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Autor Thema: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?  (Gelesen 6564 mal)

White

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Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?
« am: 08.Oktober 2012, 12:50:00 »

Es geht um folgendes:
Mein Vater hat sich vor etwa 6 Wochen eine neue Kaffeemaschine gekauft (Luxusvariante, ca. 1000 Euro).
Nach 2 Wochen Nutzung zeigte die Mashcine einen Fehler an "Hotline kontaktieren" - so geschehen, musste dann eingeshcickt werden. Die Maschine kam zurück mit dem Vermerk, dass nichts kaputt sei. Er hat sie seit ca. 2 Wochen wieder. Und? Genau, der geliche Fehler wieder. Er möchte jetzt gerne ein neues Gerät. Ohne nochmaliges einschicken oder so. Hat jemand zufällig ne Idee, ob es da einen Paragraphen gibt, mit dem ich (ich werde das Gespräch übernehmen, ich bin wesentlich überzeugender und im Zweifelsfall bestimmender und unfreundlicher als mein Vater) diese Forderung untermauern kann? Ich glaube es gab da sowas, aber meine Rechtsvorlesungen sind zu lange her.

Mir ist auch bekannt, dass der arme Tropf im Media Markt-Service nichts dafür kann, daher würde ich das ganze eben auch gerne irgendwie klären, ohne böse zu werden...
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Deschyan

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Re: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?
« Antwort #1 am: 08.Oktober 2012, 13:10:02 »

Aus dem Bauch raus würde ich sagen, daß hier eine mangelhafte Lieferung vorliegt. Wenn das Teil einen Fehler anzeigt, obwohl keiner vorliegt, dann ist der gelieferte Gegenstand nicht mängelfrei. In dem Fall hat der Lieferant bis zu drei Mal das Recht auf Nachbesserung, also Reparatur. Wenn der Fehler danach immer noch auftritt, dann sollten die Voraussetzungen für einen kostenlosen Umtausch vorliegen.

Mit einem Telefonat oder einer Email könntest Du allerdings das Ganze aber eventuell über Kulanz beschleunigen...

Bisherigen Ablauf beschreiben, eher erst mal naiv/dumm stellen nach dem Motto "was machen wir denn jetzt" - damit fährt man im ersten Gespräch meist besser. Der Ansprechpartner wird wahrscheinlich eh nicht der Verantwortliche sein...
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White

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Re: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?
« Antwort #2 am: 08.Oktober 2012, 13:30:53 »

Ja, der erste Teil war mir auch so bewusst. Daher wollte ich genau das nicht hören. Denn das schiesst ja an unserem Ziel vorbei ^^
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Konni

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Re: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?
« Antwort #3 am: 08.Oktober 2012, 13:51:37 »

Zitat
Aus dem Bauch raus würde ich sagen, daß hier eine mangelhafte Lieferung vorliegt. Wenn das Teil einen Fehler anzeigt, obwohl keiner vorliegt, dann ist der gelieferte Gegenstand nicht mängelfrei. In dem Fall hat der Lieferant bis zu drei Mal das Recht auf Nachbesserung, also Reparatur. Wenn der Fehler danach immer noch auftritt, dann sollten die Voraussetzungen für einen kostenlosen Umtausch vorliegen.

Nein, nein, nein. Das ist eine Art von Propaganda, die sich in Deutschland gut gehalten hat und irgendwann mal von irgendwelchen Firmen in Umlauf gebracht wurde. Das stimmt einfach nicht, aber das ist auch der Spruch, den ich jedes Mal zu hören kriege, wenn ich beispielsweise Schuhe umtauschen möchte, die nach 1 Woche kaputt gehen. Angeblich muss ich dem Verkäufer 3 Mal das Recht zur Reparatur einräumen, was einfach Schwachsinn ist.
Beim Erwerb eines Gegenstandes, der innerhalb der Gewährleistungszeit kaputt geht (idealerweise in den ersten 6 Monaten) hat der Verkäufer nachzuweisen, dass das Gerät mängelfrei ausgeliefert wurde. Das kann er meistens nicht, wie auch im Falle der Kaffeemaschine. Wie auch immer, die Pflichten des Kaufvertrages hat der Verkäufer nicht erfüllt, denn er sollte dem Käufer Besitz und Eigentum an einer mängelfreien Sache verschaffen. Da er diese Pflicht verletzt hat, ist der Verkäufer natürlich in der Bringschuld. Lasst euch doch nicht unterbuttern von wegen "der hat aber das Recht, 3 Mal zu reparieren". Der Verkäufer hat Mist gebaut und muss dafür gerade stehen, der Kunde, also der Käufer, hat erstmal primär Rechte.
Nämlich das Recht auf Nachbesserung, geregelt in §439 BGB, Absatz 1 sagt, dass der Käufer als Nacherfüllung entweder die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mängelfreien Sache verlangen kann. Das heißt, dass beim 1. Defekt einer gekauften Sache der Kunde das Recht hat, die Neulieferung eines neuen Gerätes zu verlangen.
Dies wird lediglich eingeschränkt durch III desselben Paragraphen. Dieser besagt, dass der Verkäufer die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern kann, wenn ihm dadurch unverhältnismäßige Kosten entstehen würden. Das ist bei einer Kaffeemaschine aber nicht der Fall. Die Lieferung eines neuen Autos wäre unverhältnismäßig, wenn ein Scheibenwischer nicht funktioniert. In diesem Fall darf der Verkäufer dann die Lieferung eines neuen Autos ablehnen und die Reparatur des Scheibenwischers in Auftrag geben.
Gemeinhin gibt es 2 juristische Ausschlussgründe für die Anwendung des 439er, also für die Durchsetzung der Nacherfüllung: Ausschluss wegen Unmöglichkeit der Nacherfüllung (Unikate) und Ausschluss wegen Unverhältnismäßigkeit, wie oben beschrieben.

