Ich denke, rechtlich liegen solche Bilder ähnlich wie das normale Fotografieren auf der Straße, natürlich nur, solange Du nicht in Nachbars Garten filmst. Was Du allerdings zwingend brauchst, ist eine separate Haftpflichtversicherung. Der Aufstieg ist auch immer eine Frage der Region: auf Privatgelände brauchst Du das Einverständnis des Inhabers, auf öffentlichen Plätzen musst Du Dir theoretisch eine Genehmigung der Stadt holen, es sei denn, diese verzichtet darauf.