Hey dank dir erstmal Konni.
Ja mit der Verhältnismäßigkeit wundert mich auch irgendwie. Es geht nicht um Drogen, Geld oder sonst irgendwas.
Anklage ist halt einmal das fälschen und dadurch halt das fernbleiben vom Dienst durch argistige Täuschung für eine Woche.
Klar ne scheiss Aktion im Nachhinein, aber das es nun SO krasse Wellen schlägt, verwundert mich schon.
Beschluss und Protokoll habe ich.
Zur Vorladung zum LKA muss ich sagen, dass ICH den Termin so früh wollte. Donnerstag (gestern) war die Durchsuchung und eigentlich sollte ich nächste Woche Donnerstag dort hin. Habe dann nachgefragt, damit ich es schnell hinter mir habe. Gesagt habe ich dann vor Ort wirklich gar nix. Ausser halt wann ich mit den Rechnern wieder rechnen kann.
Kann ich noch im Nachhinein Beschwerde gegen die Durchsuchung einlegen? Und was genau würde mir das dann bringen? Ich hab die KOK ja vor Ort gefragt gehabt. Die nehmen die Sachen ja trotzdem mit und warten dann nur auf irgendwas (noch nen Beschluss dann?).
Naja ist mein Standardverteidiger, und komme gut mit dem aus
Ich schaue mich nun dann trotzdem mal um nach einem Anderen.
Vielen Dank erstmal trotzdem!!!
Die Verhältnismäßigkeit für Hausdurchsuchungen beginnt bei einigen unterbelichteten Richtern bei einem Wert von 50€. Das ist natürlich lächerlich, genauso wie das Fälschen von Gesundheitszeugnissen meiner Meinung nach auch keine Hausdurchsuchung rechtfertigt. Das wird manchmal einfach gemacht, um ein Exzempel zu statuieren. Dagegen Beschwerde einzulegen kann nicht schaden, es kann durchaus sein, dass die Durchsuchung im Nachhinein wegen Unverhältnismäßigkeit für rechtswidrig erklärt wird. Das zieht dann natürlich Entschädigungen nach sich. Aber das sollte auf jeden Fall mit einem Anwalt besprochen werden. Durch Beschwerden kann es auch immer sein, dass mensch schlafende Hunde weckt. Wenn das wirklich nur eine Art Exzempel war, und das böte sich bei der Bundeswehr ja an, weil sich solche Dinge in der Truppe rumsprechen, könnte es sein, dass die Sache von der Staatsanwaltschaft gar nicht groß weiter verfolgt wird. Wenn dann aber Beschwerde eingelegt wird, könnte dieser Fall Priorität bekommen, um den Abschreckungsmechanismus am Laufen zu halten. Wie gesagt, ein Anwalt wird dich da bestens beraten.
Auch was die Dinge mit urheberrechtlich geschütztem Material angeht, muss mit dem Anwalt Rücksprache gehalten werden. Manchmal bietet es sich auch an, ein volles Geständnis abzulegen und sich mit dem Staatsanwalt zu einigen, bevor die Festplatten untersucht werden, weil sich unter Umständen straftatsbeständiges Material auf den Festplatten finden lässt. Deshalb ist es einfach unerlässlich sofort nach einer Untersuchung mit einem Anwalt Kontakt aufzunehmen, wie gesagt, es geht dabei auch immer irgendwie um die Zeit.
NIX unterschreiben? Ich muss doch das Protokoll (also die Aufführung der beschlagnahmten Sachen) unterschreiben?
Nein, du musst nichts unterschreiben. Auch wenn dir das gesagt wird, es ist Blödsinn. Es ist jetzt nicht so schlimm, wenn du etwas unterschrieben hast, aber gerade wenn es um spezifische Dinge geht, also Flugblätter, Quittungen bei Versicherungsbetrug, Drogen, etc sollte auf keinen Fall etwas unterschrieben werden. Der Einsatzleiter muss allerdings sehr wohl das Protokoll unterschreiben.
Die Sache ist nur die, dass die Beschwerde, die du ja gleich am Anfang einlegst, in das Protokoll mit aufgenommen wird. Nachträglich kann mensch sich auch noch beschweren, aber es ist immer gut, das sofort auf dem Untersuchungsprotokoll zu haben. Die Beschwerde bedarf keiner inhaltlichen Begründung, da steht dann einfach nur "Beschwerde gegen Hausdurchsuchung eingelegt". Das sollte dann vom Einsatzleiter unterschrieben werden, dann hat mensch bei Regressforderungen immer ein stärkeres Argument in der Hand. Aber nochmal: Du, als Hausdurchsuchungsopfer, musst und solltest nichts unterschreiben, auch wenn Bullen das Gegenteil behaupten, aber die behaupten viel wenn der Tag lang ist (mir wollen sie auch immer erzählen, dass ich zum Tragen eines Ausweises verpflichtet bin und mir dann 15€ abknöpfen, wenn ich keinen dabei habe)
Ich habe noch was vergessen: Bei Hausdurchsuchungen kann man verlangen, dass man sich von wichtigen Dokumenten, die mitgenommen werden, Kopien anfertigt. Außerdem kann und sollte mensch verlangen, bei der Durchsuchung zuzuschauen. Die Beamten muss dann jeden Raum einzeln durchsuchen. Das machen die nicht gerne, weil es länger dauert, aber da haben sie Pech gehabt. Und ganz wichtig: wenn nichts beschlagnahmt wurde, dann sollte mensch sich auch das bescheinigen lassen.
Nehmen wir an Holsten hat 10000 MP3-Dateien auf seinem Rechner und es besteht somit Verdacht auf gewerbsmäßige Verbreitung. Wie gehts es dann weiter? Werden die Rechteinhaber dann verständigt oder laufen die Ermittlungen der Polizei dann zunächst ohne Kenntnisnahme der Rechteinhaber weiter?
Sollten die Rechteinhaber dann nicht informiert werden und der Verdacht löst sich in Luft auf, hätte Holsten ja Glück, weil das ganze dann wieder unter Zivilrecht fallen würde und die Rechteinhaber nicht informiert werden dürften. Im anderen Fall (Polizei ermittelt, Rechteinhaber werden informiert) hätte Holsten dann ja auch eine Klage am Hals, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt.
Das ist schwer zu beantworten, weil ich die Praxis nicht kenne. Bei 10.000 MP3-Dateien kann man ja von gut und gerne mehreren 100 Rechteinhabern ausgehen. Aber durch das Strafverfahren wegen des Verdachtes auf gewerbsmäßige Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials, kann das durchaus an die Öffentlichkeit gelangen. Vielleicht wird auch ein Verein, wie die GVU benachrichtigt, verboten wäre es jedenfalls meiner Meinung nach nicht. Es geht bei dem Verfahren ja durchaus um das Schutzinteresse von juristischen Personen (also Plattenfirmen etc), die von einer Verurteilung wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials ja nichts hätten. Also die Strafe geht ja an den Staat, die Urheberrechtsverletzung und die damit in Verbindung stehenden Schadensersatzansprüche müssen zivilrechtlich eingeklagt werden (durch die Rechteinhaber), da kann ich es mir schon durchaus vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft eine Pflicht trifft, die Rechteinhaber von der Strafermittlung zu informieren. Ich werde mich mal versuchen morgen darüber zu informieren, wie das in der Praxis aussieht, gute Frage jedenfalls!