MeisterTrainerForum

Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Autor Thema: EU Ausländer in der dritten Liga  (Gelesen 17033 mal)

Gurpser

  • Profi
  • ****
  • Offline Offline
EU Ausländer in der dritten Liga
« am: 03.März 2010, 22:43:47 »

Um das Thema nochmal zu diskutieren lohnt sich aus meiner sicht ein Thread.

Ich kann leider keine Regelungen finden, ob in der dritten Liga wirklich Serben, Bosnier und Ukrainer verpflichtet werden dürfen so wie der FM das darstellt.

kennt sich jemand damit aus? Hat jemand eine Idee wo man nachfragen könnte.

Und ist evtl. sogar der researcher hier umtriebig der diese Regel im footie eingegeben hat?

Octavianus

  • Administrator
  • Lebende Legende
  • ******
  • Offline Offline
Re: EU Ausländer in der dritten Liga
« Antwort #1 am: 04.März 2010, 00:20:40 »

Naja, wie wäre es mit einem Blick in das 107 Seiten lange offizielle Dokument vom DFB? ;)
http://www.dfb.de/uploads/media/04_Statut_3_Liga_Regionalliga_01.pdf

Edit: Oder besser in der DFB-Spielordnung...
http://www.dfb.de/uploads/media/05_Spielordnung.pdf

Zitat
§ 10.3 Spielberechtigungsliste in der 3. Liga und der Regionalliga
3.1 Spielberechtigt für die 3. Liga oder die Regionalliga sind nur Spieler, die auf der von der zuständigen Geschäftsstelle herausgegebenen jeweiligen Spielberechtigungsliste für die 3. Liga oder die Regionalliga aufgeführt sind.
Auf der jeweiligen Spielberechtigungsliste dürfen nicht mehr als drei Nicht-EU-Ausländer aufgeführt werden.
Von der Regelung in Absatz 2 bleiben bestehende Arbeitsverträge mit Nicht-EU-Ausländern unberührt. Dies gilt auch bei vereinbarter Option, wenn sie vom Spieler wahrgenommen wird. Nimmt der Verein eine vereinbarte Option wahr, muss er sich den Spieler auf die zulässige Zahl von Nicht-EU-Ausländern anrechnen lassen.
Neue Arbeitsverträge mit Nicht-EU-Ausländern dürfen nur dann abgeschlossen werden, wenn die zulässige Zahl von Nicht-EU-Ausländern damit nicht überschritten wird.
Die Absätze 2 bis 4 finden keine Anwendung auf rechtmäßig beschäftigte Vertrags- oder Lizenzspieler, die Staatsangehörige eines Landes sind, das mit der EU ein Abkommen geschlossen hat, durch das eine Gleichbehandlung von Staatsangehörigen dieses Landes hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Entlohnung oder der Entlassung mit Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der EU gewährt wird.

Markierter Absatz 1: Hier die Bestätigung für die FM-Regelung
Absatz 2: Der interessantere Aspekt! Hier muss sich nämlich an EU-Recht gehalten werden. Das heißt, dass diese Staaten ein Kooperationsabkommen abgeschlossen haben. Wo das zu finden ist? Müsste man entweder mal den DFB fragen, die wissen das sicher, oder direkt bei der EU. ;)
« Letzte Änderung: 04.März 2010, 00:28:44 von Octavianus »
Gespeichert
Ständig im Einsatz für einen besseren FM und für ein tolles Forum :)

Du hast FRAGEN? Hier gibt es ANTWORTEN rund um den FM!

Gurpser

  • Profi
  • ****
  • Offline Offline
Re: EU Ausländer in der dritten Liga
« Antwort #2 am: 04.März 2010, 00:37:04 »

naja dann haben wir ja schon mal den ersten Fehler oder? Im Footie gibt es die 3 Nicht EU Ausländer Regel nicht?

