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ntv.deAusländerquote illegal
Die Ausländerbeschränkung in den Sportligen der Europäischen Union ist zumindest teilweise rechtswidrig. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag.
Nach dem Urteil darf die Anzahl von Sportlern aus einem Land, dass mit der Europäischen Union ein Assoziierungsabkommen hat, nicht beschränkt werden.
In dem verhandelten Fall gaben die Richter der Klage eines slowakischen Handballers statt. Torhüter Maros Kolpak spielte seit 1997 in der zweiten deutschen Handball-Bundesliga für den TSV Kronau/Östringen und zählte nach den Statuten des Deutschen Handball-Bundes (DHB) zu den Nicht-EU-Ausländern, von denen nur zwei Spieler gleichzeitig auflaufen dürfen.
Nach Auffassung des Gerichtshofes ist diese Beschränkung jedoch illegal. Der Slowake müsse einem EU-Bürger gleichgestellt werden, da in dem Assoziierungsabkommen mit dem Beitrittskandidaten Slowakei eine derartige Diskriminierung verboten sei.
Ein derartiges Diskriminierungs-Verbot findet sich nach dem Urteil auch in Abkommen der EU mit rund hundert weiteren Ländern, darunter Staaten in Nordafrika, in der Karibik sowie im Pazifik.
Bei dem Urteil zitierten die Richter auch ihre eigene Entscheidung im Fall Bosman von 1995, das sämtliche Ausländerbeschränkungen im Sport in Bezug auf EU-Bürger aufgehoben und weitreichende Folgen für den Transfermarkt hatte.
Bin mal gespannt, was das für Auswirkungen haben wird.