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Autor Thema: Lizenzware  (Gelesen 14516 mal)

Bodylove

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Lizenzware
« am: 18.September 2010, 00:23:37 »

Da mein Onlineshop und EBAY verkauf immer mehr in Fahrt kommt, habe ich mal ein paar Fragen zu Lizenzwaren.
Ein Großhändler bietet mit Hello Kitty Respostenwaren an die aber Lizenzware ist. Laut meinem Arbeitskollege müsste ich aber mir eine Lizenz bein Sanrio holen um die Waren überhaupt legal zu verkaufen.
Stimmt dass wirklich? Ich kann sie doch ohne weiteres einfach kaufen oder warum bietet sie mir der Großhändler extra an?

Wenn ich im Netz so schaue, bezweifle ich ganz stark das jeder eine Lizenz dazu hat. Bei Ebay wird ja zum Teil die Ware unter EK verscherbelt...

Bin dankbar für jede Antwort. :)
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gek0_10

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Re: Lizenzware
« Antwort #1 am: 18.September 2010, 00:53:32 »

Ich bin mir nicht sicher, ob man dafür eine Lizenz braucht. Ich verkaufe selber Markensachen bei Ebay wie unter anderem "G-Star", bis heute hatte ich noch keine Probleme damit.
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Bodylove

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Re: Lizenzware
« Antwort #2 am: 18.September 2010, 01:15:14 »

Ich habe auch hier im Netz schon gelesen, dass es Abmahnungen von den Herstellern gab nur versteh ich da nicht den Sinn. Ich kann doch die Ware ganz legal beim Großhändler kaufen und dann? Auf´m Flohmarkt verramschen?? ;)

@gek0_10
Und wie läufts bei dir? Habe ja mal irgendwo gelesen das du dir dein Studium damit finanzierst! :) Kannst mir ja mal per PM Tipps geben wo du deine Ware beziehst.  ;)
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austdevil

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Re: Lizenzware
« Antwort #3 am: 18.September 2010, 02:25:51 »

Ich kann nur berichten wie es bei uns in Österreich ist. Da sichern sich viele Händler mit dem Zusatz "Kein Verkauf an Wiederverkäufer" ab - inwiefern das rechtlich Handhabe hat kann ich nicht sagen.

An deiner Stelle würde ich mich bei einem Wirtschaftsanwalt oder beim Verbraucherministerium erkundigen um sicher zu gehen, ansonsten kann das sehr teuer werden.
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Konni

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Re: Lizenzware
« Antwort #4 am: 18.September 2010, 02:50:46 »

"Sitzt" der Großhändler, von dem du die Ware beziehen willst in Deutschland, einem Land der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum? Wenn ja, müsste ja eigentlich §24 Markenschutzgesetz - Erschöpfung, greifen. Wenn der Großhändler aus einem EU-Land kommt, dann wäre zu prüfen, ob das Inverkehrbringen mit dem Willen des Markeninhabers übereinstimmt, also er muss es bewusst zum Großhändler in der EU exportiert haben mit der Absicht, dass der es weiterverkauft.
Wenn diese Vorraussetzungen zutreffen kannst du nur noch abgemahnt werden, wenn du die Eigenart der Ware veränderst und somit eine Ruf- oder Markenschädigung unterstellbar ist.

Vielleicht solltest du dich auch mal mit der IHK in Verbindung setzen, die können die vielleicht helfen, insofern sie dich nicht an einen Anwalt verweisen.


@austdevil: Hm, von so einer Handhabe habe ich ja noch nie gehört. Es dient sicherlich dem Schutz des Alleinvertriebsrechts des jeweiligen Großhändlers, aber ich halte das gar nicht für zulässig. Wie gesagt, eigentlich erschöpft sich der Markenschutz darauf, dass es reicht, wenn der Großhändler die Ware in die EU oder den europäischen Wirtschaftsraum importiert hat. Er selbst kann dann natürlich entscheiden, an wen er verkauft, aber ein Großhändler ist ja eben ein Großhändler, weil er größere Posten verkauft und nicht Einzelstücke. Inwiefern macht das also Sinn für einen Großhändler den Weiterverkauf an Wiederverkäufer auszuschließen, wenn das doch gerade sein Geschäftsfeld ist?!
Markenschutzrechtlich kann der Markenrechtsinhaber in der EU und im europäischen Wirtschaftsraum jedenfalls nichts machen, solange er seine Ware an einen Großhändler in der EU oder im europäischen Wirtschaftsraum verkauft hat.
« Letzte Änderung: 18.September 2010, 02:57:33 von Konni »
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Bodylove