Octavianus

  • Administrator
  • Lebende Legende
  • ******
  • Offline Offline
Re: EU Ausländer in der dritten Liga
« Antwort #3 am: 04.März 2010, 01:00:13 »

Okay mal die Regeln vom FM10 für die 3. Liga aufgelistet:

- Keine Nicht-EU-Spieler dürfen aus dem Ausland verpflichtet werden - Ist in meinen Augen erfüllt, es gibt halt Kooperationsabkommen der EU mit Anrainerstaaten
- In der Aufstellung maximal 3 Nicht-EU-Ausländer - Erfüllt, siehe Zitat unten
- In der Aufstellung mindestens 4 deutsche U23-Spieler - Erfüllt, siehe Zitat unten
- Im Kader dürfen maximal 3 Spieler über 23 Jahren stehen (nur B-Teams) - Ist auch korrekt, siehe zweites Zitat und ist auch richtig umgesetzt, das habe ich mit meinem Stuttgart-Testsave schon gesehen, obwohl... "bis zu 3 Spieler gleichzeitig im Spiel", das ist doch nochmal was anderes. Müsste man mal sehen, ob man das richtig umsetzen kann.

Edit:
Zitat
§ 12a
4. Einsatz von Spielern, die für eine Auswahlmannschaft des DFB spielberechtigt sind
4.1 Amateurvereine
Auf dem Spielberichtsbogen eines jeden Meisterschafts- und DFB-Pokalspiels einer Mannschaft der 3. Liga oder der Regionalliga eines Amateurvereins müssen unter den dort genannten 18 Spielern mindestens vier Spieler, die für eine Auswahlmannschaft des DFB spielberechtigt sind und die am 1.7. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aufgeführt werden.
...
5. Spielberechtigung von Nicht-EU-Ausländern und Nichteuropäern
5.1 Amateurvereine
In jedem Meisterschafts- und DFB-Pokalspiel einer Mannschaft der 3. Liga oder der Regionalliga dürfen nicht mehr als drei Nicht-EU-Ausländer auf dem Spielbericht unter den 18 teilnahmeberechtigten Spielern aufgeführt werden. § 10 Nr. 3.1, Absatz 5 gilt entsprechend.
Diese Bestimmung gilt nicht für so genannte Fußballdeutsche. Fußballdeutscher ist, wer die letzten fünf Jahre, davon mindestens drei Jahre als Juniorenspieler, ununterbrochen für deutsche Vereine spielberechtigt war.

Edit²:
Zitat
§ 12 Spielerlaubnis in Zweiten Mannschaften von Lizenzvereinen
1. In Vereinspokalspielen des Deutschen Fußball-Bundes auf DFB-Ebene (§ 46 Nr. 2.1) und in Meisterschaftsspielen in allen Amateurspielklassen dürfen in Zweiten Mannschaften von Lizenzvereinen nur Spieler (unabhängig von ihrem Spielerstatus) eingesetzt werden, die mit Beginn des Spieljahres am 1. 7. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern nachstehende Regelungen nichts anderes vorsehen.
Darüber hinaus dürfen sich bis zu drei Spieler, die am 1.7. das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, gleichzeitig im Spiel befinden.
In Pokalspielen auf Landesebene ist der Einsatz von Lizenzspielern nicht zulässig.

2. In jedem Meisterschafts- und DFB-Pokalspiel einer Zweiten Mannschaft dürfen ab Spieljahr 2004/2005 nicht mehr als drei Nicht-EU-Ausländer auf dem Spielbericht unter den 18 teilnahmeberechtigten Spielern aufgeführt werden. § 10 Nr. 3.1, Absatz 5 gilt entsprechend.
« Letzte Änderung: 04.März 2010, 01:16:09 von Octavianus »
Gespeichert
Ständig im Einsatz für einen besseren FM und für ein tolles Forum :)

Du hast FRAGEN? Hier gibt es ANTWORTEN rund um den FM!

