Babelsberg hat sich klar positioniert. Die Strafe für das Pyro-Vergehen würden sie zahlen (egal ob die jemand für unverhältnismäßig hält), wenn denn dieser eine Satz aus der Urteilsbegründung verschwindet. Der NOFV hat geäußert, dass dieser Satz nichts mit der Strafe zu tun hat, sondern nur auftaucht, weil immer der gesamte Bericht des Beobachters aufgeführt wird. Selbst wenn man das als Ablenkungsmanöver oder sonstwas empfinden würde, wäre es ganz leicht und sachlich vertretbar gewesen, die Luft aus dieser Geschichte herauszulassen. Würde mich wirklich interessieren, warum der Verband sich in diese Situation manövriert. Aus Prinzip oder was?