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Autor Thema: Hausdurchsuchung  (Gelesen 19767 mal)

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Re: Hausdurchsuchung
« Antwort #60 am: 15.Juli 2011, 16:28:48 »

SO nun die Frage, kann man nur mit dem geclonten Image den Datenmüll wiederherstellen? Ne oder? Dafür brauchs doch die Segmente der HDD oder nicht?

Die Spiegeln ja nicht nur das vorhandene, sondern die komplette Platte mit allem was darauf ist. Die haben spezielle Tools dafür die auch zur Rettung zerstörter Festplatten eingesetzt werden.
So ist es... Aber ich hab auch selbst schon öfter Festplatten wieder hergestellt und das gesuchte trotzdem nicht gefunden. Meit ein wenig Glück ist es überschrieben ;)
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austdevil

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Re: Hausdurchsuchung
« Antwort #61 am: 15.Juli 2011, 16:48:33 »

Japp, allerdings wenn du etwas mehr von dem Zeug hast ist es fast unmöglich das alles überschrieben wurde. Und denen reichen ja ein paar Datenfetzen aus, die brauchen ja nicht die kompletten Daten....
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Re: Hausdurchsuchung
« Antwort #62 am: 15.Juli 2011, 16:55:32 »

kommt drauf an, was man aus den Datenfetzen rekonstruieren kann.
Hab nen Kumpel beim BKA - hatte dem mal ne Platte mitgegeben, dies gekillt hatte. Waren sehr wichtige Daten drauf. Retten konnte er nichts :( ;)
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Holsten

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Re: Hausdurchsuchung
« Antwort #63 am: 15.Juli 2011, 17:04:08 »

Leute!

Man braucht aber meines Wissens nach die Festplatte und nicht nur das Image um die Daten wiederherzustellen?!

Joa und wenn ich ne Low Level Formatierung durchführe ist sowieso nichts zu retten.
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Re: Hausdurchsuchung
« Antwort #64 am: 15.Juli 2011, 17:16:21 »

Je nachdem, wie die Platte gespiegelt wird, werden wohl alle "Ebenen" gespiegelt.
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Holsten

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Re: Hausdurchsuchung
« Antwort #65 am: 15.Juli 2011, 20:44:49 »

Deshalb ja auch immer nachm Knast nen Anker aufm Arm ;)
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Der Baske

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Re: Hausdurchsuchung
« Antwort #66 am: 15.Juli 2011, 20:56:38 »

SO nun die Frage, kann man nur mit dem geclonten Image den Datenmüll wiederherstellen? Ne oder? Dafür brauchs doch die Segmente der HDD oder nicht?

Die Spiegeln ja nicht nur das vorhandene, sondern die komplette Platte mit allem was darauf ist. Die haben spezielle Tools dafür die auch zur Rettung zerstörter Festplatten eingesetzt werden.
So ist es... Aber ich hab auch selbst schon öfter Festplatten wieder hergestellt und das gesuchte trotzdem nicht gefunden. Meit ein wenig Glück ist es überschrieben ;)



ich hatte auch mal vor einigen Jahren so ein Tool, und es war wirklich fast alles nicht mehr zu reproduzieren

Edit Octa: Sind immer dieselben Verdächtigen mit ihren kaputten Quotes... ;D
« Letzte Änderung: 15.Juli 2011, 21:01:34 von Octavianus »
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Konni

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Re: Hausdurchsuchung
« Antwort #67 am: 15.Juli 2011, 22:17:37 »