Bei einer Kaffeemaschine, die von einem großen Elektronikfachhandel verkauft wird, die womöglich sogar mehrere Maschinen dieser Art auf Lager haben (keine zwingende Voraussetzung!), greift Absatz 3 des §439 BGB natürlich nicht. Dein Vater hat das gute Recht sofort eine neue Maschine zugesendet zu bekommen.
§439 II sagt übrigens klar und deutlich, dass der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen hat. Lass dich also auch da nicht abspeißen! §439 IV sagt außerdem, dass der Verkäufer erst dann die defekte Sache zurückverlangen darf, wenn er zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache geliefert hat.

Also nochmal: §439 regelt die Rechte des Käufers in diesem Falle. Den kennen aber die meisten Angestellten leider nicht oder wollen ihn nicht kennen oder was auch immer.
« Letzte Änderung: 08.Oktober 2012, 13:54:12 von Konni »
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Deschyan

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Re: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?
« Antwort #4 am: 08.Oktober 2012, 14:01:56 »

Dann bin ich froh, daß ich keine AWL-Klausuren mehr schreiben muss  ;)
Sorry für die Falschauskunft aus dem Bauch heraus...
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jez

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Re: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?
« Antwort #5 am: 08.Oktober 2012, 17:44:42 »

Beim Erwerb eines Gegenstandes, der innerhalb der Gewährleistungszeit kaputt geht (idealerweise in den ersten 6 Monaten) hat der Verkäufer nachzuweisen, dass das Gerät mängelfrei ausgeliefert wurde.

Das betrifft zwar die besagte Kaffeemaschine nicht, aber trotzdem mal eine kleine Nachfrage: Was meinst du mit "idealerweise in den ersten 6 Monaten"? Muss der Käufer nicht ab dem siebten Monat nachweisen, dass der Mangel schon von vornherein vorhanden war (was im Allgemeinen kaum möglich ist)? Oder ist das auch eine weit verbreitete Legende, um die Kunden vom Einschicken von Gewährleistungsfällen abzuhalten?
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Konni

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Re: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?
« Antwort #6 am: 08.Oktober 2012, 18:03:53 »

Nein, genau das meine ich. Im Gewährleistungsfall lastet die Beweispflicht der mängelfreien Übergabe die ersten 6 Monate nach Zustellung der Ware (nicht nach Kauf) auf dem Verkäufer. Danach kehrt sich die Beweislast um, dann muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand und erst jetzt hervorgetreten ist. Bei Kaffeemaschinen ist das schwierig, bei Autos, Eigentumswohnungen, großen Maschinen auf Grund von Gutachten und dergleichen sicherlich etwas einfacher, aber da geht es ja auch um mehr Geld. Aber auch bei einer Kaffeemaschine kann das Auftreten eines Mangels, der schon bei Lieferung vorhanden war, nach 6 Monaten denkbar sein. Beispielsweise wenn der Fehler mehrere Geräte des gleichen Typs oder der gleichen Charge betrifft, wenn erwiesen ist, dass mangelhaftes bzw ungeeignetes Material verbaut wurde und so weiter. Aber es stimmt, im Allgemeinen ist es schwierig die Gewährleistungsrechte als Käufer nach 6 Monaten geltend zu machen. Aber es muss ja auch ein gewisser Schutz für die Verkäufer bestehen und ich finde 6 Monate in der Hinsicht eigentlich vom Gesetzgeber recht großzügig bemessen.   
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Re: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?
« Antwort #7 am: 08.Oktober 2012, 18:13:51 »