Gurpser

  • Profi
  • ****
  • Offline Offline
Re: EU Ausländer in der dritten Liga
« Antwort #4 am: 04.März 2010, 08:36:01 »

Hmmm, aber wie sieht es dann mit diesem Absatz aus:

Neue Arbeitsverträge mit Nicht-EU-Ausländern dürfen nur dann abgeschlossen werden, wenn die zulässige Zahl von Nicht-EU-Ausländern damit nicht überschritten wird.

Dass würde doch heißen: Solange ich keine Nicht-EU Ausländer habe, dürfte ich bis zu drei Nicht-EU Spieler verpflichten?

sebstar

  • Vertragsamateur
  • ***
  • Offline Offline
Re: EU Ausländer in der dritten Liga
« Antwort #5 am: 04.März 2010, 09:21:58 »

was hab ich da nur losgetreten :D

Gespeichert

Gurpser

  • Profi
  • ****
  • Offline Offline
Re: EU Ausländer in der dritten Liga
« Antwort #6 am: 04.März 2010, 10:09:17 »

Sorry Sebstar, aber mit dir hat das nix zu tun. Ist bereits ein Problem seit 09 und auch dort mehrfach durch mich angesprochen, siehe 09er Forum...  ;)

Octavianus

  • Administrator
  • Lebende Legende
  • ******
  • Offline Offline
Re: EU Ausländer in der dritten Liga
« Antwort #7 am: 04.März 2010, 10:55:02 »

Hmmm, aber wie sieht es dann mit diesem Absatz aus:

Neue Arbeitsverträge mit Nicht-EU-Ausländern dürfen nur dann abgeschlossen werden, wenn die zulässige Zahl von Nicht-EU-Ausländern damit nicht überschritten wird.

Dass würde doch heißen: Solange ich keine Nicht-EU Ausländer habe, dürfte ich bis zu drei Nicht-EU Spieler verpflichten?
Ja, das heißt das. Wo ist jetzt das Problem dabei? Die Regeln lassen das zu.
Gespeichert
Ständig im Einsatz für einen besseren FM und für ein tolles Forum :)

Du hast FRAGEN? Hier gibt es ANTWORTEN rund um den FM!

Provinz-Manager

  • Gast
Re: EU Ausländer in der dritten Liga
« Antwort #8 am: 04.März 2010, 12:12:42 »

Ansonsten schreib es doch mal in SI Bugforum. ;)
Die sollte ja wissen und vielleicht sogar erklaeren koennen, wie die Regeln da eingepflegt sind.
Gespeichert

Octavianus

  • Administrator
  • Lebende Legende
  • ******
  • Offline Offline
Re: EU Ausländer in der dritten Liga
« Antwort #9 am: 04.März 2010, 12:20:16 »

Gute Idee, werde dort zumindest mal die Sache mit den Ü23-Spielern in zweiten Teams ansprechen. Der Rest scheint mir in Ordnung zu sein.
Gespeichert
Ständig im Einsatz für einen besseren FM und für ein tolles Forum :)

Du hast FRAGEN? Hier gibt es ANTWORTEN rund um den FM!

Gurpser

  • Profi
  • ****
  • Offline Offline
Re: EU Ausländer in der dritten Liga
« Antwort #10 am: 04.März 2010, 12:31:59 »

Hmmm, aber wie sieht es dann mit diesem Absatz aus:

Neue Arbeitsverträge mit Nicht-EU-Ausländern dürfen nur dann abgeschlossen werden, wenn die zulässige Zahl von Nicht-EU-Ausländern damit nicht überschritten wird.

Dass würde doch heißen: Solange ich keine Nicht-EU Ausländer habe, dürfte ich bis zu drei Nicht-EU Spieler verpflichten?
Ja, das heißt das. Wo ist jetzt das Problem dabei? Die Regeln lassen das zu.