Also erstmal: Anwalt aufsuchen. NICHTS, aber auch wirklich NICHTS, sagen. Gegen die Hausdurchsuchung wird so schnell wie möglich Beschwerde eingelegt. In dem von dir geschilderten Fall erscheint mir die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben zu sein. Eine Hausdurchsuchung verletzt immerhin ein Grundrecht, nämlich das der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art 13). Somit werden Hausdurchsuchungen nur bei größeren Straftaten angeordnet. Die Fälschung von Gesundheitszeugnissen von einem Soldaten, insofern er nicht gerade Fahnenflucht begeht, erscheint mir da ein minderwertiges Rechtsgut im Gegensatz zu einem Grundrecht zu sein. Aber ich weiß nicht, inwiefern gegen dich ermittelt wird, das wird ein Anwalt herausfinden. Ansonsten hoffe ich, dass du dir die Kopie des Durchsuchungsbeschlusses und, ungleich wichtiger, die Kopie des Durchsuchungsprotokolls hast geben lassen. Hausdurchsuchungen, bei denen nicht der begründete Verdacht auf Gefahr im Verzug besteht, dürfen nur von einem Richter angeordnet werden. Diese richterliche Anordnung brauchst du. Aus meinem Bekanntenkreis weiß ich, dass Staatsanwälte Hausdurchsuchungen gerne mal selbst in Auftrag geben, weil sie Angst haben, der Richter würde diese ablehnen. Deshalb ist es wichtig, bei der Durchsuchung auf die Sichtung des richterlichen Beschlusses zu bestehen.
Bei der Durchsuchung selbst kann man nicht viel machen. Ein Anwalt muss nicht anwesend sein, im Rahmen des Durchsuchungsbeschlusses darf alles durchsucht oder mitgenommen werden.

Nun zu diesem Zufallsfund der "illegalen" Daten auf deinem Rechner. Die können gemäß §108StPO tatsächlich für weiterreichende Ermittlungen in anderen Straftatbeständen herangezogen werden.

So, nun wird es wichtig:
Der polizeilichen Vorladung zur Zeugenvernehmung musst du NICHT nachkommen. Die Macht der Bullen ist begrenzt, auch wenn sie das nicht gerne sehen. Ich halte den Termin 2 Tage nach der Durchsuchung ohnehin für fragwürdig. Die meisten Hausdurchsuchungs"opfer" erfahren ja erst bei der Hausdurchsuchung, dass gegen die ermittelt wird. Schweigen ist das oberste Gebot in solchen Dingen. Platz nicht mit irgendwelchen Geständnissen welcher Art auch immer hervor. Das beste, was mensch tun kann, wenn gegen ihn ermittelt wird, ist erstmal die Klappe halten. Da kann auch nichts schlimmes passieren, es wirkt sich überhaupt nicht in irgendeiner Form auf ein Strafmaß aus, wenn du bei der polizeilichen Vernehmung geständig bist. Im Gegenteil, meistens ist das sehr zum Nachteil, weil du Dinge erzählst, die gegen die Verwendung finden können (Vorsatz, Schuldhaftigkeit des Handelns etc). Dafür gibt es Rechtsvertreter, also Anwälte. Denen schilderst du die Sache und DIE und nur DIE setzen sich damit auseinander. Bei einer Bekannten gab es wegen Drogendeliktsermittlungen auch mal ein Hausdurchsuchung. Sie hat sich bei der Durchsuchung mit den Beamten über den Deliktsvorwurf unterhalten, das war nicht gut für sie.

Es gibt eine eiserne Regel für alle, die mit der Staatsmacht in Kontakt kommen: Mit Bullen wird nicht geredet! Das ist eine simple Regel. Niemand hat eine Aussagepflicht gegenüber Polizeibeamten. Staatsanwälte oder Richter, die können über Rechtsmittel verfügen, um Aussagen zu bekommen, Polizeibeamte sind die kleinen Helferlein ganz am unteren Ende in dieser Hierarchiekette. Auch bei Demofestnahmen gilt es, immer die Klappe zu halten.

Für die Detailfragen ist dann der Strafrechtsverteidiger deines Vertrauens zuständig. Wenn dieser für dich nicht erreichbar ist, dann hat er dein Vertrauen nicht verdient. Strafrechtsverteidiger sollten durchgehend erreichbar sein, wenn sie sich im Urlaub befinden, muss eine Vertretung erreichbar sein. Ein Anwalt, der im Notfall nicht erreichbar ist, bringt nichts. Bei Strafdeliktsermittlungen geht es um Zeit, je früher der Anwalt eingeschaltet wird, desto besser, denn dieser wird das Wirken des Laien (also des Auftraggebers) auf ein Minimum beschränken. Wie gesagt, der Beschuldigte hält den Mund und lässt den Anwalt für ihn die Sachen regeln, so und nur so kann es laufen. Eigeninitiative ist völlig fehl am Platze, weil das für dich eine total ungewohnte Situation ist und du die Konsequenzen deines Handelns nicht im geringsten überblicken kannst.
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Holsten

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Re: Hausdurchsuchung
« Antwort #68 am: 15.Juli 2011, 22:28:21 »

Hey dank dir erstmal Konni.