Danke erstmal für die hervorragende Aufklärung.
Habe das Teil heute zurückgegeben. Der Servicemitarbeiter war die unfreundlichkeit in Person, wobei ich tatsächlich freundlich, sachlich und verständisvoll für seine Situation war. Vor mir in der Schlange standen nämlich zwei sehr uneinsichtige Reklamationen, bei dneen ich dem Mitarbeiter recht gebe. Einmal ein Laptop bei dem "das Passwort nicht mehr ging". Danach ein älterer Herr, der sien neues Navi beim updaten geschrottet hat. Der bekam sogar freundlicherweise ein neues Gerät, hat aber trotzdem rumgemurrt, was das für ein Scheißladen, scheiß Service usw. wäre und die sowieso nur Müll verkaufen würden.
Als ich dann an der Reihe war, hab ich die Sitaution geschildert und gefragt, was sie machen könnten, erst der Hinweis auf §439 brachte ihn auf die Idee, dass er das nciht entscheiden könne, dann hat er uach das "3x nachbessern" bestanden. Hab mich dann bis zum Abteilungsleiter hochgequatscht. Der sagte dann, dass er das machen könnte, aber ob ich damit einverstanden wäre, die Mashcine ein zweites mal einzuschicken. Dafür würde er dann aber falls danach nochmal was passiert ohne Murren ein neues Gerät rausrücken, er sagte halt wenn er es jetzt mach, bekäme er halt auch keinen Ersatz vom Hersteller. Irgendwann wars mir dann auch zu doof und ich hab mich darauf eingelassen, allerdings nur mit der schriftlichen Bestätigung, dass im Falle einer 3. Reklamation das Gerät umgehend getauscht wird. Bzw. hat mein Vater das eher akzeptiert, bevor ich nein sagen konnte.
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Re: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?
« Antwort #8 am: 08.Oktober 2012, 18:45:59 »

Aber du schickst die doch hoffentlich nicht ein, sondern der Laden selbst oder?

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Re: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?
« Antwort #9 am: 08.Oktober 2012, 18:48:37 »

Klar. Alles andere wäre ziemlich vermessen, auch beim ersten mal wurde es über den MM-Service eingeschickt.
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Re: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?
« Antwort #10 am: 08.Oktober 2012, 19:02:26 »

OK, danke für die Rückmeldung Konni. Ich habe hier gerade einen ähnlichen Fall, nur das ich das Gerät leider schon 22 Monate besitze, in denen es bis zum letzten Wochenende problemlos funktioniert hat - daher die Frage. Sich da dann auf Gewährleistung zu berufen wäre wohl zum einen dreist und zum anderen aussichtslos ;)
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Re: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?
« Antwort #11 am: 08.Oktober 2012, 19:06:05 »

Einen Versuch ist es zumindest wert ;)
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Konni

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Re: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?
« Antwort #12 am: 08.Oktober 2012, 19:07:31 »

OK, danke für die Rückmeldung Konni. Ich habe hier gerade einen ähnlichen Fall, nur das ich das Gerät leider schon 22 Monate besitze, in denen es bis zum letzten Wochenende problemlos funktioniert hat - daher die Frage. Sich da dann auf Gewährleistung zu berufen wäre wohl zum einen dreist und zum anderen aussichtslos ;)

Kommt darauf an, was kaputt ist.
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jez

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Re: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?
« Antwort #13 am: 08.Oktober 2012, 19:36:16 »

Defekt ist irgendwas an der Elektronik, es handelt sich um eine Lötstation bei der der Lötkolben nicht mehr aufheizt.

Wenn ich es einschicke (Internetkauf) werde ich wohl zu 99% auf 2x Versandkosten sitzen bleiben, weil der Händler es wohl eher nicht als Gewährleistungssache sehen wird. Bei einer 1000€-Kaffeemaschine wärs den Versuch wert, aber bei meiner 70€-Lötstation vermutlich eher nicht.
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Re: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?
« Antwort #14 am: 08.Oktober 2012, 19:37:20 »

Bei der Lötstation würd ich die erstmal aufbauen, und gucken ob man da was löten kann :D :D

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jez

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Re: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?
« Antwort #15 am: 08.Oktober 2012, 19:41:07 »

Scherzkeks >:( ;D
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Re: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?
« Antwort #16 am: 08.Oktober 2012, 19:44:02 »

Naja ist ja keine allzu komplizierte Elektronik. Ich hab shcon so einiges an Geräten, die ich nichtmehr umtauschen konnte selber wieder hinbekommen. Und soooviel Ahnung von Elektrotechnik hab ich auch nicht. Naja mein Studium besteht u 50% daraus, aber das konnt ich auch shcon vorher.
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jez

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Re: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?
« Antwort #17 am: 08.Oktober 2012, 19:57:01 »

Die Frage ist dann nur: Wie soll ich das löten, ohne funktionierenden Lötkolben?
Darauf war der Scherzkeks bezogen :)

Das Selber-Reparieren wäre auch meine Alternative, so eine Low-Level-Lötstation sollte ja in der Tat keine komplizierte Elektronik beinhalten. Reingeschaut habe ich noch nicht, habe mich noch nicht getraut das "Siegel" zu durchtrennen :/
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Re: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?
« Antwort #18 am: 08.Oktober 2012, 20:02:29 »

Die Frage ist dann nur: Wie soll ich das löten, ohne funktionierenden Lötkolben?
Darauf war der Scherzkeks bezogen :)
Ich gebe zu, darauf war der Spruch auch teilweise ausgelegt... Oft muss man da dann aber garnix löten ^^
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jez

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Re: Gerät nach wiederholtem Defekt umtauschen?
« Antwort #19 am: 08.Oktober 2012, 20:14:18 »

Mal schauen, ich gebe mir noch ein paar Tage Bedenkzeit. Das Teil brauche ich zur Zeit ohnehin nicht.
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