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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 285083 mal)

Feno

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Rechtsfragen
« am: 14.Januar 2013, 23:42:46 »

Da der andere Thread zu ist, mache ich halt nen neuen auf, wollte keinen Mod deswegen belästigen...die haben sonst schon nichts genug zu tun :P

Hoffe jetzt mal, das schweizerische Recht unterscheided sich da nicht allzusehr vom Deutschen...vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

Ich habe eine Rechnung erhalten für irgendeinen Voicedienst, den ich abonniert haben soll. Darauf hin hab ich denen geschrieben, ich hätte nie nen Vertrag oder sonst was abgeschlossen und keinen solchen Dienst abonniert. Sie sollen mir doch ne Vertragskopie oder ähnliches schicken oder die Rechnung einfach stornieren und meine Daten löschen.

Hab dann folgende Antwort erhalten:
Zitat
Sehr geehrter Herr xxx

Gemäss Ihrem E-Mail haben Sie ein Anliegen betreffend der von Ihnen angerufenen Dienstleistung, welche Ihnen von der Firma xyz AG in Rechnung gestellt wurde.

Diese Dienstleistungen von der Firma abc AG wurden von Ihrem Anschluss 0xx xxx xx xx (meine Tel-Nr.)aus angerufen.

Wir teilen Ihnen mit, dass die Firma xyz AG lediglich für das Versenden der Rechnungen zuständig ist und normaler Weise keine detaillierten Auskünfte über den Inhalt der Dienstleistung geben kann.

Aufgrund unserer Ermittlungen haben Sie einem Abschluss eines Voicedienstabos aktiv per Tastendruck zugestimmt. Zu Beginn eines Anrufes auf die Dienstleistung der abc AG werden die Kunden bezüglich Ihrer Kenntnisse zu Preisen und AGB’s angefragt. Falls der Kunde nicht bereits in Kenntnis dieser Informationen ist wird er Automatisch zu diesen Informationen weitergeleitet. Alle Informationen bezüglich Kosten, Zeitintervallen, allfällige Abonnements etc. werden dem Kunden klar mitgeteilt. Alternativ kann diese Information jederzeit auch aktiv angefragt werden. Ein durchstellen zur Dienstleistung ohne einer aktiven Bestätigung seitens des Kunden ist nicht möglich.

Wir bitten Sie die offene Rechnung zu begleichen. Ebenfalls teilen wir Ihnen mit, dass wir das durch den Anruf entstandene Voicedienstabo gekündet haben.

Um weitere Informationen zu erhalten, kontaktieren Sie bitte die Firma abc AG, adresse, mail, tel-nr..

Die Sache ist die, ich kann nicht ausschliessen, dass jemand da tatsächlich angerufen und rumgedrückt hat. Wir sind ein 8-Personen-Haushalt mit 4 Kindern zwischen 7 und 16. Einer der Erwachsenen wirds nicht gewesen sein, aber eben, kann nicht ausschliessen, dass eines der Kinder da rumgedrückt hat.

Ich bin der Meinung, dass so ein Aboabschluss nicht rechtens sein kann, aber ich habe null Ahnung und bitte deshalb um Rat :) Mein Weg wäre jetzt, das halt laufen zu lassen und bei Betreibung Rechtsvorschlag zu erheben und dann hoffen...

Hoffe, dass mir jemand da weiterhelfen kann, hab kein Bock, das zu bezahlen...verständlicherweise. Aber eben, meine Kenntnisse in solchen Dingen sind gleich null.
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Der Baske

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1 am: 14.Januar 2013, 23:52:46 »

Da musste Konni fragen
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #2 am: 14.Januar 2013, 23:54:59 »

Da musste Konni fragen

War auch mein erster Gedanke  :D

Kann dir Feno diesbezüglich nicht helfen... mache dann weiter beim nichts tun.  ;D
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Louis

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #3 am: 15.Januar 2013, 08:15:17 »

Da der andere Thread zu ist, mache ich halt nen neuen auf, wollte keinen Mod deswegen belästigen...die haben sonst schon nichts genug zu tun :P

Hoffe jetzt mal, das schweizerische Recht unterscheided sich da nicht allzusehr vom Deutschen...vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

1.) Google mal den Namen dieser Firma, die dir da geschrieben hat, und schau nach, ob sie auf einschlägigen Seiten von betrügerischen Firmen oder Verbraucherschutzverbänden auftaucht.