Ja mit der Verhältnismäßigkeit wundert mich auch irgendwie. Es geht nicht um Drogen, Geld oder sonst irgendwas.
Anklage ist halt einmal das fälschen und dadurch halt das fernbleiben vom Dienst durch argistige Täuschung für eine Woche.
Klar ne scheiss Aktion im Nachhinein, aber das es nun SO krasse Wellen schlägt, verwundert mich schon.

Beschluss und Protokoll habe ich.
Zur Vorladung zum LKA muss ich sagen, dass ICH den Termin so früh wollte. Donnerstag (gestern) war die Durchsuchung und eigentlich sollte ich nächste Woche Donnerstag dort hin. Habe dann nachgefragt, damit ich es schnell hinter mir habe. Gesagt habe ich dann vor Ort wirklich gar nix. Ausser halt wann ich mit den Rechnern wieder rechnen kann.

Kann ich noch im Nachhinein Beschwerde gegen die Durchsuchung einlegen? Und was genau würde mir das dann bringen? Ich hab die KOK ja vor Ort gefragt gehabt. Die nehmen die Sachen ja trotzdem mit und warten dann nur auf irgendwas (noch nen Beschluss dann?).

Naja ist mein Standardverteidiger, und komme gut mit dem aus :D
Ich schaue mich nun dann trotzdem mal um nach einem Anderen.

Vielen Dank erstmal trotzdem!!!
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Konni

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Re: Hausdurchsuchung
« Antwort #69 am: 15.Juli 2011, 22:40:13 »

Soo, ich wollte das so schnell wie möglich abschicken. Jetzt noch ein paar Extra-Infos:

Bei Hausdurchsuchungen

- keine Beleidigungen, nicht die Tür zuknallen, nicht handgreiflich oder ausfallend werden. Das erfüllt alles den Straftatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Auch wenn sich die Hausdurchsuchung als rechtswidrig herausstellen sollte (das sind recht viele) bleibt dieser Tatvorwurf bestehen

- Mit den Bullen wird KEIN WORT über die Ermittlung geredet. Ein Zeuge ist immer hilfreich, ein Nachbar, ein Freund, ein Anwalt, etc. Der Einsatzleiter hat euch die RICHTERLICHE DURCHSUCHUNGSVERFÜGUNG zu zeigen und eine Kopie davon auszuhändigen. Kann er die nicht vorzeigen, findet die Durchsuchung erstmal trotzdem statt, da kann mensch leider nichts gegen tun (Polizei rufen bringt ja nicht viel). Im Nachhinein wird die Durchsuchung, sollte Gefahr im Verzug nicht vorgelegen haben, als rechtswidrig anerkannt und keine beschlagnahmten Dinge dürfen verwendet werden
lest euch die Durchsuchungsverfügung einmal durch, aber REDET NICHT DARÜBER! In der Verfügung muss aufgeführt sein, worin der Vorwurf besteht, inwiefern ihr Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens seit, welche Beweismittel bei der Hausdurchsuchung gefunden werden sollen und welche Bereiche dafür durchsucht werden dürfen. Es bietet sich an den Zeugen das Geschehen mit beobachten zu lassen, Fotos, eventuell auch Videos der Durchsuchung anzufertigen, besonders wenn sich die Durchsuchung nur auf EDV-Geräte bezieht und die Bullen trotzdem alles mögliche durchwühlen. Wenn die Bullen in Papieren rumwühlen, dann weist sie daraufhin, dass nur der Staatsanwalt berechtigt ist, sich Papiere anzuschauen. Sie werden daraufhin sagen, dass sie dann alle Papiere mitnehmen müssen...das dürfen sie. Mensch muss hier selbst entscheiden, ob mensch mit der Polizei kooperiert und ihnen die Dinge, die sie laut Durchsuchungsbeschluss brauchen, aushändigt oder nicht. Es geht schneller, wenn mensch die Dinge aushändigt. Es besteht aber generell kein Zwang zur aktiven Teilnahme an der Hausdurchsuchung. Auch wenn ihr gefragt werdet, wo der Laptop ist (ihr wisst, dass ihr ihn bei der Freundin gelassen habt etc), dann lügt nicht rum ("ich habe gar keinen laptop" ist eine blöde Antwort) sondern verweigert die Aussage. Am besten auch nicht sagen, dass ihr die Aussage verweigert, einfach SCHWEIGEN! (ich kanns nicht oft genug sagen, denn immer wieder wird es falsch gemacht...fängt mensch einmal an zu reden, hört er nicht mehr auf).