Aber das Spiel lässt es nicht zu: Wenn ich z.B: einen Brasilianer verpflichten will sagt es sinngemäßg: Sie dürfen 0 Nicht EU Ausländer aus dem Ausland verpflichten (bisher 0); die Regeln die du hast, lese ich anders, oder?

Octavianus

  • Administrator
  • Lebende Legende
  • ******
  • Offline Offline
Re: EU Ausländer in der dritten Liga
« Antwort #11 am: 04.März 2010, 13:27:02 »

Hmm, das Spiel hält sich dabei an diese Regel:
- Keine Nicht-EU-Spieler dürfen aus dem Ausland verpflichtet werden

Aber ich verstehe, was du meinst. Diesem Absatz zufolge müsste man Nicht-EU-Spieler verpflichten können. Ich bin aber nicht so sicher, ob der Zusatz wirklich so verstanden werden soll. Bin kein Jurist, sorry. ;)

Am besten fragen wir da vorher wirklich mal beim DFB nach und bitten um Klärung.
Gespeichert
Ständig im Einsatz für einen besseren FM und für ein tolles Forum :)

Du hast FRAGEN? Hier gibt es ANTWORTEN rund um den FM!

Gurpser

  • Profi
  • ****
  • Offline Offline
Re: EU Ausländer in der dritten Liga
« Antwort #12 am: 04.März 2010, 13:56:59 »

Ich habe gestern erstmal bzgl. der Nicht EU Ausländer an EU und DFB geschrieben... Mal schauen was dabei raus kommt.

Kann vielleicht jemand anders nochmal bzgl. der "Brasilianer-Thematik" nachfragen ?

Gurpser

  • Profi
  • ****
  • Offline Offline
Re: EU Ausländer in der dritten Liga
« Antwort #13 am: 04.März 2010, 14:02:24 »

Ok nicht mehr notwendig, der DFB hat geantwortet und ich denke die regeln lassen sich nicht im Footie abbilden:

1. Prüfung: Kann ein Spieler überhaupt eine Arbeitsberechtigung von der zuständigen
Behörde für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit als Fußballspieler
(unterhalb der Bundesliga/2.Bundesliga) erhalten?
Folgende Staatsangehörige bekommen i. d. R. eine Arbeitsberechtigung:

Mitgliedsstaaten der EU:

1951: Belgien, BRD, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande
1973: Dänemark, Irland, U.K.
1981: Griechenland
1986: Portugal, Spanien
1995: Österreich, Schweden, Finnland
2004: Malta, Zypern (gr. Teil)

Bei folgenden „neuen“ EU-Staaten besteht jedoch noch keine vollständige Arbeitsmarktfreizügigkeit
(Stand jetzt: spätestens 2011 vorgesehen):


2004: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei,
Ungarn, Slowenien,
2007: Bulgarien, Rumänien

Präferenzregel: (gilt nur für die o. g. EU-Beitrittsländer nach 1995)