2.) Im Internet abgeschlossene Verträge solcher Art sind ganz generell allgemein nicht rechtskräftig. Die Ratschläge verschiedener Juristen und Verbände sind da unterschiedlich. Die einen sagen, man solle das einfach ignorieren, weil man mit einer Antwort nur beweist, dass man prinzipiell empfänglich für solche Betrugsversuche ist, die anderen vertreten die Auffassung, es sei besser, zumindest einmalig Einspruch zu erheben. Prinzipiell musst du erst dann reagieren, wenn dir ein offizielles Gericht eine Vorladung schickt. Bis dahin liegt die Beweispflicht bei jener Firma. Selbst im Falle einer Gerichtsverhandlung müsste die Firma nachweisen, dass ein Vertragsabschluss auf ordentlichem Weg zustande gekommen ist. Das ist in den meisten Fällen für die Summen, um die es da geht, viel zu viel Aufwand und viel zu teuer.

3.) Umgekehrt ist es aber überhaupt kein Aufwand, Massen-E-Mails mit angeblichen Geldforderungen zu verschicken. Ein Teil davon landet immer in Haushalten, in denen (wie du es selbst ja auch beschreibst) Kinder oder alte Leute leben, bei denen dann plötzlich bang gefragt wird. "Ogott, bist du sicher, dass Klein-Peter/ der alte, schwerhörige Karl-Heinz nicht doch irgendwo draufgeklickt hat!?!". Man darf sich das ruhig so vorstellen, dass sich für solche Betrugsfirmen das Geschäftsmodell lohnt, wenn von 10.000 versandten E-Mails nur 100 Leute zahlen. Deswegen bekommst du im Normalfall solche Aufforderungen auch nur per E-Mail und nie per Post (allein das Porto würde das Geschäft zerstören). Oft folgt übrigens auf den ersten Einspruch eine oder sogar weitere E-Mails in denen alles mögliche angedroht wird, von Inkasso-Firmen über die Schufa oder eben bis zum Prozess. Manchmal schreiben auch angebliche Inkasso-Firmen oder Anwälte oder weiß der Geier... Wenn dir die Firma fischig vorkommt: Alles ignorieren.

4.) Da Rechtsberatung im Internet nicht zulässig ist, solltest du, um sicherzugehen, einfach mal bei einer Verbraucherschutzbehörde deines Vertrauens anrufen. Die sollten im Normalfall gute Ratschläge parat haben, genauso wie Formvorlagen für Antworten, etc.
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Zuzu

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #4 am: 06.Februar 2013, 15:29:37 »

Kurze Frage an die Rechtsexperten hier:
Wenn ich einen Vertrag abschliesse, etwas bestelle, sei es nun eine Versicherung, einen Internetanschluss oder einen Plüschbären. Habe ich generell das Recht, bis zu 2 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages von selbigem zurückzutreten?
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LüddenDu

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #5 am: 06.Februar 2013, 15:59:36 »

Nein, das was du meinst ist das Fernabsatzgesetz (oder wie es derzeit heissen mag).
Pauschal also nicht.

Edit:
Schliesse aber mal eine Frage an.