- am Ende der Durchsuchung verlangt ihr von dem Einsatzleiter ein Durchsuchungsprotokoll. Der Einsatzleiter hat das zu unterschreiben, ihr unterschreibt während der ganzen Durchsuchung GAR NICHTS! Niente, nichts, wirklich gar nichts. Bei Hausdurchsuchungen wird in eurer intimste Privatssphäre eingedrungen, da gibt es keinen Grund für irgendeine Art von Kooperation, außer der Aushändigung von im Durchsuchungsbeschluss aufgeführten Dinge, da dies auch sogenannte Zufallsfunde der Beamten verhindert (bei einer Durchsuchung einer Bekannten, die auf Drogendelikte hin veranlasst wurde, fand sich allerhand verbotenes politisches Material, das wurde natürlich auch gleich eingetütet).

- so schnell wie möglich wird ein Anwalt aufgesucht und mit dem werden die Dinge besprochen, die es zu besprechen gibt!



Nochwas: Der Besitz von urheberrechtlich geschütztem Material ist KEIN Straftatbestand. Höchstens über Hehlerware könnten dort Fallkonstruktionen gebaut werden, die strafrechtlich relevant sind. Ansonsten ist die VERBREITUNG des Materials straftatbewährt. Der Besitz von urheberrechtlich geschütztem Material ist höchsten zivilrechtlich von Belang. Also die jeweiligen Rechteinhaber können in einem Zivilverfahren (Zivilverfahren /= Strafverfahren) Geld fordern. Diese Abmahnung, von denen bestimmt schon jeder etwas gehört hat, haben weder mit Polizei, noch mit dem Staat irgendetwas zu tun. Abmahnungen werden von Anwaltskanzleien im Auftrag des Urheberrechtsinhabers zivilrechtlich erstellt.
Der reine Besitz, ohne Grund zum Verdacht auf gewerbmäßige Verbreitung (bei >10000 MP3-Dateien und >500 Filmen fängt der Verdacht der gerwerbsmäßigen Verbreitung oft an) ist strafrechtlich nicht relevant und wird daher auch nicht verfolgt. Die Staatsanwaltschaft darf auch nicht den Urheberrechtsinhaber darüber informieren, dass auf euren Rechnern geschütztes Material von ihnen lagert.
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Holsten

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Re: Hausdurchsuchung
« Antwort #70 am: 15.Juli 2011, 22:48:20 »

NIX unterschreiben? Ich muss doch das Protokoll (also die Aufführung der beschlagnahmten Sachen) unterschreiben?

Der Beschluss scheint wasserfest zu sein, denn dort ist alles aufgeführt was du aufgelistet hast.

Ansonsten Danke nochmals!!! Das mit den Filmen und so erleichtert mich schonmal etwas.
Das mit den Papieren wusste ich nicht, ist mir aber auch ehrlich gesagt relativ egal. Hab da ja nix zu verheimlichen. ;)
Und wie gesagt die Beschlagnahme der Sachen konnte ich ja eh nicht verhindern.
Mein (neuer) Verteidiger wird dann wohl alles weitere Regeln :)
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Emanuel

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Re: Hausdurchsuchung
« Antwort #71 am: 15.Juli 2011, 22:55:33 »

Der reine Besitz, ohne Grund zum Verdacht auf gewerbmäßige Verbreitung (bei >10000 MP3-Dateien und >500 Filmen fängt der Verdacht der gerwerbsmäßigen Verbreitung oft an) ist strafrechtlich nicht relevant und wird daher auch nicht verfolgt. Die Staatsanwaltschaft darf auch nicht den Urheberrechtsinhaber darüber informieren, dass auf euren Rechnern geschütztes Material von ihnen lagert.

