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Autor Thema: Der ultimative Smalltalk-Laber-Plauderthread  (Gelesen 795056 mal)

Konni

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Re: Der ultimative Smalltalk-Laber-Plauderthread
« Antwort #2500 am: 20.September 2012, 19:47:49 »

Zitat
sind mit nebrnabgaben die nebenkosten geimeint? und was ist ein mietzins?

Ja, Nebenabgaben sind Strom, Heizung, Müllentsorgung, Hausreinigung, Wasser, Grundsteuer (teilweise), ebenso wie Gebäudeversicherung etc.

Mietzins ist eine veraltete Form der Leistungsbeschreibung. "Mietzins" ist im Prinzip einfach nur ein anderes Wort für "Miete", außer dass der Mietzins auch in anderer Form als in Geldtransfers beglichen werden kann. Beispielsweise in Form von Arbeit oder dergleichen. Aber du kannst fest davon ausgehen, dass damit Geld gemeint ist ;)

Die Klausel besagt nichts anderes, als dass du Miete und Nebenkosten zusammen bezahlen sollst. Im Mietvertrag taucht die Kaltmiete auf und dann werden extra die Nebenkosten aufgelistet. Der Gesamtbetrag ist die Warmmiete und diese hast du monatlich (sofern per Mietvertrag nicht anders vereinbart) an den Vermieter zu zahlen. Am Ende des Jahres findet dann noch die Betriebskostenabrechnung statt. Geht aus dieser hervor, dass der Mieter mehr verbraucht hat, als in den Nebenkosten ausgewiesen war (hoher Gasverbrauch, mehr Strom als gedacht etc) kann es zu einer Nachzahlung kommen oder sogar Rückerstattung kommen, wenn du weniger verbrauchst als in den Nebenkosten geplant. Es lohnt sich aber immer, die Betriebskostenabrechnung sehr genau durchzusehen und um die einzelne Aufstellung jedes einzelnen Postens zu bitten. Vermieter schlagen hier gerne Kosten dazu, die sie auf den Mieter gar nicht abwälzen können. Ich habe mich bisher fast jedes Jahr mit Vermietern über die Betriebskostenabrechnung gestritten (ja ich gebe es zu, der beliebteste Mieter bin ich nicht, aber dafür der, der wirklich nur das zahlt, was er zahlen muss).

EDIT: Nebenbei gesagt finde ich es gut, dass du dir den Vertrag so genau durchliest! Das sollten viel viel mehr Menschen machen, dann gäbe es nur die Hälfte der Probleme, allerdings würden dann ein paar Anwälte auch am Hungertuch nagen.
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White

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Re: Der ultimative Smalltalk-Laber-Plauderthread
« Antwort #2501 am: 20.September 2012, 19:56:14 »

Joa, seh ich genauso. Ich hab die vermutlich netteste Vermieterin der Welt, aber den Mietvertrag hab ich mir auch komplett durchgelesen und war auch tatsächlich kein Abzockparagraph drin ^^
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Henningway

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Re: Der ultimative Smalltalk-Laber-Plauderthread
« Antwort #2502 am: 21.September 2012, 00:05:41 »

@ Konni: der Satz mit dem "genau durchlesen" bringt mich zurück ins Jahr 2006. Damals habe ich eine Maisonette-Wohnung bezogen. Im Mietvertrag stand drin, dass die Wohnung nur jeweils zum 31.12. des laufenden Jahres kündbar ist. Das habe ich mit dem Vermieter, einem Immobilienmakler (!), ausgefochten. Die anderen Mietparteien im Haus haben Wind bekommen und ihren Vertrag auch gleich ändern wollen. Am Ende musste der Makler so mehrere Dutzend Mietverträge ändern lassen ;D uns war das insofern egal, weil etwa zur gleichen Zeit herausgekommen ist, dass er unsere Nebenkosten veruntreut hat...

Zählt denn die Heizung pauschal immer zu den Nebenkosten? Oftmals wird sie doch separat aufgeführt, gleichsam der Strom.
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Emanuel

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Re: Der ultimative Smalltalk-Laber-Plauderthread
« Antwort #2503 am: 21.September 2012, 00:33:00 »

In meinem Mietvertrag werden Heizkosten unter den Nebenkosten aufgeführt und der Strom wird nochmal separat aufgeführt.