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Re: Lizenzware
« Antwort #5 am: 18.September 2010, 07:45:44 »

Die Ware ist zu 100% von einem deutschen Großhändler der im Ausland keinen Sitz hat. Ich habe mir auch §24 Markenschutzgesetz durchgelesen und da ist mal wieder verwirrend geschrieben. Da kommt mein kleines Spatzenhirn nicht mit.  :)
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gek0_10

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Re: Lizenzware
« Antwort #6 am: 18.September 2010, 10:01:33 »

Ich habe auch hier im Netz schon gelesen, dass es Abmahnungen von den Herstellern gab nur versteh ich da nicht den Sinn. Ich kann doch die Ware ganz legal beim Großhändler kaufen und dann? Auf´m Flohmarkt verramschen?? ;)

@gek0_10
Und wie läufts bei dir? Habe ja mal irgendwo gelesen das du dir dein Studium damit finanzierst! :) Kannst mir ja mal per PM Tipps geben wo du deine Ware beziehst.  ;)
Ich beziehe meine Ware unter anderem aus den Outlets in der Türkei (Hugo Boss, Nike, Adidas etc.), wenn wir dort im Urlaub sind mach ich halt so eine Tour und kaufe richtig ein in Mengen. Dann habe ich noch so eine Customer Card für G-Star, womit ich hier in Hamburg ab und zu Waren kaufe die ich wieder sehr gut los werde. Am besten läuft bei mir aber der Gürtelverkauf, die habe ich für 1,50€ bekommen und bekomme dafür im Schnitt 20-30 €, die habe ich aus der Türkei geholt hatte. Ich werde jetzt, da die neue Saison angefangen hat wieder damit anfangen, mir Trikots+Hosen von "Ebay.com" zu kaufen, um diese dann bei "Ebay.de" wieder zu verkaufen. Die Trikots kriegt man ja eh schon dort hinterhergeschmissen und in Deutschland geben alle richtig Geld dafür aus. Ich würde an deiner Stelle nur aufpassen, dass du nur Originalware verkaufst und falls nicht nur hinschreibst, als Beispiel jetzt ein Gürtel von G-Star (Gürtel mit G-Star Aufschrift), sonst kann man da echt Probleme bekommen. Ich habe immer noch ein Verfahren am Laufen, da ich eine Tasche verkauft habe, ich dachte selber, dass diese Orginal war (war sie aber nicht) und dafür muss ich bald bestimmt richtig zahlen, dass Verfahren läuft nun aberauch schon seit fast 2 Jahren.
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Konni

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Re: Lizenzware
« Antwort #7 am: 18.September 2010, 12:04:14 »

Ich kann dich beruhigen, das Nichtverstehen von Paragraphen hat nichts mit der Denkleistung zu tun. Das ist alles eine Sache der Übung, wenn man Jura studiert lernt man eine neue (sehr hässliche) Sprache. Die allermeisten Juristen können mit den Formulierungen, wie sie im Gesetzestext stehen, nicht viel anfangen, deshalb liest man sich lieber die Kommentare durch (die umfassen dann für einige Paragraphen gut und gerne 10 Seiten, weil vieles umständlich, unlogisch, ja sogar widersprüchlich formuliert worden ist. Kleines Beispiel?

§ 164 II BGB Wirkung der Erklärung des Vertreters. Eigentlich eine sehr wichtige Sache, Vertretergeschäfte kommen jeden Tag und tausend Situationen vor. Und dann steht da sowas:

(2) Tritt der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht.

Da sieht niemand so richtig durch, vom Laien zum Professor. Klar, wenn man durch den Kommentar erstmal weiß, was gemeint ist, dann ist es nicht mehr so schwer, aber man arbeitet dann eben mit dem, was sich dazu aus dem Kommentar gemerkt hat und nicht mit dem, was im Text steht. Wie soll dann also sogar der Normalbürger irgendwie wissen, was da gemeint ist? Es hat ja nicht jeder den Pallandt (3000-seitiger Kommentar zum BGB) zu Hause oder das Geld, ihn sich für 100€ zu kaufen.

Ich habe hier eine recht ausführliche Erklärung gefunden, vielleicht hilft dir das weiter: http://www.internetrecht-rostock.de/markenrecht-erschoepfung.htm.
Im Prinzip steht da aber auch nicht mehr, als ich gesagt habe. Der Markenschutz hört auf, sobald die (Original-)Ware in die EU importiert wurde und wenn du es vom Großhändler abkaufst (§24 I) und die Ware nicht veränderst (§24 II), kannst du sie als originale Markenware verkaufen.