Nehmen wir an Holsten hat 10000  MP3-Dateien auf seinem Rechner und es besteht somit Verdacht auf gewerbsmäßige Verbreitung. Wie gehts es dann weiter? Werden die Rechteinhaber dann verständigt oder laufen die Ermittlungen der Polizei dann zunächst ohne Kenntnisnahme der Rechteinhaber weiter?
Sollten die Rechteinhaber dann nicht informiert werden und der Verdacht löst sich in Luft auf, hätte Holsten ja Glück, weil das ganze dann wieder unter Zivilrecht fallen würde und die Rechteinhaber nicht informiert werden dürften. Im anderen Fall (Polizei ermittelt, Rechteinhaber werden informiert) hätte Holsten dann ja auch eine Klage am Hals, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt.

Ich hoffe man versteht mich ^^
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Konni

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Re: Hausdurchsuchung
« Antwort #72 am: 15.Juli 2011, 23:15:58 »

Zitat
Hey dank dir erstmal Konni.

Ja mit der Verhältnismäßigkeit wundert mich auch irgendwie. Es geht nicht um Drogen, Geld oder sonst irgendwas.
Anklage ist halt einmal das fälschen und dadurch halt das fernbleiben vom Dienst durch argistige Täuschung für eine Woche.
Klar ne scheiss Aktion im Nachhinein, aber das es nun SO krasse Wellen schlägt, verwundert mich schon.

Beschluss und Protokoll habe ich.
Zur Vorladung zum LKA muss ich sagen, dass ICH den Termin so früh wollte. Donnerstag (gestern) war die Durchsuchung und eigentlich sollte ich nächste Woche Donnerstag dort hin. Habe dann nachgefragt, damit ich es schnell hinter mir habe. Gesagt habe ich dann vor Ort wirklich gar nix. Ausser halt wann ich mit den Rechnern wieder rechnen kann.

Kann ich noch im Nachhinein Beschwerde gegen die Durchsuchung einlegen? Und was genau würde mir das dann bringen? Ich hab die KOK ja vor Ort gefragt gehabt. Die nehmen die Sachen ja trotzdem mit und warten dann nur auf irgendwas (noch nen Beschluss dann?).

Naja ist mein Standardverteidiger, und komme gut mit dem aus :D
Ich schaue mich nun dann trotzdem mal um nach einem Anderen.

Vielen Dank erstmal trotzdem!!!

Die Verhältnismäßigkeit für Hausdurchsuchungen beginnt bei einigen unterbelichteten Richtern bei einem Wert von 50€. Das ist natürlich lächerlich, genauso wie das Fälschen von Gesundheitszeugnissen meiner Meinung nach auch keine Hausdurchsuchung rechtfertigt. Das wird manchmal einfach gemacht, um ein Exzempel zu statuieren. Dagegen Beschwerde einzulegen kann nicht schaden, es kann durchaus sein, dass die Durchsuchung im Nachhinein wegen Unverhältnismäßigkeit für rechtswidrig erklärt wird. Das zieht dann natürlich Entschädigungen nach sich. Aber das sollte auf jeden Fall mit einem Anwalt besprochen werden. Durch Beschwerden kann es auch immer sein, dass mensch schlafende Hunde weckt. Wenn das wirklich nur eine Art Exzempel war, und das böte sich bei der Bundeswehr ja an, weil sich solche Dinge in der Truppe rumsprechen, könnte es sein, dass die Sache von der Staatsanwaltschaft gar nicht groß weiter verfolgt wird. Wenn dann aber Beschwerde eingelegt wird, könnte dieser Fall Priorität bekommen, um den Abschreckungsmechanismus am Laufen zu halten. Wie gesagt, ein Anwalt wird dich da bestens beraten.

