Zählt denn die Heizung pauschal immer zu den Nebenkosten? Oftmals wird sie doch separat aufgeführt, gleichsam der Strom.
Nein, nur wenn er unter Nebenkosten aufgelistet ist. Im Normalfall haben die meisten Mieter heute einen Direktvertrag mit einem Stromanbieter, da der Hausverwalter ja mit dem Strom nicht viel zu tun hat. Fernwärme fällt wohl auch nicht unter Nebenkosten. Ich glaube allerdings, dass einige Mietverträge im Osten den Strom noch unter Nebenkosten abrechnen, bin mir da aber auch gerade nicht vollkommen sicher, glaube mich aber erinnern zu können, dass das an älteren Pauschalverträgen von Wohnungsgenossenschaften mit Stromanbietern liegt.
In meinem Mietvertrag werden Heizkosten unter den Nebenkosten aufgeführt und der Strom wird nochmal separat aufgeführt.
In dem Fall gehört der Strom natürlich nicht zu den Nebenabgaben. (was aber auch egal ist, ich würde ich trotzdem rechtzeitig zahlen
)
Mir soll dies recht sein, doch ist das überhaupt legal?
Achja, jedes Jahr derselbe billige Vermietertrick bei Studenten. Keine Ahnung woher das kommt. §573c regelt die Fristen einer ordentlichen Kündigung.
Absatz 1 sagt (seit 2001!), dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig sei.
Absatz 4 des gleichen Paragraphen sagt, dass abweichende Vereinbarungen, die dem Mieter zum Nachteil werden, unwirksam sind. Du hast also ganz normal deine 3-monatige Kündigungsfrist.
Wohnst du in einem Studentenwohnheim?
der Satz mit dem "genau durchlesen" bringt mich zurück ins Jahr 2006. Damals habe ich eine Maisonette-Wohnung bezogen. Im Mietvertrag stand drin, dass die Wohnung nur jeweils zum 31.12. des laufenden Jahres kündbar ist. Das habe ich mit dem Vermieter, einem Immobilienmakler (!), ausgefochten.
Ja, auf einem ähnlichen Kündigungsrecht werde ich bei unserem nächsten Mietvertrag auch bestehen, damit mir Situationen, wie diese in der ich mich momentan befinde, in Zukunft erspart bleiben.
Nochmal zurück zu den Betriebskosten. Die würde ich mir genau ansehen und schauen, ob diese nicht zu niedrig angesetzt sind. Einige Vermieter nutzen die Betriebskosten als Trick, ihre Wohnung erstmal möglichst billig zu vermieten. Der Schrecken beim Mieter setzt dann ein, wenn er den Nachzahlungsbescheid bekommt. Am besten ist es hier, sich bei Nachbarn zu erkundigen, wie hoch ihre Betriebskosten sind oder sich vom Vermieter die letztjährige Betriebskostenabrechnung zeigen zu lassen.