Das sagt ziemlich viel über die Augenblickliche Diskussion über Sicherheit etc aus !!
http://www.11freunde.de/video/flimmerkiste/hansi-kuepper-fussballgott
Danke an Hansi Kuepper 
Nun macht Rainer Wendt es einem aber auch leicht, gegen ihn zu argumentieren. Wendt ist ein streng konservativer Law-and-Order-Fanatiker der alten CDU-Schule (er ist auch CDU-Mitglied) der sich auch andere prominente streng Konservative verschrieben haben (Friedrich, Gloß, Schäuble, Broder, vor allem Schünemann). Konservativ bedeutet bei diesen Menschen, dass sie eine klare gesellschaftliche Norm haben, die konserviert, also erhalten, werden soll. Für diese Menschen gibt es nichts Schlimmeres als die Zunahme von Moslems und Migranten im Allgemeinen, Gleichbehandlung von Hetero- und Homosexualität und das Hinterfragen von gesellschaftlichen Phänomenen (die lange Zeit untergeordnete Rolle der Frau mal als Beispiel). Die 68er-Bewegung in ihrer teilweise extremen Haltung zur Ablehnung aller Etablierten Strukturen (Ehe, Sex, Autorität etc) stellt das absoluter Feindbild der streng Konservativen dar.
Sie wollen die Gesellschaft so haben, wie sie sie sich vorstellen und homogen und "traditionell". Dabei ergibt sich allerdings immer das Problem, dass eine freie, aufgeklärte Gesellschaft da selten mitmacht, sondern selbst bestimmt, wo es langgeht. Deshalb wirken diese Leute immer sehr verbittert und geben manchmal unbedachte Äußerungen von sich.
Wendt ist nicht so einer. Wendt weiß meiner Meinung nach sehr genau, was er sagt. Und das hat es in sich. Für diejenigen, die es nicht wissen: Wendt ist Bundesvorsitzender der DPolG (Deusche Polizeigewerkschaft). Das ist eigentlich nur eine recht kleine Gewerkschaft, die nichtmal die Hälfte der Mitglieder der GdP (Gewerkschaft der Polizei) hat und trotzdem mehr als doppelt soviel Aufmerksamkeit bekommt, weil sie und ihr Anführer oftmals extreme Positionen einnehmen. Wendt ist bei jeder BILD-Berichterstattung über irgendeiner Ereignis immer dabei. Bei den Stuttgart 21-Demos hat er bezüglich der Kritik des Wasserwerfer-, Pfefferspray und Schlagstockeinsatzes gegen friedliche Demonstranten erklärt, dass polizeiliche Einsatzmittel welche sein müssten, die weh tun, weil nur diese wirkten. Dass für den Polizisten immer erst das Wort kommen sollte - kein Wort davon.
Wenn es zu Auseinandersetzungen zwischen "linken" Demonstranten und Polizei auf Nazimärschen kommt, dann fordert Wendt gerne mal den Einsatz von Gummigeschossen (das sind keine kleinen Kugeln, sondern richtige Bolzen, ich wurde in den USA mal von so einem Ding erwischt und habe mir eine Rippe gebrochen...wenn die im Gesicht landen, kann das böse enden, siehe Nord-Irland). Eine Forderung, die selbst die GdP entschieden ablehnt (offene Kritik zwischen Gewerkschaften eines Berufszweiges sind eher selten, normalerweise solidarisieren die sich).
Bei Krawallen im Fußballstadion ist Wendt immer der Erste, der die Abschaffung von Stehplätzen fordert, woraufhin ihm wieder mal von GdP Populismus vorgeworfen wurde.
Aber auch institutionell ist Rainer Wendt ein lupenreiner Demokrat. Menschen, die Verfassungsbeschwerden gegen bestimmte Polizeigesetze (BKA-Gesetz) einlegen, sind für ihn Karlsruhe-Touristen. Racial Profiling, also das gezielte Überwachen und Durchsuchen von dunkelhäutigen Menschen ist für ihn völlig in Ordnung. Ein Urteil eines Gerichts, dass diese gezielten stichprobenartigen Kontrollen gegen dunkelhäutige und südländische Menschen untersagt hat, nannte er schöngeistige Rechtspflege, die sich nicht an der Praxis ausrichtet. Dass die Polizei als "Hüterin des Gesetzes" eigentlich auf der Grundlage von Gesetzen operieren sollte und mir mal spontan hunderte Gesetze einfallen, die Racial-Profiling illegal machen (Art. 3 I GG "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich", Art 3 III "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.", aber davon hat Wendt bestimmt nocht nichts gehört).
Aber Wendt wird nicht nur gerne von der BILD zitiert. Öfter, wenn es zu Zusammenstößen zwischen "linken" Demonstranten und der Polizei auf Neo-Nazi-Aufmärschen kommt, dann erscheint in dem Zusammenhang ein Interview von ihm mit der rechtsradikalen oder zumindest extrem konservativen Zeitung "Junge Freiheit". Dabei hat sich mittlerweile schon ein Feindbild in Person von Wolfgang Thierse herausgestellt. Besagter ehemaliger Präsident des Deutschen Bundestages hatte es gewagt, bei einer Sitzblockade gegen einen Neo-Nazi-Aufmarsch durch Berlin teilzunehmen. Daraufhin hat ihn Wendt als "Totalausfall" und "personifizierte Beschädigung des deutschen Parlamentes" in der "Jungen Freiheit" bezeichnet.