Ich habe bei eBay etwas verkauft, es wurde via Paypal bezahlt und ich habe es als Päckchen bei DHL verschickt.
Nun hat die Käuferin vom Käuferschutz gebrauch gemacht. Angeblich ist das Päckchen nicht angekommen. Ein Nachforschungsantrag hat nix ergeben.
Auf mich wirkte die Verkäuferin so, als hätte sie das Paket sehr wohl bekommen und ist nur darauf aus, dass Geld wieder zu erhalten. Sie hat nämlich direkt einen Fall eröffnet nach wenigen Tagen, als ich sie bat, sich an Tag x nochmal zu melden kam nix mehr.

Ich denke ich habe kaum eine Chance, aber wollte mal hören was hier gesagt wird. Vielleicht hat damit ja jemand Erfahrungen gemacht.

Auf jeden Fall schicke ich nur noch via Hermes. Da sind auch Päckchen nachverfolgbar, versichert und günstiger :)
« Letzte Änderung: 06.Februar 2013, 17:02:58 von LüddenDu »
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DVNO

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #6 am: 06.Februar 2013, 17:11:00 »

Da der andere Thread zu ist, mache ich halt nen neuen auf, wollte keinen Mod deswegen belästigen...die haben sonst schon nichts genug zu tun :P

Hoffe jetzt mal, das schweizerische Recht unterscheided sich da nicht allzusehr vom Deutschen...vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

1.) Google mal den Namen dieser Firma, die dir da geschrieben hat, und schau nach, ob sie auf einschlägigen Seiten von betrügerischen Firmen oder Verbraucherschutzverbänden auftaucht.

2.) Im Internet abgeschlossene Verträge solcher Art sind ganz generell allgemein nicht rechtskräftig. Die Ratschläge verschiedener Juristen und Verbände sind da unterschiedlich. Die einen sagen, man solle das einfach ignorieren, weil man mit einer Antwort nur beweist, dass man prinzipiell empfänglich für solche Betrugsversuche ist, die anderen vertreten die Auffassung, es sei besser, zumindest einmalig Einspruch zu erheben. Prinzipiell musst du erst dann reagieren, wenn dir ein offizielles Gericht eine Vorladung schickt. Bis dahin liegt die Beweispflicht bei jener Firma. Selbst im Falle einer Gerichtsverhandlung müsste die Firma nachweisen, dass ein Vertragsabschluss auf ordentlichem Weg zustande gekommen ist. Das ist in den meisten Fällen für die Summen, um die es da geht, viel zu viel Aufwand und viel zu teuer.

3.) Umgekehrt ist es aber überhaupt kein Aufwand, Massen-E-Mails mit angeblichen Geldforderungen zu verschicken. Ein Teil davon landet immer in Haushalten, in denen (wie du es selbst ja auch beschreibst) Kinder oder alte Leute leben, bei denen dann plötzlich bang gefragt wird. "Ogott, bist du sicher, dass Klein-Peter/ der alte, schwerhörige Karl-Heinz nicht doch irgendwo draufgeklickt hat!?!". Man darf sich das ruhig so vorstellen, dass sich für solche Betrugsfirmen das Geschäftsmodell lohnt, wenn von 10.000 versandten E-Mails nur 100 Leute zahlen. Deswegen bekommst du im Normalfall solche Aufforderungen auch nur per E-Mail und nie per Post (allein das Porto würde das Geschäft zerstören). Oft folgt übrigens auf den ersten Einspruch eine oder sogar weitere E-Mails in denen alles mögliche angedroht wird, von Inkasso-Firmen über die Schufa oder eben bis zum Prozess. Manchmal schreiben auch angebliche Inkasso-Firmen oder Anwälte oder weiß der Geier... Wenn dir die Firma fischig vorkommt: Alles ignorieren.

4.) Da Rechtsberatung im Internet nicht zulässig ist, solltest du, um sicherzugehen, einfach mal bei einer Verbraucherschutzbehörde deines Vertrauens anrufen. Die sollten im Normalfall gute Ratschläge parat haben, genauso wie Formvorlagen für Antworten, etc.


