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Autor Thema: Rechtsfrage bei Onlinekauf  (Gelesen 2045 mal)

DVNO

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Rechtsfrage bei Onlinekauf
« am: 03.Juli 2012, 22:09:15 »

Meine Freundin hat in einem Tausch-/Verkaufsforum einen Blazer für 12 Euro gekauft. Sie hat das Geld am 18.06. überwiesen, aber seitdem meldet sich die Verkäuferin nicht mehr und ist seit dem 24.06. auch nicht mehr auf der Seite aktiv bzw. hat sich nicht mehr eingeloggt.. Mittlerweile hat die Verkäuferin von anderen Käufern zwei negative Bewertungen bekommen, die bemängelten, dass nach der Überweisung der Kontakt ebenfalls abgebrochen ist (vorher hatte sie keine Bewertungen). Die Forenrichtlinien sind wohl so, dass man dem Verkäufer eine Frist setzt, bis wann der Artikel geliefert werden muss, danach wird der Fall an die Betreiber übergeben. Nur: Was hat man für Möglichkeiten, falls die Betreiber nichts erreichen (wovon ich ausgehe)? Kann man hier eine Klage einreichen? Für so einen "geringen" Betrag?
« Letzte Änderung: 03.Juli 2012, 22:13:08 von DVNO »
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sulle007

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Re: Rechtsfrage bei Onlinekauf
« Antwort #1 am: 03.Juli 2012, 22:10:50 »

Meine Freundin hat in einem Tausch-/Verkaufsforum einen Blazer für 12 Euro gekauft. Sie hat das Geld am 18.06. überwiesen, aber seitdem meldet sich die Verkäuferin nicht mehr und ist seit dem 24.06. auch nicht mehr auf Seite aktiv bzw. hat sich nicht mehr eingeloggt.. Mittlerweile hat die Verkäuferin von anderen Käufern zwei negative Bewertungen bekommen, die bemängelten, dass nach der Überweisung der Kontakt ebenfalls abgebrochen ist (vorher hatte sie keine Bewertungen). Die Forenrichtlinien sind wohl so, dass man dem Verkäufer eine Frist setzt, bis wann der Artikel geliefert werden muss, danach wird der Fall an die Betreiber übergeben. Nur: Was hat man für Möglichkeiten, falls die Betreiber nichts erreichen (wovon ich ausgehe)? Kann man hier eine Klage einreichen? Für so einen "geringen" Betrag?
Ich würde zumindest eine Betrugs-Anzeige in Erwägung ziehen, unabhängig von dem Betrag um den es geht.

gruss sulle007
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...einmal Palermo und zurück Aktuelle Story mit Palermo (FM12)

DVNO

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Re: Rechtsfrage bei Onlinekauf
« Antwort #2 am: 03.Juli 2012, 22:26:24 »

Aber nicht, dass die Kosten nachher noch mal für uns hoch sind, ohne, dass wir etwas erreichen. Wir haben Namen und Bank der betreffenden Person.

Vielleicht kann Konni ja noch was dazu sagen?! ;D
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Konni

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Re: Rechtsfrage bei Onlinekauf
« Antwort #3 am: 04.Juli 2012, 08:49:48 »

Betrug ist ein Straftatbestand. Solche Anzeigen werden bei der Polizei aufgegeben (oder bei der Staatsanwaltschaft/Amtsgericht) und sind kostenlos (Kosten können erst entstehen, wenn sich in einer Gerichtsverhandlung herausstellt, dass jemand bösgläubig angezeigt wurde, woraufhin eine Strafanzeige folgt und die Kosten des ersten Verfahrens dem Anzeigeerstatter zur Last gelegt werden können). Ob im vorliegenden Fall ein Betrug vorliegt, vermag ich nicht einzuschätzen. Wichtig ist, den Verkäufer erstmal in Verzug zu setzen. Das geschieht durch einen Brief oder eine e-mail, in der eine Lieferungsfrist von 2-3 Wochen (genaues Datum angeben) angegeben wird. Ist dann weiterhin keine Ware eingetroffen, kann die Sache der Polizei übergeben werden. Da Name und Bank bekannt sind, könnte sich dort sogar etwas tun, auch wenn es sich nur um 12 Euro handelt. Einen Rechtsanwalt, der dann zivilrechtlich das Geld wiederholt, würde ich bei solch kleinen Beträgen nicht einschalten, wenn das Strafverfahren zu einem positiven Ergebnis kommt, besteht die Chance, dass du dein Geld wiederbekommst.
Es ist immer hilfreich, sich mit mehreren geschädigten Personen zusammenzutun und gemeinsam Anzeige zu erstatten.
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DVNO

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Re: Rechtsfrage bei Onlinekauf
« Antwort #4 am: 04.Juli 2012, 12:19:45 »

Vielen Dank.

