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Autor Thema: Mein Recht als Selbststäniger  (Gelesen 870 mal)

Bodylove

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Mein Recht als Selbststäniger
« am: 29.März 2009, 18:42:50 »

Heute war bei uns verkaufsoffener Sonntag und nun frage ich mich, ob ich als Selbstständiger auch einen Sonntagszuschlag in Rechnung stellen darf.

Über Google find ich nix und daher frag ich euch. Kennt sich da einer aus ?
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Henningway

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Re: Mein Recht als Selbststäniger
« Antwort #1 am: 30.März 2009, 06:33:17 »

Ich habe im Kopf, daß Du bei MediaMarkt arbeitest, oder? Also selbstständig im Auftrag eines größeren Unternehmens. In dem Fall müsste eine solche Frage vertraglich geregelt sein.

Bist Du als Selbstständiger nicht zur Teilnahme verpflichtet, kannst Du natürlich keinen Zuschlag in Rechnung stellen.
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Ordre des chevaliers de quatre-vingt-dix prises.