Bist du juristisch tätig? Ich meine, ich habe schon mal etwas von dir zu so einem Thema gelesen. Dann hätte Konni ja Konkurrenz. ;)
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LüddenDu

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #7 am: 06.Februar 2013, 17:28:03 »

Und noch eine Frage. Kann man eine neue Hausnummer beantragen? Wenn ja, wo?

Problem:
Die 152 bei uns in der Straße gibt es dreimal. Einmal ein Einfamilienhaus 152a (noch nicht das Problem) und dann ein Mehrfamilienhaus mit 152 und daneben noch ein Mehrfamilienhaus wieder mit der 152.
Dadurch gehen halt viele Paketzusteller immer nur zu der "einen" 152 und vermerken dann einfach "Empäfnger" nicht bekannt. Die Paketdienste meinen man solle dazu schreiben wo genau es ist. Nur wie soll man das bitte machen? Strasse 152 in dem gelben Gebäude? Kann es ja irgendwie nicht sein.
Einfacher wäre ja einfach den Mehrfamilienhäusern ein b und c zu verpassen.
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smedhult

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #8 am: 06.Februar 2013, 20:12:19 »

Und noch eine Frage. Kann man eine neue Hausnummer beantragen? Wenn ja, wo?

Wende dich mal an dein Katasteramt in deiner Kommune.
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"En del människor tror att fotboll är en fråga om liv och död. Jag avskyr den inställningen. Jag kan försäkra er om att det är mycket allvarligare än så." (Bill Shankley)

Feno

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #9 am: 06.Februar 2013, 23:27:07 »

Uff, hatte ich ganz vergessen...nachträglich, wenn auch viel zu spät, vielen Dank an Louis für die ausführliche Antwort :)
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Zuzu

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #10 am: 07.Februar 2013, 10:49:36 »

Und noch eine Frage. Kann man eine neue Hausnummer beantragen? Wenn ja, wo
Normalerweise werden die Hausnummern schon bei der Aufstellung des Bebauungsplanes und der damit einhergehenden Aufteilung der Grundstücke vergeben. Die nachträgliche Unterteilung in a, b, c usw. erfolgt erst, wenn diese Grundstücke später geteilt und somit eine Nummer für zwei Grundstücke vergeben wurde. Es gibt Situationen, wo eine gesamte Straße komplett neu numeriert wird, wenn die Grundstücksteilungen häufig vorkommen.
Prinzipiell obliegt die Hausnummernvergabe und -verwaltung der Liegenschaftsbehörde, also dem Katasteramt, die Hausnummer wird aber auch im Grundbucheintrag festgehalten. Ein Versuch ist es wert.
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LüddenDu

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #11 am: 07.Februar 2013, 10:58:48 »

Danke, also prinzipiell nicht unmöglich. Versuch ich mal mein Glück.
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wAvE

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #12 am: 07.Februar 2013, 19:10:08 »

Soo, da mir am WE etwas dummes passiert ist mal ne Frage:

Situation:

Ich bin mit Kumpels unterwegs, wir wollen in einen Club, kommen nicht rein, ich beleidige den Türsteher (Ich habe null Erinnerung was ich gesagt habe...).

Türsteher dreht komplett am Rad, haut mirn paar mal ins Gesicht, ich fall um und er tritt auch noch ein paar mal auf mich ein.

Wir also zur Polizei und Anzeige gemacht (Daran kann ich mich dunkel erinnern), Kumpel auch als Zeuge aufgeschrieben usw.


Heute komme ich nach Hause und liegt eine Vorladung im Briefkasten:

"In der Ermittlungssache Beleidigung vom XXXXXX , XX uhr bis XXXX, XX Uhr, in STADT ist Ihre Vernehmeung als Beschuldigter erforderlich - Sie werden daher geben am Datum bei der oben angeführten Dienststelle, Zimmer vorzusprechen"



- Muss ich da jetzt hin?
- Sollte ich da hin?

Ich kann im Endeffekt nichts aussagen weil ich nicht weiß was ich gesagt habe. Wir haben der Polizei das Nachts auch alles erklärt und da hatte ich auch schon gesagt das ich ihn beleidigt hatte, aber nicht wusste was ich gesagt habe.