Angehörige der Beitrittsländer nach 1995 bekommen nach jetzigem Stand i. d. R. keinen Aufenthaltstitel, der sie zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit (Ausnahme z.B.
Sportfachliche Qualifikation für Bundesliga und 2. Bundesliga) berechtigt. Aufgrund einer Ausnahmeregelung (sog. Präferenzregel) besteht für die neuen EUBürger
unter bestimmten Voraussetzzungen die Möglichkeit eine Arbeitserlaubnis zu
bekommen. Wer für einen ununterbrochenen Zeitraum von 12 Monaten (seit Beitritt des Landes zur EU) oder länger zum Arbeitsmarkt (z.B. als Fußballprofi in Lizenzliga
bzw. sonstiger Job) in Deutschland zugelassen war, erhält Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Er darf bei Vollendung der 12 Monate demnach im Anschluss auch in der R oder einer sonstigen Spielklasse als Fußballspieler arbeiten. Bei den Beitrittsländern
von 2007 kann die Präferenzregel demnach erst frühestens ab 1.1. 2008 greifen.
Hat der Spieler nach seiner legalen Tätigkeit in Deutschland jedoch wieder im Ausland gearbeitet, so gilt die Präferenz-Regelung nicht mehr. Er muss erneut >1 Jahr in
Deutschland gearbeitet haben, um die Präferenzregelung wieder in Anspruch nehmen
zu können.
Länder mit besonderem Abkommen (Anwerbestoppausnahmeverordnung, ASAV § 9):
Staatsangehörigen der folgenden Staaten kann abweichend von den §§ 2 bis 8 die Arbeitserlaubnis
erteilt werden: Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland,
San Marino, USA. Des Weiteren haben einzelne Länder bilaterale Abkommen mit der BRD. Deren
Staatsangehörige erhalten i. d. R. ebenfalls eine Arbeitserlaubnis. Hierzu zählen:
Norwegen, Liechtenstein, Island (alle 3 Länder über EWR-Abkommen), Schweiz
« Letzte Änderung: 04.März 2010, 14:04:42 von Gurpser »
Gespeichert

Gurpser

  • Profi
  • ****
  • Offline Offline
Re: EU Ausländer in der dritten Liga
« Antwort #14 am: 04.März 2010, 14:02:52 »

2. Prüfung: max. 3 Nicht-EU-Ausländer auf der Spielberechtigungsliste!

Welche Nationalitäten belasten nicht das Maximal-Kontingent von 3 Nicht-EUAusländern
auf der Spielberechtigungsliste gem. § 10.3. der DFB-Spielordnung?
Voraussetzung: Sie müssen eine entsprechende Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
besitzen, die sie gem. 1. Prüfung u. U. gar nicht erhalten können.
Das Kontingent wird durch folgende Länder (4 Kategorien) nicht belastet:
(Grundlage „sog. Simutenkov-Urteil“):

1. EU-Staatsangehörige:
1951: Belgien, BRD, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande
1973: Dänemark (Grönland und Faröer-Inseln gleich gestellt), Irland, U.K.
1981: Griechenland
1986: Portugal, Spanien
1995: Österreich, Schweden, Finnland
2004: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien,
Malta, Zypern (gr. Teil)
2007: Bulgarien, Rumänien

2. 21 Länder mit besonderem Abkommen:
Norwegen, Liechtenstein, Island, Schweiz, Türkei, Algerien, Marokko, Tunesien, Russland,
Mazedonien, Kroatien, Ukraine, Moldawien, Armenien, Aserbaidschan, Georgien,
Kasachstan, Kirgisien, Turkmenistan, Usbekistan, Weißrussland.

3. Anwerbestoppausnahmeverordnung, ASAV, § 9
ASAV § 9 Regionale Ausnahmen:
Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, USA.
« Letzte Änderung: 04.März 2010, 14:05:02 von Gurpser »
Gespeichert

Gurpser

  • Profi
  • ****
  • Offline Offline
Re: EU Ausländer in der dritten Liga
« Antwort #15 am: 04.März 2010, 14:03:36 »

