 17:48:23 »

"Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung."

Das fett gedruckte ist das Entscheidene. Dies wird in der allgemeinen Rechtsauffassung so verstanden, das zur Feststellung der Identität ein gültiger PA der berechtigten Behörde vorgelegt werden muss. Für private Rechtsgeschäfte ist die Gültigkeit nicht von Relevanz, da dein Geburtsdatum davon unberührt bleibt.

Hätte ich noch meine Unterlagen aus dem Amt, hätte ich jetzt noch aus einer Stellungnahme des Deutschen Städtetages zitiert, der diese Problematik mal erläuterte.
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mayday101

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Re: FSK-18-Artikel von Amazon
« Antwort #33 am: 24.Februar 2013, 17:49:14 »

@mayday

Das ist mir gestern aufgefallen. Bringt wohl nichts, am Sonntag zum Amt zu rennen. In der kommenden Woche mache ich das natürlich. Bis morgen Mittag wird es aber wohl schwer, einen neuen Perso zu haben.  ::)

Ok das hab ich falsch verstanden. Habe überlesen das du bei deiner letzten Bestellung vor 6 Monaten keine Ausweis vorzeigen musstest.
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DVNO

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Re: FSK-18-Artikel von Amazon
« Antwort #34 am: 24.Februar 2013, 17:51:09 »

Wenn es um Jugendschutz geht, ist doch mit Sicherheit auch eine Behörde involviert?  ???

Es geht hier ja nicht ausschließlich um den Altersnachweis, sondern darum, meine komplette Identität zu bestätigen. Ich verstehe halt nicht, warum überall ausdrücklich vermerkt wird, dass die Gültigkeit des Ausweises wichtig ist und warum andernfalls Zustellungen verweigert werden, wenn es im Endeffekt gar nicht notwendig ist?! Damit würde sich Amazon doch um Einiges an Profit bringen.
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smedhult

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Re: FSK-18-Artikel von Amazon
« Antwort #35 am: 24.Februar 2013, 18:27:08 »

Ich kann dir nur sagen wie es eigentlich gehandhabt werden soll. Sollte man die Zustellung verweigern, würde ich mich direkt beschweren.

Welche Behörde sollte involviert sein? Amazon und der Zusteller (auch die Deutsche Post) sind keine Behörden und handeln auch nicht im Auftrag einer solchen.
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Re: FSK-18-Artikel von Amazon
« Antwort #36 am: 24.Februar 2013, 18:29:53 »

Nein, aber es unterliegt doch dem Jugenschutzgesetz. Das ist ja kein willkürlich und aus Spaß aufgestelltes Unterfangen von Amazon und DHL. Es geht hier doch letztendlich um die Einhaltung der Gesetze!?
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White

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Re: FSK-18-Artikel von Amazon
« Antwort #37 am: 24.Februar 2013, 18:32:40 »

In welchem Gesetz steht denn, dass dein Ausweis zur Bestätigung der Identität gültig sein muss?
Soll der Bote halt das abgelaufene Datum eintragen. :D
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mayday101

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Re: FSK-18-Artikel von Amazon
« Antwort #38 am: 24.Februar 2013, 18:35:20 »

Nein, aber es unterliegt doch dem Jugenschutzgesetz. Das ist ja kein willkürlich und aus Spaß aufgestelltes Unterfangen von Amazon und DHL. Es geht hier doch letztendlich um die Einhaltung der Gesetze!?

Ich denke mal es geht Amazon nicht um die Einhaltung eines speziellen Gesetzes sondern mal will sich vor Klagen a la "Mein 14 Jähriges Kind hat ein FSK 18 Spiel erhalten" schützen. Deswegen braucht es den gültigen Ausweis. Und ein abgelaufener Ausweis ist halt nun mal kein gültiges Dokument.
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Re: FSK-18-Artikel von Amazon
« Antwort #39 am: 24.Februar 2013, 18:42:04 »

Dan nwürde es vermutlich auch der Ausweis seiner Fruendin tun?!
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