- Was droht mit?
- Sollte ich nen Anwalt nehmen?
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LüddenDu

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #13 am: 07.Februar 2013, 20:22:41 »

Ne, zur polizeilichlichen Vorladung musst du nicht.
Aber hast ja nix zu verbergen?! Kannst es auch einfach schriftlich einreichen.

Du hast ja auch ne Gegenanzeige am laufen, wegen der Beleidigung wird dir aus eigener Erfahrung wenig drohen. Der Kollege der auf dich eingeschlagen hat, sollte sich da mehr Gedanken machen. Hast du ärztliche Atteste?
Also wenn du deine Anzeige durchziehen willst, dann solltest du durchaus einen Anwalt nehmen. Ich weiss ja nicht wie sehr du auf Schadenersatz o.ä. aus bist.

Ansonsten, wenn dir nix wilderes passiert ist, du keine Rechtsschutz hast und es dir nur ums Prinzip geht, dann würde ich es ohne Anwalt einfach durchziehen.

Oder wenn dir das eh alles egal ist, dann mit dem Türsteher verständigen dass er seine zurückziehen soll, wenn du deine zurückziehst.
Aber meine persönliche Meinung ist, dass man gerade Türsteher nicht einfach so davon kommen lassen sollte. Vorallem nicht, wenn es so unverhältnismäßig ist. Gibt in unserer Branche leider viel zu viele schwarze Schaafe.

Achso, das ist alles generell nur meine persönliche Meinung resultierend aus eigenen Erfahrungen, sprich kein Gewähr ;)
Aber du musst defintiv nicht die polizeiliche Vorladung wahrnehmen. :)
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wAvE

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #14 am: 07.Februar 2013, 20:43:56 »

Nee habe so direkt nichts zu verbergen - ich hatte natürlich schon das ein oder andere mal Kontakt mit der Polizei (Der liebe Alkohol), aber außer einer Nacht in der Ausnüchterungszelle und 2 Ordnungswidrigkeiten (Ruhestörung und Sachbeschädigung --> war in der selben Nacht passiert *hust*)
Aber keinerlei Vorstrafen, ist auch so die erste Anzeige die ich kriege.

Habe keine Atteste, ich will auch keine Klage da voll durchziehen, kein Schadensersatz oder ähnliches.
Ich hab den nur angezeigt weil ich die Tritte übertrieben fand, der Staat soll jetzt entscheiden ob die dagegen vorgehen wollen oder nicht.
Zurückziehen kommt für mich nicht in Frage, beim nächsten mal tritt er dann jemandem gegen den Kopf oder so... Das geht gar nicht.

Wäre halt doof wenn es doch zur Anklage gegen mich kommt wegen der Beleidigung und ich dadurch nen Eintrag oder sowas kriege...
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LüddenDu

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #15 am: 07.Februar 2013, 20:51:10 »

Dann wird eh alles fallengelassen. Auch diese Aussage beruht auf keinen rechtlichen Grundlagen, sondern allein auf Erfahrung und persönliche Einschätzungen. :)

Wenn du Lust hast geh hin, wenn nicht, dann halt nicht. Aber da du eh nix weisst, geh hin oder schreib denen nen Text.
Der Türsteher wird sicherlich die Anzeige nur als "Begründung" für sein Verhalten aufrechterhalten.

