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Autor Thema: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?  (Gelesen 6562 mal)

Konni

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Re: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?
« Antwort #20 am: 08.Oktober 2012, 20:33:56 »

Eine Lötstation für 70€ muss aber etwas ganz Besonderes sein. Mein Lötkolben, den ich wegen meiner Kaninchen habe, hat 5€ bei A-Z gekostet. Gibt es da so gravierende Qualitätsunterschiede? 
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Re: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?
« Antwort #21 am: 08.Oktober 2012, 20:37:37 »

ist vermutlich ein teil, das den zinn automatisch anliefert und so :D
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jez

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Re: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?
« Antwort #22 am: 09.Oktober 2012, 17:47:07 »

Eine Lötstation für 70€ muss aber etwas ganz Besonderes sein.

Wenn ich meine Station einem Profi zeige, werde ich ausgelacht. Da gibt's noch ganz andere Teile: http://www.weidinger.eu/shop/loet-_und_entloettechnik/jbc/loet-_und_entloetgeraete/jbc_loetstationen

Mein Lötkolben, den ich wegen meiner Kaninchen habe, hat 5€ bei A-Z gekostet. Gibt es da so gravierende Qualitätsunterschiede?

Wenn man ab und zu kleinen Futzelskrams an Elektronik lötet, kommt man mit den einfachen Lötkolben oft nicht weit, weil es dafür keine passenden feinen Spitzen gibt. Dazu sind die einfachen Kolben auf Dauer unhandlich da deutlich größer, schwerer und oft (z.B. so wie der, den ich vorher hatte) mit einem viel steiferen Kabel - der ist mir deswegen mehrmals vom Tisch gefallen. Außerdem kann ich die Temperatur regeln und bei Bedarf noch ein paar Grad drauflegen ;)
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Re: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?
« Antwort #23 am: 09.Oktober 2012, 19:52:16 »

Nein, genau das meine ich. Im Gewährleistungsfall lastet die Beweispflicht der mängelfreien Übergabe die ersten 6 Monate nach Zustellung der Ware (nicht nach Kauf) auf dem Verkäufer. Danach kehrt sich die Beweislast um, dann muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand und erst jetzt hervorgetreten ist. Bei Kaffeemaschinen ist das schwierig, bei Autos, Eigentumswohnungen, großen Maschinen auf Grund von Gutachten und dergleichen sicherlich etwas einfacher, aber da geht es ja auch um mehr Geld. Aber auch bei einer Kaffeemaschine kann das Auftreten eines Mangels, der schon bei Lieferung vorhanden war, nach 6 Monaten denkbar sein. Beispielsweise wenn der Fehler mehrere Geräte des gleichen Typs oder der gleichen Charge betrifft, wenn erwiesen ist, dass mangelhaftes bzw ungeeignetes Material verbaut wurde und so weiter. Aber es stimmt, im Allgemeinen ist es schwierig die Gewährleistungsrechte als Käufer nach 6 Monaten geltend zu machen. Aber es muss ja auch ein gewisser Schutz für die Verkäufer bestehen und ich finde 6 Monate in der Hinsicht eigentlich vom Gesetzgeber recht großzügig bemessen.   

Ich muss da aus aktuell eigenem Interesse noch einmal einhaken:

Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate, nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast auf den Käufer um...okay

Mein Fall:
Ebenfalls wie bei jez ist nach 22 Monaten mein Festplattenrecorder von Aldi platt
Aldi ist doch dennoch verpflichtet das Teil umzutauschen bzw zu reparieren
Der Recorder ist äußerlich unversehrt und in bestem Zustand, also muss der Defekt beim Kauf bestanden haben. Reicht als Begründung

Oder?
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Re: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?
« Antwort #24 am: 09.Oktober 2012, 23:03:16 »

Kurze Antwort:


Begründung liefert sicher Konni.  ;)
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Konni

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Re: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?
« Antwort #25 am: 10.Oktober 2012, 02:36:25 »

Zitat
Mein Fall:
Ebenfalls wie bei jez ist nach 22 Monaten mein Festplattenrecorder von Aldi platt
Aldi ist doch dennoch verpflichtet das Teil umzutauschen bzw zu reparieren
Der Recorder ist äußerlich unversehrt und in bestem Zustand, also muss der Defekt beim Kauf bestanden haben. Reicht als Begründung

Oder?