Dann gab es da noch in diesem Jahr das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Kontrolle von Telekommunikationsdaten, im Volksmund Vorratsdatenspeicherung genannt. Rainer Wendt sagte daraufhin: "Es darf nicht sein, dass die Politik tatenlos zusieht, wie uns das Gericht die Hände bindet" (
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/polizeigewerkschaft-versus-verfassungsgericht-die-jetzt-erst-recht-ueberwacher-a-817428.html). Das offenbart eine sehr sehr merkwürdige Auffassung über den deutschen Rechtsstaat. Natürlich MUSS die Politik zusehen, wenn Gerichte Herrn Wendt die "Hände binden". Es gibt nunmal seit Locke und Montesquieu die Idee eine Gewaltenteilung in einem Staat, damit sichergestellt werden kann, dass es nicht zu autoritären Herrschaftsstrukturen kommt, wie in Monarchien oder Diktaturen. Aber damit will Wendt offenbar nichts zu tun haben und ich vermute noch viel mehr, dass er von Locke oder Montesquieu noch nie etwas gehört oder gelesen hat, denn im Gegensatz zu den ganzen anderen selbsternannten Scheriffs im Land (Schünemann, Schäuble, Friedrich) unterstelle ich Wendt, dass es bei ihm auch intellektuell nicht reicht, um die Dimensionen eine Rechtsstaates zu erfassen. Das ist nur mein persönlicher Eindruck, den niemand teilen muss.
Ich weiß auch von andauerndem Interesse einer kleinen Gruppe von Journalisten, die zum Thema Rechtsextremismus innerhalb der DPolG Recherchen anstellen. Das hat natürlich noch nicht viel zu bedeuten, journalistisches Interesse gibt es zu fast allen Belangen, trotzdem bin ich durchaus gespannt, ob dort etwas herausgefunden werden kann.
Zum Urteil über die Stadionverbote:
Verfahren eingestellt wegen Geringfügigkeit ist btw. kein Freispruch!
Das kann mensch so pauschal nicht sagen. Es kommt immer darauf an, in welchem Zustand sich "das Verfahren" befunden hat, allgemein gibt es aber weder Urteil noch Vorstrafe für eine Einstellung nach §§153,154 StPO. Für eine Einstellung wegen Geringfügigkeit muss keine Schuld ermittelt worden sein. In Kommentaren zum StPO zu diesen beiden Paragraphen (es sind insgesamt 4 Normen) steht häufig, dass die bloße Perspektive ausreicht, nach dem Motto "wenn überhaupt schuldig, dann nur sehr geringfügig". Und weil diese Perspektive ausricht, ist eine Einstellung wegen Geringfügigkeit laut herrschender Meinung ein Freispruch, da er eben auch nicht alle Merkmale eines Urteilsspruches zu Lasten des Angeklagten aufweist. Natürlich gibt es zu dem Thema wie bei jedem Streitfall in der Rechtswissenschaft (siehe Völkerrechtsdiskussion zwischen favre und mir vor ein paar Wochen) unzählige Gegenbehauptungen.
Das Urteil des BGH ist natürlich von der Signalwirkung her problematisch, da stimme ich smonan zu. Allerdings muss beachtet werden, dass es dabei nicht um strafrechtliche Sachverhalte ging. Dem BGH waren ein wenig die Hände gebunden, denn es ging lediglich um die Durchsetzung des berühmten Hausrechtes. Und es ist nunmal so, dass das Hausrecht ein sehr stark wirkendes Recht ist und bleiben soll. Natürlich muss ein Hausrechtinhaber die Möglichkeit haben, Gefahren für sein Eigentum (Stadion), sein Geschäft (Fußballverein) und die anderen Mitglieder einer Veranstaltung (Fans) abzuwehren, mithin sie zu schützen. Ich hadere auch gerade mit mir bei der Beurteilung dieses Falls. Ich bin großer Fan des Hausrechts, gerade im privaten Bereicht als Abwehr gegen polizeiliche Untersuchungen, die immer wieder viel zu leichtfertig angeordnet werden, was oftmals vom BGH verurteilt wird. Insofern sorgt das Urteil mit den Stadionverboten für eine gewisse Kontinuität in der Rechtssprechung. Allerdings kann es natürlich auch nicht sein, dass es willkürliche Beschränkungen des Hausrechts gibt, aufgrund von sexueller Orientierung, Rasse, Geschlecht oder Religionszugehörigkeit. Außerdem war eine gewisse Gruppenzugehörigkeit in der Vergangenheit schon öfter ein Grund für kollektive Verbote an der Teilnahme von Veranstaltungen auf dem Gelände eines Hausrechtsinhabers. Der FC St. Pauli hat, glaube ich, allen Mitgliedern von bestimmten rechtsradikalen Vereinigungen Hausverbot für ihr Stadion erteilt. Das fände ich auch nicht unproblematisch.
Trotzdem weiß ich nicht, warum du das jetzt hier reinstellst und den Eindruck erweckst, als sei dies eine neue Entwicklung ("[...] geht unvermindert weiter.[...]"). Das Urteil ist über 3 Jahre alt und der von dir verlinkte Artikel ebenfalls von 2009. Ich weiß nicht, ob das Urteil die Praktiken im Zusammenhang mit Stadionverboten irgendwie dramatisch verändert hat.