Dafür bietet mein Mietvertrag ein sehr kurioses Kündigungsrecht. Bis zum 30.09.2016 verzichten beide Parteien auf ihr Kündigungsrecht, allerdings habe ich in den Jahren 2013,2014 und 2015 ein Sonderkündigungsrecht zum jeweiligen Ende des Sommersemesters mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wenn ich mein Studium im Wintersemester abschließen sollte, dann wird mir auch dann ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, wenn ich dies nachweise.

Mir soll dies recht sein, doch ist das überhaupt legal?
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Don-Muchacho

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Re: Der ultimative Smalltalk-Laber-Plauderthread
« Antwort #2504 am: 21.September 2012, 01:52:45 »

Und wenn du dein Studium im Winter abbrichst? Oder zu deiner Freundin ziehen willst? Oder zu deinen Kindern? Or Whatever. Weiß nicht, würd mir das so nicht unbedingt gefallen lassen.
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Henningway

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Re: Der ultimative Smalltalk-Laber-Plauderthread
« Antwort #2505 am: 21.September 2012, 10:02:50 »

Kann ich mir auch nicht vorstellen, Emanuel. Ich denke, dass es sich mit de3m gleichen Argument wie bei meiner Wohnung entkräften lässt. Drei Monate Kündigungsfrist sollten nicht überschritten werden dürfen.
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Konni

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Re: Der ultimative Smalltalk-Laber-Plauderthread
« Antwort #2506 am: 21.September 2012, 10:12:39 »

Zitat
Zählt denn die Heizung pauschal immer zu den Nebenkosten? Oftmals wird sie doch separat aufgeführt, gleichsam der Strom.

Nein, nur wenn er unter Nebenkosten aufgelistet ist. Im Normalfall haben die meisten Mieter heute einen Direktvertrag mit einem Stromanbieter, da der Hausverwalter ja mit dem Strom nicht viel zu tun hat. Fernwärme fällt wohl auch nicht unter Nebenkosten. Ich glaube allerdings, dass einige Mietverträge im Osten den Strom noch unter Nebenkosten abrechnen, bin mir da aber auch gerade nicht vollkommen sicher, glaube mich aber erinnern zu können, dass das an älteren Pauschalverträgen von Wohnungsgenossenschaften mit Stromanbietern liegt.

Zitat
In meinem Mietvertrag werden Heizkosten unter den Nebenkosten aufgeführt und der Strom wird nochmal separat aufgeführt.

In dem Fall gehört der Strom natürlich nicht zu den Nebenabgaben. (was aber auch egal ist, ich würde ich trotzdem rechtzeitig zahlen ;) )

Zitat
Mir soll dies recht sein, doch ist das überhaupt legal?

Achja, jedes Jahr derselbe billige Vermietertrick bei Studenten. Keine Ahnung woher das kommt. §573c regelt die Fristen einer ordentlichen Kündigung.
Absatz 1 sagt (seit 2001!), dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig sei.
Absatz 4 des gleichen Paragraphen sagt, dass abweichende Vereinbarungen, die dem Mieter zum Nachteil werden, unwirksam sind. Du hast also ganz normal deine 3-monatige Kündigungsfrist.
Wohnst du in einem Studentenwohnheim?

Zitat
der Satz mit dem "genau durchlesen" bringt mich zurück ins Jahr 2006. Damals habe ich eine Maisonette-Wohnung bezogen. Im Mietvertrag stand drin, dass die Wohnung nur jeweils zum 31.12. des laufenden Jahres kündbar ist. Das habe ich mit dem Vermieter, einem Immobilienmakler (!), ausgefochten.

Ja, auf einem ähnlichen Kündigungsrecht werde ich bei unserem nächsten Mietvertrag auch bestehen, damit mir Situationen, wie diese in der ich mich momentan befinde, in Zukunft erspart bleiben.