Meine Freundin hat sich gestern bereits mit den anderen Geschädigten unterhalten. Eine von denen hat der Verkäuferin wohl schon mit einer Anzeige gedroht, woraufhin ihrerseits eine Antwort a la "Oh nein, bitte, bitte nicht. Ich schick' die Artikel demnächst los" kam. Mal abwarten, ob daraus jetzt was wird. Hilfreich wäre es doch hier sicherlich, wenn man einen versicherten Versand wählt bzw. einfach irgendeine Form, in der sich das Pakat zurückverfolgen lässt? Zumindest aber eine Quittung sollte sie vorzeigen, ansonsten kommt nachher "Ich hab das verschickt. Kam nicht an? Da kann ich dann auch nichts für".

Jedenfalls scheint ein kleiner Erfolg ja schon mal erreicht: Immerhin meldet sie sich wieder.
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White

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Re: Rechtsfrage bei Onlinekauf
« Antwort #5 am: 04.Juli 2012, 12:30:16 »

Naja ein Standardpaket mit Tracking Nummer sollte reichen. Aber auch das kostet schon 4,90 in der Minimalgröße.
Vorteile:
    Versand innerhalb Deutschlands schon ab 4,90 EUR
    Zustellung i. d. R. am nächsten Werktag
    Inklusive Sendungsverfolgung
    Inklusive Haftung bis 500 EUR bei Verlust oder Beschädigung

    Inklusive CO2-neutralem Versand

 
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Re: Rechtsfrage bei Onlinekauf
« Antwort #6 am: 04.Juli 2012, 12:35:03 »

Vermutlich reicht schon eine Quittung. Es geht ja nur darum, dass es für uns nachvollziehbar ist, dass sie es auch tatsächlich verschickt hat.
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Re: Rechtsfrage bei Onlinekauf
« Antwort #7 am: 04.Juli 2012, 12:37:23 »

Bei einer Quittung könnte sie es einfach an sich selbst schicken... Da steht kein Adressat drauf :D
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DVNO

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Re: Rechtsfrage bei Onlinekauf
« Antwort #8 am: 04.Juli 2012, 13:13:21 »

Ups! :D
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Re: Rechtsfrage bei Onlinekauf
« Antwort #9 am: 04.Juli 2012, 13:19:26 »

Bei der SEngungsverfolgung zwar auch nicht, aber wenn dort steht, dass das Paket angekommen ist und du hasts nicht... ;)
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DVNO

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Re: Rechtsfrage bei Onlinekauf
« Antwort #10 am: 04.Juli 2012, 13:38:18 »

Vermutlich wird sie es jetzt bald abschicken. Pubertärer Leichtsinn, oder was auch immer. Nach der Drohung mit der Polizei von einer anderen Käuferin war sie jedenfalls ziemlich panisch. ;)
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Re: Rechtsfrage bei Onlinekauf
« Antwort #11 am: 04.Juli 2012, 13:57:58 »

Tja, wenn man wüsste, dass Gerichte klagen unter 300 Euro so oder so grundsätzlich nciht wirklich bearbeiten bliebe noch der Betrug. Da haben auch ganz viele Beamte Lust den Schwachsinn mit Priorität zu behandeln. Ich erinnere mich an Zeiten, in denen PayPal bis zu 100 Euro Minus auf dem Onlinekonto einfach ignoriert hatte und manche Leute zwischen 14 und 18 dort dann 5 Konten hatten... Natürlich alles mit Extraanmeldung usw. Hat die einfach nciht gejuckt weil der Aufwand für 100 Euro den Nutzen nicht rechtfertigte... Jetzt sind die Regeln (leider) anders...
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DVNO

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Re: Rechtsfrage bei Onlinekauf
« Antwort #12 am: 04.Juli 2012, 14:05:01 »

Es geht ja auch weniger um die 12 Euro, als einfach um's Prinzip. Zumal das Mädel wohl relativ hübsche Klamotten (und diese zahlreich) reingestellt hat und sich dann eben bei mehreren Leuten einfach nicht mehr meldet, nachdem das Geld eingegangen ist. Vermutlich hat sie einfach ihre besten Klamotten reingestellt, ohne tatsächlich an einen Verkauf gedacht zu haben.
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