Aber gek0 hat schon einen wichtigen Punkt angesprochen: du musst dir bei dem Großhändler schon sicher sein, dass er seriös ist. Also die Ware darf nicht geklaut sein, die Ware muss vom Markeninhaber bereits zum Verkauf bestimmt worden sein und es muss sich um Originale handeln. Wie man das im einzelnen überprüft weiß ich aber auch nicht. Rezensionen oder so?! Gerade beim Herausfinden, ob es sich bei dem Zeug um Originalware handelt, wirds aber kompliziert. Heutige Fälschungen sind ja teilweise so gut, dass sie selbst von Händlern kaum noch erkannt wird. Aber das ist eben das Risiko, welches du trägst. Kannst du die Sachen per Nachnahme ordern und dich erst von der Originalität überzeugen, bevor du das Geld überweist?

@gek0: Den Tip mit der Produktbeschreibung beim Verkauf ("Gürtel mit G-Star Aufschrift" statt "Originalgürtel von G-Star") würde ich so nicht stehen lassen. Diese "Distanzierung" reicht in einigen Fällen noch nicht aus, um das Markenschutzrecht nicht zu verletzen. Wenn der Gürtel beispielsweise einem Original nachempfunden ist und es ganz klar kopiert, dann verstößt man mit dem Vertrieb eben jenes Gürtel gegen das Markenschutzrecht, selbst wenn man in der Überschrift schreibt "Fälschung von G-Star Gürtel" oder "Einem G-Star Gürtel nachempfunden". Es geht beim Markenschutz nicht um die Täuschung oder Aufklärung des Verbrauchers, sondern darum, dass der Markeninhaber einen Anspruch darauf hat, dass seinem Produkt eine Einzigartigkeit zu Teil wird und er seinen Ruf durch eine bestimmte Qualität der Materialien und der Verarbeitung aufrecht erhält. Und sobald du ein Produkt, dass täuschend ähnlich dem Original aussieht verkaufst, ist das eine Verletzung der Marke, egal ob du vorher ausdrücklich klargestellt hast, dass es sich nicht um ein Original Markenstück handelt. Aber es ist schon eine Weile her, dass ich mich oberflächlich mit dem Markengesetz beschäftigt habe, mittlerweile wurde da auch was geändert. Im Zweifel lieber nochmal beim Profi (Markenrechtsanwalt) nachlesen oder nachfragen, auch wenn es Geld kostet. Aber die Kosten für eine Abmahnung sind teilweise gewaltig.
Viel Glück mit deinem Taschenverfahren! Das Problem ist eben wirklich, dass du als Verkäufer immer die Pflicht hast, dich über die Originalität, wenn es sein muss beim Hersteller, zu versichern. Da kann man sich auch nicht auf den Großunternehmer berufen, den kann man dann höchstens seinerseits verklagen, wenn er irreführende oder täuschende Angaben gemacht hat.
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gek0_10

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Re: Lizenzware
« Antwort #8 am: 18.September 2010, 12:11:52 »

Dankeschön für die Aufklärung Konni, dann werde ich es mir wohl 2 mal überlegen müssen, ob ich das weiterhin mache  :'(
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Bodylove

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Re: Lizenzware
« Antwort #9 am: 18.September 2010, 17:28:40 »

Danke Konni für die ausführliche Information. Jetzt fühle ich mich etwas besser und kann beruhigt bei EBAY die Ware verkaufen.  :)
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Konni

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Re: Lizenzware
« Antwort #10 am: 18.September 2010, 23:44:19 »

Hehe, scheint ja zur Aufklärung beigetragen zu haben, wenn der eine aufhören will und der andere beruhigt ist und anfangen will zu verkaufen ;)