4. AKP-Staaten: (Afrika-, Karibik-, Pazifik-Staaten)
Am wenigsten entwickelte AKPStaaten
Sonstige AKP-Länder
• Angola,
• Äquatorialguinea,
• Äthiopien,
• Benin,
• Burkina Faso,
• Burundi,
• Dschibuti,
• Eritrea,
• Gambia,
• Guinea,
• Guinea-Bissau,
• Haiti,
• Republik Kap Verde,
• Kiribati,
• Komoren,
• Demokratische Republik Kongo,
• Lesotho, Liberia,
• Madagaskar,
• Malawi,
• Mali,
• Mauretanien,
• Mosambik,
• Niger,
• Ruanda,
• Salomonen,
• Sambia,
• Samoa,
• São Tomé und Príncipe,
• Sierra Leone,
• Somalia,
• Sudan,
• Tansania,
• Timor Leste,
• Togo,
• Tschad,
• Tuvalu,
• Uganda,
• Vanuatu,
• Zentralafrikanische Republik.
• Antigua und Barbuda,
• Bahamas,
• Barbados,
• Belize,
• Botsuana,
• Cookinseln,
• Côte d'Ivoire,
• Dominica,
• Dominikanische Republik,
• Fidschi,
• Gabun,
• Ghana,
• Grenada,
• Guyana,
• Jamaika,
• Kamerun,
• Kenia,
• Kongo (Brazzaville),
• Marshallinseln,
• Mauritius,
• (Föderierte Staaten von) Mikronesien,
• Namibia,
• Nauru,
• Nigeria,
• Niue,
• Palau,
• Papua-Neuguinea,
• St. Christoph und Nevis,
• St. Lucia, St.Vincent und die Grenadinen,
• Senegal,
• Seychellen,
• Simbabwe,
• Südafrika (teilweise),
• Suriname,
• Swasiland,
• Timor Tonga,
• Trinidad und Tobago.
Die unter Punkt 2 – 4 genannten Staatsangehörigen belasten das N-EU Kontingent nur
dann nicht, wenn sie Vertragsspieler sind. Amateure belasten das Kontingent hingegen
und werden auf die Maximalzahl (aktuell 3) angerechnet.

Gurpser

  • Profi
  • ****
  • Offline Offline
Re: EU Ausländer in der dritten Liga
« Antwort #16 am: 04.März 2010, 14:14:15 »

So und nun meine Meinung wie ich es als realistisch handhaben würde (wie seht ihr das)?:

Ohne Probleme verpflichten kann man die alten EU Ausländer + Norweger, Schweizer, etc.

Die "neuen" EU Ausländer nur wenn sie bereits in Deutschland spielen oder zumindest gespielt haben.

Provinz-Manager

  • Gast
Re: EU Ausländer in der dritten Liga
« Antwort #17 am: 04.März 2010, 14:20:28 »

So und nun meine Meinung wie ich es als realistisch handhaben würde (wie seht ihr das)?:

Ohne Probleme verpflichten kann man die alten EU Ausländer + Norweger, Schweizer, etc.

Die "neuen" EU Ausländer nur wenn sie bereits in Deutschland spielen oder zumindest gespielt haben.


Die Unterscheidung zwischen EU, nicht-EU und neu-EU Aulaender wird nicht nur fuer Deutschland festgelegt, sondern fuer alle Nationen. Von daher duerfte dein letzter Punkt hinfaellig sein.
Gespeichert

Gurpser

  • Profi
  • ****
  • Offline Offline
Re: EU Ausländer in der dritten Liga
« Antwort #18 am: 04.März 2010, 14:35:42 »

Ok sorry, missverständlich ausgedrückt.

So würde ich nun in Zukunft für mich selbst die Regeln auslegen. Rumänen, Tschechen und Slowaken etc. dürften dann in der 3.Liga nur noch verpflichtet werden, wenn diese bereits in Deutschland gespielt haben.

Glaube aber nicht dass EU Ausländer generell festgelegt werden. Ukrainer können doch glaube ich in England z.B. nicht ohne weiteres verpflichtet werden (im Spiel)?

Provinz-Manager

  • Gast
Re: EU Ausländer in der dritten Liga
« Antwort #19 am: 04.März 2010, 16:09:32 »

Glaube aber nicht dass EU Ausländer generell festgelegt werden. Ukrainer können doch glaube ich in England z.B. nicht ohne weiteres verpflichtet werden (im Spiel)?

Kann es sein, dass wir aneinander vorbeireden?

Ich meinte nur, dass das Spiel nicht zwischen "neuen" und "alten" EU Laendern unterscheidet. Also nicht so wie du es fuer dich handhabst. Die Ukraine ist ja nicht in der EU.
Gespeichert