Damit der Staat ermittelt muss schon was mehr passieren. War bei mir zumindest früher immer so.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #16 am: 08.Februar 2013, 01:44:52 »

Es ist ne Kürperverletzung. Sobald du die Anzeige zurückziehst ist die Sache gegessen. Bei der Beleidigung ist es das gleiche. Die Anzeige hast du bekommen, weil der Typ entweder seine Handlung rechtfertigen will oderdich abschrecken und damit zum zurückziehen der Anzeige zwingen.
So oder so ist seine Reaktion vollkommen überzogen. Aber ohne ärztliche Atteste kansnt dus auch gleich sein lassen. Wobei, es wäre nützlich zu wissen, ob der Heini in der Art und Weise schon mal aufgefallen ist. Außerdem musst du dir im klaren darüber sein, dass er Zeugen auffährt, die sagen werden, dass du nciht nur beleidigt sonder ihn zur Notwehr gezwungen hast.
War bei mir, als mir was Ähnliches passierte genauso.
Kurzversion:
-Stress mit Türsteher -> der wurde Handgreiflich -> ich Krankenhaus, er Krankenhaus -> ich 3 Tage krankgeschrieben, er 6 Monate arbeitsunfähig. Allerdings wurde das Verfahren eingestellt, da ich auch ne Gegenklage laufen hatte. Letztendlich glaubte keiner, dass 7 Kollegen von ihm gesehen haben, dass ich zuerst geschalgen haben soll. Hatte ich auch nicht. Ich hab mich erst gewehrt, als er mein Gesicht gegen ne Wand drückte. In Folge der ganzen Sache (Gehirnerschütterung und massiver Adrenalinausstoß bei mir) habe ich nen Polizisten angespuckt und Alles und Jeden beleidigt. Ende vom Lied war, dass gegen "freiwillige" Sozialstunden das Verfahren eingestellt wurde. (Kein Schuldeingeständnis). Die ganze Aktion war sicherlich etwas "spektakulärer" als deine und am Ende kam NICHTS dabei rum. Naja ich hab 50(!) Stunden in ner Jugendherberge abgerissen und hatte auch noch Spaß dran.
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wAvE

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #17 am: 08.Februar 2013, 16:46:00 »

Die Sache hat sich doch ein wenig entwickelt, undzwar weiß ich jetzt den genauen Tathergang (von meinen Kumpels). Aussage hatten wir schon genau so bei der Polizei gemacht. Hatte mich gewundert das ich keinen Strafantrag stellen muss, habe heute aber erfahren das der Türsteher wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt worden ist.

Habe den Polizisten angerufen und wollte eigentlich absagen, der meinte aber: Dann wird es mit der Gegenklage schwer irgendetwas durchzubringen. Ich soll vorbeischauen und alles erklären was vorgefallen ist und einfach nicht auf die Beleidigung eingehen. Wenn ich Angst hätte mich zu verplappern soll ich mit einem Anwalt das schriftlich sehr präzise vorbereiten, sodass der andere wenigstens noch Ärger kriegt.

Bin ein wenig unsicher, weshalb meine Vorladung als Beschuldigter und die Aussagen die ich dann tätige mit der gefährlichen Körperverletzung zusammengebracht werden.
Kann ich nicht als Zeuge wegen der Körperverletzung Aussagen und nichts zur Beleidigung?
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LüddenDu

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #18 am: 08.Februar 2013, 17:09:33 »

Als Zeuge? :D Du bist Geschädigter :D
Natürlich geht das.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #19 am: 09.Februar 2013, 01:10:09 »

Bei gefährlicher Körperverletzung greift das von mir oben geschreibene natürlich nicht. Dem muss die Polizei nachgehen, ob sie will oder nicht.
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Habe den Polizisten angerufen und wollte eigentlich absagen, der meinte aber: Dann wird es mit der Gegenklage schwer irgendetwas durchzubringen. Ich soll vorbeischauen und alles erklären was vorgefallen ist und einfach nicht auf die Beleidigung eingehen.
Lass dir bloß nichts von Polizisten erzählen. Der DARF dazu übrigens gar nichts sagen. WEnn du zur Beleidigung befragt werden sollst, aht das mit der Kürperverletzung ncihts zu tun. Das scheinen ja zwei unterschiedliche Fälle zu sein. Du hast deine Aussage zur Körperverletzung doch schon gemacht. Würde das noch mal ganz genau abklären.
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