Betrug ist ein Straftatbestand. Solche Anzeigen werden bei der Polizei aufgegeben (oder bei der Staatsanwaltschaft/Amtsgericht) und sind kostenlos (Kosten können erst entstehen, wenn sich in einer Gerichtsverhandlung herausstellt, dass jemand bösgläubig angezeigt wurde, woraufhin eine Strafanzeige folgt und die Kosten des ersten Verfahrens dem Anzeigeerstatter zur Last gelegt werden können). Ob im vorliegenden Fall ein Betrug vorliegt, vermag ich nicht einzuschätzen. Wichtig ist, den Verkäufer erstmal in Verzug zu setzen. Das geschieht durch einen Brief oder eine e-mail, in der eine Lieferungsfrist von 2-3 Wochen (genaues Datum angeben) angegeben wird. Ist dann weiterhin keine Ware eingetroffen, kann die Sache der Polizei übergeben werden. Da Name und Bank bekannt sind, könnte sich dort sogar etwas tun, auch wenn es sich nur um 12 Euro handelt. Einen Rechtsanwalt, der dann zivilrechtlich das Geld wiederholt, würde ich bei solch kleinen Beträgen nicht einschalten, wenn das Strafverfahren zu einem positiven Ergebnis kommt, besteht die Chance, dass du dein Geld wiederbekommst.
Es ist immer hilfreich, sich mit mehreren geschädigten Personen zusammenzutun und gemeinsam Anzeige zu erstatten.