Nein, das reicht nicht für die Gewährleistung. Für die Gewährleistung 6 Monate nach dem sogenannten Gefahrübergang (also der Zustellung der gekauften Sache) ist es erforderlich, dass du beweisen kannst, dass das Gerät schon bei Lieferung einen gravierenden Mangel hatte. Aber Elektronik hat nunmal die Eigenschaft, nach einer gewissen Zeit den Geist aufzugeben. Wenn der Defekt eindeutig auf fehlerhafte Fertigung des Gerätes zurückzuführen ist, also du beweisen (!) kannst, dass der Festplattenrekorder kaputt gegangen ist, weil der Lesekopf schon bei Auslieferung die falsche Steifigkeit hatte, weil falsches Material verbaut wurde und so unter der Belastung zu schnell ermüdet ist und nun deshalb nachgelassen hat, dann wäre das durchaus ein Gewährleistungsfall, da das Gerät mangelhaft ausgeliefert wurde. Aber mensch merkt schon, dass das rein theoretische Ausführungen sind. Der normale Verschleiß von Geräten stellt keinen Mangel dar! Und zum Verschleiß gehört nunmal auch, dass das Gerät kaputt geht, solange dort keine gravierenden nachweisbaren Fehler bei der Fertigung begangen wurden, ist das aber eine Sackgasse im Falle einer Gewährleistung 6 Monate nach Kauf.

Ich denke auch, dass du ein bisschen den Kardinalsfehler begehst und Gewährleistung und Garantie miteinander vermischst. Bei der Garantie ist es tatsächlich so, dass Geräte, die sachgemäß behandelt wurden (also beim Festplattenrekorder beispielweise keine Sturzschäden feststellbar sind und auch kein Wasser irgendwie reingelangt ist) und im Garantiezeitraum trotzdem kaputt gehen, ersetzt werden. Diese Garantie ist aber eine freiwillige Leistung des Herstellers und hat nichts mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Gewährleistung des Händlers zu tun.

Aaaaaaaaber, in deinem Falle und im Falle von jez würde ich mich informieren, ob der Hersteller nicht vielleicht sogar tatsächlich eine 2-jährige Garantie auf sein Gerät gegeben hat. Beim Festplattenrekorder dürfte es sich um Medion handeln. Medion gibt in aller Regel 2 Jahre Garantie, wenn das Gerät über Aldi gekauft wurde, könnte die Garantiezeit sogar 3 Jahre betragen, abhängig von den angebenen Konditionen beim Kauf. Deshalb lohnt es sich, so schnell wie möglich eine mögliche Garantie abzuwickeln, wenn du sagst, dass du das Gerät ordnungsgemäß behandelt hast. In diesem Falle schickst du das Gerät ein (wenn du es bei Aldi gekauft hast, dann kann das vllt auch der Aldi-Shop für dich machen...das könnte unter Umständen eine Gebühr kosten, weil wie gesagt: die Garantie wickelt der Hersteller ab, nicht der Verkäufer. Aber da Medion und Aldi sehr eng kooperieren könnte es auch kostenfrei sein). Das Gerät wird dann untersucht und dir wird mitgeteilt, ob es sich um einen Garantiefall handelt oder nicht.

Bei jez weiß ich nicht, von welcher Firma seine Raumstation mit Lötfunktion ist. Aber wenn ich Hersteller seinen Lötkolben für 70€ anbietet, dann ist da ganz bestimmt auch eine 2-jährige Garantie drin. Auch hier könnte es sich lohnen, das mal nachzulesen. Wenn auch der Lötkolben sachgemäß bedient wurde und auf Grund von zu schnellem Verschleiß das Zeitliche gesegnet hat, dann ist unter Umständen auch hier noch was rauszuholen.