Auch was die Dinge mit urheberrechtlich geschütztem Material angeht, muss mit dem Anwalt Rücksprache gehalten werden. Manchmal bietet es sich auch an, ein volles Geständnis abzulegen und sich mit dem Staatsanwalt zu einigen, bevor die Festplatten untersucht werden, weil sich unter Umständen straftatsbeständiges Material auf den Festplatten finden lässt. Deshalb ist es einfach unerlässlich sofort nach einer Untersuchung mit einem Anwalt Kontakt aufzunehmen, wie gesagt, es geht dabei auch immer irgendwie um die Zeit.

Zitat
NIX unterschreiben? Ich muss doch das Protokoll (also die Aufführung der beschlagnahmten Sachen) unterschreiben?

Nein, du musst nichts unterschreiben. Auch wenn dir das gesagt wird, es ist Blödsinn. Es ist jetzt nicht so schlimm, wenn du etwas unterschrieben hast, aber gerade wenn es um spezifische Dinge geht, also Flugblätter, Quittungen bei Versicherungsbetrug, Drogen, etc sollte auf keinen Fall etwas unterschrieben werden. Der Einsatzleiter muss allerdings sehr wohl das Protokoll unterschreiben.
Die Sache ist nur die, dass die Beschwerde, die du ja gleich am Anfang einlegst, in das Protokoll mit aufgenommen wird. Nachträglich kann mensch sich auch noch beschweren, aber es ist immer gut, das sofort auf dem Untersuchungsprotokoll zu haben. Die Beschwerde bedarf keiner inhaltlichen Begründung, da steht dann einfach nur "Beschwerde gegen Hausdurchsuchung eingelegt". Das sollte dann vom Einsatzleiter unterschrieben werden, dann hat mensch bei Regressforderungen immer ein stärkeres Argument in der Hand. Aber nochmal: Du, als Hausdurchsuchungsopfer, musst und solltest nichts unterschreiben, auch wenn Bullen das Gegenteil behaupten, aber die behaupten viel wenn der Tag lang ist (mir wollen sie auch immer erzählen, dass ich zum Tragen eines Ausweises verpflichtet bin und mir dann 15€ abknöpfen, wenn ich keinen dabei habe)

Ich habe noch was vergessen: Bei Hausdurchsuchungen kann man verlangen, dass man sich von wichtigen Dokumenten, die mitgenommen werden, Kopien anfertigt. Außerdem kann und sollte mensch verlangen, bei der Durchsuchung zuzuschauen. Die Beamten muss dann jeden Raum einzeln durchsuchen. Das machen die nicht gerne, weil es länger dauert, aber da haben sie Pech gehabt. Und ganz wichtig: wenn nichts beschlagnahmt wurde, dann sollte mensch sich auch das bescheinigen lassen.


Zitat
Nehmen wir an Holsten hat 10000  MP3-Dateien auf seinem Rechner und es besteht somit Verdacht auf gewerbsmäßige Verbreitung. Wie gehts es dann weiter? Werden die Rechteinhaber dann verständigt oder laufen die Ermittlungen der Polizei dann zunächst ohne Kenntnisnahme der Rechteinhaber weiter?
Sollten die Rechteinhaber dann nicht informiert werden und der Verdacht löst sich in Luft auf, hätte Holsten ja Glück, weil das ganze dann wieder unter Zivilrecht fallen würde und die Rechteinhaber nicht informiert werden dürften. Im anderen Fall (Polizei ermittelt, Rechteinhaber werden informiert) hätte Holsten dann ja auch eine Klage am Hals, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt.

Das ist schwer zu beantworten, weil ich die Praxis nicht kenne. Bei 10.000 MP3-Dateien kann man ja von gut und gerne mehreren 100 Rechteinhabern ausgehen. Aber durch das Strafverfahren wegen des Verdachtes auf gewerbsmäßige Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials, kann das durchaus an die Öffentlichkeit gelangen. Vielleicht wird auch ein Verein, wie die GVU benachrichtigt, verboten wäre es jedenfalls meiner Meinung nach nicht. Es geht bei dem Verfahren ja durchaus um das Schutzinteresse von juristischen Personen (also Plattenfirmen etc), die von einer Verurteilung wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials ja nichts hätten. Also die Strafe geht ja an den Staat, die Urheberrechtsverletzung und die damit in Verbindung stehenden Schadensersatzansprüche müssen zivilrechtlich eingeklagt werden (durch die Rechteinhaber), da kann ich es mir schon durchaus vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft eine Pflicht trifft, die Rechteinhaber von der Strafermittlung zu informieren. Ich werde mich mal versuchen morgen darüber zu informieren, wie das in der Praxis aussieht, gute Frage jedenfalls!
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Henningway