Nochmal zurück zu den Betriebskosten. Die würde ich mir genau ansehen und schauen, ob diese nicht zu niedrig angesetzt sind. Einige Vermieter nutzen die Betriebskosten als Trick, ihre Wohnung erstmal möglichst billig zu vermieten. Der Schrecken beim Mieter setzt dann ein, wenn er den Nachzahlungsbescheid bekommt. Am besten ist es hier, sich bei Nachbarn zu erkundigen, wie hoch ihre Betriebskosten sind oder sich vom Vermieter die letztjährige Betriebskostenabrechnung zeigen zu lassen.
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Konni

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Re: Der ultimative Smalltalk-Laber-Plauderthread
« Antwort #2507 am: 21.September 2012, 11:05:17 »

Zitat
Dafür bietet mein Mietvertrag ein sehr kurioses Kündigungsrecht. Bis zum 30.09.2016 verzichten beide Parteien auf ihr Kündigungsrecht, allerdings habe ich in den Jahren 2013,2014 und 2015 ein Sonderkündigungsrecht zum jeweiligen Ende des Sommersemesters mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wenn ich mein Studium im Wintersemester abschließen sollte, dann wird mir auch dann ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, wenn ich dies nachweise.

Stop, im Gegensatz zu dem, was ich vorher geschrieben habe, kann es doch zulässig und wirksam sein. Ich habe mich nochmal kurz belesen und das hier gefunden:


http://lexetius.com/2005,598


Rechtlich ist das etwas schwierig. Du gehst einen unbefristeten Mietvertrag ein und verzichtest freiwillig auf ein ordentliches Kündigungsrecht. Das stellt quasi eine Mindestmietzeit dar. Ich dachte, §573c I und IV greifen da, aber bei beidseitigem Vertragsabschluss als unveränderliche Klausel im Mietvertrag wird diese Klausel zur AGB des Vermieters (§305 BGB) und ist somit zulässig, da nicht mehr durch §573c gedeckt. Das sagt obiges BGH-Urteil. So eine Klausel ist aber nur zulässig, wenn die "Mindestmietzeit" 4 Jahre nicht überschreitet. Was sie ja nicht tut. So eine Klausel habe ich bisher noch nicht gesehen, sie scheint aber rechtlich durch das BGH gedeckt zu sein. Für Rechtssicherheit würde ich entweder mit einem Anwalt in Kontakt treten (komplette Prüfung des Mietvertrages) und/oder den Vermieter fragen, ob er auf den Kündigungsfristen so besteht.
« Letzte Änderung: 21.September 2012, 11:07:31 von Konni »
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Re: Der ultimative Smalltalk-Laber-Plauderthread
« Antwort #2508 am: 21.September 2012, 11:23:14 »

Naja, irgendwo ist diese Klausel ja shcon mehr oder weniger "Studentengerecht" - Vielleciht könntest du den Vermieter auch dazu bringen, das gleiche im Falle eines Studienabbruchs im Winteresemester einzubauen. Ich nehme ja nicht an, dass du im weiteren Verlauf deines Studium noch ein paar mal umziehen willst ^^
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Konni

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Re: Der ultimative Smalltalk-Laber-Plauderthread
« Antwort #2509 am: 21.September 2012, 12:15:11 »

Mich würde trotzdem interessieren, wo er wohnt und welche Gründe der Vermieter sieht, so eine Klausel einzubringen? Letztendlich könnte er doch auch mit ordentlicher Kündigungsfrist auskommen, wenn es sich nicht gerade um einen Mietvertrag im Studentenwohnheim handelt, denn hier ist es in der Regel wirklich schwer, innerhalb eines Semesters einen Nachmieter zu finden.
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Emanuel

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Re: Der ultimative Smalltalk-Laber-Plauderthread
« Antwort #2510 am: 21.September 2012, 12:32:33 »

Im Mietvertrag steht drin, dass diese Klausel dazu dient, dass es auch künftigen Studentengenerationen möglich ist zum jeweiligen Wintersemester ihre Wohnung zu beziehen. So oder so ähnlich wird argumentiert, ich kann aber gleich nochmal den genauen Wortlaut nachlesen. Allerdings handelt es sich nicht um ein Studentenwohnheim. Ich werde zwar zusammen mit 3 anderen Studenten wohnen, allerdings musste ich nie nachweisen, dass ich überhaupt studiere. Auch steht im Mietvertrag nichts davon, dass ich eine Studienbescheinigung vorlegen muss.
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Shakespeare

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Re: Der ultimative Smalltalk-Laber-Plauderthread
« Antwort #2511 am: 21.September 2012, 12:51:03 »