Ich habe mir vor 7 Jahren mal ein Schweizer Taschenmesser der Marke Victorinox gekauft. Dazu gab es lebenslange Garantie. Seitdem ist mir einmal eine Feder der Schere abgebrochen, ich habe das Messer eingeschickt und 2 Wochen später ein brandneues Messer zurückbekommen. Ein anderes Mal ist die Klinge des kleinen Messers gebrochen, beim Versuch in Norwegen eine Eisskulptur zu schnitzen (fragt nicht, ich wars nicht). Ich habe das Messer eingeschickt und ein neues zurückbekommen. Beide Male habe ich in dem begleitenden Brief von Materialfehlern gesprochen, gleichzeitig in höchsten Tönen das Produkt gepriesen. Das hilft beim Hersteller immer.

Übrigens ist es immer gut, sich mit Herstellern anzufreunden. Meine Freundin liebt zu Weihnachten die Zimtsterne von Schulte und ich habe da mal einen Brief hingeschrieben verbunden mit der Frage, wo die Zimtsterne denn im Sommer erhältlich wären. Daraufhin kam ein Paket mit 2kg Zimtsternen zurück, dabei lag ein netter Brief, in dem stand, dass die Firma sich sehr über das positive Feedback für ihr Produkt gefreut habe und hofft, dass 2kg den Bedarf für den Sommer decken werden. Gerade kleine, mittelständische Firmen sind sehr an public relations interessiert und einige nehmen das sehr ernst. Als Kunde kann mensch da nur gewinnen, sei es die Abwicklung im Garantiefall oder eben das Zusenden von kleinen Aufmerksamkeiten. Es lohnt sich letztendlich auch für die Firma selbst, denn das ist Kundenbindung.

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Leland Gaunt

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Re: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?
« Antwort #26 am: 10.Oktober 2012, 11:06:53 »

Danke für die ausführliche Antwort - ich versuche mal mein Glück!
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Re: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?
« Antwort #27 am: 10.Oktober 2012, 11:20:25 »


Übrigens ist es immer gut, sich mit Herstellern anzufreunden. Meine Freundin liebt zu Weihnachten die Zimtsterne von Schulte und ich habe da mal einen Brief hingeschrieben verbunden mit der Frage, wo die Zimtsterne denn im Sommer erhältlich wären. Daraufhin kam ein Paket mit 2kg Zimtsternen zurück, dabei lag ein netter Brief, in dem stand, dass die Firma sich sehr über das positive Feedback für ihr Produkt gefreut habe und hofft, dass 2kg den Bedarf für den Sommer decken werden. Gerade kleine, mittelständische Firmen sind sehr an public relations interessiert und einige nehmen das sehr ernst. Als Kunde kann mensch da nur gewinnen, sei es die Abwicklung im Garantiefall oder eben das Zusenden von kleinen Aufmerksamkeiten. Es lohnt sich letztendlich auch für die Firma selbst, denn das ist Kundenbindung.

Sehe ich genauso. Ich stand schon aus diversen Gründen mit irgendwelchen kleineren Firmen in Kontakt. Was ich an "Werbegeschenken" und Gratisprodukten so alles rumliegen hab... Das geht von Uhren über Radios/Radiowecker, Taschenlampen/Minimaglite, Tacshenmesser, T-Shirts (des öfteren besorgen wir uns auf die Art T-Shits zum warmmachen, die dann nurnoch beflockt werden, wenn wir keinen normalen Sponsor finden) und so ziemlich alles vorstellbare an Zeugs.
Hab sogar schon Zigaretten zum testen geschickt bekommen, auch shcon Gutscheine usw.
Die Firmen machen im PR-Bereich da wirklich einiges. 
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