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Re: Hausdurchsuchung
« Antwort #73 am: 16.Juli 2011, 00:32:20 »

Ich frage mich, wie sich das bei einer persönlichen MP3-Datenbank verhält:

ich habe daheim hunderte CDs. Wenn ich die in den Rechner lege, wandelt der Media Player die automatisch in MP3 um und speichert sie in der Musik-Bibliothek. Habe ich mich zivilrechtlich damit schon strafbar gemacht? Oder eben nicht, weil sich die Original-CD in meinem Besitz befindet. Was ist aber dann, wenn ich die verkaufe oder sie beschädigt wird?
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Re: Hausdurchsuchung
« Antwort #74 am: 16.Juli 2011, 00:45:15 »

Ich frage mich, wie sich das bei einer persönlichen MP3-Datenbank verhält:

ich habe daheim hunderte CDs. Wenn ich die in den Rechner lege, wandelt der Media Player die automatisch in MP3 um und speichert sie in der Musik-Bibliothek. Habe ich mich zivilrechtlich damit schon strafbar gemacht? Oder eben nicht, weil sich die Original-CD in meinem Besitz befindet. Was ist aber dann, wenn ich die verkaufe oder sie beschädigt wird?
Das hab ich mich allerdings auch gefragt. Ich archiviere alle meine CDs aufm Rechner. Über 12000 Dateien...
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Re: Hausdurchsuchung
« Antwort #75 am: 16.Juli 2011, 01:10:44 »

Da ihr diese mit Sicherheit nicht gewerblich verbreitet, ist das in Ordnung.
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Re: Hausdurchsuchung
« Antwort #76 am: 16.Juli 2011, 01:24:59 »

Solange sie nur archiviert sind, auch um sie zB auf eine CD zu brennen für das eigene Autoradio mit MP3 Player (oder bei den neueren direkt mit USB Anschluß) und du sie dann nicht verkaufst gibts da kein Problem. Du hast sie ja rechtmäßig erworben  ;)
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Re: Hausdurchsuchung
« Antwort #77 am: 16.Juli 2011, 01:27:33 »

Ich frage mich nur grade wo die ganzen CDs sind, hab hier im Regal höchstens 150 und oben auf meinem Speicher Schätzungsweise 3-400 - aber irgendwo fliegen die sicherlich auch rum....
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Re: Hausdurchsuchung
« Antwort #78 am: 16.Juli 2011, 03:02:41 »

ich hatte auch mal so eine scheiße.waren auf dem kiez und da gab es stress.jemand wurde brutal mit einem schlagstock zusammen geschlagen.
ich wusste davon nicht mal was(breit und so),aber jemand muss wohl mein namen genannt haben.
naja natürlich haben sie nichts gefunden usw.....
ABER bei der durchsuchung haben sie 3x50er beutel graß gesehen und sogar gefragt ob ich deale.das hab ich verneint und gesagt ich rauch das selber,halt bissl mehr wegen billiger uns so.
dann war ich sehr erstaunt das sie es nicht mitgenommen haben und ich keine anzeige geschrieben haben.er meinte nur,das ist nicht unsere aufgabe,sind nicht von der drogenstelle.
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Re: Hausdurchsuchung
« Antwort #79 am: 16.Juli 2011, 03:12:59 »

HAttest du wohl Cops, die zu faul für Schreibarbeit waren. Außerdem gings ja bei der Hausdurchsuchung wohl um Waffen oder so... Steht nicht auf ihrem Zettelchen und in deinen eigenen 4 Wänden darfst du so ziemlich tun und lassen, was du willst. Konni berichtige mich, fals ich falsch liegen sollte ;)
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