...wenn es sich nicht gerade um einen Mietvertrag im Studentenwohnheim handelt, denn hier ist es in der Regel wirklich schwer, innerhalb eines Semesters einen Nachmieter zu finden.
Also ich wohne hier in Göttingen in einem Studentenwohnheim und habe eine solche Kündigungsklausel, mit der ich jederzeit zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen darf. Und wenn ich meinen Vertrag sogar richtig verstehe kann ich jederzeit sagen, ich ziehe zum Ende diesen Monats aus und muss dann lediglich eine Strafe von 20€ zahlen.
In Göttingen kann sich das Studentenwerk dies jedoch denke ich auch locker erlauben, da es hier viel zu wenig WOhnungen gibt, die für Studenten geeignet sind...
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Salvador

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Re: Der ultimative Smalltalk-Laber-Plauderthread
« Antwort #2512 am: 21.September 2012, 12:52:19 »

...wenn es sich nicht gerade um einen Mietvertrag im Studentenwohnheim handelt, denn hier ist es in der Regel wirklich schwer, innerhalb eines Semesters einen Nachmieter zu finden.
Also ich wohne hier in Göttingen in einem Studentenwohnheim und habe eine solche Kündigungsklausel, mit der ich jederzeit zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen darf. Und wenn ich meinen Vertrag sogar richtig verstehe kann ich jederzeit sagen, ich ziehe zum Ende diesen Monats aus und muss dann lediglich eine Strafe von 20€ zahlen.
In Göttingen kann sich das Studentenwerk dies jedoch denke ich auch locker erlauben, da es hier viel zu wenig WOhnungen gibt, die für Studenten geeignet sind...

War bei mir im Studentenwohnheim auch ähnlich. Die Wartelisten waren zudem immer voll, sodass die Leute sich um neue Wohnplätze in Uninähe gerissen haben.
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White

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Re: Der ultimative Smalltalk-Laber-Plauderthread
« Antwort #2513 am: 21.September 2012, 13:05:15 »

Jo, bin damals mitten im Semester aus dem Studentenwohnheim ausgezogen, hatte 15+ Leute, die mich angerufen haben, ob sie meine Wohnung bekommen können :D
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Don-Muchacho

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Re: Der ultimative Smalltalk-Laber-Plauderthread
« Antwort #2514 am: 21.September 2012, 14:21:16 »

ist in Darmstadt ähnlich. Die Studentenwohnheime sind für 1 Jahr im Voraus ausgebucht so inetwa.
Wir haben allerdings die Problematik die TU, die Hochschule Darmstadt und eine evangelische Fachhochschule oder sowas in Darmstadt dazu nur 20-30 Minuten bis Frankfurt. 70% der Einwohner sind praktisch Studenten.
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Re: Der ultimative Smalltalk-Laber-Plauderthread
« Antwort #2515 am: 21.September 2012, 16:47:46 »

Wenn ich mich recht erinnere hat Konni auch noch ein "nicht abgeschlossenes" Jurastudium
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HoneyBadger

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Re: Der ultimative Smalltalk-Laber-Plauderthread
« Antwort #2516 am: 21.September 2012, 17:09:12 »

Konni ist einfach Konni, der weiß sowas.  :D
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DVNO

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Re: Der ultimative Smalltalk-Laber-Plauderthread
« Antwort #2517 am: 21.September 2012, 17:15:02 »

Wenn ich mich recht erinnere hat Konni auch noch ein "nicht abgeschlossenes" Jurastudium

Konni ist im Prinzip Berlin.

Und wenn er genug von seiner Freundin gelernt hat, wird er eine Art Karnevalsprinz von Rio.
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Starkstrom_Energie

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Re: Der ultimative Smalltalk-Laber-Plauderthread
« Antwort #2518 am: 22.September 2012, 12:11:33 »

Mist, warum gehen meine Fußbälle immer so schnell kaputt >:(
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HaHoHe, Euer Jürgen!

HoneyBadger

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Re: Der ultimative Smalltalk-Laber-Plauderthread
« Antwort #2519 am: 22.September 2012, 12:35:36 »

Meine sterben irgendwie fast immer an Dornen. Ein Mysterium.
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