Nein, aber der Knackpunkt ist eben der Großhändler. Bodylove scheint Kontakt zu Unternehmen zu haben, die sich schon einen gewissen guten Ruf erarbeitet haben. Dass dort alles mit rechten Dingen abläuft und die nur die Originalware an die Händler weiterverkaufen ist relativ sicher.
Du, gek0, schlenderst irgendwo über einen Basar in Antalya und große Margen zu äußerst geringen Preisen, um es mal etwas überspitzt auszudrücken. Ich meine bei einer Gewinnspanne von 28€ für einen Gürtel (wer gibt denn bitte eigentlich 30€ für einen Gürtel aus??), den du für 1,5€ das Stück irgendwo gekauft hast, das ist schon eine Menge. Das klingt natürlich nach einem unglaublich lukrativen Geschäft, mit 7 verkauften Gürteln könnte ich fast einen Monat Miete zahlen, aber das klingt dann auch fast schon wieder zu gut, um wahr zu sein. Die Chance, dass es sich um Originalware handelt ist relativ gering. G-Star müsste den Gürtel dann für ca. 1€ an den Großhändler verkauft haben (wenn das nicht schon zuviel ist, immerhin hat der Großhändler auch hohe Kosten für Lagerung, Transport, Zoll und Logistik) und dann fragt man sich recht schnell, wie G-Star denn schon alleine die Rohstoffe für den Gürtel von 1€ bezahlt haben wollen? Von den Maschinen, den Produktionsstätten und Mitarbeitern ganz zu schweigen. Also ich kenne mich im Textilmarkt kein bisschen aus und habe keinen blassen Schimmer, wie hoch die Produktionskosten für so einen Gürtel sind, aber dass G-Star die für 1€ an den Großhändler verkauft, halte ich für absolut unglaubwürdig, die wissen ja schließlich auch, dass man in Europa damit 30€ pro Stück verdienen kann.
Es gibt so eine Faustregel, die stimmt nicht immer, aber man kann sich ungefähr danach richten: am meisten Geld verdient der Markeninhaber, dann kommt der Großhändler und zum Schluss der Einzelhändler. bei einigen Produkten mag das unter Umständen nicht funktionieren, aber wenn der Markeninhaber und der Großhändler sich mit Gewinnmargen von weit unter 0,50€ zufrieden geben und der Einzelhändler, der den wenigsten Aufwand hat, mit dem Produkt Gewinnmargen von 28€ erzielt, dann stimmt da etwas gehörig nicht.
Von sowas würde ich in der Tat die Finger lassen, das kann jederzeit schiefgehen, wie mit der Tasche.
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gek0_10

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Re: Lizenzware
« Antwort #11 am: 18.September 2010, 23:59:29 »

Also zu den Gürteln muss ich sagen, dass ich nun schon weit über 100 Stück verkauft habe und bis heute hatte ich nur zufrieden Kunden. Es gab auch schon Tage, da habe ich einen Gürtel für 40-45€ verkauft, also sind meine Preise im Moment noch ganz normal. Hier ist mein Foto von dem Artikel, also selbst wenn es keine Orginal Ware sein sollte, kann man es bei diesem Artikel definitv nicht nachweisen, da die in den Geschäften genauso aussehen und beim näheren Betrachten der Ware ist mir auch kein Unterschied zu meinen aufgefallen. Ich erziele damit ja auch keine übertriebenen Summen, da ic h a.) nur 10x im Monat verkaufe und b.) mir die Ware gut einteilen muss. Achso zu dem Einkaufspreis, ich bekomme die so günstig, da ich sie in größeren Mengen kaufe sonst würden Sie 5€ pro Stück kosten (bin Stammkunde  ;D).

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Bodylove

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Re: Lizenzware
« Antwort #12 am: 19.September 2010, 00:33:32 »

Betreibst du das dann Privat, oder hast du ein Kleingewerbe angemeldet?
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gek0_10

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Re: Lizenzware
« Antwort #13 am: 19.September 2010, 01:07:09 »

Betreibst du das dann Privat, oder hast du ein Kleingewerbe angemeldet?

Ne, alles privat. Deswegen verkaufe ich ja immer nur so viel, dass ich "nur" 200-400 € am Ende dadran verdiene. Ich benutze aber 2 Ebay Accounts, einen auf den Namen meiner Freundin und einen von mir, damit ich das so besser einteilen kann  ;D :). Wirst du ein Kleingewerbe angemeldet oder hast du es vor?
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Bodylove

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Re: Lizenzware
« Antwort #14 am: 19.September 2010, 09:56:21 »

Da bewegst du dich aber schon auf sehr dünnen Eis.  ;)
Ich bin seit 2001 Selbstständig und habe ein "normales" Gewerbe angemeldet da es mein Vollzeit Job ist. Auch ich hane zwei Accounts bei Ebay, aber nur da der eine Account gewerblich angemeldet ist und der andere privat. Es ist mir persönlich wichtig da eine klare Linie zu ziehen. :)
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